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Ex Frau auf frischer Tat beim Autozerkratzen erwischt !!!

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Juli 2018 um 22:10

Hi Motor-Talk Freunde....

Vorhin kam meine ex Frau und hat bei mir geklingelt mich beleidigt und Randale gemacht genau als sie gehen wollte hat sie gesagt du wirst noch sehen da ich im Erdgeschoss wohne bin ich sofort raus gegangen genau dann habe ich gesehen wie sie mit ihren Schlüssel mein 2 Monat altes 2500km gelaufenen Lack mit dem Schlüssel beschädigt sofort habe ich die Polizei gerufen bin an ihr Auto gegangen hab sie nicht wegfahren lassen meinenfüße vor die Räder gestellt bis die Polizei kam als die ernsthaft losfahren wollte habe ich durch panik sie wegfahren lassen müssen wegen meiner Gesundheit :-(((( könnte kotzen die Polizei hat alles aufgenommen

Meine Frage zu der Sache wie wird es enden ? Hat jemand damit Erfahrungen durch Vandalismus

Beste Antwort im Thema

Das liegt an Dir. Jeder steht mal auf dem Schlauch. Das ist nicht schlimm. Mir geht es manchmal auch so.

Du hast gemeint, das Festhalten sei bei bekannten Personalien "generell" unverhältnismäßig und Peter hätte da sozusagen Quatsch erzählt. Dabei hast Du einigermaßen übertrieben, Seitenhiebe verteilt und aus deiner "Praxis" berichtet. Dabei übersiehst Du den Wert einer polizeilichen Feststellung, dass ein Beschuldigter tatsächlich vor Ort angetroffen wurde. Die gleiche Sachangabe durch einen Kläger (ohne Bestätigung durch die polizeilichen Ermittlungen - wie vorliegend der Fall ) im zivilen Schadenersatzprozess, ist nichts weiter als eine durch nichts belegte Behauptung, wenn die Gegenseite das einfach bestreitet. Die Aussage eines Polizeimitarbeiters, die betreffende Person sei vor Ort vom Kläger als Verdächtige(r) festgehalten und an die Polizei übergeben worden, ist hingegen ein taugliches und in aller Regel auch überzeugendes Beweismittel. Es ist natürlich kein Tatnachweis, aber ein wichtiges Teil des Puzzles.

Ich merkte nur an, das die Fluchtverhinderung sehr wohl ein im Gesetz genannter Grund für eine vorläufige Festnahme im Rahmen des Jedermannsrechts darstellt. Die Beispiele zeigen auf, dass Bürger und Polizei bei diesem Thema gelegentlich zu tödlichen Fehleinschätzungen neigen und die Justiz das mal besser und mal schlechter im Nachhinein ahndet oder eben auch nicht. Da hat jedes Rad im Getriebe seine Berechtigung.

Du brauchst Dich also nicht weiter blöd stellen. ;)

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Zitat:

Und sorry, aber auf die Gefühle meiner Ex in diesem Zusammenhang noch Rücksicht nehmen??? Dann lieber getreu der Bibel handeln, nicht das mit der anderen Backe, sondern das mit den Augen und den Zähnen.

Wer sonst nix zu sagen hat im Leben kann sich ja wegen solchen Kleinigkeiten rumstreiten, mir für meinen Teil ist meine Ruhe und mein Frieden ehrlich gesagt wichtiger als n sinnlosen Privatkrieg an zu zetteln...

Dann kannst du beruht die andere Wange hinhalten. Ob sich damit aber ein sinnloser Privatkrieg vermeiden lässt....

Übrigens ist der § 127 StPO auch dafür gemacht, Täter auf der Flucht festhalten zu können.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Juli 2018 um 21:46:25 Uhr:

Dann kannst du beruht die andere Wange hinhalten. Ob sich damit aber ein sinnloser Privatkrieg vermeiden lässt....

Bei Frauen kommt nach der Trauerphase die Trotzphase und die Rachephase.

Letzteres ist für den Mann die teuerste...

Son Kratzer im Auto kostet n paar hundert Euro, ja und?

