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Ex Frau auf frischer Tat beim Autozerkratzen erwischt !!!

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Juli 2018 um 22:10

Hi Motor-Talk Freunde....

Vorhin kam meine ex Frau und hat bei mir geklingelt mich beleidigt und Randale gemacht genau als sie gehen wollte hat sie gesagt du wirst noch sehen da ich im Erdgeschoss wohne bin ich sofort raus gegangen genau dann habe ich gesehen wie sie mit ihren Schlüssel mein 2 Monat altes 2500km gelaufenen Lack mit dem Schlüssel beschädigt sofort habe ich die Polizei gerufen bin an ihr Auto gegangen hab sie nicht wegfahren lassen meinenfüße vor die Räder gestellt bis die Polizei kam als die ernsthaft losfahren wollte habe ich durch panik sie wegfahren lassen müssen wegen meiner Gesundheit :-(((( könnte kotzen die Polizei hat alles aufgenommen

Meine Frage zu der Sache wie wird es enden ? Hat jemand damit Erfahrungen durch Vandalismus

Beste Antwort im Thema

Das liegt an Dir. Jeder steht mal auf dem Schlauch. Das ist nicht schlimm. Mir geht es manchmal auch so.

Du hast gemeint, das Festhalten sei bei bekannten Personalien "generell" unverhältnismäßig und Peter hätte da sozusagen Quatsch erzählt. Dabei hast Du einigermaßen übertrieben, Seitenhiebe verteilt und aus deiner "Praxis" berichtet. Dabei übersiehst Du den Wert einer polizeilichen Feststellung, dass ein Beschuldigter tatsächlich vor Ort angetroffen wurde. Die gleiche Sachangabe durch einen Kläger (ohne Bestätigung durch die polizeilichen Ermittlungen - wie vorliegend der Fall ) im zivilen Schadenersatzprozess, ist nichts weiter als eine durch nichts belegte Behauptung, wenn die Gegenseite das einfach bestreitet. Die Aussage eines Polizeimitarbeiters, die betreffende Person sei vor Ort vom Kläger als Verdächtige(r) festgehalten und an die Polizei übergeben worden, ist hingegen ein taugliches und in aller Regel auch überzeugendes Beweismittel. Es ist natürlich kein Tatnachweis, aber ein wichtiges Teil des Puzzles.

Ich merkte nur an, das die Fluchtverhinderung sehr wohl ein im Gesetz genannter Grund für eine vorläufige Festnahme im Rahmen des Jedermannsrechts darstellt. Die Beispiele zeigen auf, dass Bürger und Polizei bei diesem Thema gelegentlich zu tödlichen Fehleinschätzungen neigen und die Justiz das mal besser und mal schlechter im Nachhinein ahndet oder eben auch nicht. Da hat jedes Rad im Getriebe seine Berechtigung.

Du brauchst Dich also nicht weiter blöd stellen. ;)

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Du musst ihr nachweisen, dass sie dein Auto beschädigt hat. Kannst du das, kannst du auch Regressansprüche geltend machen. Sonst bleibt dir nur die eigene Vollkasko.

Film sie nächstes mal. Mehr als PeterBH kann man da sonst nichts zu sagen. Vielleicht hättest du dir über die Füße fahren lassen müssen, damit ein Abgleich der Spuren auf dem Fuß/Schuh und dem Reifenprofil deiner Ex Frau verglichen werden können. Ich denke nicht, dass es das jetzt gewesen ist. Solche Menschen kommen immer wieder an, hoff einfach drauf, dass sie flott ein neues Opfer (Mann) findet und du dann raus aus dem Fokus bist.

Zivilrechtlich machst du Schadensersatz geltend, strafrechtlich erstattest du Anzeige wegen Sachbeschädigung

Zitat:

@Serkan7herne schrieb am 16. Juli 2018 um 00:10:01 Uhr:

Hi Motor-Talk Freunde....

Vorhin kam meine ex Frau und hat bei mir geklingelt mich beleidigt und Randale gemacht genau als sie gehen wollte hat sie gesagt du wirst noch sehen da ich im Erdgeschoss wohne bin ich sofort raus gegangen genau dann habe ich gesehen wie sie mit ihren Schlüssel mein 2 Monat altes 2500km gelaufenen Lack mit dem Schlüssel beschädigt sofort habe ich die Polizei gerufen bin an ihr Auto gegangen hab sie nicht wegfahren lassen meinenfüße vor die Räder gestellt bis die Polizei kam als die ernsthaft losfahren wollte habe ich durch panik sie wegfahren lassen müssen wegen meiner Gesundheit :-(((( könnte kotzen die Polizei hat alles aufgenommen

Meine Frage zu der Sache wie wird es enden ? Hat jemand damit Erfahrungen durch Vandalismus

Ich sag mal so, Sachbeschdigung in dem Fall ist ein Antragsdelikt und den Antrag auf Strafverfolgung kannst du als Antragssteller zurück ziehen, stellst das Auto zum lackierer, lässt es nachlackieren und fertig.

Wenn du noch weiter Theater mit deiner Exfrau haben möchtest, kannst du es natürlich weiter verfolgen und die Gerichte damit beschäftigen, wenn sie hinterher sagt "sie war das nicht" dann kriegst du auch nix.

Vieleicht hast du Glück und Ihre "Rachephase" ist bald vorbei, dann bist du sie mit nur nem Kratzer im Auto echt billig losgeworden ;)

Zitat:

@Serkan7herne schrieb am 16. Juli 2018 um 00:10:01 Uhr:

Hi Motor-Talk Freunde....

