Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen
Hallo zusammen,
da ich jetzt nicht wusste wohin mit meiner Frage und hoffentlich euren Erfahrungen eröffne ich den Thread einfach mal in meiner Home Base 🙂
Meine Schwiegermutter bzw. alle Bewohner der Wohnanlage hatte vor kurzem von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, das jegliche Elektrofahrzeuge (von Hybrid war nicht die Rede) aus der Tiefgarage zu entfernen sind und dort auch keine mehr abgestellt werden dürfen. (Brandschutzthema)
Kennt jemand die Thematik bzw. hat eventuell aus beruflichen oder privaten Gründen Erfahrungen damit und kann mehr dazu beisteuern?
66 Antworten
Zitat:
@kartoffel911 schrieb am 2. Juni 2022 um 14:25:15 Uhr:
...
Alle anderen Diskussionen drehen sich ja nur darum ob der Brandschutz eingehalten wird oder ein Miet-, Eigentums- oder Sonstwasvertrag rechtens ist.
Ganz genau. Die Diskussion dreht sich darum, ob es einen objektiven Grund für das Verbot gibt, der es rechtfertigt, oder ob es reine Willkür ist.
Und da kann man wohl annehmen, dass es reine Willkür ist und somit vor Gericht auch nicht haltbar wäre.
Es ist schwer vorzustellen, welche Rahmenbedingungen genau in dieser Tiefgarage das Verbot notwendig machen. Rahmenbedingungen wohl gemerkt, die es in anderen Tiefgaragen nicht gibt sondern eben nur genau dort.
Solange diesen Grund niemand nennen kann, bleibt alles Spekulation, aber es ist eben nicht anzunehmen dass an dieser Tiefgarage irgendwas anders ist wie an zig tausend anderen in Deutschland auch.
Aus electrive.net:
– KURZSCHLUSS –
Kein Verbot für E-Autos: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage beschließen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Im konkreten Fall hatten Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen, das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage zu untersagen und dies mit einer angeblich höheren Brandgefahr begründet. Gegen diesen Beschluss erhob eine der Wohnungseigentümerinnen Klage und bekam vom Amtsgericht Wiesbaden nun Recht. Wo kämen wir da auch hin…
weiterlesen auf electrive.net }
Danke für den Artikel. Wie immer gilt leider hier: Es ist nur ein Beschluss eines "einzelnen" Amtsgerichts. Da es keine richtige Präzedenzfallregelung in Deutschland gibt, könnte es sein, dass andere Amtsgerichte oder höhere Gerichte anders entscheiden könnten. Zumal es immer abhängig sein könnte von der baulichen Situation.
Ansonsten natürlich ein für E-Auto Nutzer schönes Urteil.
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Zitat:
@haiflo schrieb am 14. Juni 2022 um 09:23:20 Uhr:
Zumal es immer abhängig sein könnte von der baulichen Situation.
Kann es nicht. Da die Brandgefahr uns -Last von BEV nicht höher ist als von Verbrennern gibt es keine bauliche Situation, die das Einstellen der einen erlaubt und der anderen verbietet.
Und auch wenn es tatsächlich ein paar Prozent Punkte schlimmer wäre ist das kein Kriterium, denn dann müsste man ganz schnell zwischen den Autos unterscheiden Altersklassen und anderen Anfälligkeiten.
Nun gut, in der Tiefgarage bei betriebswarmen Motor aus dem Kanister betanken ist ja eventuell auch verboten.