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Erster Autounfall! Was sollte ich beachten?

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 20:01

Hallo liebe Community. Ich hatte gestern nach 15 Unfallfreien Jahren meinen ersten Autounfall.

Jemand ist mir hinten rein gefahren. Habe mit ihm die Kontaktdaten ausgetauscht.

Was sollte ich im weiteren Prozedere bei der Abwicklung beachten, damit das bestmöglich und schnell abgewickelt ist ? :confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 25. Oktober 2019 um 19:28:32 Uhr:

Aber warum sollte man, wenn das auch der Anwalt kostenfrei und umfassend erledigen kann?

Warum wohl?

Damit die Versicherungen deutlich weniger Ausgaben haben, weil die a) alles kürzen und b) keine Anwaltskosten haben.

Die Egoisten, die einen 100%igen Laien ohne jegliche Ahnung dazu motivieren versuchen, auch ohne Anwalt auszukommen, erhoffen sich damit geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, da ja dann die Versicherungen weniger belastet werden.

... dass dabei den TE mehrere hundert Euros oder gar ein paar tausender flöten gehen, interessiert selbstverständlich niemandem.

@TE, vorgehensweise:

1. über google einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in deiner Stadt finden und alles dort einreichen.

2. einen eigenen Gutachter beauftragen. Dein Anwalt wird zu 100% jemanden empfehlen können, falls du keinen kennst.

3. Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung vollständig deinen Anwalt überlassen. Die dürfen dich rein rechtlich ohnehin nicht mehr anschreiben, wenn du anwaltlich beraten wirst.

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Ich reihe mich ein, dass man bei dem hier vorliegenden Fall keinen Anwalt benötigt. Der erhöht nur unnötig die Kosten, ohne Mehrwert.

Als mir ein LKW hinten drauf fuhr, bin ich zur nächsten Vertragswerkstatt, habe denen Auto und Schlüssel gegeben und gesagt, kümmert euch. Zwei Tage später kam Post, wo drin stand, was ich bekomme und habe mir den Betrag auszahlen lassen. Von einem Teil davon wurde der Totalschaden repariert und fuhr viele Jahre weiter. Da es keine Komplikationen gab, brauchte ich keinen Anwalt. Der ist in der Regel dann nötig, wenn ein Fall unklar ist oder man den Eindruck hat, ungerecht behandelt zu werden.

Dem TE kann ich nur raten, selbst zu Mercedes zu fahren. Die kümmern sich um alles.

Bei so einem neuen Wagen wäre es für mich keine Frage das über einen Verkehrsrechtsanwalt abwickeln zu lassen.

„Bei so einem neuen Wagen wäre es für mich keine Frage das über einen Verkehrsrechtsanwalt abwickeln zu lassen.“

 

Dito, alleine schon der Wertverlust....

Zitat:

@Boppero schrieb am 27. Oktober 2019 um 12:36:30 Uhr:

......

Sieht man ja auch bei dir: Du hast dich mit der Reparatur zufrieden gegeben und augenscheinlich auf deine restlichen Ansprüche verzichtet.

......

Naja Wertverlust und Mietwagen waren schon mit dabei. Die eigentliche Reparatur lag bei ca. 800€ .

Moin Moin !

Zitat:

Ich reihe mich ein, dass man bei dem hier vorliegenden Fall keinen Anwalt benötigt. Der erhöht nur unnötig die Kosten, ohne Mehrwert.

dass das Unsinn ist , ist nun aus zahlreichen Zuschriften hinlänglich bewiesen.

Zitat:

Dem TE kann ich nur raten, selbst zu Mercedes zu fahren. Die kümmern sich um alles.

Das ist natürlich der Gipfel der unsinnigen Ratschläge. Natürlich treibt das genau die Kosten hoch , die du ja klein halten willst.

Es ist klar , DB repariert üblicherweise nur Bagatellschäden selber. Ich schreibe mal wie dein Vorschlag in der Realität ablaufen könnte:

Fzg wird zu DB gebracht , DB beauftragt Schadensgutachter und beginnt mit der Reparatur, sprich das Fzg wird an den beschädigten Stellen zerlegt und die ET bestellt.

