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Erster Autounfall! Was sollte ich beachten?

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 20:01

Hallo liebe Community. Ich hatte gestern nach 15 Unfallfreien Jahren meinen ersten Autounfall.

Jemand ist mir hinten rein gefahren. Habe mit ihm die Kontaktdaten ausgetauscht.

Was sollte ich im weiteren Prozedere bei der Abwicklung beachten, damit das bestmöglich und schnell abgewickelt ist ? :confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 25. Oktober 2019 um 19:28:32 Uhr:

Aber warum sollte man, wenn das auch der Anwalt kostenfrei und umfassend erledigen kann?

Warum wohl?

Damit die Versicherungen deutlich weniger Ausgaben haben, weil die a) alles kürzen und b) keine Anwaltskosten haben.

Die Egoisten, die einen 100%igen Laien ohne jegliche Ahnung dazu motivieren versuchen, auch ohne Anwalt auszukommen, erhoffen sich damit geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, da ja dann die Versicherungen weniger belastet werden.

... dass dabei den TE mehrere hundert Euros oder gar ein paar tausender flöten gehen, interessiert selbstverständlich niemandem.

@TE, vorgehensweise:

1. über google einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in deiner Stadt finden und alles dort einreichen.

2. einen eigenen Gutachter beauftragen. Dein Anwalt wird zu 100% jemanden empfehlen können, falls du keinen kennst.

3. Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung vollständig deinen Anwalt überlassen. Die dürfen dich rein rechtlich ohnehin nicht mehr anschreiben, wenn du anwaltlich beraten wirst.

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Ist wohl sehr umstritten. Teilweise gibt es auch Dienstanweisungen, wonach jeder Unfall aufzunehmen ist, aber ein Recht läßt sich daraus nicht ableiten.

Bei meinem Arbeitgeber ist bspw. in den Richtlinien zur Nutzung eines Firmenfahrzeugs festgelegt, dass bei jedem Unfall die Polizei hinzuzuziehen ist. Tue ic das nicht, habe ich ein Problem. In so einem Fall wäre es dann ratsam, zumindest eine schriftliche Bestätigung der Polizei zu verlangen, dass man sie gerufen hat aber sie den Unfall nicht aufnehmen wollen.

Zitat:

@partner777 schrieb am 24. Oktober 2019 um 22:01:34 Uhr:

Hallo liebe Community. Ich hatte gestern nach 15 Unfallfreien Jahren meinen ersten Autounfall.

Jemand ist mir hinten rein gefahren. Habe mit ihm die Kontaktdaten ausgetauscht.

Was sollte ich im weiteren Prozedere bei der Abwicklung beachten, damit das bestmöglich und schnell abgewickelt ist ? :confused:

Ich war Anfang des Jahres quasi in der gleichen Situation.

Die Schuld war eindeutig, der Gegner stritt nix ab. Die gegnerische Versicherung hatte auch schnell die Schuld anerkannt. Bei der Frage nach dem Gutachter hab ich gleich gesagt, dass ich nen eigenen beauftrage, wodurch die Stimmung der Dame am Telefon gefühlt etwas unfreundlicher wurde.

Die Versicherung hat dann ungefragt den Wagen in Internetrestwertbörsen gestellt, wo ein paar ausländische Aufkäufer mit deutschem Briefkasten das dreifache(!) des Restwerts geboten haben (war ein Totalschaden). Als ich das meinem Gutachter gezeigt hab hat der nur unglaubig/halb schockiert gelacht.

Prinzipiell ist es so, dass dir die gegnische Versicherung keine Informationen gibt. Solange du nicht danach fragst sagen sie es dir auch nicht. Was deine Rechte sind und was dir zusteht etc. musst du alles selber wissen.

Auch die nächsten Schritte werden nicht erörtert. Sie sagen dann nur, dass sie das Gutachten anerkennen, d.h. aber z.B. nicht das sie nicht den Restwert nochmal selber über ne Internetbörse ermitteln. Das sagen die dir nicht, sondern schicken dir einfach per Email das Angebot. Wie du damit klar kommst usw. ist dann dein Problem.

