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Erster Autounfall! Was sollte ich beachten?

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 20:01

Hallo liebe Community. Ich hatte gestern nach 15 Unfallfreien Jahren meinen ersten Autounfall.

Jemand ist mir hinten rein gefahren. Habe mit ihm die Kontaktdaten ausgetauscht.

Was sollte ich im weiteren Prozedere bei der Abwicklung beachten, damit das bestmöglich und schnell abgewickelt ist ? :confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 25. Oktober 2019 um 19:28:32 Uhr:

Aber warum sollte man, wenn das auch der Anwalt kostenfrei und umfassend erledigen kann?

Warum wohl?

Damit die Versicherungen deutlich weniger Ausgaben haben, weil die a) alles kürzen und b) keine Anwaltskosten haben.

Die Egoisten, die einen 100%igen Laien ohne jegliche Ahnung dazu motivieren versuchen, auch ohne Anwalt auszukommen, erhoffen sich damit geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, da ja dann die Versicherungen weniger belastet werden.

... dass dabei den TE mehrere hundert Euros oder gar ein paar tausender flöten gehen, interessiert selbstverständlich niemandem.

@TE, vorgehensweise:

1. über google einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in deiner Stadt finden und alles dort einreichen.

2. einen eigenen Gutachter beauftragen. Dein Anwalt wird zu 100% jemanden empfehlen können, falls du keinen kennst.

3. Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung vollständig deinen Anwalt überlassen. Die dürfen dich rein rechtlich ohnehin nicht mehr anschreiben, wenn du anwaltlich beraten wirst.

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Moin Moin !

Zitat:

Wo willst du bei einem Bagatellschaden was kürzen? Das Fahrzeug muss repariert werden nach dem gängigen handwerklichen Standard. Die Höhe der Kosten hierfür legt der Gutachter fest.

du hattest offensichtlich noch nie einen Schadensfall! Es ist nicht die Ausnahme , sondern die Regel , das die Versicherung Kürzungen vornimmt. Leider fallen sogar die meisten Anwälte darauf rein , daher ist neben dem sofortigen Zuziehen des Anwalts auch noch Eigeniniative nötig.

Beispiele für illegale Kürzungen : "Abzug neu für alt" gibt es schon mal bei Haftpflichtschäden gar nicht! Sind Vorschäden vorhanden , so sind dafür bereits im Schadensgutachten Kürzungen erfolgt!

"Werverbesserung" Es dürfte selbst einem völligen Laien einleuchten , dass durch einen Unfall keine Wertverbesserung eintreten kann....

"nach unseren Versicherungsbedingungen ......" Jetzt kann nur noch Quatsch kommen , als Geschädigter hat man mit der Versicherung gar keinen Vertrag geschlossen , indem irgendwelche Bedingungen stehen könnten. Welche Bedingungen für den Unfallgegner gelten ist völlig uninteressant , da die Schadensregulierung im Haftpflichtfall ausschliesslich nach dem BGB erfolgt.

"Unsere Vertragswerkstätte .... hat niedrigere Verrechnungssätze... " als Argument für Kürzung des Stundenlohnes. Stimmt meistens gar nicht , macht aber auch rein gar nichts , als Geschädigter bestimmt man selber die Rep.Werkstatt. Diese Stundensätze nimmt der Gutachter und die sind auch zu bezahlen , steht die Werkstatt noch nicht fest oder soll fiktiv abgerechnet werden , nimmt der Gutachter die für das Gebiet üblichen mittleren Stundenverrechnungssätze , die ebenfalls nicht zu kürzen sind. Bei fiktiver Abrechnung wird aber die MWSt nicht ausgezahlt, sondern nur auf Antrag nachträglich anhand nachzuweisender Rechnungen.

Mfg Volker

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. Oktober 2019 um 00:32:59 Uhr:

Natürlich kann ich meine Ansprüche an jemanden abtreten. Warum soll es das nicht geben?

Wo willst du bei einem Bagatellschaden was kürzen? Das Fahrzeug muss repariert werden nach dem gängigen handwerklichen Standard. Die Höhe der Kosten hierfür legt der Gutachter fest.

Für Nutzungsausfall oder Mietwagen gibt es Tabellen, nach denen richten sich auch die Gerichte. Ebenso für die Wertminderung.

und genau so läuft das nämlich.

