Fahrradfahrer möchte beim rückwärts Einparken rechts überholen
Hallo alle zusammen
Mir sind in letzter Zeit 2 Szenarien mehrfach passiert und meist war ich sehr erschrocken. Einen Unfall hat es bisher zum Glück noch nicht gegeben.
Erstes Szenario:
Ich möchte rechts rückwärts einparken. Kein Radweg. Ich blinke rechts. Rückwärtsgang war glaube ich beide Male schon eingelegt. Zum rechten Auto ist normalerweise ca. 1m Abstand, evtl. geringfügig mehr. Nun kommt von hinten ein Radfahrer und ballert durch den Abstand durch. Teilweise mit gar nicht mal so geringer Geschwindigkeit, also wirklich ballern. Andere versuchen es und nach Blickkontakt sind die komplett sauer. Vor allem, wenn ich fage, ob die lebensmüde sind. OK, das hier ist mir erst 2x passiert, es geht auch um den anderen Fall.
Zweites Szenario:
Ich möchte nach links rückwärts in eine Einfahrt. Das Auto schwenkt natürlich nach rechts aus. Nach links wird geblinkt. Nach rechts ist auch hier nicht viel Platz. Anfangs etwas über einen Meter, zwischenzeitlich garantiert keine 50cm.
Weil alles eng ist, muss ich in beiden Fällen sehr langsam fahren (vor allem im 2. Szenario), was mit einem E-Antrieb aber kein Problem ist.
Meine Vermutung ist ja, dass ich bei einem Zusammenstoß zwar eine Teilschuld bekommen würde, aber dass hier der Radfahrer ganz klar der Schuldige und wenn etwas passieren würde natürlich auch der Leidtragende ist.
Man schaut ja nicht immer überall hin. Ein Auto hat 4 Ecken, so dass man nicht permanet nach rechts hinten schaut oder im 2. Fall nach links und rechts was da auf der Straße kommt. Klar, inzwischen rechne ich in meiner Straße sogar damit, dass sich jemand durch eine nicht mal einen Meter breite lücke zwängen möchte.
Was meint ihr dazu. Muss ich da sogar Vorfahrt gewähren? Habe ich da etwas bei der Fahrschule verpasst? Radfaher dürfen ja an Ampeln rechts vorbeifahren, wenn sie einen Meter Platz lassen. Auf der Straße passen bei Weitem keine 2 Autos aneinander vorbei, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, sind knapp 4m Platz.
Klar - ich werde in Zukunft noch mehr aufpassen, aber wer wäre in Szenario 1 und 2 Schuld?
Danke für eure Meinungen.
111 Antworten
Zitat:
@reox schrieb am 23. September 2022 um 05:25:02 Uhr:
@Px200ELussoDas klingt nach einer richtig cleveren Verteidigungs-Strategie, nachdem es "eben gekracht hat" und du dich dann mit einem Radler im Rollstuhl und einem Verkehrsrichter im Gerichtssaal treffen darfst.
Ich habe erwartet, dass so etwas kommt.
Damit kann ich leben, denn ich fahre aufmerksam und rücksichtsvoll. Man muss nicht mit jedweder blödsinnigen Suizidaktion anderer rechnen.
Einen Unfall mit einem Radfahrer konnte ich bislang auch stets verhindern.
Als Radfahrer, was ich mehrheitlich bin, hatte ich auch noch kein erwähnenswertes Problem.
Es scheint also prinzipiell zu funktionieren, unverletzt mit dem Fahrrad zu fahren. So man denn möchte.
Aber macht ihr nur. Ihr werdet schon wissen was ihr tut.
Bin raus.
Wieso quetscht sich da ein Radler noch vorbei ?
Auch wenn der Radler Vorfahrt hätte, schaut das doch sehr nach erzwungener Vorfahrt aus.
Rechts überholen ist verboten und rechts an wartenden Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren nur unter Beachtung bestimmter Punkte erlaubt.
Wenn der TS sich so erschreckte, kam der Radler aus dem Nichts irgendwo aus dem Hintergrund.
