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Durchblick in neuen Papieren verloren!

Themenstarteram 11. April 2006 um 18:03

Hallo

mein Dad war heute mein auto anmelden und wir haben jetz halt nen neuen Brief und Fahrzeugschein.

Im alten Brief stand unten was von alu felgen und so..

das steht im neuen jetz gar nicht weder im Fahrzeugschein noch im Brief..heisst das ich muss den alten Brief wo "ungültig" Stempel drauf sind und ecken abgeschnitten sind trotzdem mitführen?

danke, mfg

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26 Antworten
am 11. April 2006 um 18:06

Genau, den alten Brief mußt du jetzt immer dabei haben. Die Eintragungen wurden ja nicht übernommen. Kannst dir die Eintragungen auch in die neuen Papiere schreiben lassen. Aber das musste extra bezahlen :-(

Zitat:

Original geschrieben von G-Heimer

Genau, den alten Brief mußt du jetzt immer dabei haben. Die Eintragungen wurden ja nicht übernommen. Kannst dir die Eintragungen auch in die neuen Papiere schreiben lassen. Aber das musste extra bezahlen :-(

Irgendwo hab ich gelesen, dass die fürs Übernehmen von bestehenden Eintragungen kein Geld verlangen dürfen.

Wäre ja noch schöner - die ham ja schon mit der ersten Eintragung Geld verdient.

Gruß

Simon

Themenstarteram 11. April 2006 um 18:13

also geh ich dahin und dann tragen die das noch mal um oder wie? wenn ich bezahlen muss, was kostet das?

Re: Durchblick in neuen Papieren verloren!

 

Zitat:

Original geschrieben von BMW-BBS

Hallo

mein Dad war heute mein auto anmelden und wir haben jetz halt nen neuen Brief und Fahrzeugschein.

Im alten Brief stand unten was von alu felgen und so..

das steht im neuen jetz gar nicht weder im Fahrzeugschein noch im Brief..heisst das ich muss den alten Brief wo "ungültig" Stempel drauf sind und ecken abgeschnitten sind trotzdem mitführen?

danke, mfg

Der alte Brief bringt dir gar nix, da wie du schon sagtest, dieser ungültig ist. Und ein ungültiges Dokument sagt gar nix aus.

Falls du orginal Bereifung drauf hasst, ist´s egal, dass müsssen dir die Grün Weißen nachweisen, dass du diese nicht fahren darfst.

Falls du Zubehör Felgen drauf hasst, existiert eine Zweitschrift der damaligen Eintragung, welche du mitführen kannst.

Oder du gehst zur Zulassungsstelle und bestehst auf die Übernahme in die neuen Papiere, sind dazu verpflichtet, auch wenn die Sagen sie könnten das net eintragen.

Haben die bei mir auch gemacht, hab jetzt dann nen Termin mit´m Amtsvorsteher des Landkreises. Musst nur gleich richtig Beschweren, dann geht des a.

am 11. April 2006 um 19:56

Also ich habe auch neue Papiere. In den neuen Papieren sind die Eintragungen aus dem alten Brief nicht uebernommen worden. Mir wurde angeboten entweder den alten Brief im Auto mizufuehren, oder die Eintragungen in die neuen Papiere zu uebernehmen. Das uebernehmen sollte aber nochmal extra kosten. Habe dann auch das Argument "ist aber doch schonmal bezahlt worden" benutzt. Wurde dann darauf hingewiesen, dass es deswegen die Moeglichkeit gibt den alten Brief (kostenlos) mitzufuehren.

Finde es zwar auch ziemlich schwachsinnig und verstehe nicht, warum die Eintragungen nicht einfach kostenlos uebernommen werden. Aber eigentlich ist es doich auch wurscht. Legst dir halt den alten Brief (ich habe eine Kopie genommen) ins Handschuhfach und fertig.

Und das mit der Serienbereifung:

In den neuen Papieren steht ja nur noch eine Reifengroesse drin. Aber es hat doch wohl so ziemlich jeder verschiedene Reifengroessen montiert (Sommer / Winter). Also ist das dann nicht nur ein Problem der "Tuner", sondern von jedem, der ein Auto anmeldet ...

Und was die Ungueltigkeit angeht, glaunt ihr wirklich, dass die Zulassungsstelle einen ein Auto anmelden laesst, was dann so gar nicht gefahren werden darf? Die suchen doch sonst immer nacj Moeglichkeiten einen zu aergern ...

Zitat:

Original geschrieben von G-Heimer

Also ich habe auch neue Papiere. In den neuen Papieren sind die Eintragungen aus dem alten Brief nicht uebernommen worden. Mir wurde angeboten entweder den alten Brief im Auto mizufuehren, oder die Eintragungen in die neuen Papiere zu uebernehmen. Das uebernehmen sollte aber nochmal extra kosten. Habe dann auch das Argument "ist aber doch schonmal bezahlt worden" benutzt. Wurde dann darauf hingewiesen, dass es deswegen die Moeglichkeit gibt den alten Brief (kostenlos) mitzufuehren.

Finde es zwar auch ziemlich schwachsinnig und verstehe nicht, warum die Eintragungen nicht einfach kostenlos uebernommen werden. Aber eigentlich ist es doich auch wurscht. Legst dir halt den alten Brief (ich habe eine Kopie genommen) ins Handschuhfach und fertig.

