Fahrradfahrer möchte beim rückwärts Einparken rechts überholen
Hallo alle zusammen
Mir sind in letzter Zeit 2 Szenarien mehrfach passiert und meist war ich sehr erschrocken. Einen Unfall hat es bisher zum Glück noch nicht gegeben.
Erstes Szenario:
Ich möchte rechts rückwärts einparken. Kein Radweg. Ich blinke rechts. Rückwärtsgang war glaube ich beide Male schon eingelegt. Zum rechten Auto ist normalerweise ca. 1m Abstand, evtl. geringfügig mehr. Nun kommt von hinten ein Radfahrer und ballert durch den Abstand durch. Teilweise mit gar nicht mal so geringer Geschwindigkeit, also wirklich ballern. Andere versuchen es und nach Blickkontakt sind die komplett sauer. Vor allem, wenn ich fage, ob die lebensmüde sind. OK, das hier ist mir erst 2x passiert, es geht auch um den anderen Fall.
Zweites Szenario:
Ich möchte nach links rückwärts in eine Einfahrt. Das Auto schwenkt natürlich nach rechts aus. Nach links wird geblinkt. Nach rechts ist auch hier nicht viel Platz. Anfangs etwas über einen Meter, zwischenzeitlich garantiert keine 50cm.
Weil alles eng ist, muss ich in beiden Fällen sehr langsam fahren (vor allem im 2. Szenario), was mit einem E-Antrieb aber kein Problem ist.
Meine Vermutung ist ja, dass ich bei einem Zusammenstoß zwar eine Teilschuld bekommen würde, aber dass hier der Radfahrer ganz klar der Schuldige und wenn etwas passieren würde natürlich auch der Leidtragende ist.
Man schaut ja nicht immer überall hin. Ein Auto hat 4 Ecken, so dass man nicht permanet nach rechts hinten schaut oder im 2. Fall nach links und rechts was da auf der Straße kommt. Klar, inzwischen rechne ich in meiner Straße sogar damit, dass sich jemand durch eine nicht mal einen Meter breite lücke zwängen möchte.
Was meint ihr dazu. Muss ich da sogar Vorfahrt gewähren? Habe ich da etwas bei der Fahrschule verpasst? Radfaher dürfen ja an Ampeln rechts vorbeifahren, wenn sie einen Meter Platz lassen. Auf der Straße passen bei Weitem keine 2 Autos aneinander vorbei, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, sind knapp 4m Platz.
Klar - ich werde in Zukunft noch mehr aufpassen, aber wer wäre in Szenario 1 und 2 Schuld?
Danke für eure Meinungen.
111 Antworten
@OpenSourceFan
Reox hat ein Teilzitat verwendet. Das ist nicht ungewöhnlich und durchaus legitim. Er hat gar keine Möglichkeit, irgendwas von dir zu löschen, wie du es darstellst.
Auch wenn das ein anderes Thema ist, aber mit - beiden - Verkehrsteilnemmern zu tun hat: Die Rechthaberei bzw. recht zu haben hat zu mehr Unfällen geführt als notwendig wären.
Beispiel: Der Parkplatz auf einem Suppermarkt: Ich gehen zu unserem Fahrzeug und muß zusehen wie ein PKW langsam rückwärts die Parklücke verlassen will und.........die Fußgänger gehen mit sehenden Augen....hinter dem Fahrzeug weiter. Frage, haben die Fußgänger noch alle ..... ????? oder könnten sie ohne Rechthaberei einfach mal ein paar Sekunden stehen bleiben und den ausfahrenden PKW rausfahren lassen?
MfG kheinz
@reox @Go}][{esZorN
OK - da mus ich mich präzisieren. Ich bin in beiden Fällen nicht ernsthaft losgefahren. 1x gar nicht, 1x kann es sein, dass ich schon runter war von der Bremse. Ich hatte es so gemeint, dass zum Einparken rechts Blinken, Bremsen, Rückwärtsgang, bei mir optional Parkautomatik, dann Losfahren uswusf. gehört.
Wenn man fürs Einparken nur das Rückwärtfahren nimmt, dann war ich doch korrekt zitiert.
Klingt schon besser. 🙂 ich bezog mich aber eher auf die ursprünglich vorhandene Passage
Zitat:
Und lösch doch bitte nicht meine Beiträge
.
Zum Glück hast du es ja noch editiert.
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OK - mein letztes Statement zum Löschen. Wenn jemand in meinen Zitaten rumlöscht und dann etwas anderes schreibt, dann rede ich auch vom Löschen. Aber wie geschrieben - ich war nicht präzise.
Edit: Rechtschreibfehler
Und PS: Edit im alten Post - nur Ergänzung.