Da mir das alles zu bunt wurde hab ich dann einen Anwalt hinzugezogen (was ich schon gleich am Anfang hätte machen sollen), der mir dann mitgeteilt hat, dass ich das Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung leider annehmen muss (oder eben auf Geld verzichten). Hätte ich das Auto sofort an den lokalen Restwertaufkäufer verkauft, bevor nach 2 Tagen die Versicherung ihr Restwertgebot aus dem Internet hervorgezaubert hat, hätte sie die Kröte schlucken müssen.

Aber wer ist schon so entscheidungsfreudig? Ich braucht erstmal Zeit um überhaupt klar denken zu können, wer ahnt denn schon das die gegner. Versicherung ohne Ankündigung selbst nochmal auf solch dubiose Weise den Restwertt "ermittelt".

Letztendlich wurde dann ziemlich zügig gezahlt und auch die Sachen wie Aufwandspauschale und Nutzungsausfallentschädigung wurden nahezu komplett ohne weitere Spielchen gezahlt.

Deswegen hier aus eigener Erfahrung mein Rat:

Nimm sofort(!) einen Anwalt und überlass den die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung(!), stell die direkte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ein. Die wollen es heutzutage anscheind so.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. Oktober 2019 um 15:38:22 Uhr:

...,

Ich kann halt nur aus meinem begrenzten Erfahrungsschatz sagen, es lief immer ohne Probleme ab.

Ich hab auch so einen begrenzten Erfahrungsschatz was Unfälle angeht.

Mein letzter ist ca. 15 Jahre her. Da hat einer durch Auffahren das Fahrzeug hinter mir auf mich drauf geschoben (stehend an der Ampel bei rot). Ich hab mich an die Versicherung des letzten gewandt, der hinter mir ebenfalls. Ich hab die Bilder eingeschickt, eine Skizze der Lage und vorsichtshalber auch meine Versicherung informiert. Dann hab ich das Auto in die Werkstatt gebracht und den Kostenvoranschlag gleich an die Versicherung geschickt. Ist alles bezahlt worden und gut.

Umgekehrt ist es auch völlig richtig, dass manchmal gekürzt wird. Ein Familienmitglied hat mal einen Blechschaden verursacht, da hat uns der Geschädigte tatsächlich einen Kostenvoranschlag für knapp 4000€ geschickt - für eine uralte Karre , die vielleicht 1000-1500€ wert war.

In dem Fall haben wir auf eine Eigenregulierung verzichtet und das zunächst der Versicherung überlassen. Die hat das auf eine vernünftige Summe zusammen gestrichen. Wieso soll jemand durch einen Unfall Gewinn machen ?

Wenn man völlig hilflos und überfordert mit der Situation ist, dann mag es hilfreich sein einen Anwalt einzuschalten. Wenn man Rechtsschutz hat , dann macht es das natürlich einfacher.

Aber man sollte die eventuelle Schadenshöhe im Auge behalten. 200€ sind eine andere Hausnummer als 2000€ .

Das hat nichts mit völlig überfordert zu tun, sondern dass Laien einfach keinen Plan haben und ihre Ansprüche (von denen sie manchmal gar nichts wissen) verstreichen lassen. Oder taktische Fehler begehen.

Sieht man ja auch bei dir: Du hast dich mit der Reparatur zufrieden gegeben und augenscheinlich auf deine restlichen Ansprüche verzichtet.

Dann gibts du den Tipp, man sollte es genauso falsch machen, weil du damit zufrieden warst und mangels Wissen, hunderte, dir zustehende Euros, entgangen sind.

Allein der Wertverlust kann bei kleineren Macken schon locker 250 Euro und mehr ausmachen.

Wenn dir das wegen dem Aufwand egal ist, dann ist das ja OK. Aber anderen das dann zu raten, ist egoistisch.

