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VW 7 (AU/5G) Golf

Finanzierung und unfall

Zitat: @benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 05:53:23 Uhr: Du kannst auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen und wo anders günstiger reparieren lassen. Sofern geschehen bestätigt der Gutachter dann die hoffentlich fachgerechte Reparatur. Allerdings erschwert die Finanzierung obiges Vorgehen. Du brauchst die Genehmigung der Bank. Die Bank ist Eigentümer des Autos und bestimmt wie verfahren wird. Natürlich können die eine Ausnahme machen, wenn dargelegt wird warum... Wenn es eine Rückkaufvereinbarung mit dem Händler gibt, will auch dieser ein fachgerecht repariertes Auto. Von der Werkstatt die nur 1/4 der Kosten will, halte ich nichts. Wenn das kein Verwandter ist, der nur die Teile und ne Kiste Bier berechnet, kann das nichts werden. Warum soll dir wer ermöglichen, an der Versicherungsleistung ordentlich zu verdienen. Wohlgemerkt mit dem gleichen fachgerchten Ergebnis. Durch Eigenleistung und Verwandtschaft kann man da ne Menge sparen ja, aber eben nur in der Sippe. anke für deinen Ratschlag nur ich war der Meinung das es nach 5 Jahren Finanzierung mehr an Wert verloren würde da es ja als ein Unfallwagen zählen würde :-(( und hätte es ggfs günstiger machen lassen und den Rest an die Bank einbezahlt das ich eventuell die gesammtsumme des Betrages runterdrücke worauf ich mich echt geärgert habe weil ich mit mein Fahrzeug echt pingelig umgehe jede Woche saugen Amatur usw putze und nur handwäsche verrichte aber jetzt in den kalten Jahreszeiten sieht es von außen nicht so top aus nur innen :-))