Endlich bestellt: TSI Highline
Hallo Forum,
ich hatte Euch ja bereits in dem Thread www.motor-talk.de/forum/erfahrungen-tsi-mit-dsg-t2079815.html?page=1 bzgl. Eurer Erfahrungen mit dem Touran TSI und DSG gefragt - und viele nützliche Tips bekommen.
Dann ging ziemlich viel Zeit ins Land, in der wir uns um ein Haar einen jungen gebrauchten T5 Multivan gekauft hätten - für mich das Traumauto für den Transport des halben Haushalts inklusive 3 Kindern.
Zu guter letzt haben wir uns doch für den Touran entschieden, die Angebote waren einfach dermaßen gut, da mußten wir einfach einen Touran nehmen. 🙂
Heute wurde bestellt: Touran Highline 1.4 TSI 125 kW DSG
- Shadow Blue metallic
- Sitze Leder Teak/Anthrazit/Schwarz
- RNS 510 Volkswagen Sound
- Entfall der Schriftzüge
- Highline TOP Paket
- Lederpaket
- Licht-und-Sicht-Paket mit Dauerfahrlicht (der Rest vom Licht-und-Sicht ist schon im Highline TOP Paket enthalten)
- Mobiltelefonvorbereitung
- MEDIA-IN Buchse
- Netztrennwand
- Winterpaket
- Xenonscheinwerfer
Voraussichtlicher Liefertermin: KW 19 🙁, Abholung in der Autostadt (mit Übernachtung).
So, freut mich, daß ich hier evtl. bald etwas konstruktives beitragen kann und ich Euch nicht nur ausfrage.
Viele Grüße
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von potor t
Wenn der Händler nach Unterzeichnung somit noch eine Chance hat, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären, hat der Kunde dann auch das gleiche Recht?
Zumindestens wenn er finanziert hat, dann kann auch der Käufer noch zurücktreten, aber die Frist beachten. Ansonsten steht alles auf dem Kaufvertrag und das beginnt meist mit "Verbindliche Bestellung....." auch wenn es erst mal einseitig ist 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Zumindestens wenn er finanziert hat, dann kann auch der Käufer noch zurücktreten, aber die Frist beachten. Ansonsten steht alles auf dem Kaufvertrag und das beginnt meist mit "Verbindliche Bestellung....." auch wenn es erst mal einseitig ist 😉Zitat:
Original geschrieben von potor t
Wenn der Händler nach Unterzeichnung somit noch eine Chance hat, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären, hat der Kunde dann auch das gleiche Recht?Gruß
Afralu
Ich habe das Gefühl, dass du das Kleingedruckte "ziemlich" genau studierst...😉
So liebe Leute,
es kam, wie es kommen mußte: der Verkäufer hat mir am Telefon erklärt, daß er die Konditionen nicht halten kann, er hat sich um gut 2000 EUR vertan. Daher kann er mir nur andere Konditionen anbieten (für mich 2000 EUR teurer), wenn ich die nicht annähme, schickt er mir schlichtweg keine Auftragsbestätigung - erst mit dieser kommt der Vertrag wirksam zustande. So steht's auch im Kleingedruckten.
Sei's drum: ich habe ihm freundlich erklärt, daß ich kein Interesse an anderen Konditionen habe, so daß wir beide den Vertrag (eigentlich: die Willenserklärung) widerrufen haben.
Ich daraufhin zum nächsten VW-Händler, dort war mein Gebrauchtwagen schon einmal zwecks Inzahlungnahme bewertet worden, Angebot ausgearbeitet, verhandelt, abgeschlossen - zwar 500 EUR schlechter, aber immer noch so, daß ich gut damit leben kann - der Verkäufer auch, was er auf Nachfrage bestätigte.
Insofern wendet sich doch noch alles zum Guten, jetzt heißt's ein Vierteljahr (!) warten -> unverbindlicher Liefertermin KW19.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
graue Haare färben, gegen die Wand reden, prinzipiell ein "NEIN" als Antwort hören .... 🙄😎Zitat:
Doch, aber rate mal, was noch interessanter als Fernsehen ist.... 😁
...ich glaube, Du bist schon gaaanz nahe dran....😛
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Zitat:
Original geschrieben von anzeige123
Ich habe das Gefühl, dass du das Kleingedruckte "ziemlich" genau studierst...😉
Wer das nicht macht, macht einen Fehler 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
...ich glaube, Du bist schon gaaanz nahe dran
Aus Spiel wurde Spass, aus Spass wurde Ernst und Ernst ist jetzt 3 Jahre alt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von MBrown
Daher kann er mir nur andere Konditionen anbieten (für mich 2000 EUR teurer), wenn ich die nicht annähme, schickt er mir schlichtweg keine Auftragsbestätigung - erst mit dieser kommt der Vertrag wirksam zustande. So steht's auch im Kleingedruckten.
