Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen

Audi S3 8Y Limousine

Hallo zusammen,

da ich jetzt nicht wusste wohin mit meiner Frage und hoffentlich euren Erfahrungen eröffne ich den Thread einfach mal in meiner Home Base 🙂

Meine Schwiegermutter bzw. alle Bewohner der Wohnanlage hatte vor kurzem von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, das jegliche Elektrofahrzeuge (von Hybrid war nicht die Rede) aus der Tiefgarage zu entfernen sind und dort auch keine mehr abgestellt werden dürfen. (Brandschutzthema)

Kennt jemand die Thematik bzw. hat eventuell aus beruflichen oder privaten Gründen Erfahrungen damit und kann mehr dazu beisteuern?

66 Antworten

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 23. Mai 2022 um 08:06:54 Uhr:



Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Mai 2022 um 22:12:55 Uhr:



..Ich bleibe dabei das alles ist nahe liegend und tendenziell wohl richtig aber kein Beweis.

Von daher würde ich dich erstmal bitten, dass du hier einen Beleg..

😕

Du hast damit angefangen aussagen zu tätigen für die keine Grundlage existiert.

Wie „

dein Beleg

“ 😉 war das nicht vorhanden sein einer gegenteiligen Entwicklung.

Das Ganze gipfelte in der pauschalen

Aussage

Lobhudelei:

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. Mai 2022 um 21:38:44 Uhr:



…Fazit: Jede Statistik, die es derzeit auf dem Planeten gibt sagt, dass E-Autos besser sind. Viel besser.

Welche gar nichts zu meiner spezifischen Einschätzung beiträgt.

Zitat:

@notting schrieb am 21. Mai 2022 um 12:09:33 Uhr:


Inzw. haben aber mehr und mehr Feuerwehren mobile "Badewannen" oder Systeme die heftig in den Akku "reinpieksen" und Wasser reindrücken für solche Fälle. Mit solchen Systemen (bzw. Feuerwehrleuten die den Umgang damit geübt haben) kriegt die Feuerwehr sowas wohl gut in den Griff.

Solchen Quatsch werden Feuerwehren, die sich auf einem aktuellen Ausbildungsstand befinden, sicher nicht verwenden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Mai 2022 um 18:00:10 Uhr:



Zitat:

@notting schrieb am 21. Mai 2022 um 12:09:33 Uhr:


Inzw. haben aber mehr und mehr Feuerwehren mobile "Badewannen" oder Systeme die heftig in den Akku "reinpieksen" und Wasser reindrücken für solche Fälle. Mit solchen Systemen (bzw. Feuerwehrleuten die den Umgang damit geübt haben) kriegt die Feuerwehr sowas wohl gut in den Griff.

Solchen Quatsch werden Feuerwehren, die sich auf einem aktuellen Ausbildungsstand befinden, sicher nicht verwenden.

Wie ist da eigentlich der Aktuelle Stand ? Ich kenne auch nur Wasserbecken.

Kühlen durch Sprühen von unten. Und das so lange, bis die Temperatur deutlich unter 85 °C gesunken ist und auch bleibt. Wichtig ist dafür zu sorgen, dass die Inhaltsstoffe des Akkus möglichst auch drin bleiben. Beim Versenken im Becken (ist natürlich erstmal bequem, ich spare mir das Sprühen und überwachen) hat die Feuerwehr hinterher mehrere Kubikmeter Giftbrühe zu entsorgen. Das Versenken ist auch eher aus der Tradition geboren, kennt man halt von "durchgehenden" Acethylenflaschen.

Warum ich dann keine Lanze in den Akku jage, womöglich noch auf der Straße mit Regenwasserkanälen etc., erklärt sich dann wohl von selbst.

Sollte der Akku wirklich mal brennen: ausbrennen lassen, sofern das gefahrlos möglich ist.

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die Eingangsfrage des TS ist nach wie vor nicht beantwortet, ihr gleitet wieder total in das Thema Brand ab....

was ist denn nun mit dem Hausrecht ?!

Kann ein Eigentümer nicht auch vorschreiben , dass nur rosafarbene Autos in der TG parken dürfen ?!

