Fahrradfahrer möchte beim rückwärts Einparken rechts überholen

Hallo alle zusammen

Mir sind in letzter Zeit 2 Szenarien mehrfach passiert und meist war ich sehr erschrocken. Einen Unfall hat es bisher zum Glück noch nicht gegeben.

Erstes Szenario:
Ich möchte rechts rückwärts einparken. Kein Radweg. Ich blinke rechts. Rückwärtsgang war glaube ich beide Male schon eingelegt. Zum rechten Auto ist normalerweise ca. 1m Abstand, evtl. geringfügig mehr. Nun kommt von hinten ein Radfahrer und ballert durch den Abstand durch. Teilweise mit gar nicht mal so geringer Geschwindigkeit, also wirklich ballern. Andere versuchen es und nach Blickkontakt sind die komplett sauer. Vor allem, wenn ich fage, ob die lebensmüde sind. OK, das hier ist mir erst 2x passiert, es geht auch um den anderen Fall.

Zweites Szenario:
Ich möchte nach links rückwärts in eine Einfahrt. Das Auto schwenkt natürlich nach rechts aus. Nach links wird geblinkt. Nach rechts ist auch hier nicht viel Platz. Anfangs etwas über einen Meter, zwischenzeitlich garantiert keine 50cm.

Weil alles eng ist, muss ich in beiden Fällen sehr langsam fahren (vor allem im 2. Szenario), was mit einem E-Antrieb aber kein Problem ist.

Meine Vermutung ist ja, dass ich bei einem Zusammenstoß zwar eine Teilschuld bekommen würde, aber dass hier der Radfahrer ganz klar der Schuldige und wenn etwas passieren würde natürlich auch der Leidtragende ist.

Man schaut ja nicht immer überall hin. Ein Auto hat 4 Ecken, so dass man nicht permanet nach rechts hinten schaut oder im 2. Fall nach links und rechts was da auf der Straße kommt. Klar, inzwischen rechne ich in meiner Straße sogar damit, dass sich jemand durch eine nicht mal einen Meter breite lücke zwängen möchte.

Was meint ihr dazu. Muss ich da sogar Vorfahrt gewähren? Habe ich da etwas bei der Fahrschule verpasst? Radfaher dürfen ja an Ampeln rechts vorbeifahren, wenn sie einen Meter Platz lassen. Auf der Straße passen bei Weitem keine 2 Autos aneinander vorbei, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, sind knapp 4m Platz.

Klar - ich werde in Zukunft noch mehr aufpassen, aber wer wäre in Szenario 1 und 2 Schuld?

Danke für eure Meinungen.

111 Antworten

Zitat:

@Haasinger schrieb am 23. September 2022 um 15:27:06 Uhr:


Schonmal wer daran gedacht dass der Radfahrer einen Seitenabstand von 1m beim überholen von kfz einhalten müsste und niemals in die Lücke dürfte.

1m Abstand?

Vom stehenden PKW?

Zitat:

@OpenSourceFan schrieb am 22. September 2022 um 22:36:58 Uhr:


OK - da mus ich mich präzisieren. Ich bin in beiden Fällen nicht ernsthaft losgefahren. 1x gar nicht, 1x kann es sein, dass ich schon runter war von der Bremse.
...

@reox
Das Radelwillige darf aus den o.a. Gründen hier trotzdem nicht rechts vorbei.

Ähnliche Situation ( ich Fussgänger als Beobachter )

PKW hält an einer T-Kreuzung und möchte linke abbiegen ( rechts und links
kein Gegenverkehr, Strasse lässt nur in eine Richtung das Befahren zu )
Wärend der PKW links abbiegt wird dieser rechts von einem Radler überholt,
der ebenfals links abbiegt und fährt dem PKW vor den Kühlergrill und der
PKW Fahrer scharf bremsen muss um den Radler nicht auf die Hörner zu
nehmen.

Ein Radfahrer hat genauso die Pflicht zu halten, wenn ein PKW Fahrer den
rückwärtigen Einparkvorgang angefangen hat, Punkt.

