Fahrradfahrer möchte beim rückwärts Einparken rechts überholen

Hallo alle zusammen

Mir sind in letzter Zeit 2 Szenarien mehrfach passiert und meist war ich sehr erschrocken. Einen Unfall hat es bisher zum Glück noch nicht gegeben.

Erstes Szenario:
Ich möchte rechts rückwärts einparken. Kein Radweg. Ich blinke rechts. Rückwärtsgang war glaube ich beide Male schon eingelegt. Zum rechten Auto ist normalerweise ca. 1m Abstand, evtl. geringfügig mehr. Nun kommt von hinten ein Radfahrer und ballert durch den Abstand durch. Teilweise mit gar nicht mal so geringer Geschwindigkeit, also wirklich ballern. Andere versuchen es und nach Blickkontakt sind die komplett sauer. Vor allem, wenn ich fage, ob die lebensmüde sind. OK, das hier ist mir erst 2x passiert, es geht auch um den anderen Fall.

Zweites Szenario:
Ich möchte nach links rückwärts in eine Einfahrt. Das Auto schwenkt natürlich nach rechts aus. Nach links wird geblinkt. Nach rechts ist auch hier nicht viel Platz. Anfangs etwas über einen Meter, zwischenzeitlich garantiert keine 50cm.

Weil alles eng ist, muss ich in beiden Fällen sehr langsam fahren (vor allem im 2. Szenario), was mit einem E-Antrieb aber kein Problem ist.

Meine Vermutung ist ja, dass ich bei einem Zusammenstoß zwar eine Teilschuld bekommen würde, aber dass hier der Radfahrer ganz klar der Schuldige und wenn etwas passieren würde natürlich auch der Leidtragende ist.

Man schaut ja nicht immer überall hin. Ein Auto hat 4 Ecken, so dass man nicht permanet nach rechts hinten schaut oder im 2. Fall nach links und rechts was da auf der Straße kommt. Klar, inzwischen rechne ich in meiner Straße sogar damit, dass sich jemand durch eine nicht mal einen Meter breite lücke zwängen möchte.

Was meint ihr dazu. Muss ich da sogar Vorfahrt gewähren? Habe ich da etwas bei der Fahrschule verpasst? Radfaher dürfen ja an Ampeln rechts vorbeifahren, wenn sie einen Meter Platz lassen. Auf der Straße passen bei Weitem keine 2 Autos aneinander vorbei, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, sind knapp 4m Platz.

Klar - ich werde in Zukunft noch mehr aufpassen, aber wer wäre in Szenario 1 und 2 Schuld?

Danke für eure Meinungen.

111 Antworten

Stimmt,verpflichtet ihn aber grundsätzlich dazu sich angemessen zu verhalten.
Und sich den Vorrang erzwingen darf man auch nicht,nichts anderes ist das im ersten Fall.

Schonmal wer daran gedacht dass der Radfahrer einen Seitenabstand von 1m beim überholen von kfz einhalten müsste und niemals in die Lücke dürfte.

Omg die Argumente werden ja immer haarsträubender...

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:27:03 Uhr:


Stimmt,verpflichtet ihn aber grundsätzlich dazu sich angemessen zu verhalten.
Und sich den Vorrang erzwingen inarguably man auch nicht,nichts anderes ist das im ersten Fall.

Da ist nichts erzwungen. Wer rückwärts fährt muss sich vergewissern, dass frei ist. Ein sich nähernder Radfahrer ist nicht "frei" - auch wenn hier alle Autofahrer Radfahrer als "abschusswürdiges" Freiwild sehen, weil sie gelegentlich die freie Fahrt einschränken.

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Schreib doch nicht so einen Stuß.
Ich fahre arbeitstäglich Fahrrad,und jeder der auf sein Vorrang beharrt obwohl die Siutuation klar erkennbar ist erzwingt sich den Vorrang und verstößt gegen Paragraph 1.
Vor Allem wenn man da durchhalltet als gäbe es kein Morgen mehr.

Zitat:

@Amen schrieb am 23. September 2022 um 15:30:23 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:27:03 Uhr:


Stimmt,verpflichtet ihn aber grundsätzlich dazu sich angemessen zu verhalten.
Und sich den Vorrang erzwingen inarguably man auch nicht,nichts anderes ist das im ersten Fall.

Da ist nichts erzwungen. Wer rückwärts fährt muss sich vergewissern, dass frei ist. Ein sich nähernder Radfahrer ist nicht "frei" - auch wenn hier alle Autofahrer Radfahrer als "abschusswürdiges" Freiwild sehen, weil sie gelegentlich die freie Fahrt einschränken.

