Unfall mit frisch repariertem Auto
Hallo zusammen,
mir ist heute ein Theoretischer Gedanke gekommen. bzw. nicht so Theoretisch weil es meiner Mutter vor vielen Jahren ähnlich erging.
Gedankenspiel:
Annahme: Mein Fahrzeug hat einen (großen) technischen Defekt, (ist aber Fahrtüchtig und Verkehrssicher) den ich in der Werkstatt reparieren lasse. Bsp. neues Getriebe für mehrere tausend Euro. Jetzt fahre ich von der Werkstatt nach hause und auf dem Heimweg kachelt mir jemand dermaßen ins Auto dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist.
Ärgerlich, das ich gerade zig Tausend Euro für die Reparatur bezahlt habe, die im Nachhinein unnötig gewesen wäre.
Pech gehabt? Oder müsste der Unfallgegner irgend eine Art von Wertersatz leisten?
Wie sähe es bei anderen Arbeiten aus die dazu dienen das Fahrzeug langfristig fahren zu können wie z.B. ein Ölwechsel (Den mache ich ja nur unter der Annahme ich fahre das Fahrzeug ein weiteres Jahr)
Ich glaube ich würde mich in der Situation als Geschädigter vom Karma verarscht fühlen, aber es ist ja sicherlich alles schonmal passiert 🙂
12 Antworten
Unnötig war die Reparatur ja nicht. Ohne hättest Du gar nicht mehr fahren können.
Was kann der Unfallgegner dafür?
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 19. Mai 2022 um 11:12:18 Uhr:
Ärgerlich, das ich gerade zig Tausend Euro für die Reparatur bezahlt habe, die im Nachhinein unnötig gewesen wäre.Pech gehabt? Oder müsste der Unfallgegner irgend eine Art von Wertersatz leisten?
Du bekommst im besten Fall den Wiederbeschaffungswert WBW, unabhängig, wie kostspielig die vorherige Reparatur war. Selbst wenn du vor dem Unfall noch den Tank mit Super+ vollgemacht hast, ändert das nichts am Wert.
Maßgeblich ist, ob durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges insgesamt führen. So etwas kann immer nur Fallbezogen bewertet werden und nicht pauschal.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 19. Mai 2022 um 11:41:04 Uhr:
Du bekommst im besten Fall den Wiederbeschaffungswert WBW, unabhängig, wie kostspielig die vorherige Reparatur war. Selbst wenn du vor dem Unfall noch den Tank mit Super+ vollgemacht hast, ändert das nichts am Wert.
Aber bei entsprechendem Nachweis werden die Kosten der Tankfüllung erstattet.
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Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Mai 2022 um 12:08:29 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 19. Mai 2022 um 11:41:04 Uhr:
Du bekommst im besten Fall den Wiederbeschaffungswert WBW, unabhängig, wie kostspielig die vorherige Reparatur war. Selbst wenn du vor dem Unfall noch den Tank mit Super+ vollgemacht hast, ändert das nichts am Wert.Aber bei entsprechendem Nachweis werden die Kosten der Tankfüllung erstattet.
oder der SV macht ein Foto von der Tankanzeige, dass funzt auch 🙂
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 19. Mai 2022 um 11:12:18 Uhr:
Oder müsste der Unfallgegner irgend eine Art von Wertersatz leisten?
Natürlich muss der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung Wertersatz leisten, nämlich den Wiederbeschaffungswert. Und üblicher Weise ist ein Auto mit z.B. einem Getriebeschaden günstiger zu haben, als eines ohne Getriebeschaden.
Und da das Getriebe ja noch funktioniert hat (in diesem Moment zumindest), wird sich der WBW auch kaum von einander unterscheiden und ergo geht dies "zu Lasten" des Eigentümers..., zu Recht m.M.n.!
Schließlich ist eine Rep. eines Verschleißteiles ja auch nichts besonderes; dieses führt man ja quasi eh "ständig" i.S.v. recht regelmäßig durch...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 19. Mai 2022 um 15:05:48 Uhr:
Schließlich ist eine Rep. eines Verschleißteiles ja auch nichts besonderes; diese führt man ja quasi eh "ständig" i.S.v. recht regelmäßig durch...
