Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen

Audi S3 8Y Limousine

Hallo zusammen,

da ich jetzt nicht wusste wohin mit meiner Frage und hoffentlich euren Erfahrungen eröffne ich den Thread einfach mal in meiner Home Base 🙂

Meine Schwiegermutter bzw. alle Bewohner der Wohnanlage hatte vor kurzem von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, das jegliche Elektrofahrzeuge (von Hybrid war nicht die Rede) aus der Tiefgarage zu entfernen sind und dort auch keine mehr abgestellt werden dürfen. (Brandschutzthema)

Kennt jemand die Thematik bzw. hat eventuell aus beruflichen oder privaten Gründen Erfahrungen damit und kann mehr dazu beisteuern?

66 Antworten

Ich verstehe, was du sagst.

Daher wäre mein Fragenbaum:
1. Auf welcher vertraglichen Grundlage will die Hausverwaltung das?
2. Auf welcher technischen Grundlage will die Hausverwaltung das? Oder wer ist der, der es möchte? Die Hausverwaltung ist keine Instanz, die den Brandschutz beurteilt.
3. Bezieht sich "Brandschutz" auf das Gebäude oder die Autos und wieso überhaupt?

Zitat:

@BaldAuchPrius schrieb am 1. Juni 2022 um 09:23:08 Uhr:



Hausordnungen können sinnfreie, ja sogar dusselige Regelungen enthalten, aber sie sind für alle Vertragspartner (also Mieter und auch Vermieter) bindend, [...]

Das stimmt so nicht. Nur, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung das Zusammenleben der Mieter oder den Zustand der Mietsache beeinträchtigt bzw. die Gefahr dazu besteht.

Beispiel Grillen: ein Verbot des Grillens mit Holzkohle auf dem Balkon ist wirksam, ein Verbot des Grillens mit dem Elektrogrill nicht.

Beispiel Haustiere: Hundeverbot ist wirksam, da dadurch durchaus mit einiger Wahrscheinlichkeit Lärmbelästigung für die anderen Mieter resultiert. Ein Meerschweinchen oder Goldfische kann der Vermieter aber nicht verbieten, ein generelles Haustierverbot wäre daher unwirksam.

Und selbstverständlich kann mir keine Hausordnung der Welt z.B. Damenbesuch über Nacht verbieten.

Genau so würde ich das Einstellverbot für BEV ignorieren. Den vorgeschobenen Grund "Brandschutz" ist ja mittlerweile offiziell vielfach widerlegt. Der Vermieter kann ja auch nicht das Einstellen von grünen Autos verbieten.

Letztendlich ist es doch nur Alles Spekulation.

Wenn man den genauen Wortlaut des Schreibens und die Begründung für das E-Autoverbot nicht kennt, ist es schwierig darüber zu diskutieren.

Ich denke heute weiß jede Hausverwaltung, dass ein Mieter/WEG-Eigentümer sogar einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit auf eigene Kosten hat, da ist es doch geradezu absurd, das Abstellen zu verbieten.

Wenn es jedoch auf Grund irgendwelcher behördlicher Auflagen (die werden beim Brandschutz immer abstruser) erfolgt, kommen die nicht drum rum.

Also, in der Tat ist es etwas spekulativ ohne genau zu wissen worauf sich die Hausverwaltung bezieht.
Allerdings gibt es schon ein Urteil zu der Thematik. Ein Gericht hat entschieden, dass kein Parkverbot für Elektrofahrzeuge erlassen werden darf (Quelle).

Meine private Einschätzung: die Hausverwaltung begibt sich vermutlich auf sehr dünnes Eis und das Verbot ist vermutlich nicht wirksam. Spätestens vor Gericht wird das wohl fallen.

Inhaltlich findet der ADAC (und andere) übrigens, dass von Elektroautos keine besondere Gefahr ausgeht (Quelle).

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Zitat:

@holgor2000 schrieb am 1. Juni 2022 um 09:09:19 Uhr:



Zitat:

......
Remix, ich verstehe, dass dich die Wahrheit und Rechtslage stört und das du es gerne anders sehen würdest. Das ist ja nicht das erste Mal, dass du hier im Forum gegen E-Autos wetterst und irgendwelche Gründe dagegen sehen möchtest, die aber nicht existieren. Aber so ist es nun mal. Deal with it.