Auch wenn Ihr Euch anders geeinigt habt (immerhin ging es bei Dir sehr schnell, mein zuerst beauftragter BMW Händler hat sich damit 4 Wochen Zeit gelassen): Der Händler muß innerhalb der 4 Wochen reagieren: Entweder Auftragsbestättigung oder aber schriftlicher Widerruf: Nichts tun, kann und darf er nicht. Wenn er sich nicht innerhalb der 4 Wochen gemeldet hätte, dann hättest Du ein Anrecht auf den Wagen zu den unterschrieben Konditionen!
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Wer das nicht macht, macht einen Fehler 😉Zitat:
Original geschrieben von anzeige123
Ich habe das Gefühl, dass du das Kleingedruckte "ziemlich" genau studierst...😉Gruß
Afralu
Hast wiede einmal Recht...😉
Zitat:
Auch wenn Ihr Euch anders geeinigt habt (immerhin ging es bei Dir sehr schnell, mein zuerst beauftragter BMW Händler hat sich damit 4 Wochen Zeit gelassen): Der Händler muß innerhalb der 4 Wochen reagieren: Entweder Auftragsbestättigung oder aber schriftlicher Widerruf: Nichts tun, kann und darf er nicht. Wenn er sich nicht innerhalb der 4 Wochen gemeldet hätte, dann hättest Du ein Anrecht auf den Wagen zu den unterschrieben Konditionen!
Mag sein. Aber ich hatte eben genau keine Lust, im schlimmsten Fall vier Wochen zu warten. Anfang April kommt unser Nachwuchs, da wird's dann im 5er echt eng hinten....
Letztlich ist's ja noch gut ausgegangen - und ganz ehrlich: wie dämlich kann man sein, ich als Profi-Verkäufer auf ein Geschäft einzulassen, was sich eigentlich gar nicht rentiert. Fakt ist: diese Werkstatt sieht mich niemals zum Service, sieht meine Mutter (Rentnerin) mit ihrem Golf niemals mehr zum Service, wird meine Frau Mutter nicht zum Neuwagenkauf sehen (steht im Laufe des Jahres an),...Noch mehr schlechte Lobby kann man sich eigentlich nicht machen.
Zitat:
Aus Spiel wurde Spass, aus Spass wurde Ernst und Ernst ist jetzt 3 Jahre alt. 😉
Nö, knapp 6 Jahre, 3 Jahre und im April taufrisch 😁
Zitat:
Original geschrieben von MBrown
Heute rief mich der Händler an, und wollte beim Kaufvertrag zurückrudern; ich glaube, er hat sich mit den Konditionen vertan. War gleich schon mein Eindruck, aber ich habe schnell unterschrieben - und er auch.😁
Zitat:
Original geschrieben von MBrown
wie dämlich kann man sein, ich als Profi-Verkäufer auf ein Geschäft einzulassen, was sich eigentlich gar nicht rentiert. Fakt ist: diese Werkstatt sieht mich niemals zum Service, sieht meine Mutter (Rentnerin) mit ihrem Golf niemals mehr zum Service, wird meine Frau Mutter nicht zum Neuwagenkauf sehen (steht im Laufe des Jahres an),...Noch mehr schlechte Lobby kann man sich eigentlich nicht machen.
Sorry, aber auf Seite 1 hier machst du dich lustig darüber das er sich wohl vertan hast und warst so "schlau" schnell zu unterschreiben und jetzt wo er es gemerkt hat das er einen Fehler gemacht hat, da hälst du ihn für dämlich. Und dazu "strafst" du seinen Fehler noch damit das keiner deiner Familie mehr zum Service dahingeht. Wie dämlich ist diese Einstellung eigentlich ?!
Hast du schon mal einen Fehler im Job gemacht ???