Muss ein Eigentümer das überhaupt begründen ?!

Zitat:

@remix schrieb am 31. Mai 2022 um 07:11:03 Uhr:



was ist denn nun mit dem Hausrecht ?!

Nix. Das ist doch kein Geschäft oder lokal wo Laufkundschaft rein läuft.

Zitat:

@remix schrieb am 31. Mai 2022 um 07:11:03 Uhr:


Kann ein Eigentümer nicht auch vorschreiben , dass nur rosafarbene Autos in der TG parken dürfen ?!

Das ist nicht der beschriebene Fall. In dem Fall des TE geht es darum, dass schon bestehende Miet- oder Eigentumsverträge existieren. Die kann man nicht einfach brechen. Es gilt das, was vereinbart wurde. Einseitige Änderungen des Eigentümers sind natürlich nicht möglich. Wo kommen wir denn da hin? 🙄

Sollte die Hausverwaltung ihr Ankündigung durchsetzen, bspw. durch das Sperren der Parkplätze, so kann man Schadenersatz fordern, da man die Mietsache nicht mehr benutzen kann.

Im Mietrecht kommt es darauf an, ob die Stellplätze in Wohnungsmietverträgen enthalten sind oder separat vermietet sind. Im ersten Fall können sie nicht separat gekündigt werden. Im zweiten Fall ohne Problem. Hier in meiner Gegend sind Stellplätze ein knappes Gut und jederzeit gut vermietbar.

Im Teileigentum gilt neben den gesetzlichen Vorschriften das was in die Teilungserklärung geschrieben wurde. Wenn da irgendein Unsinn drin steht, z.B. weil man das Abstellen von druckgasbetriebenen Fahrzeugen verbieten wollte und deshalb nur Fahrzeuge mit flüssigen Kraftstoffen erlaubt hätte, dann hätten EV Besitzer ein Problem.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 31. Mai 2022 um 08:21:58 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 31. Mai 2022 um 07:11:03 Uhr:



was ist denn nun mit dem Hausrecht ?!

Nix. Das ist doch kein Geschäft oder lokal wo Laufkundschaft rein läuft.

hat damit nichts zu tun, der Eigentümer hat das Hausrecht....

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 31. Mai 2022 um 08:21:58 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 31. Mai 2022 um 07:11:03 Uhr:


Kann ein Eigentümer nicht auch vorschreiben , dass nur rosafarbene Autos in der TG parken dürfen ?!

Das ist nicht der beschriebene Fall. In dem Fall des TE geht es darum, dass schon bestehende Miet- oder Eigentumsverträge existieren. Die kann man nicht einfach brechen. Es gilt das, was vereinbart wurde. Einseitige Änderungen des Eigentümers sind natürlich nicht möglich. Wo kommen wir denn da hin? 🙄
Sollte die Hausverwaltung ihr Ankündigung durchsetzen, bspw. durch das Sperren der Parkplätze, so kann man Schadenersatz fordern, da man die Mietsache nicht mehr benutzen kann.

erstens kennst Du diese Verträge nicht und weisst nicht, was da vereinbart wurde und zweitens sind diese neuen Tatbestände ggf. dort nicht enthalten und dann gilt in D ja üblicherweise "alles ist verboten, wenn es nicht explizit erlaubt wurde" ;

wenn der Eigentümer also die Einfahrt verweigert, kann der Mieter die Zahlung des Mietzinses einstellen und sich juristisch dagegen wehren und wird man sehen was die Gerichte entscheiden.....

Zitat:

@remix schrieb am 1. Juni 2022 um 07:56:26 Uhr:

hat damit nichts zu tun, der Eigentümer hat das Hausrecht....

Zitat:

@remix schrieb am 1. Juni 2022 um 07:56:26 Uhr:



erstens kennst Du diese Verträge nicht und weisst nicht, was da vereinbart wurde und zweitens sind diese neuen Tatbestände ggf. dort nicht enthalten und dann gilt in D ja üblicherweise "alles ist verboten, wenn es nicht explizit erlaubt wurde" ;

wenn der Eigentümer also die Einfahrt verweigert, kann der Mieter die Zahlung des Mietzinses einstellen und sich juristisch dagegen wehren und wird man sehen was die Gerichte entscheiden.....