Was Du mir da schon wieder alles unterstellen willst - ich habe hier doch nicht gegen E-Autos gewettert!

Du kennst weder den Mietvertrag noch irgendwelche weitere Fakten, fühlst aber wieder mal eine ungerechtfertigte Benachteiligung von BEV und glaubst nun, an Deinem Wesen müsse die Welt genesen;

Du weisst nicht, was genau zum dem Verbot geführt hat und die Rechtsgrundlagen/Verträge kennst Du auch nicht - noch nicht mal, ob E-Autos die ganze Zeit erlaubt oder geduldet waren; du kennst auch nicht den Status bei Abschluss des Mietvertrags oder die Hausordnung usw. ;

Du glaubst aber, dass es wieder mal pöse pöse gegen BEV geht - ist aber alles ausschliesslich Spekulation

hier genauso:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Juni 2022 um 14:17:32 Uhr:


....
Genau so würde ich das Einstellverbot für BEV ignorieren. Den vorgeschobenen Grund "Brandschutz" ist ja mittlerweile offiziell vielfach widerlegt. Der Vermieter kann ja auch nicht das Einstellen von grünen Autos verbieten.

ob es ein vorgeschobener Grund ist, weiß hier niemand, aber weil nicht sein kann, was nicht sein darf, vermutest Du gleich ein Komplott gegen Elektromobilität ?!
und der Aufruf, sich nicht an die Aufforderung der Hausverwaltung zu halten, ist ohne weitere Kenntnisse des Sachverhalts ja wohl völlig unangebracht....

so eine Hausverwaltung macht das ja nicht zum Spass oder um die BEV-Fahrer unter den eigenen Mietern zu ärgern - es gibt evtl. haftungs- oder versicherungsrechtliche Probleme, die erst gekklärt werden müssen, regionale/kommunale Vorschriften u.v.a.m. ; evtl. ist die Hausverwaltung nicht einmal die treibenden Kraft gewesen sondern setzt nur etwas um ?!

- aber hier wissen es mal wieder alle besser und einer Hausverwaltung muss man da auch keinen Glauben schenken, Verträge sind auch alle ungültig und sittenwidrig...

es haben leider auch nicht alle Hausverwaltungen den geballten Wissensstand der geneigten MT-Leserschaft.... 😁

ohne genaueren Input des TS ist die ganze Diskussion sinnlos - der Aufforderung der Hausverwaltung nicht Folge zu leisten, weil man sich im Recht fühlt oder alles besser weiß, ist jedenfalls kein guter Rat an den TS

Remix, du warst es doch, der den thread gestern wieder ausgegraben hat und anfing über ein mögliches "Hausrecht" zu spekulieren ohne weitere Fakten zu kennen.
Jetzt beschwerst gerade du dich darüber, dass über Dinge spekuliert wird, die unklar sind und Raum für Spekulationen geben.
Das passt nicht wirklich zusammen. 😉

Ich habe nachgefragt - spekuliert haben andere

Zitat:

@remix schrieb am 1. Juni 2022 um 17:26:10 Uhr:



- es gibt evtl. haftungs- oder versicherungsrechtliche Probleme, die erst gekklärt werden müssen,

Gibt es nicht.

Das ist längst geklärt.

Und täglich grüßt das Murmeltier...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Juni 2022 um 21:51:04 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 1. Juni 2022 um 17:26:10 Uhr:



- es gibt evtl. haftungs- oder versicherungsrechtliche Probleme, die erst geklärt werden müssen,

Gibt es nicht.

Das ist längst geklärt.

klar ist das alles längst geklärt - also waren es wohl andere Gründe - kläre uns gerne auf, Du scheinst ja genauere Infos zu haben....

die TG kann ja auch generell Brandschutzmängel haben, oder Gegebenheiten , die hier keiner kennt;

und auch wenn eine Kommune unsinnige Garagenverordnungen betr. Brandschutz haben sollte und anwendet, wird eine Hausverwaltung das erstmal umsetzen müssen;

oder meinst Du, eine Hausverwaltung handelt sich gerne und freiwillig Ärger mit den eigenen Mietern ein - wegen etwas, das längst geklärt ist ?!

cui bono ?!

Bloß weil man der Meinung ist recht zu haben muss es dennoch im Zweifel vor Gericht Bestand haben respektive abschließend geklärt sein.

