EU-Papiere

BMW 3er E36

Nun hat sich ja due EU wieder überschlagen mit den neuen Fahrzeugpapieren.
Der uns allen bekannte Fahrzeugbrief mit dem dazu gehörigen Schein gehört leider der Vergangenheit an.

Bei Neuzulassung oder Ummeldung des Fahrzeuges bekommt man nun Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Als problematisch habe ich nun feststellen müssen, das auf Teil II nur noch 2 Besitzer vermerkt sind. Nämlich der Vorbesitzer und ich. Keiner kann also mehr nachvollziehen, wie viele Vorbesitzer der Wagen tatsächlich hatte. Es sei denn man hat die allseits bekannte Vitamin B und kann das (in unserem Fall) bei BMW in der Fahrzeughistorie abchecken lassen.

Mein eigenes Problem stellt sich allerdings bei der Eintragung der Reifen und Felgen dar.
Nun hab ich beides am Fahrzeug montiert, wird aber mit keiner Silbe in Teil I, sprich im Schein, dokumentiert.
Da stehen nämlich nur die Originalgrößen der Reifen und Felgen von BMW drin.
Soll im Umkehrschluss heißen das ich genötigt werde nochmals Geld auszugeben bei TÜV und Dekra damit ich die zusätzlichen Bescheinigungen bekomme?

Sollte nämlich mal ein Unfall passieren, kann schon die fehlende Eintragung zu riesigen Problemen führen.
Aber wenn mich nun die Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhält, woher sollen die wissen was zugelassen ist an meinem Fahrzeug und was nicht?

Wie haltet ihr das? Es drauf ankommen lassen bis die Herren der EU riesige Kataloge erstellt haben? Also Füße still halten und einfach nichts eintragen lassen?

Oder geht ihr auf Nummer sicher?

14 Antworten

Hab die tollen Papiere auch letztes Jahr bei meiner Gasumrüstung bekommen🙁
Auf Dauer kann man sich den ja leider sowieso nicht endziehen.
Es gab dazu aber auch mal ein paar fred´s hier,mußt mal in der Sufu schaun.

gruß

Was hast Du an Deinem Wagen dran? Original BMW-Felgen oder irgendetwas von Fremdherstellern? Sämtliche originalen Rad-Reifenkombinationen, die bereits im Rahmen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zugelassen sind (was wohl auf alle originalen Felgen und die dazu passenden Reifen zutreffen dürfte) dürfen ab sofort ohne weiteres montiert und gefahren werden, ohne das da irgendetwas eingetragen oder durch einen Gutachter abgenommen werden muß. Bei Verkehrskontrollen ist die Polizei ab sofort in der Beweispflicht. Solltest Du allerdings Räder von Fremdherstellern haben, die in den alten Papieren eingetragen waren, daß zurück zur Zulassungsstelle un Alarm machen, dann müßen die Teile auch weiterhin eingetragen werden.

Also darf ich jetzt z.b. 225 Reifen aufziehen, da die ja von BMW auf original Felgen freigegeben sind, ohne eine Abnahme machen lassen zu müssen?

Grüße

@ the_deity:

Wenn die Felgen dafür zugelassen sind und Du auch eventuelle Auflagen erfüllst, wie z.B. Lenkeinschlagbegrenzer, dann ja. Hatte zu diesem Thema schon einige Beiträge geschrieben und dort auch einen Link zum ADAC gepostet, der recht interessant war. Einfach mal suchen.

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Das stimmt mich ja fröhlich, da brauch ich in Zukunft keine Abnahme zu bezahlen 😁
Ach ja, ich bekomme doch diese dusseligen Papiere wenn ich meinen Motorumbau eintragen lasse, oder?

Grüße

Wirklich sehr interessant @Daniel 😉

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


Was hast Du an Deinem Wagen dran? Original BMW-Felgen oder irgendetwas von Fremdherstellern? Sämtliche originalen Rad-Reifenkombinationen, die bereits im Rahmen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zugelassen sind (was wohl auf alle originalen Felgen und die dazu passenden Reifen zutreffen dürfte) dürfen ab sofort ohne weiteres montiert und gefahren werden, ohne das da irgendetwas eingetragen oder durch einen Gutachter abgenommen werden muß. Bei Verkehrskontrollen ist die Polizei ab sofort in der Beweispflicht. Solltest Du allerdings Räder von Fremdherstellern haben, die in den alten Papieren eingetragen waren, daß zurück zur Zulassungsstelle un Alarm machen, dann müßen die Teile auch weiterhin eingetragen werden.

Zum Einen, ich hab keine originalen Felgen von BMW dran.

Zum Anderen, da kann ich bei der Zulassungsstelle Alarm machen wie ich will, es wird lediglich EINE Reifen und EINE Felgengröße im Schein eingetragen. NICHT alle zulässigen. Ich weiß aber das ich auch andere Größen fahren darf, welche nun allerdings nicht mehr eingetragen sind.

Bei den alten Papieren wurde das unten im Zustz mit angegeben. Nun aber, wie bereits mehrfach erwähnt, nur noch die eine Größe und fertig.