Ein Rad ist nix anderes wie eine Mofa, Kleinkraftrad usw.

Einige Radler spielen wilde Sau, weil der Gesetzgeber ihnen mehr Rechte
als Pflichen gegeben hat, dank des Bundestages der letzten Regierung.

Tom

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. September 2022 um 14:47:03 Uhr:



Zitat:

@Feinstauben schrieb am 23. September 2022 um 09:14:33 Uhr:


Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Aber nur bei ausreichend Platz und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer !
Zudem ist es nur erlaubt zwischen Fahrzeugschlange und Bordstein.
Wir vergessen hier wieder die Hälfte.

@Geisslein

Das mit dem Bordstein steht noch mal wo genau?
Nicht, dass hier wieder die Hälfte dazu gedichtet wird.

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@reox

Das schreibt der ADFC so... einfach mal googeln.

ein Fahrradfahrer, der sich an einem nach rechts rückwärts parkendem Auto vorbeidrängt, obwohl das Auto rechts blinkt und die Rückfahrscheinwerfer schon leuchten, handelt m.E. (grob) fahrlässig;

und wenn so eine riskante Fahrweise des Fahrradfahrers unfallursächlich ist, kann die Schuldfrage auch zu ungunsten des Fahrradfahrers ausfallen;

wer da im Falle eines Crashs welche Teilschuld bekommt, hängt am Ende schlicht davon ab, ob es Zeugen gab und was diese aussagen;

fährt der Fahrradfahrer dem Parkenden von hinten auf, ist es sogar erstmal schlicht ein Auffahrunfall - da braucht dann der Fahrradfahrer glaubhafte Zeugen, um etwas anderes zu behaupten;

genauso wie Autofahrer vorausschauend fahren sollten, tun dies die allermeisten Fahrradfahrer in der Stadt auch und rechnen doch mit solchen Gefahrensituationen - genau deshalb passiert glücklicherweise meistens auch nichts;

schliesslich nutzt es dem Fahrradfahrer auch nichts mehr, "recht" gehabt zu haben, wenn er dann im Rollstuhl sitzt

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:17:06 Uhr:


Selbst wenn man eine besondere Vorsicht walten beim rückwärts fahren walten lassen muss,so ballert man als Radfahrer nicht mehr rechts vorbei.

Exakt so sehe ich das, so würde ich das halten. ... aber wenn ich auf dem Drahtesel sitze vergesse ich auch nicht mein Autofahrer und Fußgängerdasein.

Das ist prima, vorbildlich und ich wünschte, es würden alle so denken. Dennoch:

Was nützen denn Vorschriften und Gesetze, wenn sich jemand nicht daran hält? Ein Autofahrer kann leicht identifiziert werden, bei einem Radler ist das unmöglich. Sich also bewusst oder unbewusst falsch im Straßenverkehr zu verhalten ist für ihn also nicht schädlich- solange er nicht selbst zu Schaden kommt. Und wenn er sich, wie im vorliegenden Fall, schnell noch an einem erkennbar rückwärts einparkenden Fahrzeug vorbeiquetschen will und dabei verunfallt? Der Autofahrer, so viel Sorgfalt er hat auch walten lassen, wird sich mindestens auf eine Teilschuld einstellen müssen. Das kann und darf nicht sein.

Mein Bruder hatte einen Radler auf der Haube, der gerade in eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung abbog. Das verbogende Rad musste die Autoversicherung ersetzen, den Schaden am Auto zahlte mein Bruder selbst. Wenigstens Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt. Und kurze Zeit später beschädigte ein Fahrradkurier das im Stau stehende Auto meiner Frau, stürzte, rappelte sich auf und macht sich davon. Schaden: knapp 3.000 Euro. Der Radler war nicht zu ermitteln. Auch das kann und darf nicht sein.

Ich habe wirklich schon übelegt, eine Petition zu starten mit dem Ziel, eine Pflichtversicherung inkl. Nummernschilder für Fahrräder einzuführen. Für Fahrräder werden heute locker vierstellige Beträge ausgegeben, da wird es für die 30 oder vierzig Euro im Jahr sicherlich auch reichen- wenn es überhauüt so viel kosten würde. Zudem dürfe die Zahl von Fehlverhalten deutlich zurückgehen, weil sich keiner mehr in der Anonymität verstecken kann.