Zitat:

@remix schrieb am 2. Juni 2022 um 08:00:51 Uhr:



die TG kann ja auch generell Brandschutzmängel haben, oder Gegebenheiten , die hier keiner kennt;

Dann dürfte dort niemand parken.

Bei generellen Brandschutzmängeln ist das Parken für alle untersagt.

Es gibt eben keine Besonderheiten von BEV, die rechtfertigen würden, dass in einer TG nur Verbrenner parken dürfen, aber keine BEV.

Weder brandschutztechnisch, noch versicherungsrechtlich.

Das ganze wurde ja auch schon gerichtlich geklärt, ich verweise auf einen Vorposter:

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 19. Mai 2022 um 16:05:53 Uhr:


Ist das eine Mieter- oder Eigentümergemeinschaft?

Gibt es Mietverträge für die Stellplätze?

Ich würde mal freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen (die es nicht gibt).

Und die Hausverwaltung auf folgendes Urteil aufmerksam machen:

Das Amtsgericht Wiesbaden gab der Eigentümerin in einem Urteil vom 4. Februar 2022 (Az. 92 C 2541/21) recht und entschied: Eine WEG darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße "gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung", so die Begründung des Gerichts.

Die WEG hatte unter anderem argumentiert, dass die Dauer des Brandverlaufs im Falle eines Brandes länger als bei einem Benzinbrand sei. "Hinzu komme, dass ein Brand einer solchen Batterie – im Gegensatz zu einem Benzinbrand – nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne."

Das Gericht ließ diese Argumentation allerdings nicht gelten. So bestehe durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ein Rechtsanspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit, die durch ein solches Verbot eben nicht genutzt werden könne. Somit verstoße der Beschluss der WEG gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der Reform, da die Schaffung von Ladeinfrastruktur die "Triebfeder" der Reform gewesen sei.

https://efahrer.chip.de/.../...garagen-verbot-fuer-elektroautos_104191

Auch andere Verbote in TG wurden wieder aufgehoben.:

"Wegen der angeblich höheren Brandgefahr durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb hat es zuvor schon Parkverbote in öffentlichen Garagen geben. Die Stadt Kulmbach hob ein solches Verbot jedoch wieder auf, nachdem Löschdecken und ein sogenannter Teleskoplader beschafft wurden."

https://ecomento.de/.../

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Juni 2022 um 09:42:25 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 2. Juni 2022 um 08:00:51 Uhr:



die TG kann ja auch generell Brandschutzmängel haben, oder Gegebenheiten , die hier keiner kennt;

Dann dürfte dort niemand parken.

dann wird es wohl andere Gründe geben müssen und es ist gar nicht der Brandschutz - oder der wird vorgeschoben, weil man ja auch tausende Gaststätten, Diskotheken, Kegelbahnen etc. schon wegen Brandschutzbestimmungen dichtgemacht hat ?!

auch wenn eine Kommune unsinnige Garagenverordnungen haben sollte und anwendet, wird eine Hausverwaltung das erstmal umsetzen müssen;

oder meinst Du, eine Hausverwaltung handelt sich gerne und freiwillig Ärger mit den eigenen Mietern ein - wegen etwas, das längst geklärt ist ?!

was nutzt es der Hausverwaltung so vorzugehen ?!

Ärger, Kosten, Mieter gehen verloren...

leider hat der TS das nicht weiter präzisiert

Wenn man die Frage anders stellt, kommt man vielleicht auf eine Antwort:

"Darf jemand verbieten dass gruene Autos in einer TG geparkt werden?"
An die Einfahrt kommt ein Schild: "Einfahrt fuer gruene Autos verboten!"

Wenn das moeglich ist, dann darf man auch "gruene" durch "elektrische" ersetzen. Die Frage ist also unter welchen Umstaenden willkuerlicher Unsinn moeglich ist.

Und "moeglich" bedeutet dass man ein Recht hat dass ein gruenes Autos aus einer TG z.B. durch Abschleppen entfernt werden darf, ein rotes aber nicht.

Alle anderen Diskussionen drehen sich ja nur darum ob der Brandschutz eingehalten wird oder ein Miet-, Eigentums- oder Sonstwasvertrag rechtens ist.

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