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Es ist passiert - Fahrradfaher in die Tür gefahren

Themenstarteram 26. November 2006 um 20:54

Hallo,

es ist heute passiert. Mein A3 ist ja noch ziemlich jung, ca. 2 Monate jetzt und vom Nachbarn der Junge (11 Jahre) hatte wohl vergessen, das man mit seinem Fahrrad nicht in fremde Autos fährt. Nunja, leider sind ein paar Beulen und Kratzer in meinem schönen Perleffektlack :( Ich könnt so heulen ... Die Versicherung würde nicht zahlen da der Junge zu jung ist, deswegen will dessen Vater angeben, das er den Schaden verursacht hat.

Hier die Fotos, hoffe man kann es erkennen :

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

So nun ist meine Frage, was soll ich am besten machen, erstmal Kostenvoranschlag reinholen vom freundlichen ? Ich weiss jetzt nicht, ob ich es lieber da machen lassen sollte oder doch nen Beulen/Lack-Doktor ? Hätte wenn Car Top im Auge, weil der auch in der nähe ist.

Car Top Bochum

Was haltet ihr davon ??

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26 Antworten

Moment mal:

Eltern haften für ihre Kinder.

Und Private-Haftptpflicht ist für Eltern ein *must have*

GF

am 26. November 2006 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

Moment mal:

Eltern haften für ihre Kinder.

Und Private-Haftptpflicht ist für Eltern ein *must have*

GF

das ist so uneingeschränkt definitiv falsch. da kommt noch die aufsichtsplicht usw. dazu.

generell kann es deshalb sein, dass ein schaden, welcher von kindern bis zu einem gewissen alter verursacht wird, von keiner versicherung bezahlt wird.

gruss,

michael

Zitat:

Original geschrieben von mjs

das ist so uneingeschränkt definitiv falsch. da kommt noch die aufsichtsplicht usw. dazu.

generell kann es deshalb sein, dass ein schaden, welcher von kindern bis zu einem gewissen alter verursacht wird, von keiner versicherung bezahlt wird.

gruss,

michael

Das gewisse Alter ist 7 Jahre! Ab 7 Jahren kommt es auf die notwendige Einsicht des Kindes an und wie schon erwähnt, könnte eine Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern vorliegen. Wenn das allerdings vor der Haustür passiert ist, dann wird man da wahrscheinlich eher schlechtere Karten haben.

Für mich gilt immernoch: "Eltern haften für Ihre Kinder"

Es kann nicht sein daß der "Kleine" machen kann was er will und Fremde dafür gerade stehen müssen.

Deine Versicherung informieren und schauen, was die sagen. Wenn es zu Problemen kommt, dann Deine Rechtschutzversicherung nehmen. Ne Lackirung kostet immerhin fast 400,-.

Themenstarteram 26. November 2006 um 21:53

Danke für die Antworten, werde mir morgen erstmal nen Kostenvoranschlag holen. Aber wie gefragt, was würdet ihr machen, Smart Repair oder neue Tür mit Lackierung ?

Zitat:

Original geschrieben von scorprulz

Danke für die Antworten, werde mir morgen erstmal nen Kostenvoranschlag holen. Aber wie gefragt, was würdet ihr machen, Smart Repair oder neue Tür mit Lackierung ?

So wild sieht der Schaden ja nicht aus. Ich denke, dass man das mit Smartrepair wieder einwandfrei hinbekommt.

Letztens war im Fernsehn ein Bericht. Es ist wohl so das der Spruch " Eltern haften für Ihre Kinder" nicht immer zutrifft. Man ließt das ja immer an den Baustellen aber das wäre Blödsinn und sollte nur der Abschreckung dienen. Erst wenn man nachweißt das die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist es wohl so.

Hier mal eine gute Zusammenfassung des ADAC.

--}

Haftet das Kind daher wie ausgeführt aufgrund seines Alters nicht selbst bzw. kann den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden, wird auch die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht ersetzen und der Geschädigte muss seine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung für seine Schäden am Fahrzeug in Anspruch nehmen.