Der Radfahrer müsste aber hierzu vom Autofahrer vorher erkannt werden. Ist das nicht der Fall und der Einparkvorgang ist eingeleitet bleibt das Verhalten dann vom Radfahrer als erzwungene Vorfahrt und eine dämliche Verhaltensweiße mit dazu.
In dem Fall dürfte der Radler aber trotzdem nicht rechts am Auto vorbei selbst wenn Er Vorfahrt hätte.
Klarer Regelverstoß vom Radfahrer

Ob der Radler gesehen wurde oder nicht spielt keine Rolle,das ist ja oft der Grund warum es knallt.
Einer mißachtet die Vorfahrt und sieht den anderen nicht.
Und der fährt durch weil er ja Vorfahrt hat,dann knallt es.
So ein Radler ist einfach nur doof,ich spiel doch nicht mit meinem Leben nur weil ich recht hab.
Man sieht doch deutlich die Absicht des Wagens durch den Rückfahrscheinwerfer,,da weiß man was kommt.
Natürlich hätte er Vorrang,aber seine Gesundheit dafür aufs Spiel setzen,naja.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:41:03 Uhr:



So ein Radler ist einfach nur doof,ich spiel doch nicht mit meinem Leben nur weil ich recht hab.

Ich lache.

Alle Radler lachen.

Wenn die unter der Karre liegen lachen die nicht mehr,da hilft auch kein Vorrang wenn man eventuell ein Krüppel oder tot ist.
Ich bin Radler und lache nicht,aber ich fahre da ja auch nicht durch.
Scheiß auf den Vorrang,lieber einlebendiger Feigling als ein toter Held.

Zitat:

@Amen schrieb am 23. September 2022 um 15:30:23 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. September 2022 um 15:27:03 Uhr:


Stimmt,verpflichtet ihn aber grundsätzlich dazu sich angemessen zu verhalten.
Und sich den Vorrang erzwingen inarguably man auch nicht,nichts anderes ist das im ersten Fall.

Da ist nichts erzwungen. Wer rückwärts fährt muss sich vergewissern, dass frei ist. Ein sich nähernder Radfahrer ist nicht "frei" - auch wenn hier alle Autofahrer Radfahrer als "abschusswürdiges" Freiwild sehen, weil sie gelegentlich die freie Fahrt einschränken.

Da geht ja wohl einiges durcheinander. Ein Radfahrer, der sich rechts vorbeidrückt - selbst wenn er das unter günstigsten Umständen darf, wie im Gesetz vorgesehen (und nur dann!) - hat eben keine Vorfahrt vor dem einparkenden Kraftfahrer. Denn der Radler darf nur vorbei, wenn genügend Platz ist, und dass ist bei einem Einparkvorgang - für den Radelnden problemlos erkennbar - nicht der Fall. Also kann er entweder links vorbei, oder er muss eben warten. Denn streng genommen ist das gar keine "Vorfahrtssituation".

Ich frage mich immer wieder, woher diese absurde Annahme kommt, der Radler habe immer und überall Vorrang.

Von Radlern die ihr treiben rechtfertigen wollen.

Der Abstand wäre hier sicher grenzwertig mit etwas über einem Meter,aber der Geradeausverkehr hätte Vorfahrt.
Denn rückwärts rechts Einparken käme ja etwa dem rechts abbiegen gleichzusetzen,dann dürfte der Radfahrer auch rechts vorbei.

Aber kommt es zum Unfall ist der Radler in diesem Fall sicher mitschuldig,die Rückfahrscheinwerfer waren klar erkennbar.
Er muss also auch damit rechnen nicht gesehen worden zu sein sobald der Wagen rückwärts fährt.
Und dann hat er sicher eine Teilschuld,er hätte den Unfall vermeiden können.

Wenn ein Kraftfahrzeug im Begriff ist, rechts rückwärts einzuparken, und dieser Vorgang bereits eingeleitet ist (Blinken, Einlenken usw.), dann darf sich ein Radelfahrender (m/w/d) nicht noch rechts vorbeidrücken. Denn die gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung "wenn genügend Platz ist und es gefährdungsfrei möglich ist" fehlt hier bereits. Und das würde und werde ich immer und jederzeit vor Gericht genau so vertreten.

Genau das meine ich damit.
Ist aber Platz vorhanden und nur der Blinker gesetzt und der Rückwärtsgang eingelegt ohne das er schon losgefahren ist wäre der Wagen wartepflichtig und müsste ihn durchlassen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. September 2022 um 09:23:15 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 23. September 2022 um 05:26:48 Uhr:



Scheint so.

Weil nicht sein kann was in der Radlerideologie nicht sein darf?
...

Nee.

Dieserhalb...

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 22. September 2022 um 23:54:40 Uhr:


Analog dazu hat man selbst bei Stopschild mit Hinweis "Radfahrer" keine oder nur noch eine geringe Teilschuld, wenn sich ein (bevorrechtigter) Radfahrer so schnell nähert, dass er nicht zu sehen ist, während man anfährt und einem der Radfahrer dann seitlich ins Fahrzeug fährt, weil er schon da ist, bevor man weg ist.

und destowegen...

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 23. September 2022 um 00:38:38 Uhr:


Der Radler kam mit rund 50 km/h den kombinierten Rad-/Fußweg runtergeschossen, um die sanfte Kurve rum und knallte mir völlig ungebremst in die C-Säule, kurz nachdem ich nach vorschriftsmäßigem Stop angefahren war, um in die Vorfahrtstraße abzubiegen.
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