Nein. Das ist alles drei falsch, was du schreibst.

Hausrecht gilt nur bei Laufkundschaft, also bspw. im Supermarkt oder in Gaststätten.
Das gilt nicht bei Vermietungen. Wo würden wir denn sonst ach hinkommen, wenn dir dein Vermieter vorschreiben dürfte, dass dich deine Bekannte XY jetzt nicht mehr besuchen darf, weil er ein "Hausrecht ausspricht. Das ist heute Quatsch. Das war vielleicht mal früher in den 50ern so, als Vermieter ihren Mieterinnen vorgeschrieben haben, dass Herrenbesuche nicht erlaubt sind. Diese Zeiten sind lange vorbei.

Zu den Verträgen: Wenn das E-Auto die ganze Zeit da stand, dann war das wohl vertragskonform, sonst wäre ein Vertrag gar nicht zustande gekommen wegen Irrtums vor Vertragsschluss 😉

Remix, ich verstehe, dass dich die Wahrheit und Rechtslage stört und das du es gerne anders sehen würdest. Das ist ja nicht das erste Mal, dass du hier im Forum gegen E-Autos wetterst und irgendwelche Gründe dagegen sehen möchtest, die aber nicht existieren. Aber so ist es nun mal. Deal with it.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 09:09:19 Uhr:


...
Nein. Das ist alles drei falsch, was du schreibst.

Ich denke, so falsch ist es nicht, was er schreibt. Vielleicht verwendet er nicht immer den korrekten Begriff, aber die Wirkung beschreibt er schon präzise.

Zitat:

Hausrecht gilt nur bei Laufkundschaft, ...

Dann ersetze den Begriff "Hausrecht", den er verwendet hat gegen "Hausordnung", und du wirst feststellen, dass eine solche in nahezu allen Mietobjekten zu finden ist. Diese ist, wenn man das Kleingedruckte im Mietvertrag liest, immer Bestandteil des Mietvertrages, analog zu den AGB bei anderen Geschäften.

Wenn in der Hausordnung steht, dass du auf dem Balkon nicht grillen darfst, dann darfst du das auch nicht, wenn dort Hundehaltung verboten ist, dann darfst du auch keinen Hund halten, und wenn da steht, das Elektrofahrzeuge nicht in diese Garage dürfen, dann darfst du sie auch nicht reinstellen. Schlicht und ergreifend.

Du kannst dich um eine Änderung der Hausordnung bemühen, aber so lange, wie sie nicht geändert ist, darfst du dein BEV nicht reinstellen.

Hausordnungen können sinnfreie, ja sogar dusselige Regelungen enthalten, aber sie sind für alle Vertragspartner (also Mieter und auch Vermieter) bindend, und zwar so lange, wie sie nicht geändert werden. Es sei denn, eine Regelung würde gegen geltende Gesetze verstoßen. Es gibt aber kein Gesetz, dass das Einstellen eines BEV in eine gemietete Garage explizit erlaubt, oder kennst du eins?

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 1. Juni 2022 um 09:23:08 Uhr:



Zitat:

Hausrecht gilt nur bei Laufkundschaft, ...

Dann ersetze den Begriff "Hausrecht", den er verwendet hat gegen "Hausordnung", und du wirst feststellen, dass eine solche in nahezu allen Mietobjekten zu finden ist. Diese ist, wenn man das Kleingedruckte im Mietvertrag liest, immer Bestandteil des Mietvertrages, analog zu den AGB bei anderen Geschäften.

Wenn in der Hausordnung steht, dass du auf dem Balkon nicht grillen darfst, dann darfst du das auch nicht, wenn dort Hundehaltung verboten ist, dann darfst du auch keinen Hund halten, und wenn da steht, das Elektrofahrzeuge nicht in diese Garage dürfen, dann darfst du sie auch nicht reinstellen. Schlicht und ergreifend.

Das ist aber nicht der hier beschriebene Fall. In dem hier vom TE beschriebenen Fall waren E-Autos die ganze Zeit erlaubt, also kann es zum Abschluss des Mietvertrags keine solche Klausel in der Hausordnung gegeben haben.