Die Regelung ist eindeutig. Wer rückwärts fährt hat jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Sobald sich jemand nähert und es zu einem Konflikt auch nur kommen könnte muss man stehenbleiben und warten. Erst wenn der Andere sich weit genug entfernt hat oder du dich mit ihm geeinigt hast (er zum Beispiel eindeutig wartet) darfst du weiter Rückwärtsfahren.
Rechtlich geht es um den Vorrang, nicht um die Vorfahrt.
Entsprechend urteilen auch die Gerichte.
Zitat:
§ 9 Abs. 5 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Die Bestimmung mit dem Einweisen lassen ist ernst gemeint. Wenn du (aus welchen Gründen auch immer) überfordert bist, den restlichen Verkehr zu überblicken, musst du dich einweisen lassen.
Wenn du zum Rückwärtsfahren anhältst überholen dich andere Verkehrsteilnehmer auch nicht mehr, sondern sie fahren erlaubtermaßen an dir vorbei. Wenn der Platz ausreicht dürfen die das auch rechts. Zunächst hältst du an und fährt anschießend in Gegenrichtung der eigentlich vorgesehenen Fahrtrichtung. Zum Überholen müssen beide Verkehrsteilnehmer jedoch in die gleiche Richtung fahren.
Bis Andere bei ein Unfall durch das Rückwärtsfahren auch nur eine Teilschuld bekommen ist es ein weiter Weg, dazu müssen sich sich schon grob fahrlässig Verhalten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass du anhältst und abwartest, wenn sie sich nähern, egal ob als Radfahrer, Autofahrer, ...
Zitat:
@crafter276 schrieb am 22. September 2022 um 22:25:44 Uhr:
Auch wenn das ein anderes Thema ist, aber mit - beiden - Verkehrsteilnemmern zu tun hat: Die Rechthaberei bzw. recht zu haben hat zu mehr Unfällen geführt als notwendig wären.
...
...was denkste, was Fahrer & Maschinisten großer Baumaschinen, etc. so mitmachen... hirnlos & rücksichtslos wird in den Gefahrenbereichen rumgelaufen, sich durchgedrückt, etc.
Ich habs schon erlebt, dass Fußgänger statt die ausgeschilderte Umleitung zu laufen selbst Bauzäune geöffnet, beiseite geschoben haben und während einem laufenden Abbruch unterm Ausleger des Abbruchbaggers durchgelaufen sind.
Oder auf dem angehängten Bild... eine Baustelle mit einer Straße die eigentlich für den öffentlichen Verkehr gesperrt war. Es war lediglich abgesprochen, dass man Anwohner bzw. auch Kunden der anliegenden Firmen -ggf. mit entsprechender Wartezeit... wie es halt in den Bauablauf paßt- passieren läßt.
Auf dieser Baustelle wurden dem Bauunternehmen von 2 LKWs die Spiegel abgefahren, während die zur Beladung mit dem Bagger auf der Fahrbahn standen (Bild 1) und sich irgendwelche Transporterfahrer auf dem Geweg durchdrängeln mußten.
Und beim Bagger hab ich nicht nur eine Situation beobachtet, wo man sich sobald der auf der Fahrbahn stehend den Oberwagen auch nur in Fahrbahnrichtung gedreht hat, also das Kontergewicht / Heck mal kurz nicht den Weg blockiert hat über den Gehweng zwischen Zaun und Bagger gedrängt hat... Bild 2.... kann man da nicht 20-30m vor der Baumaschine anhalten und warten bis man vom Baggerfahrer wahrgenommen wurde, der den Weg -wie es in seinen Arbeitsablauf paßt- frei macht und man von ihm durchgewunken wird?
Sich so lange nicht bewegen bis einen der Fahrradfahrer passiert hat. Mehr musst du nicht machen. Einfach warten eben.
Natürlich hat erst einmal der Rückwärtsfahrende Schuld. Allerdings können "unvorhersehbare Verkehrsvorgänge" diese Schuld mindern, selbst beim Rückwärtsfahren muss man in einer Anwohnerstraße beispielsweise nicht mit einem Radfahrer rechnen, der schneller als ca. 40 km/h versucht, zwischen den Fahrzeugen hindurchzuhuschen. Und man könnte dem Radfahrer ggf. vorwerfen, bei einer unklaren Verkehrssituation gegen §1 verstoßen zu haben (gegenseitige Rücksicht).
Analog dazu hat man selbst bei Stopschild mit Hinweis "Radfahrer" keine oder nur noch eine geringe Teilschuld, wenn sich ein (bevorrechtigter) Radfahrer so schnell nähert, dass er nicht zu sehen ist, während man anfährt und einem der Radfahrer dann seitlich ins Fahrzeug fährt, weil er schon da ist, bevor man weg ist. Auch das muss man allerdings irgendwie beweisen können.
