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ESP nachrüsten ?

Themenstarteram 9. November 2006 um 19:16

Hallo!

Ich bin eigentlich aus dem Audi-Bereich, habe aber eine Frage zum Mondeo (Suche habe ich benutzt - leider erfolglos).

Ein Freund von mir hat sich einen Mondeo gekauft (Baujahr 2002 - MK II ?). Angegeben war vom Verkäufer, daß der Wagen ESP hat. Hat er aber nicht. Da sie in dem Kaufvertrag aber reingeschrieben haben, daß der Wagen ESP hat, will mein Freund nochmal nachverhandeln.

Meine Frage: Kann man in den Mondeo ESP nachrüsten? Wenn ja, weiß jemand was das kosten würde?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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24 Antworten

So um die 5000-8000€?

Nee, ist sicherlich nicht wirklich machbar! Denke ehr der Preis solle so um einiges gedrückt werden? Was hat er denn so für den Wagen bezahlt?

Habe vor kurzem nen Bericht gesehen, da hat jemand das selbe gehabt! Der Händler wollte erst nur 250€ geben und dann 600€. Beides stand in keinem Verhältnis zum Preis fürs ESP. Der Kunde klagt jetzt!

Weiß nicht wie wichtig deinem Kumpel das ESP ist. Vielleicht gibt er sich mit nem Boni ab 1000€ zufrieden! Andernfalls bleibt wohl nur Wagen zurück geben oder Monate- bzw. Jahrelang klagen.

Am besten Preise zwischen Fahrzeugen mit und ohne ESP vergleichen und min. die Differenz + Ärgerniszulage!

Achja! Bj. 2002 ist ein MK.III

MfG

[EDIT:]

Habe nochmal schnell geschaut... Ohne ESP so um 7000-7500€ für gepflegte Fahrzeuge mit Gewährleistung und mittlerer Ausstattung unter 100tkm.

Mit ESP so ab 8750-9500€! Also sind min. 1000€ drinne! Je nach Ausstattung und Fahrleistung bzw. Pflegezustand, ehr mehr! Bin jetzt nur von den günstigeren Fahrzeugen ausgegangen. Waren aber auch Fahrzeuge in der Liste, die mehr als 9500€ mit ESP gekostet haben!

Mal ne Frage, kann man den Wagen dem Händler zurückgeben, wenn er in der Anzeige geschrieben hat: "Irrtümer vorbehalten."?

Sprich, ich habe den Wagen gekauft, aber erst nach 1 Woche mitbekommen, dass er kein ESP hat?

Danke im Voraus!

Zitat:

Mal ne Frage, kann man den Wagen dem Händler zurückgeben, wenn er in der Anzeige geschrieben hat: "Irrtümer vorbehalten."?

Sprich, ich habe den Wagen gekauft, aber erst nach 1 Woche mitbekommen, dass er kein ESP hat?

Danke im Voraus!

Die Verkaufsanzeige is völlig wurscht, weil das kein vertragsbegründendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung (Kaufangebot) ist. Hier mangelt es an dem bestimmbaren Personenkreis, welcher für den rechtmäßig gültigen Vertragsschluss notwendig wäre. ("Invitatio ad offerendum" heißts glaub ich)

Maßgeblich ist hier der Kaufvertrag. Wenn da drin steht, dass der Wagen ESP hat, er es aber tatsächlich nicht hat, dann kannst du Rechte gegenüber dem Händler geltend machen.

Ob du den Wagen zurückgeben kannst, mag ich bezweifeln, aber da dieser Umstand als wertmindernd anzusehen ist, dürftest du gute Chancen haben, einen Teil des Kaufpreises zurückzubekommen.

Durch "Irrtümer vorbehalten" zieht sich der Verkäufer bei der Anpreisung des Wagens aus der Verantwortung mit den Angaben in der Anzeige, da somit und sowieso schon der Käufer darauf achten muss, was der Wagen für Eigenschaften hat oder eben nicht hat.

Gruß

Themenstarteram 10. November 2006 um 10:13

Danke soweit!