Das sind die vielen, oft auch tötlichen Unfälle, weil Radfahrer überall angeschossen kommen im Glauben, oft auch im Irrglauben überall und immer im Recht zu sein
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. September 2022 um 08:05:10 Uhr:
Rechts überholen ist verboten und rechts an wartenden Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren nur unter Beachtung bestimmter Punkte erlaubt.
Der TE hat zwei Situationen geschildert, letztlich gehen da schon verschiedene Dinge ein.
Ja, per se hat die besondere Sorgfaltspflicht der Rückwärtsfahrende. Auf der anderen Seite hat man auch beim rückwärtsfahren nicht alle Rechte verloren, Vorfahrt ist beispielsweise unabhängig von der Fahrtrichtung.
Rechts einparken: Der Radfahrer darf hier bei ausreichend Abstand und ebenfalls besonderer Vorsicht stehende(!) Autos rechts überholen. Einfach vorbeikacheln wenn einer rechts blinkend rückwärts fährt ist also auch nicht rechtskonform. Allerdings hat man hier als Autofahrer die A...karte da im Falle eines Falles die Gefährdungshaftung zieht.
Links einparken: Hier sieht's anders aus. Wer links blinkt und erkennbar nach links fahren will ist rechts zu überholen, ist hier Platz macht es der Radfahrer in dem Falle richtig wenn er rechts am Auto vorbeifährt. Da ist ganz eindeutig der Autofahrer in der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren dem Radfahrer nicht einfach den Weg abzuschneiden.
Kenne ich auch, ich muss auch nach links rückwärts in die Garage. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder man wartet bis keiner kommt oder man fährt den Bogen so dass rechts einfach auch für einen Radfahrer kein Platz ist. Dann fahren die bei mir meist über den Gehweg vorbei - das ist für mich beim Rückwärtsfahren aber dann kein Thema. Beim rechts einparken ist es kein Problem so den Bogen zu fahren dass rechts kein Radfahrer durchpasst -> üben.
Aber immer noch einfacher rückwärts in die Lücke als bei viel Verkehr rückwärts raus.
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Zitat:
@reox schrieb am 23. September 2022 um 05:26:48 Uhr:
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 23. September 2022 um 00:23:09 Uhr:
Märchenstunde?
Scheint so.
Weil nicht sein kann was in der Radlerideologie nicht sein darf?
Siehe oben.
Auch Radfahrer müssen sich angemessen und rücksichtsvoll verhalten, nicht nur Kraftfahrer.
Solange Radfahrern selbst bei solchen Kamikaze-Aktionen noch der Rücken gestärkt wird, bleibt der Autofahrer der Dumme.
Schon jeder Mofa- und Rollerfahrer braucht mindestens eine Schulung, um wenigstens die einfachsten Verkehrsregeln und die gröbsten Gefahren zu kennen. Radfahrer dürfen jedoch ohne jegliche Kenntnis mittlerweise sogar mit Elektromotor fahren, wo und wie es immer beliebt.
Ich fahre selbst gerne und viel Fahrrad. Aber ich könnte mich täglich über andere Pedalisten aufregen, die die einfachsten Verkehrsregeln völlig ignorieren und sich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber schon fast provokant verhalten und sich völlig unnötig in große Gefahr begeben.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 23. September 2022 um 04:04:40 Uhr:
Analog gilt das für rückwärts ausparkende Fahrzeuge an Quer-Parkplätzen (z.B. Supermarkt) und Fußgänger.
Wie soll der Fahrer mich denn sehen? Insbes. mit einem nicht allzu übersichtlichen Fahrzeug, wie es eben viele gibt?
Auf Parkplätzen beim Supermarkt gilt laut Urteilen Schrittgeschwindigkeit. Dort würde die Schulfrage ganz anders bewertet, als beim Einparken im fliesenden Verkehr.
Außerdem:
Machen im fliesenden Verkehr doch auch fast alle Autofahrer so wir der Fahrradfahrer , das man sich noch kurz am Einparkenden vorbeiquetscht. Deswegen bleib ich so lange stehen bis sich nichts mehr hinter mir bewegt. Weil fährt mir jemand beim rückwärts einparken in die Seite bin ich 100% schuld auf Grund Verdachts ersten Anscheins.