Und das mit der Serienbereifung:

In den neuen Papieren steht ja nur noch eine Reifengroesse drin. Aber es hat doch wohl so ziemlich jeder verschiedene Reifengroessen montiert (Sommer / Winter). Also ist das dann nicht nur ein Problem der "Tuner", sondern von jedem, der ein Auto anmeldet ...

Und was die Ungueltigkeit angeht, glaunt ihr wirklich, dass die Zulassungsstelle einen ein Auto anmelden laesst, was dann so gar nicht gefahren werden darf? Die suchen doch sonst immer nacj Moeglichkeiten einen zu aergern ...

Deshalb muss auch bei Serienbereifung DIR nachgewiesen werden, dass du diese nicht fahren darfst. Nicht du musst beweisen, sondern DIE!!.

Ein ungültiges Dokument muss nicht anerkannt werden, es kann, wenn der Prüfende Kulant ist, würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen.

Wie du dein Auto auf die neuen Papiere anmelden ließt, waren deine alten noch nicht ungültig, erst mit Ausstellung der neuen KFZ Papiere, wie beim Ausweis halt auch.

am 11. April 2006 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

Deshalb muss auch bei Serienbereifung DIR nachgewiesen werden, dass du diese nicht fahren darfst. Nicht du musst beweisen, sondern DIE!!.

Ein ungültiges Dokument muss nicht anerkannt werden, es kann, wenn der Prüfende Kulant ist, würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen.

Wie du dein Auto auf die neuen Papiere anmelden ließt, waren deine alten noch nicht ungültig, erst mit Ausstellung der neuen KFZ Papiere, wie beim Ausweis halt auch.

Also da wuerde ich mich jetzt mal nicht drauf verlassen. Du hast Papiere fuer dein Auto, in denen 185 60 15 eingetragen ist und die Polizei muss dir nachweisen, dass du keine 255 35 18 fahren darfst?

Zitat:

Original geschrieben von G-Heimer

Also da wuerde ich mich jetzt mal nicht drauf verlassen. Du hast Papiere fuer dein Auto, in denen 185 60 15 eingetragen ist und die Polizei muss dir nachweisen, dass du keine 255 35 18 fahren darfst?

Ist keine Serienbereifung!!!

Ich habe geschrieben Serienbereifung!

Der passus gilt nur für Serienbereifung des Modell´s. Im e36 wurde nur bis Felgengröße 16 ZOll ausgeliefert, max bis 225/50/16. So was kann ein Gesetzeshüter ganz schnell und leicht über Funkerfragen.

Sobald du Felgen von einem anderen BMW Modell fährst, z.B. 17 Zoll Felgen musst du Beweisen, dass du diese fahren darfst

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

Ist keine Serienbereifung!!!

Ich habe geschrieben Serienbereifung!

Ach so, und die Polizei soll jetzt auswendig lernen, welche Reifengröße auf welchem Fzg serienmäßig ist. Alten Schein mit und gut ists.

War auch letztens beim Straßenverkehrsamt wegen KLR einbau. Hab natürlich auch nen neuen Schein bekommen. Was ich komisch fand, die hälfte hat die Tussi reingeschrieben, aber die wichtigsten Sachen (Felgen und Lenkrad) hattse vergessen. Bin dann nochmal hin und der Frau diskutiert. Sie meinte, wenn daß jetzt im neuen nicht drin steht, stand daß im alten auch nicht drin. Hab mich nur gefragt wie daß dann in den Brief reinkam.Aber naja nachher hattse mir die Sachen dann doch noch reingeschrieben. Beamte halt. Ahja bezahlt hab ich nix extra.

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

Ist keine Serienbereifung!!!

Ich habe geschrieben Serienbereifung!

[...]

Sobald du Felgen von einem anderen BMW Modell fährst, z.B. 17 Zoll Felgen musst du Beweisen, dass du diese fahren darfst

Ob das sein kann? Die ganze Zeit waren Eintragungen/Sondergrößen in Brief und Schein gelistet. Wenn die Schildbürger das jetzt streichen, hab ich ja quasi gar keine Möglichkeit der Beweisführung mehr! Und in Verbindung mit dem immer noch gültigen Grundsatz "Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils", würde ich diesbezüglich eine Debatte mit einem Polizisten beginnen.

Bin mal gespannt, wann es soweit ist und wie es dann endet.

Dann gibt es aber noch das alte Gesetz: Ober sticht Unter! ;)

Wenn der Grüne will, findet er schon was um dein Auto stillzulegen oder dir ne Strafe aufzubrummen. Das ist ja das Schlimme in unserem Rechtsstaat (hätte jetzt fast Arbeiter- und Bauernstaat gesagt :D ).

Ist zwar gut, dass kontrolliert wird, aber es trifft doch sowieso immer die falschen Leute.

Gruß

Simon

Themenstarteram 12. April 2006 um 16:15

also..ich hab eben mit der zulassungstelle telefoniert: die meinten ich soll entweder eine kopie von dem alten brief mitführen oder halt nochmal dahin fahren und versuchen die sachen in den neuen brief/schein eingetragen zu bekommen...beides wäre ok!

Zitat:

Original geschrieben von Superstrose

Ach so, und die Polizei soll jetzt auswendig lernen, welche Reifengröße auf welchem Fzg serienmäßig ist. Alten Schein mit und gut ists.

Dafür haben die nen Computer, der sagt das in ner Minute.

@BMW BBS: Der alte Brief ist ungültig, somit kein Staatsdokument mehr, da kann die Tussi dir das Blaue vom Himmel erzählen. Wenn ein genauer Gesetzeshüter prüft, hasst du mit dem Teil null Chance.

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