Extremeparking

BMW 3er E46

Ich wollte mal fragen ob ich vielleicht ein Problem mit meinem Rechtsverständniss habe. Vor einigen Wochen habe ich an einer Straße geparkt, ich dachte nicht im Parkverbot zu stehen und sehe es auch heute noch nicht so. Auf jeden Fall stand ich dort ein paar Tage, weil ich das Auto nicht gebraucht habe. Ich schaute nach einer Weile in meinen Briefkasten und sehe vier Strafzettel. Alle für dasselbe Verbrechen nur zu verschiedenen Uhrzeiten und/oder Tagen. Ich war ein wenig irritiert weil kein Zettel an meinem Auto war, habe es aber so hingenommen und alle vier Knöllchen bezahlt. Nun bekomme ich heute wieder zwei Strafzettel. Zwei seperate Briefe in dem einen wird mir vorgeworfen am 26.06 um 11:29 in einer Straße auf dem Bürgersteig geparkt zu haben, in dem anderen wird mir vorgeworfen am 26.06 um 11:31 also genau 2 Minuten später auf einer anderen Straße auf dem Bürgersteig geparkt zu haben. Die Briefe sind völlig identisch bis auf die Uhrzeit und die Straße, es war auch die selbe Politesse. Ich war aber zu dem Zeitpunkt an der Arbeit und es war auch kein anderer da, der im Minutentakt mein Auto in verschieden Parkverboten parken konnte. Klärt mich auf.

34 Antworten

Re: Extremeparking

Zitat:

Original geschrieben von abef17


Ich wollte mal fragen ob ich vielleicht ein Problem mit meinem Rechtsverständniss habe. Vor einigen Wochen habe ich an einer Straße geparkt, ich dachte nicht im Parkverbot zu stehen und sehe es auch heute noch nicht so. Auf jeden Fall stand ich dort ein paar Tage, weil ich das Auto nicht gebraucht habe. Ich schaute nach einer Weile in meinen Briefkasten und sehe vier Strafzettel. Alle für dasselbe Verbrechen nur zu verschiedenen Uhrzeiten und/oder Tagen. Ich war ein wenig irritiert weil kein Zettel an meinem Auto war, habe es aber so hingenommen und alle vier Knöllchen bezahlt. Nun bekomme ich heute wieder zwei Strafzettel. Zwei seperate Briefe in dem einen wird mir vorgeworfen am 26.06 um 11:29 in einer Straße auf dem Bürgersteig geparkt zu haben, in dem anderen wird mir vorgeworfen am 26.06 um 11:31 also genau 2 Minuten später auf einer anderen Straße auf dem Bürgersteig geparkt zu haben. Die Briefe sind völlig identisch bis auf die Uhrzeit und die Straße, es war auch die selbe Politesse. Ich war aber zu dem Zeitpunkt an der Arbeit und es war auch kein anderer da, der im Minutentakt mein Auto in verschieden Parkverboten parken konnte. Klärt mich auf.

vielleicht fährt jemand mit deinen gefälschten Schildern rum

Öhm die Stadt wird doch da wohl nicht betrügen wollen...MERKWÜRDIG!!!

Zitat:

Original geschrieben von grandos09


Öhm die Stadt wird doch da wohl nicht betrügen wollen...MERKWÜRDIG!!!

nee die po.tese will betrügen

Also das jemand mit meinen Schildern durch die Gegendparkt will ich mal ausschließen :-)

Wieso sollte die Politesse betrügen wollen, die bekommt doch keine Prämien fürs Zettel verteilen, oder?

Also die letzte Aktion scheint ja offensichtlich nicht in Ordnung zu sein. Aber das mit den 4 Strafzetteln, läuft das wirklich so? Ich bekomme immer wenn die vorbeiläuft einen neuen Zettel?

Zitat:

Original geschrieben von abef17


Aber das mit den 4 Strafzetteln, läuft das wirklich so? Ich bekomme immer wenn die vorbeiläuft einen neuen Zettel?

hmm da gibts irgendeine regelung dass wenn man z.b. an ner parkuhr steht und nicht bezahlt hat z.b. einmal pro stunde (rein fiktiv, ich weiss die zeitspanne nicht) ein neues ticket bekommen kann.. wie es allerdings ist, wenn das auto an einer anderen stelle abgestellt wurde und dann nicht mehr bewegt, weiss ich nicht - denn das ist ja ein anderes vergehen (parkuhr nicht bezahlen ist ja vorsätzlich)

Ganz einfache Sache, ein Vergehen kann nicht mehrmals bestraft werden.

Du brauchst für das Ganze nur einen einzigen Strafzettel bezahlen, mehr nicht. Ansonsten könnte Dir ja eine Politesse auch Strafzettel im Zehnminutentakt rantackern - wo wäre denn da die Grenze?

Einzige Möglichkeit für die Behörde wäre, die Strafe heraufzusetzen, wenn ein Vergehen "anwächst", also sprich z.B. aus einem kurzen Nothalt im Parkverbot für 10 Euro ein Parkplatz für einen zweiwöchigen Urlaub für 30 Euro wird.

Das Ganze funktioniert auch bei Geschwindigkeitsübertretungen so. So kann man nicht zwei Blitzer hintereinander aufstellen. Erst wenn wieder ein neues Vergehen entsteht, kann wieder abkassiert werden (was z.B. schon ein Stopschild dazwischen erzeugen kann, wenn man angehalten hat und wieder auf "zu schnell" beschleunigt).

