Erfahrung Garantie/Gewährleistung/Kulanz

BMW 3er F31

Hallo in die Runde,

wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit oben genannten Dingen bei den Vertragshändlern?
Bei uns selber liegt der Fall so, das wir seit 11 Tagen den BMW in der Werkstatt stehen haben und das Autohaus sich weigert, einen Leihwagen (auf deren oder BMW Kosten) zu übernehmen. Das Problem ist halt, das vorher schon auf einen Turbolader Schaden getippt wurde, diese wurde als haltlos abgetan und jetzt ist er wirklich hin.
Seit letzter Woche Mittwoch gibt es anscheinend auch Lieferschwierigkeiten, sprich gestern kam erst der Turbo und jetzt fehlt noch eine Ölleitung.
Bei einem 2 Jahre alten Wagen mit 40 000 km sollte das eigentlich nicht passieren.

Gruss andi_sco

PS es geht um unseren F31

96 Antworten

Na da kenn ich das von VW ganz anderst.

STAND DER TECHNIK, das wars mit Kulanz oder Gewährleistung.....

Man hat leider immer wieder solche und solche Erfahrungen.
Sobald die Werkstatt etwas weiß, melde ich mich.

PS die wollen noch ein Angebot schreiben, 316iA (ca. 21 000 €) gegen 218iA, bin mal gespannt, was uns die schlechtere Ausstattung des 2er mehr Kosten soll.

Magnetventil der Vanos war defekt, zum Preis konnte uns noch keiner etwas sagen.

BMW muss uns langsam ja richtig "lieben", habe denen gerade eine Kostenlose Motorraumwäsche entlockt, wegen der Reparatur im Januar...

Obwohl ich nicht verstehe, dass der "Arbeitsplatz" nicht sauber hinterlassen wird, mache ich auf Arbeit beim Kunden ja auch nicht.

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Zitat:

@Snowstorm schrieb am 24. Januar 2016 um 13:40:38 Uhr:


Wie gesagt. Bei VW hatte ich solche Fälle nicht. Da war immer alles dabei. Nie was bezahlt. Höchstens einmal den Sprit. Und VW hat bei mir kein einziges Mal einen Antrag abgelehnt. Egal ob in den ersten 2 Jahren oder danach 🙂 Ein Golf wurde mir mit 20.000 km durch ein neues Fahrzeug gewandelt.

Ich hatte solche Fälle bei VW.

Ich hab - allerdings mit Audi - auch schlechtere Erfahrungen als mit BMW gemacht, was Kulanz angeht.

Als mein B7 auch nach dem dritten Werkstattbesuch (selber Fehler) immer noch bei voller Fahrt auf der AB ausging, musste ich mich trotzdem immer noch mit denen streiten. Auch als die Sitzheizung von meinem B6 den Sitzbezug (und mein Bein) verbrannt hat, wollte Audi erst nichts zahlen. Beide Fahrzeuge scheckheftgepflegt bei Audi, da Firmenwagen. Zur Zeit der Beanstandungen waren beide Fahrzeuge jünger als 3 Jahre.

Bei BMW wurde u.a. sogar der NOx-Sensor beim 5 Jahre alten E88 meiner Mutter komplett auf Kulanz getauscht. Nur ein kurzer Blick ins Serviceheft, ob der Wagen immer bei BMW zum Service war und die Sache war gegessen.

Traurig, das die Unterschiede so groß sind 🙁

Es ist halt wie in allen anderen Bereichen des Lebens - es kommt immer auf die konkreten Leute an! Egal, was BMW in irgendwelchen internen Regeln bzw. Empfehlungen so schreibt - wenn der Service-MA nicht will und/oder der Kunde sich wie der letzte Affe verhält, dann geht nix...

Moin allerseits,

der Thread ist ja schon etwas älter, aber ich hole den aus aktuellem Anlass mal hoch. Rege mich gerade auf... 😠

Ich bin ja auch gerade mit Gewährleistungsansprüchen beschäftigt - bei mir ist es ein defekter Anlasser und die klassische schleifende Steuerkette.

