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Fahren mit Besatzungskennzeichen

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 15:50

Hallo,

zu diesem Thema habe ich leider noch nichts im Internet gefunden. Daher hier die Frage an die Gemeinde.

Ich fahre einen Oldtimer (Kleinwagen) mit 3 Rädern. Auf Grund der Leistung und des Gewichtes ist er als L5e (dreirädriges Fahrzeug) zugelassen und hat hinten ein kleines (Leichtkraftrad) Kennzeichen erhalten. Vorne brauche ich kein Kennzeichen.

Leider hat jedoch jemand vorne 2 Löcher in den Bug gebohrt. So kam ich auf die Idee, vorne ein historisch korrektes Kennzeichen aus der Besatzungszeit zu montieren.

Diese Kennzeichen gelten seit 1956 nicht mehr.

Nun die Frage: Ein Bekannter meinte, es handele sich um Urkundenfälschung. Fahren mit falschen Kennzeichen sei nicht erlaubt. Ist es nun erlaubt oder verboten?

Nun ist das Kennzeichen nicht gefälscht, sondern original. Stempel und Siegel gab es damals dafür auch nicht. Da ich ja nur hinten ein Kennzeichen brauche, kann ich mir vorne ja eigentlich alles mögliche hin schrauben: Lustige Figuren, Hupe, Typenschild...was weiß ich.

Ich möchte ja auch nicht vorgeben, ein nicht angemeldetes Fahrzeug als angemeldet zu fahren. Der Wagen ist so ordnungsgemäß zugelassen.

Wer kann eine fundierte Antwort geben mit Gesetzesgrundlage? Unabhängig davon, ob er das nun gut findet oder nicht? Danke!

LG

Ralf

Beste Antwort im Thema

Ich würd mir (wenns gefällt) an deiner Stelle das Kennzeichen an die Karre schrauben.

Das Fahrzeug hat hinten sein ordnungsgemäßes Kennzeichen und vorne brauchts keins. Das was du vorne hinschrauben willst, ist seit 60 Jahren kein gültiges Kennzeichen mehr, folglich also weder Fälschung noch Missbrauch. Also was solls? Sollte, so unwahrscheinlich wie es ist, mal ein Zettel einer Behörde an der Windschutzscheibe hängen, dann ist es halt so und du mußt dich darum kümmern. Oder Leute fragen, die wirklich Ahnung haben. Ein Forum ist meist nur eine Ansammlung aus Halbwissen.

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am 2. Mai 2018 um 17:22

Mach Dir vorne ein Schild dran mit Automarke/Typ ( wie Z.B. BMW Isetta 600 )

am 2. Mai 2018 um 17:45

...bei uns in der Baufirma fahren etliche Pritschenbusse und auch LKWs rum die quasi als Trophäen neben den normalen deutschen Kennzeichen an der vorgesehenen Stelle irgendwelche Schilder aus den USA ... Californien, Montana, usw. montiert haben.

Da wir viel für die US-Armee auf deren Truppenübungsplätzen arbeiten vermute ich, dass das originale Schilder aus den USA sind, die unsere Mitarbeiter von irgendwelchen dort stationierten Soldaten geschenkt bekommen haben.

Das gab noch nie irgendwelche Probleme und geil sehen die Dinger verglichen mit diesen langweiligen deutschen / europäischen "Bürokratenkennzeichen" allemal aus.

Ich sehe da 0 Chance, vorne legal ein "Kennzeichen" zu bekommen. Nimmt man den theoretischen Fall einer Unfallflucht an, könnte man nämlich alleine mit dem vorderen falschen Kennzeichen nichts rausfinden. Genau so etwas lenkt dann nämlich bspw. mögliche Zeugen ab, die sich dann nicht um das hintere Kennzeichen kümmern. Man hat ja ein Kennzeichen, das langt, warum soll ich mich dann denn noch nach dem Fahrzeug umdrehen, ich muss mich erstmal bspw. um den umgefahreren Radler kümmern. Das war jetzt nur ein theoretischer Exkurs, aber darauf kann die Begründung, warum es nicht erlaubt ist, hinauslaufen.

Schweiße doch einfach die beiden Löcher zu und gut ist.

In den Ländern / US-Bundesstaaten, wo an normalen Pkws nur ein Kennzeichen hinten dran muss, kann man vorne alles mögliche dran machen, zB ein entstempeltes deutsches. Ich vermute mal, dass das auch in Deutschland kein Problem wäre, vorausgesetzt, es ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um kein gültiges Kennzeichen handelt.

Zitat:

Da wir viel für die US-Armee auf deren Truppenübungsplätzen arbeiten vermute ich, dass das originale Schilder aus den USA sind, die unsere Mitarbeiter von irgendwelchen dort stationierten Soldaten geschenkt bekommen haben.

