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Eintragen lassen oder nicht???

Themenstarteram 27. März 2008 um 13:17

Hallo,

habe mal eine Frage an euch!

Habe mir Tomason TN6 Alus in 18" ET40 mit 225/40er Reifen gekauft und montiert!

Der Reifenhöckerer meinte das ist alles gut so ,da in der Passat Variant ABE die Felgen in der grösse schon drin stehen sollten!

Naja ich hab dann mal reingeschaut und finde da nur Grössen bis 17"!

Kann es sein das die in der ABE noch nicht drin stehen??

Dazu muss ich sagen fahre eine 3C Variant 2,0TDI DPF 103KW/140PS Baujahr 12/2005!

Mein Freundlicher meinte da es keine Original VW Felgen sind Eintragungspflichtig!

Ist ja auch kein Problem, aber was stimmt nun?

Hoffe ihr könnt mir Helfen!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

.. aber Teilegutachten heißt auch: ausdrucken und damit TÜV Eintragung machen. Es ist keine ABE!

Zudem steht in dem Gutachten auch noch was von Auflagen: K46 K49 K50 K56 T88 T89 T91:

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

.....

Scheint also nicht im Serienzustand TÜV-abnehmbar zu sein.

Das alles steht bei 80% aller "Breit"-Felgen drin. War auch bei meinem Alhambra so. Nur 7x16 mit den Serienreifen, aber trotzdem alle diese Auflagen.

Das Ende vom Lied: Felgen wurden vom TÜV eingetragen und fertig, am Fahrzeug musste nichts gemacht werden. Das gleiche war bei meinem alten A4, auch zig Auflagen, eingetragen bekam ich alles mit dem Fahrzeug im Serienzustand. Zur Not muss man eben zu einem anderen TÜV, wenn der erste Mucken macht.

Gruß Axel

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Hallo Jens,

für originale Felgen bekommst Du von VW eine ABE, d.h. sie müssen nicht eingetragen werden.

Für alle anderen Felgen benötigst Du entweder eine ABE für Dein Auto (dann eintragungsfrei) oder ein TÜV-Gutachten, mit dem Du dann die Felgen eintragen lassen kannst.

Eine gleiche Größe wie schon eingetragen gilt nicht. Es muss schon genau die Felge aufgelistet sein.

Gruß Axel

Hallo,

da hat Dein Reifenhöker sehr verkaufsfördernd (für sich) gedacht. Freigabe in den Papieren neben der Standardgrösse nur 235/45 17'. Versuch mal, ob Du vom Hersteller der Felgen eine ABE bekommst. Wenn nicht,

musst Du mit TÜV-Gutachten die Felgen abnehmen und eintragen lassen. Hilft nichts, da sonst Deine Betriebserlaubnis und damit u.U. der Versicherungsschutz flöten geht.

Grüsse

Max

Hi JensVW3C,

kannst du mal ein paar Bilder deines Passeratis mit den neuen Felgen reinstellen. Finde sie auch schick, weiß aber nicht, ob sie an den Passat "passen" (geschmacklich meine ich).

Danke

Gruß

BomBastiK

am 27. März 2008 um 13:41

Auf der Herstellerseite gibt es doch Links zu Teilegutachten vom TÜV

Musst halt etwas suchen....

Hier der Link: http://www.tomason.de/tn6_verwendungsliste.php

.. aber Teilegutachten heißt auch: ausdrucken und damit TÜV Eintragung machen. Es ist keine ABE!

Zudem steht in dem Gutachten auch noch was von Auflagen: K46 K49 K50 K56 T88 T89 T91:

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

.....

Scheint also nicht im Serienzustand TÜV-abnehmbar zu sein.

am 27. März 2008 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

.. aber Teilegutachten heißt auch: ausdrucken und damit TÜV Eintragung machen. Es ist keine ABE!

Habe ich auch nicht behauptet :)

 

Aber wie schon gesagt.... ausdrucken und TÜV vorlegen

-> Eintragen lassen 

( und vielleicht davor schauen ob man gegen Auflagen verstößt)

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

.. aber Teilegutachten heißt auch: ausdrucken und damit TÜV Eintragung machen. Es ist keine ABE!

Zudem steht in dem Gutachten auch noch was von Auflagen: K46 K49 K50 K56 T88 T89 T91:

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

.....

Scheint also nicht im Serienzustand TÜV-abnehmbar zu sein.

Das alles steht bei 80% aller "Breit"-Felgen drin. War auch bei meinem Alhambra so. Nur 7x16 mit den Serienreifen, aber trotzdem alle diese Auflagen.