Es handel sich um einen Modeo mit Fließheck, Diesel, 96 kw, 60T gelaufen.

Extras: Navi, Sitzheitzung, Bordcomputer, Elektr. Schiebe/Hubdach, Winterreifen und ?. Eingentlich ja auch ESP :)

Ist Scheckheft gepflegt und wurde von einem Rentner gefahren.

Bezahlt hat er 9.900 Euro.

Gekauft wurde er in Saarlouis. Wo, euch sicher bekannt, ein Fordwerk in der Nähe ist. Von daher besteht da wohl ein Überangebot an Ford.

Themenstarteram 10. November 2006 um 10:15

Ach so....vergessen :)

Zurückgeben will er den Wagen nicht. Wenn ESP für 500 Euro oder so nachzurüsten wäre, dann hätte er das gemacht und diesen Betrag vom Verkäufer "gefordert". Vor Gericht wird er wohl nicht gehen. Es geht eher darum ein Gefühl zu bekommen, wieviel er von dem Verkäufer noch verlangen kann.

Für 500€ bekommst du das Lämpchen, nen paar Kabel und den Schalter im Amaturenbrett!

Mit 9.900€ und der Laufleistung ist der Wagen schon recht günstig. Diesel sind teilweise etwas teurer in der Anschaffung. Da ist es schon Verhandlungssache, was der Händler rausrückt.

MfG

Themenstarteram 10. November 2006 um 17:13

War von Privat!

Naja, dann kann das schon auf Unwissenheit zurück zu führen sein. Der ältere Herr wird wohl ABS mit ESP verwechselt haben.

Vielleicht lässt sich da eine vür beide Seiten annehmbare Übereinkunft treffen.

Von Privat lässt sich nicht soviel holen, wie vom Händler...

Einfach mal fragen, was der Verkäufer anbietet...? Viel wird es wohl nicht werden.

MfG

Themenstarteram 11. November 2006 um 12:05

So wird es sein. Ging hier nur darum ein Gefühl dafür zu entwickeln. Hätte man ESP für z.B. 800 € nachrüsten können hätte man was klares in der Hand. So müssen die beiden sich einfach einigen. Rechtlich gesehen könnte er den Wagen zurückgeben. Will er aber ja nicht. Von daher mal sehen ob der Verkäufer mit sich reden lässt und vielleicht nochmal 500 € springen lässt.

Mir wurde hier geholfen! Danke an alle!

Hi,

sollte im Vertrag unter Auschluß jeder Gewährleistung bzw. Scachmängelhaftung ausgeschlossen stehen, dann kann dein Kumpel soviel klagen wie er will. er wird keinen müden Euro sehen.

Ich vermute genauso wie jones das der alte Herr hier was verwechselt hat, bzw er ist davon aufgegangen, dass ASR+ABS was mit den 8 Airbags zum IPS ( intelligent Protection System) gehöhrt, gleichbedeutent mit ESP ist.

Geht zum Verkäufer erzählt ihm das Ihr kein ESP habt. Bietet er euch 300 Euro an, dann nimmt Sie und GUT ist. Der Unterschied zwichen einen Mondeo (übrigens handelt es sich bei diesem Baujahr um einen MKIII) mit oder ohne ESP ist relativ gering. dagegen gibt es PKW´s die sind ohne ESP nicht zu beherschen (der Punto von Fiat sowie einige Asiaten sind solche Kandidaten)

mfg

Bei mir wäre ESP sowieso oft aus... Fahre gerne seitwärts... :D

(Aber nur wenn ich Platz habe!)

Der Mondeo Turnier MK.I ist selbst wenn der Kofferraum leer ist, nicht gerade leicht dazu bewegen hinten auszubrechen. Man muss schon noch ordentlich nachhelfen.

Beim Fahrsicherheitstraining auf der Schleuderplatte war der Wagen auch nicht schwer zu kontrollieren. Der Lehrer dachte ich hätte ESP. Er wollte, dass ich noch mal mit abgeschaltetem ESP rüber fahre! War schwer ihn zu überzeugen das ich keines habe!


