Fahren mit Besatzungskennzeichen
Hallo,
zu diesem Thema habe ich leider noch nichts im Internet gefunden. Daher hier die Frage an die Gemeinde.
Ich fahre einen Oldtimer (Kleinwagen) mit 3 Rädern. Auf Grund der Leistung und des Gewichtes ist er als L5e (dreirädriges Fahrzeug) zugelassen und hat hinten ein kleines (Leichtkraftrad) Kennzeichen erhalten. Vorne brauche ich kein Kennzeichen.
Leider hat jedoch jemand vorne 2 Löcher in den Bug gebohrt. So kam ich auf die Idee, vorne ein historisch korrektes Kennzeichen aus der Besatzungszeit zu montieren.
Diese Kennzeichen gelten seit 1956 nicht mehr.
Nun die Frage: Ein Bekannter meinte, es handele sich um Urkundenfälschung. Fahren mit falschen Kennzeichen sei nicht erlaubt. Ist es nun erlaubt oder verboten?
Nun ist das Kennzeichen nicht gefälscht, sondern original. Stempel und Siegel gab es damals dafür auch nicht. Da ich ja nur hinten ein Kennzeichen brauche, kann ich mir vorne ja eigentlich alles mögliche hin schrauben: Lustige Figuren, Hupe, Typenschild...was weiß ich.
Ich möchte ja auch nicht vorgeben, ein nicht angemeldetes Fahrzeug als angemeldet zu fahren. Der Wagen ist so ordnungsgemäß zugelassen.
Wer kann eine fundierte Antwort geben mit Gesetzesgrundlage? Unabhängig davon, ob er das nun gut findet oder nicht? Danke!
LG
Ralf
Beste Antwort im Thema
Ich würd mir (wenns gefällt) an deiner Stelle das Kennzeichen an die Karre schrauben.
Das Fahrzeug hat hinten sein ordnungsgemäßes Kennzeichen und vorne brauchts keins. Das was du vorne hinschrauben willst, ist seit 60 Jahren kein gültiges Kennzeichen mehr, folglich also weder Fälschung noch Missbrauch. Also was solls? Sollte, so unwahrscheinlich wie es ist, mal ein Zettel einer Behörde an der Windschutzscheibe hängen, dann ist es halt so und du mußt dich darum kümmern. Oder Leute fragen, die wirklich Ahnung haben. Ein Forum ist meist nur eine Ansammlung aus Halbwissen.
79 Antworten
Ich bin noch immer dafür, dass man es beim TÜV erfragt, da dieser sich mit Kennzeichnungen und Anbauteilen auskennen sollte und dieser das sicherlich besser als ein Bäcker beurteilen kann.
Beim TÜV kannst du vielleicht erfragen, ob das Schild als hervorstehende oder scharfkantige Gefahr im Sinne der HU anzusehen ist, aber du kannst doch nicht Fragen zu einer eventuellen Strafbarkeit stellen.
Doch kann ich, ob ich eine Antwort bekomme ist eine andere Sache. Was hat man zu verlieren, wenn man es dort versucht?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2018 um 18:31:30 Uhr:
Beim TÜV kannst du vielleicht erfragen, ob das Schild als hervorstehende oder scharfkantige Gefahr im Sinne der HU anzusehen ist, aber du kannst doch nicht Fragen zu einer eventuellen Strafbarkeit stellen.
So siehts aus, die Prüfer gucken nicht mal nach, ob das Kennzeichen der FZV entspricht.
Zur Strafbarkeit von Fake-Kennzeichen/Besatzungskennzeichen wird der sich nicht äußern. Das wird ein wissender von der Rennleitung übernehmen, wenn man mal an einen solchen gelangt.
Gruß Martin
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Dann halt bei der Polizei anfragen. Dann gibt es schon 4 Anlaufstellen, die der TE abklappern kann:
- Polizei
- Ordnungsamt
- Zulassungsstelle
- TÜV (auch wenn ihr es nicht wollt)
Bis da nicht angefragt ist, können wir uns lange den Kopf zerbrechen und Vermutungen anstellen.