Vorhin kam meine ex Frau und hat bei mir geklingelt mich beleidigt und Randale gemacht genau als sie gehen wollte hat sie gesagt du wirst noch sehen da ich im Erdgeschoss wohne bin ich sofort raus gegangen genau dann habe ich gesehen wie sie mit ihren Schlüssel mein 2 Monat altes 2500km gelaufenen Lack mit dem Schlüssel beschädigt sofort habe ich die Polizei gerufen bin an ihr Auto gegangen hab sie nicht wegfahren lassen meinenfüße vor die Räder gestellt bis die Polizei kam als die ernsthaft losfahren wollte habe ich durch panik sie wegfahren lassen müssen wegen meiner Gesundheit :-(((( könnte kotzen die Polizei hat alles aufgenommen

Meine Frage zu der Sache wie wird es enden ? Hat jemand damit Erfahrungen durch Vandalismus

Das mit dem Aufhalten hätte ich gar nicht erst versucht und ist war auch nicht nötig, da dir die Personalien deiner Ex bekannt sein dürften. Anzeige hast du ja erstattet.

Wenn sie wirklich versucht hat dir über den Fuß zu fahren, könnte man noch über einen anderen Tatbestand nachdenken. Würde der Stimmung und eurem Verhältnis aber nicht gut tun.

Ansonsten wurde hier ja schon gesagt. Anzeige ist ja erstattet, Rechnung schicken. Wenn nicht gezahlt wird mußt du das Geld einklagen.

Was nutzen denn die Personalien des "Täters", wenn man seine Tätereigenschaft nicht nachweisen kann? Statt aufhalten wäre hier vorläufig festnehmen, notfalls mit Gewalt, richtig gewesen (127 StPO). Dann wäre an Ort und Stelle durch Sicherstellung des Tatwerkzeuges der Nachweis zu erbringen.

Jetzt würde ihr ein Anwalt raten, alles abzustreiten und vorläufig mit dem Zweitschlüssel zu fahren.

Und sorry, aber auf die Gefühle meiner Ex in diesem Zusammenhang noch Rücksicht nehmen??? Dann lieber getreu der Bibel handeln, nicht das mit der anderen Backe, sondern das mit den Augen und den Zähnen.

Unbedingt versuchen weitere Zeugen zu finden....

Sonst sieht`s blöd für dich aus......:(:mad:

drum prüfe wer sich länger bindet...........:rolleyes::D

auf die gefahr hin, dass hier gleich der shitstorm losgeht:

wenn du auf dem schaden sitzen bleibst, würde ich mich an die ungeschriebenen gesetze halten. wenn sie auto fährt, hat sie auch einen Kotflügel....

Es wäre doch etwas eleganter, der Ex das Fahrzeug im Rahmen der Trennung anzudienen und lieber das unzerkratze Geld vom Konto zu behalten ... :eek:

Welcher Shitstorm?:D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Juli 2018 um 14:05:46 Uhr:

Was nutzen denn die Personalien des "Täters", wenn man seine Tätereigenschaft nicht nachweisen kann? Statt aufhalten wäre hier vorläufig festnehmen, notfalls mit Gewalt, richtig gewesen (127 StPO). Dann wäre an Ort und Stelle durch Sicherstellung des Tatwerkzeuges der Nachweis zu erbringen.

Jetzt würde ihr ein Anwalt raten, alles abzustreiten und vorläufig mit dem Zweitschlüssel zu fahren.

Und sorry, aber auf die Gefühle meiner Ex in diesem Zusammenhang noch Rücksicht nehmen??? Dann lieber getreu der Bibel handeln, nicht das mit der anderen Backe, sondern das mit den Augen und den Zähnen.

Da wäre ich vorsichtig. Was beweise ich denn damit, wenn ich sie festhalte? Nichts. Die "Festnahme durch jedermann" ist vornehmlich dafür gedacht, dass die Personalien des Täters festgestellt werden können, bevor er sich entfernt. Das ist hier nicht notwendig, da die Personalien bekannt sind. Hier jemanden mit Gewalt festzuhalten steht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck. Aber das wird dir der Richter vor Gericht wahrscheinlich hinterher besser erklären.

Der TE hat gesehen, dass sie es war, sie sagt nein. Das sagt sie auch noch, wenn er sie, evtl. sogar mit Gewalt, vor Ort gehalten hat und er auf ihr sitzt, bis die Polizei kommt. Also nix mit Beweis für die Täterschaft, sondern lediglich für die Anwesenheit vor Ort. Mehr nicht.

Wie gesagt. Dass gewaltsame Festhalten eines bekannten Täters ist nicht verhältnissmäßig und daher nicht zu empfehlen.

Dies sehe ich völlig anders!

Die Polizei hätte auch gleich das vermeintliche Tatwerkzeug beschlagnahmen können und damit würde der Te wesentlich bessere Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg haben.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 18. Juli 2018 um 07:55:19 Uhr:

Dies sehe ich völlig anders!

Die Polizei hätte auch gleich das vermeintliche Tatwerkzeug beschlagnahmen können und damit würde der Te wesentlich bessere Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg haben.

Das kannst du ja ruhig. Bleibt jedem selbst überlassen, es im Fall der Fälle zu probieren.

Der 127 ist nicht dafür gedacht, dass jeder jeden festhält um die Beweissicherung möglich zu machen, sondern hier geht´s primär um die Feststellung der Personalien.

 

Edit:

Nicht dass das falsch verstanden wird. Die Ehefrau zum Bleiben überreden ist natürlich sinnvoll. Nur dies mit körperlicher Gewalt ums verrecken durchzusetzen, ist nicht verhältnissmäßig und kann nach hinten losgehen.

Danke für die Klarstellung, nun sind wir nah einander.

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