Gruß
Afralu
Zitat:
Sorry, aber auf Seite 1 hier machst du dich lustig darüber das er sich wohl vertan hast und warst so "schlau" schnell zu unterschreiben und jetzt wo er es gemerkt hat das er einen Fehler gemacht hat, da hälst du ihn für dämlich. Und dazu "strafst" du seinen Fehler noch damit das keiner deiner Familie mehr zum Service dahingeht. Wie dämlich ist diese Einstellung eigentlich ?!
Hast du schon mal einen Fehler im Job gemacht ???
Gruß
Afralu
Klar habe ich mich über die guten Konditionen gefreut, ich nahm an, daß der gute Mann weiß, was er tut. War wohl nicht so. Ich habe mich nicht lustig gemacht, Deine Interpretation paßt in diesem Fall nicht.
Ja, ich hab schon Fehler in meinem Job gemacht. Ich habe kein Problem dies zuzugeben. Was mache ich dann? Ich versuche, den Fehler so auszubügeln, daß meinem Partner kein Nachteil durch meinen Fehler entsteht - das hat für mich oberste Priorität, auch wenn es für mich Nachteile hat. Und klar werde ich für meine Fehler in irgendeiner Form "bestraft" (auch wenn es "bloß" durch Mehrarbeit ist, wodurch ich meine Familie weniger sehe), das muß ich halt akzeptieren - Verursacherprinzip halt!
Letztendlich hat der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch gemacht, da kann man ihm nichts anlasten. Ich hätte erwartet, daß er trotzdem zu seiner Zusage steht. Letztlich egal, nun habe ich mich halt bei einem anderen Händler versorgt.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MBrown
Letztlich egal, nun habe ich mich halt bei einem anderen Händler versorgt.
Das ist ja legitim, aber deswegen gleich den Service zu verteufeln halte ich nunmal für etwas engstirnig. Aber gut, deine Entscheidung......
Ich frage mich nur gerade ob du VW beim ersten Fehler mit dem Touran auch so "bestrafst" 😉 und glaube mir, der erste Fehler wird kommen 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Ich frage mich nur gerade ob du VW beim ersten Fehler mit dem Touran auch so "bestrafst" 😉 und glaube mir, der erste Fehler wird kommen 😉
Gruß
Afralu
Du, nach meinem Golf IV vor 8 Jahren habe ich mir eigentlich gesagt "Nie wieder VW". Das Auto war an und für sich nicht schlecht, hatte aber ein kleines Problem: es ging während der Fahrt dauernd aus - und dann auch wieder an, zumindest sofern man nicht die Kupplung getreten hat. Das waren vermutlich irgendwelche Steuergeräte-Resets. Da sucht sich jede Werkstatt dumm und dämlich, die Fehlersuche ist schlichtweg gar nicht bezahlbar. Ich konnte das Auto dann an einen VW-Händler verkaufen.
Ich habe ja schon in die Breite geschaut (Ford, kurz auch mal Renault, ganz entfernt Citroen, auch VW T5) - letztlich bin ich beim Touran hängen geblieben: innovative technische Features, gutes Konzept, momentan in Punkto Kosten m.E. fast nicht zu schlagen.
Wenn man nach den Foren-Berichten geht, darf man sowieso gar kein Auto kaufen. Logisch, jeder schreibt, was an seinem guten Stück nicht funktioniert, wenn's keine Probleme gibt, schreibt man auch nichts. Mein BMW war auch nicht fehlerfrei, das waren aber eher kosmetische Dinge ohne Pannenrisiko, daher war ich da auch recht tolerant (wären viele andere Kunden wahrscheinlich nicht gewesen), aber letztlich wurde alles behoben.
Und für die Probleme habe ich ja jetzt die 4 Jahre Garantie 😁 (ich hoffe mal, ich brauche sie nicht zu oft).
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Das trifft nicht immer so zu 😉 Einfach mal das kleingedruckte lesen, viele Kaufverträge kommen erst mit der Annahme, also der Auftragsbestätigung zustande. Also, erst mal lesen und dann ist man schlauer was passieren könnte.Zitat:
Original geschrieben von MBrown
Vertrag ist Vertrag....Gruß
Afralu
Hallo!
Mit Auftragsbestätigung ist nicht die "Verbindliche Volkswagen-Bestellung", die man beim freundlichen unterschrieben hat, gemeint, sondern kommt per Post von WOB?
LieGrü
Der Andi