Klar ist die Polizei in der Beweispflicht. Aber hier stellt sich mir die Frage...WIE?
Ich kann schlecht von einem Polizeibeamten erwarten, dass er von jedem Fahrzeugtyp alle zugelassenen Größen weiß. Somit bin am Ende doch wieder ich diejenige die Nachweise erbringen muss.

aufgrund einer neuen entragung habe ich auch diese neuen scheine bekommen. von den original radangaben wird eine in den schein übernommen. alles was extra eingetragen war (also z.B. Fremdfabrikate) müsste dir auch in den neuen schein geschrieben werden. so wars bei mir. ist dann ein extra blatt (wenn der platz nicht reicht) welches dann noch mit an den "schein" kommt. natürlich mit stempel...

Wie wärs einfach mit, alten Schein kopieren und mitführen, reicht völlig.
Hatte das Dilema vor 2 Wochen auch, als ich mein Auto umgemeldet hab. Hatte nen 3 Blättrigen Brief sowie Schein.

All diese Möglichkeiten hab ich leider nicht, da ich das Fahrzeug neu erworben und damit nur den Brief hab der vom Händler ausgehändigt wurde. Die Zulassungsstelle kann ja dann in den Schein nichts anderes eintragen.

Also doch das Geld ausgeben und alles neu eintragen lassen 😠

@ Lonely_DD:

Daß generell nur noch eine Größe eingetragen wird, stimmt nicht. Es wird lediglich nur noch eine der werksseitig zugelassenen Größen eingetragen. Sämtliche Fremdfabrikate werden weiterhin eingetragen und müssen auch weiterhin eingetragen werden. Waren denn die montierten Räder im alten Brief nicht eingetragen? (War es ein alter oder ebenfalls schon ein neuer Brief?) Dann liegt das Problem beim Vorbesitzer und Du mußt die Teile in der Tat eintragen lassen.

@ coupe-sprinter:

Du hättest ebenfalls darauf bestehen sollen, daß alle Eintragungen (mit Ausnahme der werksseitig freigegebenen Rad-Reifenkombinationen) in den neuen Fahrzeugschein eingetragen werden, darauf hast Du Anspruch. Die Sache mit der Mitführung der alten Papiere ist nämlich allenfalls ein Anhaltspunkt, reicht aber keinesfalls aus, als Nachweis der Rechtmäßigkeit der dort eingetragenen Teile. Die Eintragungspflicht besteht nämlich weiterhin und ein entwerteter Brief ist kein amtliches Dokument mehr. Außerdem ist ja überhaupt nicht nachzuvollziehbar, ob die im entwerteten Brief stehenden Eintragungen alle noch aktuell sind. Die Polizei muß ja annehmen, wenn die Teile nicht mehr eingetragen sind, dann deshalb, weil sie demontiert und wieder ausgetragen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ coupe-sprinter:

Du hättest ebenfalls darauf bestehen sollen, daß alle Eintragungen (mit Ausnahme der werksseitig freigegebenen Rad-Reifenkombinationen) in den neuen Fahrzeugschein eingetragen werden, darauf hast Du Anspruch. Die Sache mit der Mitführung der alten Papiere ist nämlich allenfalls ein Anhaltspunkt, reicht aber keinesfalls aus, als Nachweis der Rechtmäßigkeit der dort eingetragenen Teile. Die Eintragungspflicht besteht nämlich weiterhin und ein entwerteter Brief ist kein amtliches Dokument mehr. Außerdem ist ja überhaupt nicht nachzuvollziehbar, ob die im entwerteten Brief stehenden Eintragungen alle noch aktuell sind. Die Polizei muß ja annehmen, wenn die Teile nicht mehr eingetragen sind, dann deshalb, weil sie demontiert und wieder ausgetragen wurden.

Mir hat die Julle gesagt, in den neuen Papieren is nix mehr einzutragen. Entweder sämtliche Tüv Bestätigungen mitführen, oder alten Brief.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ Lonely_DD:

Daß generell nur noch eine Größe eingetragen wird, stimmt nicht. Es wird lediglich nur noch eine der werksseitig zugelassenen Größen eingetragen. Sämtliche Fremdfabrikate werden weiterhin eingetragen und müssen auch weiterhin eingetragen werden. Waren denn die montierten Räder im alten Brief nicht eingetragen? (War es ein alter oder ebenfalls schon ein neuer Brief?) Dann liegt das Problem beim Vorbesitzer und Du mußt die Teile in der Tat eintragen lassen.

Ja, so wie in deinem ersten Satz beschrieben, so war das auch gemeint. Hab mich sicherlich unglücklich ausgedrückt, sorry.

Der Brief den ich bekam, war schon ein EU genormter, stand nichts drin von den Felgen und Reifen die ich jetzt drauf hab.

Das ich nun das Problem lösen muss ist mir durchaus bewusst.

Du hast den Wagen vom Händler gekauft? Dann ist die fehlende Eintragung ein Mangel, den dieser im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu beseitigen hat.
Nochmal zum Thema Beweispflicht: Nach der neuen Gesetzeslage kann man jetzt sehr wohl verlangen, daß die Polizei für jedes Auto alle zugelassenen Kombinationen kennt. Im Zweifelsfalle können die verbauten Räder dann halt nicht beanstandet werden.

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