In meinem fall kam ein Gutachetr, der von der werkstatt beauftragt wurde, um fest zu stellen, das mein Auto ein wirtschaftlichet Totalschaden war. Die berechneten Reparaturkosten lagen bei gut 3.500,00 € und der Zeitwert des Autos waren 2.500,00 €. da hat dann die Versicherung den Zeitwert ersetzt abzüglich des Ankaaufswertes, den ein Händler geboten hat.

Ich habe das Geld kassiert, das Auto für ein paar 100 € instandsetzten lassen und noch ein paar Monate gefahren (sogar TÜV hat der noch bekommen, und dann für einen guten Preis noch verkauft. Das Auto fährt heute noch einwandfrei.

Unfallverursacher war übrigens jemand der bei stockendem Verkehr in der Stadt nicht aufgepaßt hat. Der ist auf mein stehdens Auto aufgefahren. Die waren übrigens zu zweit. Aber mit Fotos haben wir alles belegt und das hat seiner Versicherung gereicht.

Übrigens die Abtretungserklärung war ein Vordruck meiner werkstatt. damit habe ich ja blos die werkstatt berechtigt die Rechnujng für den Gutacher und die ggf. anfallende Reparatur direkt mit der gegnerischen versicherung abzu rechnen. deren Zusage hatte ich ja schon.

So lässt der Laie sich über den Tisch ziehen, ist sogar noch glücklich damit und stolz auf seine "Leistung". :D

wieso über den tisch ziehen?

Alles ganz klar geregelt: das Angebot zum Aufkauf lag im Gutachten vor und ich hatte null lauferei. das es ein Totalschaden war, was solls.

Wer hat hier wen über den Tisch gezogen? Nur weil ich nicht im Gegnzug die Versicherung abgezockt habe?

warum werden wohl unter anderem die Beiträge immer höher? Übrigens ich bezahlen für Vollkasko zur Zeit unter 400€ im jahr

Doch, ich hatte vor zig Jahren auch mal einen haftpflichtschaden. Da ist mir auf dem Parkplatz jemand beim Ausparken hinten in die Seite gefahren, der hintere Kotflügel war beschädigt. Das war ein altes Auto, kein großer Wert, daher wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat den Restwert berechnet, den Nutzungsausfall und fertig. Wertminderung gab es bei dem alten Auto sowieso nicht.

Ich habe die Beule dringelassen und das Geld von der Versicherung (abzgl. MwSt.) erhalten und damit war die Sache für mich erledigt.

Und wie ich schon schrieb, mein Ziel ist es, dass ich meinen Schaden ersetzt bekomme. Ich will mich daran nicht bereichern. Wenn andere das so machen, ist das deren Sache. Die können sich dann auch gern über ihre "Leistung" freuen.

Es mag ja sein, dass es bei neueren Autos oder größeren Schäden da mehr Streitpotenzial gibt und die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich und sinnvoll ist, aber verallgemeinern würde ich das nicht.

ich sehe es eben genauso wie @fehlzündung

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:48:52 Uhr:

 

du hattest offensichtlich noch nie einen Schadensfall! Es ist nicht die Ausnahme , sondern die Regel , das die Versicherung Kürzungen vornimmt. Leider fallen sogar die meisten Anwälte darauf rein , daher ist neben dem sofortigen Zuziehen des Anwalts auch noch Eigeniniative nötig.

Ich habe in den letzten Jahren bei bis zu 4 Fahrzeugen, die auf meinen Namen laufen, diverse Haftpflicht und Kaskoschäden mit den Versicherungen abgewickelt und nie ist eine Kürzung vorgenommen worden.

Ich denke, dass hier auch die Wahrnehmung eine Rolle spielt. Wenn gekürzt wird, wird es überall berichtet, wenn anstandslos abgewickelt wird, spricht kaum einer drüber.

Meine Empfehlung ist, sich umfassend über die Vorgaben und Rechtslage zu informieren und dann entsprechend sicher, kompetent und freundlich gegenüber der Gegenseite aufzutreten. Das gilt im Übrigen nicht nur für Versicherungsangelegenheiten sondern generell für alles wo es um Verträge, geschäftliches, etc. geht.

 

Die Versicherung kann man nicht abzocken. Zumindest nicht legal.

Es gibt eine Schadenshöhe X. Die ist zu bezahlen. Die Versicherung kennt die Höhe, zahlt aber natürlich nur das, was geltend gemacht wird. Und oft nicht mal das. Da ist es gut, die Schadenshöhe X zu kennen.

Ein großer Fehler ist es tatsächlich zu glauben, man könne nur über die Schuldfrage und damit den Haftungsanteil streiten.