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 1. Juni 2022 um 09:23:08 Uhr:


...Hausordnungen können sinnfreie, ja sogar dusselige Regelungen enthalten, aber sie sind für alle Vertragspartner (also Mieter und auch Vermieter) bindend, ...

Das ist falsch und natürlich Quatsch. Sinnfreie Regelungen sind unwirksam. Schon gar nicht, wenn sie eine bestimmte Gruppe diskriminieren würden oder gar gegen die guten Sitten sind.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 09:28:50 Uhr:


...

Das ist aber nicht der hier beschriebene Fall. In dem hier vom TE beschriebenen Fall waren E-Autos die ganze Zeit erlaubt, also kann es zum Abschluss des Mietvertrags keine solche Klausel in der Hausordnung gegeben haben.

Du interpretierst zu viel.
Ich gehe mal vom Ursprungsbeitrag aus: https://www.motor-talk.de/.../...euge-in-tiefgaragen-t7286309.html?...

Da steht kein Wort zu irgendwelchen Hausordnungen oder Regelungen.

Dort steht nur, dass die Bewohner aufgefordert wurden, BEV aus der Garage zu entfernen, und nicht mehr einzustellen.

Das KANN bedeuten, dass es bisher keine Regelung gab. Dann KANN aber die Hausordnung geändert worden sein, im Mietvertrag bestätigst du, die Hausordnung in der "jeweils gültigen Fassung" einzuhalten.

Allerdings sehe ich keinen Hinweis im Beitrag, dass die Hausordnung geändert wurde.

Viel wahrscheinlicher ist, dass BEV schon immer ausgeschlossen waren, sich aber keiner die Mühe gemacht hat, die Hausordnung wirklich von Anfang bis Ende durchzulesen. (Wenn ich ehrlich bin, bei uns hängt sie aus, aber wirklich durchgelesen hab ich sie auch noch nie, steht eh immer der gleiche Müll und Selbstverständlichkeiten drinnen). Nun ist der Vermieter darauf aufmerksam geworden, dass da BEV stehen, und fordert nun deren Entfernung.

Ebenfalls möglich: Es gab bisher keine Regelung (und die Mieter handelten nach der Logik "Was nicht explizit verboten ist, das ist erlaubt"😉, und dem Vermieter fielen BEV auf, er machte sich seine (falschen?) Gedanken, und passte die Hausordnung an.

Welche der 3 Möglichkeiten vorliegt, wissen wir schlicht nicht, also beharre da nicht so drauf.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 09:28:50 Uhr:


...
Das ist falsch und natürlich Quatsch. Sinnfreie Regelungen sind unwirksam. Schon gar nicht, wenn sie eine bestimmte Gruppe diskriminieren würden oder gar gegen die guten Sitten sind.

Du weist ganz genau, was ich mit "sinnfreie Regelungen" meine. In Hausordnungen gibt es immer auch Regelungen, die keiner braucht, keiner will, die nicht wirklich sinnvoll sind, aber eben eingehalten werden müssen.

Es ist zwar "in", immer, wenn einem was nicht passt, gleich "Diskriminierung" zu rufen, aber das finde ich hier fehl am Platz.
Es geht objektiv um eine Gefahrenbeurteilung, und deren Konsequenzen.

Diese Beurteilung KANN durchaus falsch sein, dann kann man mit dem Vermieter reden, und ihm belegen, dass er falsch liegt, und sie Konsequenzen deshalb unangemessen sind. Aber dieses MiMiMi ... ich werde diskriminiert... das nervt eigentlich nur noch, weil es schlicht faktenfrei ist.

Eine Diskriminierung von BEV würde vorliegen, wenn der Vermieter sagen (schreiben) würde:
"Ich weiß, dass von einem BEV keine größere Gefahr ausgeht, wie von einem Verbrenner, aber ich mag die Dinger nicht, und verbiete sie deshalb"

Genau das wird nicht geschildert. Geschildert wird, dass der Vermieter als Grund den Brandschutz angibt. Dann ist nicht das Gezicke der richtige Weg, sondern das Aufzeigen, dass auch die BEV den Anforderungen an den Brandschutz genügen.