PS: die Politessen haben auch Radskizzen, auf denen sie die Ventilstellung markieren können und so sehen, ob ein Auto zwischenzeitlich bewegt wurde

hab grad nachgesehen, BeEmWe hat recht, eigentlich hättest du - wenn das fzg wirklich nicht bewegt wurde - nur einen strafzettel bekommen dürfen und somit auch nur einen bezahlen müssen. denke mal das kannst du auch zurückfordern. die von mir genannte mehrfachbestrafung geht nur bei parkuhren, siehe auch hier

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen (also z.B. wenn da ein Parkverbotsschild steht oder du teilweise auf dem Gehweg gestanden hast): 15€ (länger als eine Stunde:25€)

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen (vor und hinter Kreuzungen, Grundstückseinfahrten etc.): 10€ (länger als drei Stunden: 20€)

Eine Geschwindigkeitsübertretung kann erneut geahndet werden, sobald die Geschwindigkeit wieder geändert wurde, was ja aufgrund von Ortschaften etc. häufig vorkommt. Sonst könnte ich ja einmal in einer 70er Zone mit 90 durchfahren und dann die ganze Zeit mit 120 weiter fahren, weil ich ja schon einmal geblitzt wurde und nicht wieder geblitzt werden kann, wenn ich nicht anhalte. Macht keinen Sinn, meinst du nicht auch?

Das Fahrzeug wurde definitiv nicht bewegt.

Vielen Dank für die schnellen Antworten ich werde mich morgen mal mit den Leuten in Verbindung setzen mal sehen was die dazu zu sagen haben.

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


[...]
Einzige Möglichkeit für die Behörde wäre, die Strafe heraufzusetzen, wenn ein Vergehen "anwächst", also sprich z.B. aus einem kurzen Nothalt im Parkverbot für 10 Euro ein Parkplatz für einen zweiwöchigen Urlaub für 30 Euro wird.
[...]

Meinst du, ich mache einen Fehler wenn ich am Flughafen in muc für 94€@5Tage parke?

Vielleicht sollte ich das Auto einfach irgendwo am Terminal-Eingang stehenlassen 🙂

egal...zahlt eh' die Firma 🙂

mfg Jan

Zitat:

Original geschrieben von jpbiker


Meinst du, ich mache einen Fehler wenn ich am Flughafen in muc für 94€@5Tage parke?
Vielleicht sollte ich das Auto einfach irgendwo am Terminal-Eingang stehenlassen 🙂

egal...zahlt eh' die Firma 🙂

mfg Jan

Nun, aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass der Terminaleingang vor einigen Jahren noch knapp 350 DM inkl. "Fremdumparken" des Fahrzeuges gekostet hat und das dürfte heute nicht billiger sein! Und wenn Dein Fahrzeug dann auch noch verdächtig aussieht, dann gibt´s inzwischen vielleicht auch noch einen Polizeieinsatz dazu! 🙂

Viele Grüße

Am Flughafen wirst Du abschleppen plus EInstellgebühren nach dem Abschleppen zahlen dürfen.

Moin!

Also hier in Rostock ist das so, das sie gleichzeitig zu jedem Ticket auch ein Foto mit `ner Digicam machen!
Habe mich gerade vor 2 Wochen mit zwei Politessen unterhalten, die um 04.00Uhr auf Streife waren und gerade jemanden aufgeschrieben haben, der gegenüber meiner Garageneinfahrt parkte! Wird gemacht das die gleich was in der Hand haben falls ein Widerspruch kommen sollte.
Ich denke mal das das mittlerweile viele Städte machen, evtl. auch bei dir!! Da würde ich mich ganz einfach mal informieren!

Gruß Jonny

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Eine Geschwindigkeitsübertretung kann erneut geahndet werden, sobald die Geschwindigkeit wieder geändert wurde, was ja aufgrund von Ortschaften etc. häufig vorkommt. Sonst könnte ich ja einmal in einer 70er Zone mit 90 durchfahren und dann die ganze Zeit mit 120 weiter fahren, weil ich ja schon einmal geblitzt wurde und nicht wieder geblitzt werden kann, wenn ich nicht anhalte. Macht keinen Sinn, meinst du nicht auch?

Nein, das mit dem Anhalten war nur ein Beispiel. Ich meinte, dass man nicht 20m hinter dem ersten Blitzer einen zweiten Aufstellen kann, weil es sich dann noch um das selbe Vergehen handelt.

Aber eine Unabhängigkeit zwischen den beiden Zuschnellfahrten muss dennoch auf jeden Fall gegeben sein. Selbst wenn man auf einer einsamen Straße an einem 70-Schild mit 100 vorbeifährt und dann geblitzt wird und dann kommt 10km lang kein neues Schild und keine Kreuzung, kann ich nicht nochmal geblitzt werden.
Selbst wenn dann ein 50er Schild kommt und Du Dich dort mit 100 nochmal blitzen lässt hast Du vor Gericht gute Chancen, nur den letzteren Strafzettel zahlen zu müssen wenn Du nachweisen kannst, dass es sich um ein Vergehen handelt. Wenn natürlich dazwischen eine Kurve liegt, die man nur mit 30 fahren kann oder ein Stopschild, dann wird´s sehr schwer. 🙂

Das ganze resultiert übrigens aus Gerichtsverhandlungen von Streitfällen bzgl. der Videowagen, die manchmal Autofahrern so lange hinterher gefahren sind, bis sie über 10 Punkte und 500 Euro Bußgeld zusammengebracht hätten. Aber das geht nicht so einfach - zum Glück.

Was nach der Rechtsprechung eine Tat von der anderen auf jeden Fall abgrenzt ist, wenn man zwischen den beiden Zeitpunkten der Feststellung der Tat mindestens einmal vorschriftsmäßig gehandelt hat, also im Rahmen der zulässigen Geschindigkeit gefahren ist.

Viele Grüße

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