Während das Gutachten zur Versicherung geht , verbringt DB das Fzg zu einem Karosseriefachbetrieb.

Dieser repariert die Karosse und verbringt das Fzg zum Lacker.

Dieser lackiert und bringt das Fzg wieder zu DB , wo es wieder komplettiert wird.

In der Zwischenzeit hat die Versicherung geantwortet und den Schaden reguliert. Allerdings wurden Kürzungen vorgenommen , die Studensätze von DB werden nicht gezahlt , sondern es wird auf eine "Partnerwerkstatt" verwiesen. Diese hat oh Wunder auch eine Lackierei und daher werden die Stundensätze sowohl des Lackierers und der Karosseriewerkstatt gekürzt. Es wären ja auch gar keine Verbringungskosten angefallen, also werden diese natürlich nicht erstattet.Ausserdem wäre die Reparatur in kürzerer Zeit abgeschlossen gewesen, deshalb werden die Kosten für den nutzungsausfall/Mietwagen auch um 2 Tage gekürzt. Einen Wertverlust vermag die Versicherung nicht zu sehen , da dass Fzg ja mit Neuteilen fachgerecht repariert wurde. Im Gegenteil ist durch den neuen Auspuff eine Wertverbesserung eingetreten , da dieses ein typisches Verschleissteil sei und mit 2 Jahren bereits mindestens die Hälfte seiner Lebenserwartung hinter sich habe. Insofern ist der Geschädigte mit einer Kürzung von 50% der Kosten für den Auspuff und dessen Montage gut bedient.

So , nun sitzt du da , die Werkstatt möchte von dir als Aufttraggeber die Differenz der Kosten haben , du kannst jetzt versuchen , diese Differenz von der Vers. einzuklagen.

merkwürdigerweise haben die empfohlenen Fachanwälte keine Termine frei ( , da durch die Teilzahlung der ursprüngliche Streitwert von 12000 E nur noch 1200 E beträgt.)

MfG Volker

Themenstarteram 5. November 2019 um 14:01

Hallo liebe Community,

kurzes Feedback zum Stand. Habe Anfang letzter Woche in meinem Umfeld nach einem Anwalt für Verkehrsrecht gefragt mit dem sie zufrieden waren. Habe dann bei dem Empfohlenen angerufen und einen Termin vereinbart, der gestern war.

Der Anwalt hat mir kompakt dargelegt, wie das weitere Prozedere ist und was zu beachten wäre. Bzgl. dem Kfz-Sachverständigen hat er mir deren Kooperationspartner Unfallpaten empfohlen, die eine komplette Schadenabwicklung anbieten. Habe heute bei denen angerufen, meinen Fall gemeldet und zu morgen auch direkt einen Termin mit einem Kfz-Sachverständigen über die vereinbart. Ich berichte wie es gelaufen ist. Hier deren Seite falls das jemanden interessiert: Werbelink gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation

Kooperationspartner Unfallpaten, das ist ein Familienbetrieb mit einem eigenem Sachverständigenbüro und eigenem KFZ Handel einschliesslich Werkstatt. Unterschiedliche GmbHs aber gleiche Geschäftsführer.

Themenstarteram 19. November 2019 um 20:44

Hallo liebe Community,

mittlerweile hat sich einiges getan. Ein Sachverständiger von den Unfallpaten hat das Gutachten fertig gemacht. Dieses wurde von den Anwalt den ich rausgesucht hatte an die Gegnerische Versicherung weitergeleitet. Heute kam die Zusage der Versicherung, dass es die nächsten Tage in die Auszahlung geht.

@Catwiezle Habe das bei den Unfallpaten nachgefragt. Es handelt sich nicht um die selbe Person. Der Inhaber der Werkstatt ist ein Verwandter mit dem gleichen Namen. Weiteres haben die nicht miteinander zu tun.

Danke nochmal für eure Hilfe. Der nächste Unfall kann kommen :)

besser nicht :)

Zitat:

@partner777 schrieb am 19. November 2019 um 21:44:46 Uhr:

 

Der Inhaber der Werkstatt ist ein Verwandter mit dem gleichen Namen. Weiteres haben die nicht miteinander zu tun.

:):D:D:D

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