Vielleicht mal bei der örtlichen Feuerwehr oder dem TÜV wegen den Brandschutzvorgaben in dem Objekt nachfragen?
Meines Wissens müssen Brandschutzanlagen in öffentlichen Räumen vom TÜV abgenommen und regelmäßig kontrolliert werden. Die müssten dann doch konkrete Aussagen machen können, was in Hinblick auf den Brandschutz in der Tiefgarage erlaubt ist.

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 1. Juni 2022 um 09:52:19 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 09:28:50 Uhr:


...

Das ist aber nicht der hier beschriebene Fall. In dem hier vom TE beschriebenen Fall waren E-Autos die ganze Zeit erlaubt, also kann es zum Abschluss des Mietvertrags keine solche Klausel in der Hausordnung gegeben haben.

Du interpretierst zu viel.
Ich gehe mal vom Ursprungsbeitrag aus: https://www.motor-talk.de/.../...euge-in-tiefgaragen-t7286309.html?...

Da steht kein Wort zu irgendwelchen Hausordnungen oder Regelungen.

Dort steht nur, dass die Bewohner aufgefordert wurden, BEV aus der Garage zu entfernen, und nicht mehr einzustellen.

Eben. Lesen wir nochmals:

Zitat:

@Nelley schrieb am 19. Mai 2022 um 06:54:13 Uhr:



Meine Schwiegermutter bzw. alle Bewohner der Wohnanlage hatte vor kurzem von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, das jegliche Elektrofahrzeuge (von Hybrid war nicht die Rede) aus der Tiefgarage zu entfernen sind und dort auch keine mehr abgestellt werden dürfen. (Brandschutzthema)

Es war vorher also möglich und erlaubt E-Fahrzeuge zu parken. Jetzt soll das nicht mehr so sein.

Ergo: Es gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine einseitige Änderung der Hausverwaltung geht nicht ohne Zustimmung.

Von Hausordnung oder gar Hausrecht hatte ich gar nichts gesagt. Das hatte remix in die Diskussion geholt.

Wäre natürlich interessant, wie das "Brandschutzthema" von der Hausverwaltung begründet wird. Wahrscheinlich gar nicht 😉

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 12:12:12 Uhr:


...

Eben. Lesen wir nochmals:

Es war vorher also möglich und erlaubt E-Fahrzeuge zu parken.

Genau das ist reine Interpretation deinerseits. Denn genau das weist du nicht.

Es wurde gemacht, ob erlaubt oder verboten. Es ist eben jetzt aufgefallen, dass es gemacht wird.

Ist wie mit dem Hundeverbot. Man kann sich trotzdem einen Hund anschaffen, ohne dass der Vermieter das über Monate hinweg bemerkt. Wenn er dir aber dann drauf kommt, wirst einen entsprechenden Brief erhalten. Da kannst auch nicht einfach draus ableiten, dass du es ja bisher gedurft hättest.

Zitat:

Ergo: Es gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Richtig. Und du wirst keinen Mietvertrag finden, der nicht auf eine Hausordnung in jeweils gültiger Fassung verweist. Somit ist auch diese nebst eventuellen Änderungen gültiger Bestandteil deines Mietvertrages.

Aber ich habe extra für dich noch einmal nachgesehen, eine einseitige Änderung geht nicht ohne Zustimmung. Ein entsprechendes Schreiben ist im Beitrag nicht erwähnt.

Zitat:

...
Wäre natürlich interessant, wie das "Brandschutzthema" von der Hausverwaltung begründet wird. Wahrscheinlich gar nicht 😉

Womit wir wieder an dem Punkt sind, dass es besser ist, auf der Sachebene mit dem Vermieter zu kommunizieren, anstatt mit viel mimimi und emotional rumzumeckern.
Entweder, man kann dann die Bedenken entkräften, dann fällt das Verbot ohnehin, oder aber man bekommt eine gerichtsfeste Aussage, gegen die man dann auch mit Anwalt vorgehen kann, oder aber es gibt einen berechtigten Einwand, auch dann ist man mit dem Vermieter hinterher wieder einig.

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