@Harig

All das entbindet aber nicht davor, das man beim Rückwärtsfahren gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern absolut zurückhaltend agieren soll und muss.
Rückfahrscheinwerfer und Blinklicht sind kein Indiz für irgendein Vorrecht.

Interessanter Ansatz @Harig58

Mir gings damals ähnlich, als ein Rennradler, der auf der Landstraße fuhr, obwohl ein gut ausgebauter benutzungspflichtiger Radweg vorhanden war, mich mit dem Auto absichtlich am Überholen gehindert hat. Der zog, wenn für mich die Möglickeit vorhanden war, bis zur Mittellinie rüber und das mehrmals.
Er bog dann ab, aber irgendwie begegneten wir uns im Rückstau einer Ampel wieder.
Der haute mir doch tatsächlich ein paar mal aufs Autodach und die Motorhaube, rotzte mir auf die Windschutzscheibe und suchte danach schnell das Weite, als Ich ausgestiegen bin.

Hätte den gerne angezeigt, aber was soll man anzeigen ?!

Zum Thema:
Interesant ist die Forderung der radfahrenden Bevölkerung, als Autofahrer sich doch an die gesetzlich geregelten Abstände zu halten. Dazu gehört der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen.
Da wird bei vielen Radlern ein riesen Faß aufgemacht, wenn das nicht eingehalten wird.
Selbst aber hält man es nicht für notwendig Abstände einzuhalten und ballert durch die kleinsten Lücken durch wo die Gefahr zu verunfallen wesentlich höher ist.

In einem Radforum wird sogar von Radfahrern gefordert, daß Autofahrer zur regelmäßigen Führerscheinnachprüfung sollen.

An solchen kritischen Stellen, versuche ich keine Lücken zu lassen,wo sich ein Radler durchquetschen könnte.

@ Rainer
Die Sorgfalt des Autofahrers ist selbstverständlich vorausgesetzt. Was aber soll denn ein Indiz für den Radfahrer sein, wenn ihm schon Blinker, Rückfahrscheinwerfer und ein erkennbarer Einparkvorgang nicht genügen? Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer, weil sich der Radler im Vorrecht glaubt und darauf beharrt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. September 2022 um 10:08:59 Uhr:


@Harig

All das entbindet aber nicht davor, das man beim Rückwärtsfahren gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern absolut zurückhaltend agieren soll und muss.
Rückfahrscheinwerfer und Blinklicht sind kein Indiz für irgendein Vorrecht.

Aber der Radfahrer hat hier in einer solchen Situation auch nicht das Recht sich unter Gefährdung durch eine Lücke zu quetschen.
Für Radfahrer gelten ebenfalls Abstandsregeln und Sie sind ebenfalls verpflichtet, sich so zu verhalten, andere Verkehrsteilnehmer wie auch sich selbst nicht zu gefährden.
Dann muß man auch mal warten... alles andere ist "erzwungene Vorfahrt"

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. September 2022 um 10:13:15 Uhr:


An solchen kritischen Stellen, versuche ich keine Lücken zu lassen,wo sich ein Radler durchquetschen könnte.

Ich fahre im Rückstau an Ampeln usw. auch weit rechts, so, daß sich keine Radfahrer durchquetschen können.
Man glaubt es aber kaum durch welche Lücken sich viele noch quetschen können.

Eigentlich geht es doch im Verkehr nicht um die strikte Einhaltung von Regeln,sondern um miteinander.
Niemand macht alles richtig,jede Spezies Verkehrsteilnehmer hat so seine Eigenarten.
Wenn man selbst Fußgänger,Radfahrer,Motorradfahrer und Autofahrer ist,stellt man sich darauf ein und gut ist meistens.

Und den ganz bekloppten kommt man mit nichts bei,
die werden meist nur noch frech und aggressiv.
Also abhaken und weitermachen wenn nichts passiert ist.

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