Waren sicher nur 20 km/h, aber bei wohl etwas mehr als einem Meter Platz und über 4m Fahrzeuglänge ... naja.
Zitat:
Analog dazu hat man selbst bei Stopschild mit Hinweis "Radfahrer" keine oder nur noch eine geringe Teilschuld, wenn sich ein (bevorrechtigter) Radfahrer so schnell nähert, dass er nicht zu sehen ist, während man anfährt und einem der Radfahrer dann seitlich ins Fahrzeug fährt, weil er schon da ist, bevor man weg ist.
Märchenstunde?
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 23. September 2022 um 00:23:09 Uhr:
Märchenstunde?
Nein, selbst so erlebt. Der Radler kam mit rund 50 km/h den kombinierten Rad-/Fußweg runtergeschossen, um die sanfte Kurve rum und knallte mir völlig ungebremst in die C-Säule, kurz nachdem ich nach vorschriftsmäßigem Stop angefahren war, um in die Vorfahrtstraße abzubiegen. Glücklicherweise hatte ich Zeugen (sowohl weitere Fahrzeuginsassen, den Fahrer des Fahrzeugs hinter mir und einen weiteren Radfahrer, der in gleicher Richtung unterwegs war und kurz vor der Einmündung vom Unfallgegner überholt wurde - und eine Dashcam, die den zeitlichen Ablauf (mit Ton = Aufprall) dokumentiert hatte, wenngleich keine Seitensicht aufgezeichnet wurde).
Vielleicht ist es hilfreich, neben der juristischen Betrachtung auch der Realität ein wenig Gehör zu verschaffen:
Wenn jemand mit einem Auto rückwärts längs einparken möchte, die Blinker gesetzt und ggf. sogar bereits den Rückwärtsgang eingelegt hat, ist es schon ziemlich suizidal, mit dem Fahrrad zwischen einparkendem und geparkten Fahrzeugen durchzufahren.
Das schreit einfach nach "blöde Idee".
Analog gilt das für rückwärts ausparkende Fahrzeuge an Quer-Parkplätzen (z.B. Supermarkt) und Fußgänger.
Wie soll der Fahrer mich denn sehen? Insbes. mit einem nicht allzu übersichtlichen Fahrzeug, wie es eben viele gibt?
Wir haben ein Mini Cabrio. Damit sieht man nach hinten nur sehr wenig, insbes. wenn die Heckscheibe verschmutzt ist. Der Wagen besitzt zwar Parksensoren, aber diese lösen bei in Bewegung befindlichen Personen oder Gegenständen recht spät aus. Einen zwischen mir und geparkten Fahrzeugen durchfahrenden Radler erkennen sie eine Sekunde bevor es knallt.
Also sehe ich mir vor dem Parken die Situation an, setze die Blinker, parke langsam ein, nutze immer wieder die Rückspiegel und wenn dann ein Fahrradfahrer völlig gegen jede Vernunft noch zwischen den Autos durchfährt, kracht es eben.
Sich einweisen zu lassen oder so langsam einzuparken, dass man, wiederholt bis zum Ende des EInparkvorgangs, jeweils eine Sekunde pro Fahrzeugecke, Heck und Bewegungsintervall nach hinten erlaubt, ist einfach unrealistisch.
Als Radfahrer sollte man sich stets vor Augen halten, dass der Autofahrer unfähig oder einfach nur abgelenkt oder gestresst sein könnte und das Fahrzeug mindestens haftpflichtversichert ist.
Dem Autofahrer kann das alles somit eigentlich völlig egal sein. Er bezahlt im Un-Fall sein 75 Eur Ticket wegen des Verursachens des Unfalls und die Erhöhung der Versicherungsprämie von ein paar Euro und fertig.
Der Radfahrer hingegen kann sich sein "ich hatte aber irgendwie Recht oder habe es mir eingebildet" auf den Grabstein oder die Lehne des Rollstuhls schreiben.
Das klingt nach einer richtig cleveren Verteidigungs-Strategie, nachdem es "eben gekracht hat" und du dich dann mit einem Radler im Rollstuhl und einem Verkehrsrichter im Gerichtssaal treffen darfst.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 23. September 2022 um 00:23:09 Uhr:
Zitat:
Analog dazu hat man selbst bei Stopschild mit Hinweis "Radfahrer" keine oder nur noch eine geringe Teilschuld, wenn sich ein (bevorrechtigter) Radfahrer so schnell nähert, dass er nicht zu sehen ist, während man anfährt und einem der Radfahrer dann seitlich ins Fahrzeug fährt, weil er schon da ist, bevor man weg ist.
Märchenstunde?
Scheint so.