Und wo gibt es an nem Auto heutzutage überhaupt noch ne Schadenhöhe von 200 Euro?

Total unrealistisch.

Selbst kleine Kratzer bedeuten: Abmontieren, zum Lackierer verfrachten, Neulackieren, Wiederanbau mit evtl. neuen Plastikhaltern.

Ersatzwagen, Wertverlust, Aufwandspauschale, da kommst du locker auf 1500 Euro und mehr.

Man sucht bei unverschuldeten Unfällen IMMER einen unabhängigen SV und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, der die komplette Abwicklung übernimmt.

Der SV (und nur der) entscheidet an Hand der Schadenhöhe, ob ein Kurzgutachten oder ein vollwertiges zu erstatten ist.

Alles andere ist Unfug, genauso wie die Annahme, dass das Bemühen von SVs und Anwälte die Prämien steigen lässt!

Nein, das ist kein Unfug. Wenn die Schadenshöhe steigt und das tut sie ja, wenn ein Anwalt bezahlt werden muss, haben die Versicherer höhere Ausgaben. Natürlich wird das an die Kunden weitergegeben.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:20:24 Uhr:

Nein, das ist kein Unfug. Wenn die Schadenshöhe steigt und das tut sie ja, wenn ein Anwalt bezahlt werden muss, haben die Versicherer höhere Ausgaben. Natürlich wird das an die Kunden weitergegeben.

Das ist Deine Behauptung.

Was sagst Du denn dazu, dass die VS diese Kosten bereits im Tarif statistisch eingerechnet haben? Gehen nun weniger zum Anwalt, sinken dann die Prämien?

Nein, in dem Fall steigen die Gewinne der Versicherer ;-)

Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Aber ich behaupte trotzdem, wenn die Kosten steigen, steigen auch die Prämien. Alles andere wäre unlogisch. Heutzutage rennen die Leute viel schneller und eher zum Anwalt als früher. Das betrifft alles Lebensbereiche. Dazu mögen auch die RSV geführt haben. Aber wenn 1000 Leute eine RSV abschließen und 10 sie in Anspruch nehmen, kann der Beitrag nicht so sein, wie wenn 100 sie in Anspruch nehmen, oder?

natürlich steigen bei steigenden Kosten auch die Prämien. Ich habe lediglich behauptet, dass ein Teil der Anwalts-/Gutachterkosten bereits kalkuliert wurden.

Wir schweifen aber ab.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:20:24 Uhr:

Nein, das ist kein Unfug. Wenn die Schadenshöhe steigt und das tut sie ja, wenn ein Anwalt bezahlt werden muss, haben die Versicherer höhere Ausgaben. Natürlich wird das an die Kunden weitergegeben.

Auch wenn du es ständig wiederholst, wird es nicht richtiger!

Das Bemühen von SVs und Anwälten ist in den Prämien von vornherein einkalkuliert.

...und nochmal:

Das Abwickeln von Haftpflichtschäden ohne Rechtsbeistand ist grob fahrlässig!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:50:58 Uhr:

 

Das Bemühen von SVs und Anwälten ist in den Prämien von vornherein einkalkuliert.

So ist es, die Kosten für SVs und Anwälte sind in den Prämien einkalkuliert. In welcher Höhe sie einkalkuliert sind, entscheided sich aus den Erfahrungswerten. Wenn die Höhe der Kosten für Anwälte steigen oder sinken, werden diese höheren oder niedrigeren Kosten bei der regelmässigen Überprüfung der Prämien berücksichtigt und die Prämien entsprechend nach oben oder (leider selten) nach unten angepasst. Dass die Kosten füe Anwälte einen Einfluss auf die Prämienhöhe haben, sollte somit jedem hier klar sein.

Leider hatte der TE nicht verraten welchen Umfang der "Schaden" in etwa hat.

