Fahren mit Besatzungskennzeichen

Hallo,

zu diesem Thema habe ich leider noch nichts im Internet gefunden. Daher hier die Frage an die Gemeinde.

Ich fahre einen Oldtimer (Kleinwagen) mit 3 Rädern. Auf Grund der Leistung und des Gewichtes ist er als L5e (dreirädriges Fahrzeug) zugelassen und hat hinten ein kleines (Leichtkraftrad) Kennzeichen erhalten. Vorne brauche ich kein Kennzeichen.

Leider hat jedoch jemand vorne 2 Löcher in den Bug gebohrt. So kam ich auf die Idee, vorne ein historisch korrektes Kennzeichen aus der Besatzungszeit zu montieren.
Diese Kennzeichen gelten seit 1956 nicht mehr.

Nun die Frage: Ein Bekannter meinte, es handele sich um Urkundenfälschung. Fahren mit falschen Kennzeichen sei nicht erlaubt. Ist es nun erlaubt oder verboten?

Nun ist das Kennzeichen nicht gefälscht, sondern original. Stempel und Siegel gab es damals dafür auch nicht. Da ich ja nur hinten ein Kennzeichen brauche, kann ich mir vorne ja eigentlich alles mögliche hin schrauben: Lustige Figuren, Hupe, Typenschild...was weiß ich.

Ich möchte ja auch nicht vorgeben, ein nicht angemeldetes Fahrzeug als angemeldet zu fahren. Der Wagen ist so ordnungsgemäß zugelassen.

Wer kann eine fundierte Antwort geben mit Gesetzesgrundlage? Unabhängig davon, ob er das nun gut findet oder nicht? Danke!
LG
Ralf

Beste Antwort im Thema

Ich würd mir (wenns gefällt) an deiner Stelle das Kennzeichen an die Karre schrauben.
Das Fahrzeug hat hinten sein ordnungsgemäßes Kennzeichen und vorne brauchts keins. Das was du vorne hinschrauben willst, ist seit 60 Jahren kein gültiges Kennzeichen mehr, folglich also weder Fälschung noch Missbrauch. Also was solls? Sollte, so unwahrscheinlich wie es ist, mal ein Zettel einer Behörde an der Windschutzscheibe hängen, dann ist es halt so und du mußt dich darum kümmern. Oder Leute fragen, die wirklich Ahnung haben. Ein Forum ist meist nur eine Ansammlung aus Halbwissen.

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Ob des Umstandes, dass es sich um das Gebrauchen einer verfälschten zusammengesetzten Urkunde handelt, desterwegen an besagtem Schandflecke sich historischerdingens ein Kennzeichen niemals nich befunden hat (nichtmals ein dem Vehikel zugeteiltes erloschenes solches) ... und weil ... iss so! 😁

Da hat er recht. Wenn dort niemals nicht ein Kennzeichen war, ist dies tatsächlich pfuibäbä. Ich bin aber davon ausgegangen, daß dort mal eines gewesen wäre. Jetzt bin ich vollkommen verwirrt und brauche erst mal einen Gin Tonic 😰

Cheers oder wie sich das nennt! 🙂

Wenn Einen soviel gutes wiederfährt, das ist schon ein Asbach-Uralt wert 😁

Ich würde mich mal in Oldtimer-Foren erkundigen zur Thematik 🙂

Die Bohrungen vorne hatten ja mal was gehalten 😁

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Mai 2018 um 14:49:33 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 3. Mai 2018 um 14:42:42 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...satzungskennzeichen-t6337303.html?...

Eben. Meiner Meinung nach habe ich mich bei ersten mal geirrt und es berichtigt.

Das ist etwas, dass gerade im V&S Forum eigentlich nicht vorkommen kann.
Sind hier doch, außer dir, nur perfekte und allwissende Nutzer unterwegs.

