Erfahrung im Bezug auf die Arbeitslosenversicherung von VW gesucht!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Anliegen.

Habe damals (SEP 07) meinen Golf mit den Saubr & Sorglos Paket gekauft. Darin war ja auch die Kreditabsicherung bei Arbeitslosigkeit enthalten. Nun in der Fall eingetreten und mir wurde gekündigt.

In den Versicherungsbedingen steht, dass man beim letzten Arbeitgeber mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein muss. Leider ist das bei mir nicht der Fall. Ich bin zwar sei SEP 07 immer unbefristet beschäftigt gewesen, habe aber im Juni zu einer anderen Firma gewechselt und die hat mich aufgrund der Krise nun entlassen.

Habe dann der VW Bank angerufen und nochmals nachgefragt. Der Herr dort meinte, dass ich evtl. schon Chancen habe, dass die Versicherung die Raten übernimmt, da ich ja 2 Jahre ununterbrochen beschäftigt war und dies angerechnet wird.

Hat jemand evtl. einen gleichen Fall? Wenn ja, wie ist dieser ausgegangen?

25 Antworten

Diese Kreditversicherungen sind reine Abzocke. Tut mir echt leid für Dich und ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute.

P.S.: Hier gibt es ein Finanzierungsforum, da findest Du evt. mehr Leidensgenossen-

Zitat:

Original geschrieben von F0RT M1N0R


Hat jemand evtl. einen gleichen Fall?

Nein, aber generell haben wir in unserer Familie noch nie schlechte Erfahrungen mit der VW-Bank gemacht. Die hatten mir sogar mal eine Sonderzahlung wieder zurück erstattet, ohne groß zu mucken oder zu fragen. Von daher kann ich mir denken, daß man bei der RSV auch eher kulant abgewickelt wird.

ich denke eher, daß es sich um eine klausel zum abschluss der versicherung handelt, d. h. du müsstest die letzten 12 monate vor abschluss der versicherung bei einem arbeitgeber beschäftigt gewesen sein...

Zitat:

In den Versicherungsbedingen steht, dass man beim letzten Arbeitgeber mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein muss.

anders macht das in meinen augen keinen sinn.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


ich denke eher, daß es sich um eine klausel zum abschluss der versicherung handelt, d. h. du müsstest die letzten 12 monate vor abschluss der versicherung bei einem arbeitgeber beschäftigt gewesen sein...

Naja also zum Zeitpunkt der Abschlusses war ich schon 3 Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Allerdings noch in Ausbildung :-)

D.h. ich war 3 Jahre vor Abschluss beschäftigt und auch die ganze Zeit während der Laufzeit ohne unterbrechungen...

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Zitat:

Original geschrieben von tomold


ich denke eher, daß es sich um eine klausel zum abschluss der versicherung handelt, d. h. du müsstest die letzten 12 monate vor abschluss der versicherung bei einem arbeitgeber beschäftigt gewesen sein...

Zitat:

Original geschrieben von tomold



Zitat:

In den Versicherungsbedingen steht, dass man beim letzten Arbeitgeber mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein muss.

anders macht das in meinen augen keinen sinn.

Das denke ich auch. Kann ja nicht sein, dass du gekündigt wirst, freiwilig ne neue Arbeit suchst und findest, dann dort aber nur 6 Monate arbeiten kannst wegen einer Insolvenz und die VW Bank dann nicht zahlt, weil du beim letzten Arbeitgeber eben nur 6 Monate beschäftigt warst... dann würde ja jeder nach der Kündigung in langjähriger Beschäftigung keinen neuen Job suchen, damit die VW Bank die Raten zahlt... sprich du wirst dafür bestraft, weil du dir ne Arbeit gesucht hast, dort aber nur sechs Monate arbeiten konntest... 😰 da sollte die VW Bank froh sein, dass sie diese sechs Monate nicht auch noch zahlen musste...

also die Klausel besagt das man mind. 12 Monate beschäftigt sein muss.
ein freiwilliger wechsel ist meines erachtes dort nicht berücksichtigt. Heißt wenn du freiwillig in ein Arbeitsverhältnis wechselst das mit einer Probezeit usw. verbunden ist, wird die Versi. meiner Meinung nach nichts zahlen. Aber probieren geht über studieren also einfach mal denen hinschreiben und nachfragen....
Die Jungs vom Servicecenter der VW Bank haben Versicherungtechnisch nichts drauf(sind ja auch keine gelernten Banker oder Versicherungskaufleute)...meist ist der schriftliche weg der bessere.