Wenn du n Anwalt, Gerichtsgebühren & Co rechnest, da der Richter euch wieder nach Hause schickt, das kostet doch noch viel mehr Euros und bringt wahrscheinlich NIX.

Dafür kommt dann wieder Ihr Gegenspiel, der Krieg läuft, das nächste Mal verkratzt sie dein Auto vieleicht mal richtig, sie weis ja dann wo sie dich trifft :p

Einfach sein lassen, lass ihr den Trumpf, seih froh wenn sie dich mit dem Gefühl gewonnen zu haben schnell vergessen hat und fertig...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Juli 2018 um 21:46:25 Uhr:

 

Übrigens ist der § 127 StPO auch dafür gemacht, Täter auf der Flucht festhalten zu können.

Das hatten wir doch schon durch dachte ich. Du hast es nicht verstanden, oder.:confused:

Du kannst es aber gerne versuchen, falls solch ein Fall bei dir mal eintritt, eine mit kompletten Personalien bekannte Person mit Gewalt festzuhalten, mit dem Zweck, dass sie noch vor Ort ist, wenn die Polizei eintrifft, damit die dann die Personalien feststellen und eine Anzeige fertigen kann. Du merkst es vielleicht selbst: das ist völlig überflüssig und nicht verhältnissmäßig.

Aber wie gesagt. Das hatte wir schon alles durch.

StPO § 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn ... vorläufig festzunehmen. ...

 

Die Norm hat zwei alternative Tabestandsvoraussetzungen, die auch kumulativ vorliegen dürfen. Die Verhinderung der Flucht ist ein ausdrücklich genannter Berechtigungsgrund. Der andere ist die Identitätsfeststellung. Beides kann gegeben sein. Eines davon reicht aber auch aus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juli 2018 um 11:48:00 Uhr:

 

StPO § 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn ... vorläufig festzunehmen. ...

 

Die Norm hat zwei alternative Tabestandsvoraussetzungen, die auch kumulativ vorliegen dürfen. Die Verhinderung der Flucht ist ein ausdrücklich genannter Berechtigungsgrund. Der andere ist die Identitätsfeststellung. Beides kann gegeben sein. Eines davon reicht aber auch aus.

Danke, aber ich kenn den Paragraphen.

Dann bin ich mal gespannt, wenn wegen der Verfolgung eines lächerlichen Antragsdeliktes massive Gewalt angewandt wird, um eine bekannte Person zum Dableiben zu überreden. Die Prüfung der Verhältnismßigkeit, und die wird es geben, wird demjenigen dann mit Sicherheit um die Ohren fliegen.

Ich kann nur jeden davor warnen, in einem ähnlichen Fall dementsprechend zu handeln. Das geht mit Sicherheit nach hinten los, zumindest folgt die Einleitung eines Strafverfahrens. Dann benötigt man einen Anwalt.:);) aber die müssen ja auch leben, nicht wahr?

Aber îch spreche als Praktiker. Rein vom Gesetzestext her würde es gehen, wobei ich nicht alle Kommentierungen kenne.

Ironie an

"Also Leute, wetzt die Messer, hat eure Ex Frauen um und fesselt sie, wenn sie nicht dableiben wollen, nachdem sie was kaputt gemacht haben".

Ironie aus

Man sollte zumindest nicht dümmer sein, als die Polizei erlaubt. :)

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Beispiel 4 ....

Schwarz-/Weiß-Denken liefert so gut wie niemals eine brauchbare Grundlage für eine sinnvolle Entscheidung. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juli 2018 um 12:13:10 Uhr:

Man sollte zumindest nicht dümmer sein, als die Polizei erlaubt. :)

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Beispiel 4 ....

Schwarz-/Weiß-Denken liefert so gut wie niemals eine brauchbare Grundlage für eine sinnvolle Entscheidung. ;)

Hab mal alles flüchtig durch. Was um alles in der Welt hat all das mit dem hier diskutierten Fall mit der Ex Ehefrau zu tun. Ich glaube nichts. Oder wolltest du etwas anderes damit kund tun. Dann klär mich auf.

