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Fahren mit Besatzungskennzeichen

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 15:50

Hallo,

zu diesem Thema habe ich leider noch nichts im Internet gefunden. Daher hier die Frage an die Gemeinde.

Ich fahre einen Oldtimer (Kleinwagen) mit 3 Rädern. Auf Grund der Leistung und des Gewichtes ist er als L5e (dreirädriges Fahrzeug) zugelassen und hat hinten ein kleines (Leichtkraftrad) Kennzeichen erhalten. Vorne brauche ich kein Kennzeichen.

Leider hat jedoch jemand vorne 2 Löcher in den Bug gebohrt. So kam ich auf die Idee, vorne ein historisch korrektes Kennzeichen aus der Besatzungszeit zu montieren.

Diese Kennzeichen gelten seit 1956 nicht mehr.

Nun die Frage: Ein Bekannter meinte, es handele sich um Urkundenfälschung. Fahren mit falschen Kennzeichen sei nicht erlaubt. Ist es nun erlaubt oder verboten?

Nun ist das Kennzeichen nicht gefälscht, sondern original. Stempel und Siegel gab es damals dafür auch nicht. Da ich ja nur hinten ein Kennzeichen brauche, kann ich mir vorne ja eigentlich alles mögliche hin schrauben: Lustige Figuren, Hupe, Typenschild...was weiß ich.

Ich möchte ja auch nicht vorgeben, ein nicht angemeldetes Fahrzeug als angemeldet zu fahren. Der Wagen ist so ordnungsgemäß zugelassen.

Wer kann eine fundierte Antwort geben mit Gesetzesgrundlage? Unabhängig davon, ob er das nun gut findet oder nicht? Danke!

LG

Ralf

Beste Antwort im Thema

Ich würd mir (wenns gefällt) an deiner Stelle das Kennzeichen an die Karre schrauben.

Das Fahrzeug hat hinten sein ordnungsgemäßes Kennzeichen und vorne brauchts keins. Das was du vorne hinschrauben willst, ist seit 60 Jahren kein gültiges Kennzeichen mehr, folglich also weder Fälschung noch Missbrauch. Also was solls? Sollte, so unwahrscheinlich wie es ist, mal ein Zettel einer Behörde an der Windschutzscheibe hängen, dann ist es halt so und du mußt dich darum kümmern. Oder Leute fragen, die wirklich Ahnung haben. Ein Forum ist meist nur eine Ansammlung aus Halbwissen.

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Gockel hilft: https://www.bussgeldkatalog.de/kennzeichenmissbrauch/ https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../kennzeichenmissbrauch

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 16:07

Danke Gockel, aber wo steht denn das, was auf meinen Fall zufrifft?

Ich habe kein Kennzeichen verfälscht, mein Fahrzeug entspricht der vorgeschriebenen Kennzeichnung.

Bin ich Anwalt....Tatsache ist, du schraubst ein ungültiges Kennzeichen vorne dran, also wirst du wohl Ärger bekommen ohne Ausnahmegenehmigung.

So ist es. Mit dem Anbringen wird eine unechte (verbundene) Urkunde hergestellt. Mit dem Fahren würde sie gebraucht werden. Beerdige den Gedanken einfach und schraube irgendwas anderes rein.

Aber ein Kennzeichen, welches nirgends Gültigkeit besitzt. Wenn ein LKW mit Namensschild in der Windschutzscheibe entgegen kommt, ist das dann auch ein Kennzeichenmißbrauch?

Ich würde mal beim TÜV anklingeln.

Der LKW hat ein echtes Kennzeichen an der Stelle wo es hingehört. Hier soll ein falsches Kennzeichen an diese Stelle.

Hinter die Frontscheibe legen ist etwas anderes, als es außen mit der Anmutung eines historisch korrekten Kennzeichens anzuschrauben.

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 16:20

Lach....den TÜV...das ist gut!

Also wo ist die Grenze? Was ist noch erlaubt?

Blechschild mit Smilie?

Blechschild mit irgendwelchen Buchstaben und Zahlen?

Kennzeichen auf dem Kopf?

Was ist, wenn ich es während der Fahrt verhänge oder nach unten klappe?

@TaifunMch Er schrieb, dass nur hinten ein Kennzeichen erforderlich ist.

 

Ich gehe davon aus, dass der TÜV darüber Auskunft erteilen kann.

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 16:22

Vorne gehört ja gar kein Kennzeichen hin! Das ist ja der Witz. Ich fahre ja nicht mit einem normalen PKW und tausche das vordere Kennzeichen gegen ein anderes aus.

Wenn es jetzt ein Motorrad wäre, wo ich auf den Kühler ein kleines altes Kennzeichen aus Russland schraube, wäre das was anderes?

Ich würd mir (wenns gefällt) an deiner Stelle das Kennzeichen an die Karre schrauben.

Das Fahrzeug hat hinten sein ordnungsgemäßes Kennzeichen und vorne brauchts keins. Das was du vorne hinschrauben willst, ist seit 60 Jahren kein gültiges Kennzeichen mehr, folglich also weder Fälschung noch Missbrauch. Also was solls? Sollte, so unwahrscheinlich wie es ist, mal ein Zettel einer Behörde an der Windschutzscheibe hängen, dann ist es halt so und du mußt dich darum kümmern. Oder Leute fragen, die wirklich Ahnung haben. Ein Forum ist meist nur eine Ansammlung aus Halbwissen.

Gültige gefälschte Kennzeichen sind ... nennen wir es mal ausgesprochen selten. ;)

Das wäre doch wirklich mal ne Frage an einen Fachanwalt

Ich denke noch immer, dass es eine Frage an den TÜV wäre, aber das wird ja nur belächelt. Dieser wird sicherlich bei der Begutachtung von historischen Fahrzeugen häufiger damit konfrontiert und muss teils auch die geänderte Position, bzw. Neigungswinkel des Kennzeichens durch Umbauten genehmigen, von daher sollte er sich auch damit auskennen.

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