"Kleinere" Schäden haben wir immer über Gutachten abgerechnet und dann über freie Werkstätten in Stand setzen lassen (Kotflügel erneuern, Stoßstange etc.) . Bei größeren bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden würde ich auch den Anwalt einschalten.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 28. Oktober 2019 um 05:37:54 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:50:58 Uhr:

 

Das Bemühen von SVs und Anwälten ist in den Prämien von vornherein einkalkuliert.

So ist es, die Kosten für SVs und Anwälte sind in den Prämien einkalkuliert. In welcher Höhe sie einkalkuliert sind, entscheided sich aus den Erfahrungswerten. Wenn die Höhe der Kosten für Anwälte steigen oder sinken, werden diese höheren oder niedrigeren Kosten bei der regelmässigen Überprüfung der Prämien berücksichtigt und die Prämien entsprechend nach oben oder (leider selten) nach unten angepasst. Dass die Kosten füe Anwälte einen Einfluss auf die Prämienhöhe haben, sollte somit jedem hier klar sein.

Leider erstattet niemand der vermeintlichen "Prämienprofiteure", die das "sich-bescheißen-lassen" propagieren, die bei den Geschädigten zu Unrecht von den Versicherern einbehaltenen Beträge. Aber beim Apellieren an die "Solidarität" mit der Versichertengemeinschaft sind diese Stimmen immer am lautesten.
Das kann man dann sicherlich als heuchlerisch bezeichnen, wenn von Geschädigten verlangt wird sich bescheißen zu lassen damit die Prämien angeblich niedrig bleiben. Dabei ist es längst gerichtsbekannt, dass selbst bei der Regulierung von einfachen Unfallschäden eine so umfangreiche Kasuistik zu beachten ist, dass der Laie dies ohne anwaltliche Unterstützung nicht sinnvoll bewältigen kann. Ferner gehen kalkulatorische Überschüsse bei den Schadensaufwendungen eher in zusätzliche Personalgratifikationen oder in die Renditeausschüttung der Anteilseigner.

Ich bin wirklich schockiert, wie häufig hier die Meinung vertreten wird, das man die gegnerische Versicherung im Sinne der Beiträge „schonen“ müsse und dass fiktives Abrechnen zumindest die Vorstufe von Beschiss sei.

Wenn man das möchte und damit zufrieden ist, dass man von der gegnerischen Versicherung an elne „Partnerwerkstatt“ vermittelt wird, die den Schaden beheben und einem für die Zeit auch noch ein Fahrrad oder einen ollen Lupo bereitstellen - nicht mein Problem.

Aber es ist nicht angemessen, den Geschädigten vorzuwerfen, dass er seine Ansprüche vollständig geltend macht bzw. einen Anwalt einschaltet. Erstens geht es um Waffengleichheit - der Sachbearbeiter bei der Versicherung macht den ganzen Tag nichts anderes - und zweitens soll jede Versicherung froh um jede fiktive Abrechnung sein. Denn so spart sich die „Gemeinschaft der Versicherten“ (Ha, ha) mindestens die Mehrwertsteuer - was eigentlich schon eine Frechheit ist - ;zusätzlich können in der Regel noch geringere Stundensätze als in der Markenwerkstatt angesetzt werden.

Themenstarteram 28. Oktober 2019 um 12:41

Hallo liebe Community,

vielen Dank für die Rückmeldungen. Wie ich sehe, gehen die Meinungen deutlich auseinander.

Ich habe mich entschlossen, dieses Mal den sicheren Weg zu gehen, und den Schaden mit einem Rechtsbeistand abzuwickeln. Ich hoffe, dass ich einen guten Anwalt finde, denn manche sollen unsauber arbeiten in Bezug auf wie schnell sie das weiterleiten oder inhaltlich geltend machen. Mein Fahrzeug ist eine E-Klasse Bj. 2018 mit 24.000 KM auf der Uhr.

Ich werde berichten, wenn es was neues gibt, für die, die zukünftig auch das gleiche zum ersten Mal durchmachen müssen.

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