ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ex Frau auf frischer Tat beim Autozerkratzen erwischt !!!

Ex Frau auf frischer Tat beim Autozerkratzen erwischt !!!

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Juli 2018 um 22:10

Hi Motor-Talk Freunde....

Vorhin kam meine ex Frau und hat bei mir geklingelt mich beleidigt und Randale gemacht genau als sie gehen wollte hat sie gesagt du wirst noch sehen da ich im Erdgeschoss wohne bin ich sofort raus gegangen genau dann habe ich gesehen wie sie mit ihren Schlüssel mein 2 Monat altes 2500km gelaufenen Lack mit dem Schlüssel beschädigt sofort habe ich die Polizei gerufen bin an ihr Auto gegangen hab sie nicht wegfahren lassen meinenfüße vor die Räder gestellt bis die Polizei kam als die ernsthaft losfahren wollte habe ich durch panik sie wegfahren lassen müssen wegen meiner Gesundheit :-(((( könnte kotzen die Polizei hat alles aufgenommen

Meine Frage zu der Sache wie wird es enden ? Hat jemand damit Erfahrungen durch Vandalismus

Beste Antwort im Thema

Das liegt an Dir. Jeder steht mal auf dem Schlauch. Das ist nicht schlimm. Mir geht es manchmal auch so.

Du hast gemeint, das Festhalten sei bei bekannten Personalien "generell" unverhältnismäßig und Peter hätte da sozusagen Quatsch erzählt. Dabei hast Du einigermaßen übertrieben, Seitenhiebe verteilt und aus deiner "Praxis" berichtet. Dabei übersiehst Du den Wert einer polizeilichen Feststellung, dass ein Beschuldigter tatsächlich vor Ort angetroffen wurde. Die gleiche Sachangabe durch einen Kläger (ohne Bestätigung durch die polizeilichen Ermittlungen - wie vorliegend der Fall ) im zivilen Schadenersatzprozess, ist nichts weiter als eine durch nichts belegte Behauptung, wenn die Gegenseite das einfach bestreitet. Die Aussage eines Polizeimitarbeiters, die betreffende Person sei vor Ort vom Kläger als Verdächtige(r) festgehalten und an die Polizei übergeben worden, ist hingegen ein taugliches und in aller Regel auch überzeugendes Beweismittel. Es ist natürlich kein Tatnachweis, aber ein wichtiges Teil des Puzzles.

Ich merkte nur an, das die Fluchtverhinderung sehr wohl ein im Gesetz genannter Grund für eine vorläufige Festnahme im Rahmen des Jedermannsrechts darstellt. Die Beispiele zeigen auf, dass Bürger und Polizei bei diesem Thema gelegentlich zu tödlichen Fehleinschätzungen neigen und die Justiz das mal besser und mal schlechter im Nachhinein ahndet oder eben auch nicht. Da hat jedes Rad im Getriebe seine Berechtigung.

Du brauchst Dich also nicht weiter blöd stellen. ;)

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Na ja - die Option erschießen hört sich nicht unattraktiv an...:p

Dann gäbe es auch keine Wiederholungsgefahr.:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ex Frau auf frischer Tat beim Autozerkratzen erwischt !!!