Eher unwahrscheinlich. Die Amis dürfen ihre Kennzeichen nämlich nicht einfach behalten, wenn sie ungültig werden, sondern müssen sie zurückgeben. Diese Vorschrift gilt sogar jetzt immer noch, obwohl die Kennzeichen nicht mehr von gewöhnlichen deutschen Kennzeichen unterscheidbar sind, dürfen US-Militärangehörige das alte Kennzeichen nicht einfach entstempeln lassen und behalten.

am 2. Mai 2018 um 22:34

Ich sehe da weder Urkundenfälschung noch Kennzeichenmissbrauch. Dafür wäre eine Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr bzw. eine rechtswidrige Absicht erforderlich, was beim TO nicht vorliegt. Aber Vorsicht, diese Täuschungsabsicht bzw. die rechtswidrige Absicht könnte leicht unterstellt werden, dann muss man das erst mal widerlegen.

Es könnte aber ein Verstoß gegen § 10 Abs. 11 FZV vorliegen: "Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden." Die Verwechslungsgefahr (z.B. mit einem ausländischen Kennzeichen) könnte gegeben sein. Ein solcher Verstoß ist aber nicht bußgeldbewährt, es droht also "nix".

am 3. Mai 2018 um 7:14

Kennzeichenmissbrauch oder so würde ich auch nicht sehen.

Es fahren noch genügend z. B. Oldtimer-Motorräder rum (alte BMWs z. B.), die auf dem vorderen Schutzblech noch das alte Kennzeichen haben, hinten dann das reguläre aktuelle.

So, mal schlau gemacht. Ich gehe davon aus, daß es sich hier um eines der damals üblichen gebogenen Kennzeichen handelt. Das Ding darf verwendet werden, spricht also nichts gegen.

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 7:54

Der TÜV hat von Zulassungen gar keine Ahnung. Er begutachtet den technischen Zustand eines Fahrzeuges und sonst gar nichts. Auch mit verkehrsrechtlichen Dingen hat er nichts zu tun.

Der TÜV Rheinland zum Beispiel nimmt solche Fahrzeuge erst gar nicht als L5e ab, weil er sagt, ein L5e ist ein EU Fahrzeug, kein Oldtimer. Der TÜV Nord hingegen macht solche Gutachten, für ihn ist es kein Problem.

Was du an deine Karre schraubst oder aufklebst, ist dem TÜV egal, solange es nicht verkehrsgefährdend oder technisch bedenklich ist oder gegen Vorschriften oder ABE verstößt.

Mein Anwalt verweist auf §22 STVG. Dort heißt es aber: Wer in rechtswidriger Absicht......

Na, die Absicht habe ich ja nicht... ;-)

Wenn hier jemand schreibt: Das Ding darf verwendet werden...

oder

"Es fahren genügend Motorräder mit alten Kennzeichen herum..."

dann ist das zwar richtig, ich suche aber eine juristische Erklärung für die Rennleitung. Und damit werden die sich nicht zufrieden geben.

Hab den Katalog mal durchgeackert. da trifft nichts zu. Im übrigen kann man die Dinger offiziell kaufen, kosten wohl so um die 60 Teuros.

Anti-Laser-Gerätschaften kann man auch legal kaufen. Ist also kein Argument.

Urkundenfälschung findet sich im "Katalog" unter § 267 StGB.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 11:12:49 Uhr:

Anti-Laser-Gerätschaften kann man auch legal kaufen. Ist also kein Argument.

Urkundenfälschung findet sich im "Katalog" unter § 267 StGB.

Fragt sich nur, ob der hier wirkt. Auf Treffen sieht man reichlich z.B. ehemalige Wehrmachtkennzeichen an Krädern oder Geländefahrzeugen. Auch ehemalige DDR Kennzeichen habe ich schon gesichtet, alles natürlich in Verbindung mit einem zur Zeit gültigen. Wenn der TE nur das Besatzungskennzeichen montieren würde, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Ich glaube nicht, dass da jemand meckert

Die 45kmh Autos haben auch ständig Scherzkennzeichen dran und US-Autos haben oft noch die Us-Kennzeichen dran (und auch die normalen Deutschen)

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Mai 2018 um 09:33:12 Uhr:

So, mal schlau gemacht. Ich gehe davon aus, daß es sich hier um eines der damals üblichen gebogenen Kennzeichen handelt. Das Ding darf verwendet werden, spricht also nichts gegen.

Na, dann ist ja damit alles gesagt. :D

Zitat:

@ttru74 schrieb am 3. Mai 2018 um 11:54:04 Uhr:

 

Na, dann ist ja damit alles gesagt. :D

Beschlossen und verkündet.:D

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Mai 2018 um 12:03:41 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 3. Mai 2018 um 11:54:04 Uhr:

 

Na, dann ist ja damit alles gesagt. :D

Beschlossen und verkündet.:D

Mal abwarten, was da noch an Gegenargumenten kommen wird! :D :D :D

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