Ganz im Gegenteil ist es heute alltäglich, dass auch bei unstrittiger Eintrittspflicht der Versicherung über die Schadenhöhe gestritten wird (weil das X eben doch keine Naturkonstante ist...). Das ist aber nicht mehr nur in den Punkten Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Restwert der Fall, und auch nicht mehr nur bei der fiktiven Abrechnung.

Es ist heute auch alltäglich, dass die Versicherung nach erfolgter Reparatur die Werkstattrechnung nicht im vollen Umfang bezahlen will und das mit auf den ersten Blick plausiblen "Prüfberichten" untermauert. Da steht der Laie dann blöd da: Die Werkstatt hat die Reparatur durchgeführt und will ihr Geld haben, das bekommt sie im Zweifelsfall vom Auftraggeber (dem Geschädigten), wenn die Versicherung nicht alles zahlt. Ein Anwalt aber wird nicht unbedingt sonderlich motiviert sein ein Mandat anzunehmen, bei dem es nur noch um kleine Restbeträge geht...

Wenn die Versicherung mit so einer Kürzung Erfolg hat, dann geht dem Geschädigten nicht nur ein Teil seines Anspruchs verloren, sondern er zahlt auch noch auf eigener Tasche drauf!

Bevor die Reparatur durchgeführt wird, wird in der Regel durch die Werkstatt eine Freigabe von der Versicherung eingeholt. Liegt die vor, wird repariert und die Versicherung zahlt die Rechnung, wie sie es vorher schriftlich bestätigt hat. So kenne ich es zumindest.

Dann lässt die Versicherung vorher den "Prüfbericht" erstellen und die Werkstatt repariert für den gekürzten Betrag?

Warum sollte man sich vom Schädiger den Reparaturweg oder gar die Reparaturkosten diktieren lassen?!

Wenn man sich mit dem zufrieden geben will was die Versicherung freiwillig zu zahlen bereit ist, kann man auch gleich deren Gutachter und deren Werkstatt akzeptieren...

Ich kenne es so: Auto wird durch Unfall beschädigt (Schuldfrage ist geklärt, usw.). Ich wende mich an die gegnerische Versicherung und die sagen mir, Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht oder wir wollen ein Gutachten. Kostenvoranschlag oder Gutachten geht an die Versicherung, die sagen, ja bezahlen wir. Ich gebe in der Werkstatt den Reparaturauftrag und unterschreibe die Abtretung meiner Ansprüche. Werkstatt läßt sich von Versicherung eine Zahlungszusage geben, repariert und rechnet dann mit der Versicherung ab.

Dein Erfahrungshorizont ist offensichtlich recht begrenzt.

Wer täglich mit Unfallschäden zu tun hat, der hat wesentlich umfangreichere (und vor allem: häufiger schlechte) Erfahrungen gemacht.

Natürlich laufen immer noch viele Schadenabwicklungen reibungslos. Das Problem ist aber, dass man das vorher nicht wissen kann, und wenn es hinterher nur noch um den Kürzungsbetrag geht ist es halt schwer einen guten und motivierten Anwalt zu finden, der für wenig Geld dann noch die Fehler ausbügeln soll, die man ggf. vorher aus Unwissenheit gemacht hat.

Früher konnte man ja wirklich sagen:

Unklare Schuldfrage oder Verletzte -> Anwalt

Fiktive Abrechnung -> Anwalt

Fraglicher Totalschaden -> Anwalt

Relevante Wertminderung -> Anwalt

Versicherung X oder Y -> Anwalt

Heute ist es leider so, dass man bei jedem Schaden und bei jeder Versicherung mit Problemen rechnen muss. Wie gesagt: man weiß es halt vorher nicht, was hinterher passiert!

Ja, Gott sei Dank ist mein Erfahrungshorizont in der Hinsicht sehr begrenzt und wenn, dann ging es um kleienre Blechschäden an älteren autos. Bin ich auch nicht traurig drum.

Ich kann halt nur aus meinem begrenzten Erfahrungsschatz sagen, es lief immer ohne Probleme ab.

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 25. Oktober 2019 um 15:55:57 Uhr:

War denn die Polizei da und hat alles aufgenommen?

Je nach Bundesland rückt die nur noch aus wenn Personenschaden vorhanden ist.

Mich haben sie erstmal belehrt warum ich sie denn rufe, wo doch niemand verletzt wurde. War ebenfalls ein Auffahrunfall, wobei auch mir einer hinten raufgefahren ist.

Danach sind sie ohne irgendwas aufzunehmen einfach abgedüst.

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