So ist es. Die meisten wechseln das Getriebe zusammen mit den fälligen Ölwechseln.
@TE: Selbstverständlich fließt bei einem angegrauten Auto so eine st. Reparatur positiv in die Wertermittlung ein (aber mNWsn. sicher nicht mit ein paar zigtausend EUR und auch nicht mit dem, was auf der Rechnung steht).
Zitat:
@situ schrieb am 19. Mai 2022 um 15:14:10 Uhr:
@TE: Selbstverständlich fließt bei einem angegrauten Auto so eine Reparatur positiv in die Wertermittlung ein (aber sicher nicht mit ein paar zigtausend EUR und auch nicht mit dem, was auf der Rechnung steht).
Man kann es auch umgedreht sagen: Wenn der Gutachter es mitbekommt, dass das Getriebe vor dem Unfall praktisch hinüber war, fließt das natürlich auch in die Wertermittlung mit ein.
Aber ist ein Auto mit einem überholten Getriebe denn nicht wertvoller als ein Auto mit einem Getriebe mit verschlissenen Teilen (auch wenn der Verschleiss normal ist).
Ein gebrauchtes Auto mit generalüberholten Motor und Getriebe ist doch auf dem Gebrauchtmarkt bestimmt teurer, als ein Auto mit einem Motor/Getriebe was 100.000km auf der Uhr hat?
Somit dürfte der Wiederbeschaffungswert höher sein, oder?
Wie ist es eigentlich mit dem Wiederbeschaffungswert zu verstehen? Wenn es ein Auto in gleicher Ausstattung und Abnutzung nicht mehr gibt? Oder das Auto mit selbiger Ausstattung/Abnutzung sehr rarr ist und die Preise, die man dadurch aufruft angenommen 50% höher sind. Ist dann der Wiederbeschaffungswert auch 50% höher von der Versicherung?
Man kann den Wert nicht unendlich ziehen.
Die Gutachter arbeiten mit Schwacke oder DAT. Etwas Spielraum ist da, aber nicht viel!
Zitat:
@Fischgebruell schrieb am 20. Mai 2022 um 10:01:37 Uhr:
Aber ist ein Auto mit einem überholten Getriebe denn nicht wertvoller als ein Auto mit einem Getriebe mit verschlissenen Teilen (auch wenn der Verschleiss normal ist).Ein gebrauchtes Auto mit generalüberholten Motor und Getriebe ist doch auf dem Gebrauchtmarkt bestimmt teurer, als ein Auto mit einem Motor/Getriebe was 100.000km auf der Uhr hat?
Somit dürfte der Wiederbeschaffungswert höher sein, oder?
Geh mal noch eins weiter und so war das seitens des TE sicher gedacht. Du hast ein Getriebe vor dir, welches zwar noch funktioniert, aber mahlende Geräusche von sich gibt. Natürlich unterscheidet sich der Wert am Markt und auch der Wiederbeschaffungswert von einem Fahrzeug, wo alles in Ordnung ist.
Zitat:
@Fischgebruell schrieb am 20. Mai 2022 um 10:01:37 Uhr:
Wie ist es eigentlich mit dem Wiederbeschaffungswert zu verstehen? Wenn es ein Auto in gleicher Ausstattung und Abnutzung nicht mehr gibt? Oder das Auto mit selbiger Ausstattung/Abnutzung sehr rarr ist und die Preise, die man dadurch aufruft angenommen 50% höher sind. Ist dann der Wiederbeschaffungswert auch 50% höher von der Versicherung?
Wenn der Wiederbeschaffungswert dadurch tatsächlich 50% höher liegt, dann gibt es auch 50% mehr. Das mag es bei limitierten Sammlerstücken auch geben, aber verabschiede dich von dem Gedanken, dass ein Brot-und-Butterauto durch rare Ausstattung/Abnutzung besonders wertvoll wird. Das bezahlt dir niemand und darum gibt es da auch nicht 50% mehr.