Warum ruft man bei so einer Frage nicht einfach die Zulassungsstelle an und fragt mal unverbindlich nach. Wie soll das denn hier einer beantworten?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 17:31:31 Uhr:


Ob des Umstandes, dass es sich um das Gebrauchen einer verfälschten zusammengesetzten Urkunde handelt, desterwegen an besagtem Schandflecke sich historischerdingens ein Kennzeichen niemals nich befunden hat (nichtmals ein dem Vehikel zugeteiltes erloschenes solches) ... und weil ... iss so! 😁

Eben.

Ich würde vorschlagen der TE spaxt sich das dran und macht dann Selbstanzeige, dann wissen wir es genau. 😁

Gruß Metalhead

Gute Idee. Wenn wir schon sein Problem beratschlagen, kann er auch mal zu Unterhaltungszwecken ins Risiko gehen. 😁

Ich würds anders machen. Ans Motorrad eines verhassten Nachbarn pappen, DEN anzeigen und abwarten, was passiert.

Bringt auch ein bisschen "Pepp" in die Nachbarschaft. 😁 Mehr Spaß für den TE.

Ein sehr weiblicher und auch christlicher Charakterzug ist die Nächstenliebe ... 😁😁😁

Mir kommt der Gedanke, ich könnte im falschen Körper geboren worden sein, also event., vielleicht... 😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 3. Mai 2018 um 19:36:04 Uhr:


Die Bohrungen vorne hatten ja mal was gehalten 😁

Was aber nicht zwangsläufig heissen muss, dass das Gehaltene auch legal war.

Ansonsten würde ich auch der Empfehlung folgen, mit dieser Frage mal die Zulassungsstelle zu beschäftigen. Denn die müsst es ja genau sagen können.

Hallo, hier spricht der TE...

Also mein Anwalt meint, das Teil würde zwar nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen, wohl aber des Kennzeichenmissbrauchs.

o.k., überlegen wir mal langsam weiter... Ab wann ist so ein Ding denn ein Kennzeichen?

Ich könnte mir ein Quietscheentschen dran schrauben. Das ist kein Kennzeichen.
Ich könnte einen dummen Spruch dran schrauben (z.B.: Das ist kein Kennzeichen!) : auch kein Kennzeichen
Ich könnte mir ein Typenschild dran schrauben (Super Turbo 2000): auch kein Kennzeichen
Ich könnte mir die Typbezeichnung dran schrauben, die im KfZ Brief steht: ST 2000. Geht es da los?
Ich könnte mir die Typbezeichnung in 130 x 240 auf einem schwarzen Schild mit abgeschnittenen Ecken dran schrauben. Dann steht da was wie "ST 2000" und keiner weiß, was es ist.

Jetzt kommt ein minderbemittelter von der Rennleitung und schaut sich das an. Er weiß nicht, was es ist, vermutet, es ist ein ausländisches Kennzeichen und ZACK! bin ich dran, wegen Kennzeichenmissbrauchs?

Lesen wir mal den Gesetzestext:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,...

trifft nicht zu. Für mein Fahrzeug wurde ein amtliches Kennzeichen ausgegeben und auch zugelassen. Und es haftet sogar dran und zwar hinten!

weiter:
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,...

Das könnte schon eher zutreffen. Ich denke, hier ist aber ein anderes deutsches EU Kennzeichen gemeint.
Da ich aber ein altes Kennzeichen verwende und kein Phantasieschild, könnte man den Gesetzestext so auslegen.
Also könnte ich ja o.g. Typenschild dran schrauben, welches einem Besatzungskennzeichen irgendwie ähnlich sieht.

Wie seht Ihr das? Cheers!

Zitat:

@publikus2015 schrieb am 4. Mai 2018 um 17:14:56 Uhr:


Wie seht Ihr das?

Ich sehe es wie mehrere Vorschreiber: bei der Zulassungsstelle anfragen.

Oder bleibenlassen

oder Prozess riskieren

Zitat:

@publikus2015 schrieb am 4. Mai 2018 um 17:14:56 Uhr:


Lesen wir mal den Gesetzestext:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht

[...]

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,...

Das könnte schon eher zutreffen.

Nein, könnte es nicht, denn es mangelt auch hier an der "rechtswidrigen Absicht".

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