Dem Verkäufer in der BMW NL (nicht Händler) habe ich das mitgeteilt und er versucht das abzubügeln.
(Problem am Rande ist hier, dass ich den Wagen in einer NL gekauft habe, die selbst keine Werkstatt hat und ich also zu einer anderen NL in Hamburg fahren musste, die dann natürlich eine Übernahmezusage der anderen NL brauchen.)
Bei der Steuerkette kann ich das vielleicht noch nachvollziehen, da ja das Analysesystem erstmal gesagt hat "in der Toleranz" (was der Servicemensch in der NL aber ja anders sieht und gleich von sich aus einen Antrag bei BMW gestellt hat), aber als ich das Thema mit dem defekten Anlasser angesprochen habe, meinte er dass ich ja EuroPlus hätte.
Als ich sagte, dass ich es nicht ganz einsehe für den Anlasser die Zuzahlung (über 100.000 km) zu zahlen, solange ich noch Gewährleistung hätte, wollte der NL-Verkäufer mir allen Ernstes erzählen, dass die EuroPlus die gesetzliche Gewährleistung "übersteuern" würde und vorrangig zu nehmen sei. Das kann ich nur noch als halbseidene Geschäftspraktik bezeichnen. Jämmerlich, wie man sich da mit Unwahrheiten herauszuwinden versucht.
Es geht mir nicht um die 33 Euro Eigenanteil - ich sehe es nur nicht ein, für dumm verkauft zu werden und werde das nicht akzeptieren.

Weiß einer wie das ist - sind die Niederlassungen auch rechtlich eigenständige Vertragspartner wie die Händler oder habe ich einen Kaufvertrag mit der "BMW Niederlassung Hamburg" (also quasi mit allen NLs, die da auch gesammelt auf der Website erscheinen)?

Beste Grüße,
Heino

Zitat:

@schall-und-rauch schrieb am 12. Januar 2017 um 07:42:23 Uhr:


Moin allerseits,

der Thread ist ja schon etwas älter, aber ich hole den aus aktuellem Anlass mal hoch. Rege mich gerade auf... 😠

Ich bin ja auch gerade mit Gewährleistungsansprüchen beschäftigt - bei mir ist es ein defekter Anlasser und die klassische schleifende Steuerkette.

Dem Verkäufer in der BMW NL (nicht Händler) habe ich das mitgeteilt und er versucht das abzubügeln.
(Problem am Rande ist hier, dass ich den Wagen in einer NL gekauft habe, die selbst keine Werkstatt hat und ich also zu einer anderen NL in Hamburg fahren musste, die dann natürlich eine Übernahmezusage der anderen NL brauchen.)
Bei der Steuerkette kann ich das vielleicht noch nachvollziehen, da ja das Analysesystem erstmal gesagt hat "in der Toleranz" (was der Servicemensch in der NL aber ja anders sieht und gleich von sich aus einen Antrag bei BMW gestellt hat), aber als ich das Thema mit dem defekten Anlasser angesprochen habe, meinte er dass ich ja EuroPlus hätte.
Als ich sagte, dass ich es nicht ganz einsehe für den Anlasser die Zuzahlung (über 100.000 km) zu zahlen, solange ich noch Gewährleistung hätte, wollte der NL-Verkäufer mir allen Ernstes erzählen, dass die EuroPlus die gesetzliche Gewährleistung "übersteuern" würde und vorrangig zu nehmen sei. Das kann ich nur noch als halbseidene Geschäftspraktik bezeichnen. Jämmerlich, wie man sich da mit Unwahrheiten herauszuwinden versucht.
Es geht mir nicht um die 33 Euro Eigenanteil - ich sehe es nur nicht ein, für dumm verkauft zu werden und werde das nicht akzeptieren.