Manchmal habe ich Probleme damit, den Sinn deiner Postings zu erkennen. Kann an mir liegen, galube ich aber eher nicht.;)

Sprich doch mal in klaren Worten und komm auf den Punkt.

Das liegt an Dir. Jeder steht mal auf dem Schlauch. Das ist nicht schlimm. Mir geht es manchmal auch so.

Du hast gemeint, das Festhalten sei bei bekannten Personalien "generell" unverhältnismäßig und Peter hätte da sozusagen Quatsch erzählt. Dabei hast Du einigermaßen übertrieben, Seitenhiebe verteilt und aus deiner "Praxis" berichtet. Dabei übersiehst Du den Wert einer polizeilichen Feststellung, dass ein Beschuldigter tatsächlich vor Ort angetroffen wurde. Die gleiche Sachangabe durch einen Kläger (ohne Bestätigung durch die polizeilichen Ermittlungen - wie vorliegend der Fall ) im zivilen Schadenersatzprozess, ist nichts weiter als eine durch nichts belegte Behauptung, wenn die Gegenseite das einfach bestreitet. Die Aussage eines Polizeimitarbeiters, die betreffende Person sei vor Ort vom Kläger als Verdächtige(r) festgehalten und an die Polizei übergeben worden, ist hingegen ein taugliches und in aller Regel auch überzeugendes Beweismittel. Es ist natürlich kein Tatnachweis, aber ein wichtiges Teil des Puzzles.

Ich merkte nur an, das die Fluchtverhinderung sehr wohl ein im Gesetz genannter Grund für eine vorläufige Festnahme im Rahmen des Jedermannsrechts darstellt. Die Beispiele zeigen auf, dass Bürger und Polizei bei diesem Thema gelegentlich zu tödlichen Fehleinschätzungen neigen und die Justiz das mal besser und mal schlechter im Nachhinein ahndet oder eben auch nicht. Da hat jedes Rad im Getriebe seine Berechtigung.

Du brauchst Dich also nicht weiter blöd stellen. ;)

Noch dazu könnte man nach Antreffen der Beschuldigten am Tatort ggf. Farb- bzw. Lackreste am Schlüssel sichern, nach Entfernen vom Tatort mit zeitlichem Abstand sieht es da deutlich schlechter aus.

Richtig erkannt, die Lackreste am Schlüssel (von mir im früheren Beitrag als Tatwerkzeug bezeichnet) sind von der Dame bestimmt schlecht mit Nagellack zu erklären.

Und echt erstaunlich, wie aus meiner "notfalls mit Gewalt" bereits "massive Gewalt" geworden ist. Hoffentlich überlebt die Dame das, nicht dass ich nach Meinung von AS60 bereits ihre sofortige Liquidierung vorgeschlagen habe. Einfaches Festhalten wäre z.B. schon Gewalt im Sinne des Gesetzes und hier sicherlich zulässig gewesen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juli 2018 um 13:58:55 Uhr:

Richtig erkannt, die Lackreste am Schlüssel (von mir im früheren Beitrag als Tatwerkzeug bezeichnet) sind von der Dame bestimmt schlecht mit Nagellack zu erklären.

Und echt erstaunlich, wie aus meiner "notfalls mit Gewalt" bereits "massive Gewalt" geworden ist. Hoffentlich überlebt die Dame das, nicht dass ich nach Meinung von AS60 bereits ihre sofortige Liquidierung vorgeschlagen habe. Einfaches Festhalten wäre z.B. schon Gewalt im Sinne des Gesetzes und hier sicherlich zulässig gewesen.

Ich wollte hier nur auf die möglichen Folgen und auf die Beachtung der Verhältnissmäßigkeit bei möglicher Anwendung von Gewalt hinweisen. Mehr nicht. Sollte das hier einem von euch wirklich mal passieren, dann jammert nicht rum wenn ihr ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hintern habt. Wie das dann ausgeht, bleicht dahingestellt.

 

Ich habe hier absichtlich übertrieben, weil sich solche Sachverhalte, gerade bei Beziehungsstreitigkeiten, und Sorry, jetzt rede ich wieder aus der Praxis, nicht selten bzw. fast immer hochschaukeln und dann bleibt es nicht bei einem einfachen Festhalten. Dann wird nicht selten übertrieben und die ganze Geschichte artet aus.