{--

und damit hat man die A - Karte :(

--> wird man auch noch Hochgestuft

@ scorprulz

Du gehst doch in deiner Freizeit bestimmt Sportlichen Aktivitäten nach ?

Ich z.B. spiele sehr gerne Boule (mit den runden Eisenkugeln), oder Baseball (mit der Kappe verkehrtherum und einem gedrechseltem Stück Holz). Du kennst den Wink mit dem Zaunpfahl?

GF

PS: UNd immer *locker* bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Three-5

--}

Haftet das Kind daher wie ausgeführt aufgrund seines Alters nicht selbst bzw. kann den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden, wird auch die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht ersetzen und der Geschädigte muss seine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung für seine Schäden am Fahrzeug in Anspruch nehmen.

{--

und damit hat man die A - Karte :(

--> wird man auch noch Hochgestuft

Naja, ein Sinn steckt schon dahinter. Von Kindern profitiert ja irgendwo die ganze Gesellschaft. Deswegen ist dort die Haftungregelung auch nicht so streng, wie bei Erwachsenen.

Haftung etc.

 

Also, um hier einmal etwas Licht ins Dunkel zu bringen, einiges ist zwar nicht ganz falsch, als Laie aber wär ich so schlau als wie zuvor.

Richtig ist, hat das Kind das 7. LJ vollendet, endet damit die Deliktunfähigkeit und es kommt der Begriff der Einsichtfähigkeit ins Spiel. Auf eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kommt es ab da nicht mehr an, (nur soviel, die sollte auf jeden Fall verletzt worden sein, dann zahlt der VR).

Im konkret vorliegenden Fall also, die Einsicht eines 11-jährigen nicht mutwillig mit dem Zweirad gegen parkendes Fremdeigentum zu fahren einmal vorausgesetzt, ist die private Haftpflicht der Eltern in der Verpflichtung zur Übernahme des Schadens, da nach §823 BGB Haftung besteht. Das hier vorgeschlagene Konstrukt, Vater soll Verursacher sein, ist demnach irrelevant, der Geschädigte hat nur dann Pech, falls keine Haftpflichtbesteht, die ist ja keinesfalls Pflicht, und die Eltern des Buben mittellos wären.

Also, mein Rat, Vers. Nummer der privaten HV geben lassen, Schaden melden, dann erhälst du weitere Fragebögen etc des VR, oder falls nicht vorhanden, Anwalt einschalten, der deinen Anspruch direkt beim Verursacher (Eltern) geltend macht.

Gruß

LP

Themenstarteram 27. November 2006 um 0:34

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

@ scorprulz

Du gehst doch in deiner Freizeit bestimmt Sportlichen Aktivitäten nach ?

Ich z.B. spiele sehr gerne Boule (mit den runden Eisenkugeln), oder Baseball (mit der Kappe verkehrtherum und einem gedrechseltem Stück Holz). Du kennst den Wink mit dem Zaunpfahl?

GF

PS: UNd immer *locker* bleiben.

Sicher folge ich in meiner Freizeit sportlichen aktivitäten ;) Meine Eltern mussten mich auch zurückhalten, kein Sport auf der Strasse heut zu treiben ;) Nein bin ganz ruhig geblieben, ist ja nicht ganz so wild, halt ärgerlich :(

Du siehst, der Fall ist in gewisser Weise verzwickt.

Weiß nicht wie du mit deinem Nachbar bist, aber aus der Ferne würd ich mal sagen, freu dich, dass er gleich von sich aus milde gestimmt ist (ist nicht selbstverständlich in D) und lass die Beule vernünftig, aber nicht überteuert reparieren.

Vernünftig heißt für mich, geh selbst zum Lackierer deines Autohauses (also nicht über Audi abwickeln lassen, die verdienen natürlich auch) und lass das reparieren. Erwähne nur nichts von Versicherung, da klingeln denen die Ohren und die €-Zeichen leuchten in den Augen.

Denke so kommt ihr beide vernünftig davon.

Gruß

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