Weiß einer wie das ist - sind die Niederlassungen auch rechtlich eigenständige Vertragspartner wie die Händler oder habe ich einen Kaufvertrag mit der "BMW Niederlassung Hamburg" (also quasi mit allen NLs, die da auch gesammelt auf der Website erscheinen)?

Beste Grüße,
Heino

Also irgendwie ergibt das keinen Sinn.
Entweder Dein Auto ist jünger als zwei Jahre und deswegen in der gesetzlichen Gewährleistung oder es befindet sich innerhalb der EuroPlus-Garantie. Die würde dann die Kulanz übersteuern, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Während der Gewährleistungsphase gibt es aber eigentlich nur Ansprüche aus der Gewährleistung, und zwar nicht der gesetzlichen, sondern der von BMW erweiterten, wo sie die Beweislastumkehr ausschließen.

Anders ausgedrückt: wenn Dein Fahrzeug jünger als zwei Jahre ist, kann es keine Diskussion geben und der Schaden muss vollumfänglich repariert werden. Wenn Dein Fahrzeug älter wäre, hätte die Werkstatt recht.

Weder noch 😉 - der Wagen ist älter als zwei Jahre, aber im Juli 2016 bei einer NL gekauft. Damit hat die NL ein Jahr Gebrauchtwagengewährleistung/Sachmängelhaftung zu leisten.
Die EuroPlus-Garantie gab es beim Kauf oben drauf.

Beste Grüße,
Heino

Zitat:

@schall-und-rauch schrieb am 12. Januar 2017 um 08:43:20 Uhr:


Weder noch 😉 - der Wagen ist älter als zwei Jahre, aber im Juli 2016 bei einer NL gekauft. Damit hat die NL ein Jahr Gebrauchtwagengewährleistung/Sachmängelhaftung zu leisten.
Die EuroPlus-Garantie gab es beim Kauf oben drauf.

Beste Grüße,
Heino

Ok, dann ergibt es natürlich Sinn.

Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen deckt AFAIK nur Mängel ab, die beim Kauf des Fahrzeugs bereits bestehen. Wie das mit einem nach der Fahrzeugübergabe defekt werdenden Anlasser zu werten ist, wäre nun die Frage.

Würde man es so werten, dass das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt ok war, hättest Du mit der EuroPlus sogar noch einen Vorteil ggü. der gesetzlichen Regelung, was natürlich die Begründung der NL trotzdem nicht völlig richtig macht.

Ich bin mit dem Anlasserschaden noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung und damit noch in der Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer müsste mir nachweisen, dass der Schaden bei Kaufzeitpunkt noch nicht angelegt war.
Danach hättest du Recht - da müsste ich das Gegenteil nachweisen, was immer schwierig ist.

Zitat:

@schall-und-rauch schrieb am 12. Januar 2017 um 09:07:42 Uhr:


Ich bin mit dem Anlasserschaden noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung und damit noch in der Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer müsste mir nachweisen, dass der Schaden bei Kaufzeitpunkt noch nicht angelegt war.
Danach hättest du Recht - da müsste ich das Gegenteil nachweisen, was immer schwierig ist.

Und um genau dieses "angelegt sein" könnte man sich jetzt mit dem Händler vor Gericht streiten und würde wahrscheinlich je nach Richter unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Angelegt ist ein Defekt bei einem Anlasser während der Lebenserwartung des Fahrzeugs ja schon generell. Die Frage ist auch, ob ein Anlasser zu den Verschleißteilen gezählt wird. Hier mal eine Liste des ADAC mit entsprechenden Urteilen, leider ohne Anlasser:

https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf

Denke nicht, dass es jemanden gibt, der einen Anlasser als Verschleißteil betrachten würde. EuroPlus hat ja auch umgehend eine Kostenübernahme zugesagt - das würden sie bei einem Verschleißteil sicher nicht tun.

Beste Grüße,
Heino

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