Ich würde jedenfalls keinem raten, wegen solch einer Lapalie dementsprechend zu verfahren, wie es hier teilweise geraten wird. Aber jeder kann da natürlich seine eigenen Erfahrungen machen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juli 2018 um 13:31:14 Uhr:

 

Du brauchst Dich also nicht weiter blöd stellen. ;)

Nicht übertreiben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juli 2018 um 13:58:55 Uhr:

Richtig erkannt, die Lackreste am Schlüssel (von mir im früheren Beitrag als Tatwerkzeug bezeichnet) sind von der Dame bestimmt schlecht mit Nagellack zu erklären.

Und echt erstaunlich, wie aus meiner "notfalls mit Gewalt" bereits "massive Gewalt" geworden ist. Hoffentlich überlebt die Dame das, nicht dass ich nach Meinung von AS60 bereits ihre sofortige Liquidierung vorgeschlagen habe. Einfaches Festhalten wäre z.B. schon Gewalt im Sinne des Gesetzes und hier sicherlich zulässig gewesen.

Bei uns in der Gegend kommt die Polizei dann wahrscheinlich erst in 2h, um nen Einsatzbereicht zu schreiben, wenn sich alles geklärt hat.

Die Idee mit Lackresten am Schlüssel, sorry, aber dann sagt sie "war ich nicht und ist mein Haustürschlüssel", da macht die Polizei in der Praxis auch nicht viel mehr, als die Personalien auf zu nehmen und dir erklären, dass du den Schaden zivilrechtlich geltend machen sollst und fertig.

Wenn du die noch mit ner Anzeige nervst, dann sagen sie dir, kannst morgen auf die Dienststelle kommen wenn wieder jemand da ist, der ne Anzeige aufnimmt...

Son Kleinscheiss stellt die Staatsanwaltschaft hinterher eh ein...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 19. Juli 2018 um 14:30:37 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juli 2018 um 13:58:55 Uhr:

Richtig erkannt, die Lackreste am Schlüssel (von mir im früheren Beitrag als Tatwerkzeug bezeichnet) sind von der Dame bestimmt schlecht mit Nagellack zu erklären.

Und echt erstaunlich, wie aus meiner "notfalls mit Gewalt" bereits "massive Gewalt" geworden ist. Hoffentlich überlebt die Dame das, nicht dass ich nach Meinung von AS60 bereits ihre sofortige Liquidierung vorgeschlagen habe. Einfaches Festhalten wäre z.B. schon Gewalt im Sinne des Gesetzes und hier sicherlich zulässig gewesen.

Bei uns in der Gegend kommt die Polizei dann wahrscheinlich erst in 2h, um nen Einsatzbereicht zu schreiben, wenn sich alles geklärt hat.

Die Idee mit Lackresten am Schlüssel, sorry, aber dann sagt sie "war ich nicht und ist mein Haustürschlüssel", da macht die Polizei in der Praxis auch nicht viel mehr, als die Personalien auf zu nehmen und dir erklären, dass du den Schaden zivilrechtlich geltend machen sollst und fertig.

Wenn du die noch mit ner Anzeige nervst, dann sagen sie dir, kannst morgen auf die Dienststelle kommen wenn wieder jemand da ist, der ne Anzeige aufnimmt...

Son Kleinscheiss stellt die Staatsanwaltschaft hinterher eh ein...

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber das mit den 2 Stunden ist vermutlich etwas übertrieben. Aber dauern kann es schon, da die Einsätze nach Priorität abgearbeitet werden. Und da ist eine Sachbeschädigung mit bekanntem Täter ganz weit hinten. Und der Hinweis zur Wache zu kommen und dort die Anzeige zu erstatten wird vermutlich auch kommen. Kann man aber ablehnen, dann kommt auch einer, der die Sache aufnimmt.

Einstellung der Sache ist wahrscheinlich, da kein öffentliches Interesse besteht. Wen interesiiert es schon, wenn sich Ex Eheleute in die Haare kriegen.

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