Ich denke, dass ist ein ziemlich schwieriger Fall...

Meiner Meinung nach müsste die Versicherung schon gerade stehen dafür. Der Herr von der VW Bank meinte vor ein paar Tagen zu mir, dass die Chancen recht gut stehen und die Zeit vor dem Wechsel mir angerechnet wird.

Da ich eh plane eine Lebensversicherung abzuschließen werde ich der Cardif sagen, wenn sie mir in diesem Fall entgegenkommen, werde ich meine LV bei Ihnen machen. Hoffe mal, dass dieses "Lockmittel" funktioniert.

Bin echt mal gespannt, wie das ausgeht :-)

Ach nur mal so nebenbei: Cardif hatte 2008 16,1 MRD. Prämieneinnahmen bei 50 Mio. Versicherten :-)

Also wenn sie dann net meine läppischen 5.000 Zahlen, dreh ich bei dene aber am Rädle :-D

Hallo Themenstarter, Moin lieber MTler,

habe mal in den Zusatzvereinbarungen zur RSV-Plus nachgelesen. Dort ist die Frage, ob/wann geleistet wird klar geregelt:
§1 Satz 3., Arbeitnehmer ist eine versicherte Person, die VOR Beginn der ERSTEN Arbeitslosigkeit oder bei Beginn der Versicherung MINDESTENS 12 Monate ununterbrochen beim SELBEN Arbeitgeber MIND 15 Stunden pro Woche in einem UNBEFRISTENTEN Arbeitsverhältnis sozialvers.-pflichtig beschäftigt war.

Folgerung, neuer Arbeitgeber/Probezeit und somit noch kein unbefristeter Anstellungsvertrag gibt leider Probleme . Hoffe dennoch, dass schnell wieder "Lohn und Brot" ansteht und die Versicherung dennoch leistet.

Grüße PeerCarl mit G5 United

Zitat:

oder bei Beginn der Versicherung MINDESTENS 12 Monate ununterbrochen beim SELBEN Arbeitgeber MIND 15 Stunden pro Woche in einem UNBEFRISTENTEN Arbeitsverhältnis sozialvers.-pflichtig beschäftigt war

ich komme da zu einem anderen ergebnis - da die "oder" bedingung erfüllt wird...

... wird die versicherung zahlen müssen.

(ist aber auch vertrackt und schwierig, dieses vertragsdeutsch)

Zitat:

Original geschrieben von tomold



Zitat:

oder bei Beginn der Versicherung MINDESTENS 12 Monate ununterbrochen beim SELBEN Arbeitgeber MIND 15 Stunden pro Woche in einem UNBEFRISTENTEN Arbeitsverhältnis sozialvers.-pflichtig beschäftigt war

ich komme da zu einem anderen ergebnis - da die "oder" bedingung erfüllt wird...

... wird die versicherung zahlen müssen.

(ist aber auch vertrackt und schwierig, dieses vertragsdeutsch)

Wieso?, von ODER steht da nichts, weil es sich aus Sicht des Risikoträgers hier um eine klare Leistungseinschränkung handelt, aner würden es ggf Mogelpackung nennen, Grüße PeerCarl

§1 Satz 3., Arbeitnehmer ist eine versicherte Person, die VOR Beginn der ERSTEN Arbeitslosigkeit oder bei Beginn der Versicherung MINDESTENS 12 Monate ununterbrochen beim SELBEN Arbeitgeber MIND 15 Stunden pro Woche in einem UNBEFRISTENTEN Arbeitsverhältnis sozialvers.-pflichtig beschäftigt war.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


§1 Satz 3., Arbeitnehmer ist eine versicherte Person, die VOR Beginn der ERSTEN Arbeitslosigkeit oder bei Beginn der Versicherung MINDESTENS 12 Monate ununterbrochen beim SELBEN Arbeitgeber MIND 15 Stunden pro Woche in einem UNBEFRISTENTEN Arbeitsverhältnis sozialvers.-pflichtig beschäftigt war.

zu ODER ja, Asche auf mein Haupt, aber das Problem wird bleiben, weil hier ja auf den selben Arbeitgeber abgestellt wird. Wünsche gerade deswegen viel Erfolg, Grüße Peer Carl

drum, daher ist der TE aus dem schneider, weil er geschrieben hat:

Zitat:

Naja also zum Zeitpunkt der Abschlusses war ich schon 3 Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Allerdings noch in Ausbildung :-)

D.h. ich war 3 Jahre vor Abschluss beschäftigt und auch die ganze Zeit während der Laufzeit ohne unterbrechungen...

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