Zitat:

sollte im Vertrag unter Auschluß jeder Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausgeschlossen stehen, dann kann dein Kumpel soviel klagen wie er will. er wird keinen müden Euro sehen.

Denke ehr das eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht unter den Ausschluss fällt!

MfG

Verwechselt mit IPS?

 

Hallo zusammen,

ich kann mit auch gut vorstellen, dass ESP mit IPS verwechselt worden ist.

Meiner Meinung nach muss in dem Kaufvertrag schon drinstehen, was der Wagen hat.

"ESP" ist schlichtweg falsch.

Außerdem ist es kein offensichlicher Fehler. Würde beispielsweise "Automatikgetriebe" drinstehen und der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, dann würde ein Gericht bestimmt keine Klage auf Fehlen des Automatikgetriebes annehmen.

Ich habe übrigens auch kein ESP und habe es bisher auch nicht vermisst. Für einen Wagen mit Frontantrieb ist es auch nicht so relevant es sei denn, man verreist mal richtig das Lenkrad. So gesehen war mein Sicherheitsgurt bisher auch nicht relevant...

Jedenfalls würde ich es nicht als Extra kaufen, wenn es mehr als 500 Euro Aufpreis kosten würde.

Viele Grüße

norbert

Hi,

um die Frage noch mal zu beantworten.

ESP ist nicht nachrüstbar.

Du benötigst nämlich solche Sachen wie einen Drehwinkelsensor an der Lenksäule, einen Schleudersensor in der Fahrzeugmitte, einen neuen Hauptkablebaum und einen neunen Cockpitkabelbaum und jemanden, der das Fahrzeug komplett zerlegt und mit den neuen Komponenten wieder zusammen baut. Dauert ca. 2 Tage. Welche Änderungen am ABS Modul gemacht werden müssen, weiss ich nicht. Aber da sind bestimmt auch noch welche.

Gruss

Es wird schlimmer kommen

 

Hallo zusammen,

richtig, ich habe vom Thema abgelenkt...

Man kann versuchen, etwas Geld herauszuholen. Was den Gang vor Gericht angeht, muss man sich genau überlegen, was man eigentlich will. Wenn der Wagen sonst in Ordnung ist, will man den Wagen vielleicht gar nicht zurückgeben.

Ich kann es auch nicht besser abschätzen als Udo Schroers vorhin. Aber es kommen noch Komponenten hinzu, so dass ich es schlichtweg für unmöglich halte, ESP nachzurüsten.

von Udo Schroers schon genannt:

- Drehwinkelsensor an der Lenksäule

- Schleudersensor in der Fahrzeugmitte

- neuen Hauptkablebaum

- neunen Cockpitkabelbaum

- jemanden, der das Fahrzeug komplett zerlegt und mit den neuen

Komponenten wieder zusammen baut.

- Änderung am ABS Modul ?

ESP kann selbständig einzelne Räder bremsen. Demnach braucht man ein Gerät, das auf den Bremsdruck aller Bremsen einwirken kann. Das ist wohl das ESP-Grundgerät.

Dazu wird noch ein Steuergerät kommen.

Außerdem kann ESP Gas wegnehmen; somit wird es mindestens eine neue Verbindung zum Motorsteuergerät geben (oben genannt als "neuer Kabelbaum".) Es kann auch sein, dass die alten Motorsteuergeräte nicht für ESP vorgesehen waren, dann müsste man möglicherweise ein neues Motorsteuergerät haben.

Zum Thema "...der das _Auto komplett zerlegt":

Obwohl ich nur den 2 Liter 4 Zylinder TDCI habe, ist der Motorraum zugestopft mit Technik. Man kommt fast nirgendwo heran, ohne andere Teile auszubauen.

Ich würde den Umbau mit dem Einbau einer Gasanlage oder einer Standheizung vergleichen.

Ich würde die Umbaukosten in der Größenordnung 2000 bis 4000 Euro sehen.

Also, Finger weg.

Viele Grüße

norbert

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