Zitat:
@Bruh schrieb am 23. September 2022 um 13:38:54 Uhr:
...
Deswegen bleib ich so lange stehen bis sich nichts mehr hinter mir bewegt. Weil fährt mir jemand beim rückwärts einparken in die Seite bin ich 100% schuld auf Grund Verdachts ersten Anscheins.
Da stehst du in manchen Innenstädten zu manchen Zeiten aber sehr lange.
Im Übrigen ist es falsch, dass sich immer alle noch vorbeidrängen, Kraftfahrzeuge insbesondere auch nicht rechts zwischen Einparkendem und Parklücke.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. September 2022 um 08:44:14 Uhr:
Rechts einparken: Der Radfahrer darf hier bei ausreichend Abstand und ebenfalls besonderer Vorsicht stehende(!) Autos rechts überholen. Einfach vorbeikacheln wenn einer rechts blinkend rückwärts fährt ist also auch nicht rechtskonform. Alerdings hat man hier als Autofahrer die A...karte da im Falle eines Falles die Gefährdungshaftung zieht. l
Das würde Ich so pauschal nicht sagen.
Wenn mehrere Zeugen das sehen, daß der Radfahrer bewusst die Gefährdung auf sich genommen hat, weil er das rückwärtsfahrende Auto gesehen, aber ignoriert hat, schaut die Sache anders aus.
§1 STVO gegenseitige Rücksichtnahme und man hat sich so zu verhalten, daß andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Wenn es der Radfahrer verhindern konnte, es aber nicht tut, ist er zu 100% dabei.
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 23. September 2022 um 09:14:33 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 22. September 2022 um 21:10:14 Uhr:
Verletzen Sie die besondere Sorgfaltspflicht und gefährden beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer, so bekommen Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie einen Punkt in Flensburg.
Aber nur bei ausreichend Platz und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer !
Zudem ist es nur erlaubt zwischen Fahrzeugschlange und Bordstein.
Wir vergessen hier wieder die Hälfte.
Selbst wenn man eine besondere Vorsicht walten beim rückwärts fahren walten lassen muss,so ballert man als Radfahrer nicht mehr rechts vorbei.
Wie bescheuert muss man für solche Aktionen sein,STVO hin oder her.
Denn auch für Radfahrer gilt immer noch Paragraph 1,aber die meisten Vollgonks auf dem Rad kennen ja auch kein Handzeichen,Beleuchtung oder rote Ampeln.
Sehe ich jeden Tag beim radeln zur Arbeiit reichlich.
Ist genau wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch,nur sonnt man sich als Radfahrer gern darin das man kein Nummernschild hat.
Sonst sähe das sicher etwas anders aus.
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 22. September 2022 um 20:56:22 Uhr:
Ihr meint also, ein Radfahrer, der rechts einen längs rückwärts rechts einparkenden PKW überholt, würde nicht angehalten, wenn das ein Polizist sieht? Der hat alles richtig gemacht und hatte Vorfahrt?
Ja.
Nö.
Paragraph 1,auch darf man seinen Vorrang nicht erzwingen.
So einfach ist es dann doch nicht.
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 22. September 2022 um 20:17:34 Uhr:
Zweites Szenario:
Ich möchte nach links rückwärts in eine Einfahrt. Das Auto schwenkt natürlich nach rechts aus. Nach links wird geblinkt. Nach rechts ist auch hier nicht viel Platz. Anfangs etwas über einen Meter, zwischenzeitlich garantiert keine 50cm.
In diesem Fall kommt sogar noch hinzu, dass alle, die auf ihrer rechten Fahrbahn (Kfz, Fahrradfahrer) fahren und Fussgänger, falls du einen Gehweg überquerst, Vorrang haben.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:21:16 Uhr:
Nö.
Paragraph 1.
Unsinn. Paragraph 1 nimmt keinem Vorfahrsberechtigten den Vorrang.
In den Situationen ist der Vorrrang ebensowenig erzwungen wie denn man eine Vorfahrtsstrasse befährt.