Das Ende vom Lied: Felgen wurden vom TÜV eingetragen und fertig, am Fahrzeug musste nichts gemacht werden. Das gleiche war bei meinem alten A4, auch zig Auflagen, eingetragen bekam ich alles mit dem Fahrzeug im Serienzustand. Zur Not muss man eben zu einem anderen TÜV, wenn der erste Mucken macht.

Gruß Axel

am 13. April 2009 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

.. aber Teilegutachten heißt auch: ausdrucken und damit TÜV Eintragung machen. Es ist keine ABE!

Zudem steht in dem Gutachten auch noch was von Auflagen: K46 K49 K50 K56 T88 T89 T91:

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

.....

Scheint also nicht im Serienzustand TÜV-abnehmbar zu sein.

Das alles steht bei 80% aller "Breit"-Felgen drin. War auch bei meinem Alhambra so. Nur 7x16 mit den Serienreifen, aber trotzdem alle diese Auflagen.

Das Ende vom Lied: Felgen wurden vom TÜV eingetragen und fertig, am Fahrzeug musste nichts gemacht werden. Das gleiche war bei meinem alten A4, auch zig Auflagen, eingetragen bekam ich alles mit dem Fahrzeug im Serienzustand. Zur Not muss man eben zu einem anderen TÜV, wenn der erste Mucken macht.

Gruß Axel

Hallo Axel, hallo Leute,

hat jemand schon mit den o.g. Auflagen K46, K49, K56 Erfahrungen gemacht?

Ich möchte mir bei Reifen.com Felgen in der Größe 8x18 Zoll bei einer Bereifung von 225/40 R18 bestellen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Online-Shop vorher prüft, ob die Felgen vom TÜV abgenommen werden können.

Daher wäre es für mich interessant, ob es Probleme beim TÜV geben kann. Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen? Kann man z.B. die Räder zurückgeben, wenn der TÜV-Sachverständiger diese nicht abnimmt?

Herzlichen Dank!

Alex

Zitat:

Original geschrieben von mnbvcxya2001

Hallo Axel, hallo Leute,

hat jemand schon mit den o.g. Auflagen K46, K49, K56 Erfahrungen gemacht?

Ich möchte mir bei Reifen.com Felgen in der Größe 8x18 Zoll bei einer Bereifung von 225/40 R18 bestellen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Online-Shop vorher prüft, ob die Felgen vom TÜV abgenommen werden können.

Daher wäre es für mich interessant, ob es Probleme beim TÜV geben kann. Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen? Kann man z.B. die Räder zurückgeben, wenn der TÜV-Sachverständiger diese nicht abnimmt?

Herzlichen Dank!

Alex

Also die wirst du mit Sicherheit eingetragen bekommen, ist nur immer eine Ermessenssache des Prüfers wie er die Auflagen auslegt. Kann schonmal dazu führen daß du sie dann nicht ohne Weiteres eingetragen bekommst, aber im Regelfalle ist das nicht so.

Zurückgeben wirst du die Räder bestimmt nicht können, da du sie schon benutzt haben wirst ( wie kommt man ohne Reifennutzung zum TÜV ??? ) und du für die Auswahl der Felge und Bereifung selbst verantwortlich bist. Onlineshop halt.

Zitat:

Original geschrieben von mnbvcxya2001

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

 

Das alles steht bei 80% aller "Breit"-Felgen drin. War auch bei meinem Alhambra so. Nur 7x16 mit den Serienreifen, aber trotzdem alle diese Auflagen.

Das Ende vom Lied: Felgen wurden vom TÜV eingetragen und fertig, am Fahrzeug musste nichts gemacht werden. Das gleiche war bei meinem alten A4, auch zig Auflagen, eingetragen bekam ich alles mit dem Fahrzeug im Serienzustand. Zur Not muss man eben zu einem anderen TÜV, wenn der erste Mucken macht.

Gruß Axel

Hallo Axel, hallo Leute,

hat jemand schon mit den o.g. Auflagen K46, K49, K56 Erfahrungen gemacht?

Ich möchte mir bei Reifen.com Felgen in der Größe 8x18 Zoll bei einer Bereifung von 225/40 R18 bestellen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Online-Shop vorher prüft, ob die Felgen vom TÜV abgenommen werden können.

Daher wäre es für mich interessant, ob es Probleme beim TÜV geben kann. Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen? Kann man z.B. die Räder zurückgeben, wenn der TÜV-Sachverständiger diese nicht abnimmt?

Herzlichen Dank!

Alex

Hi Alex,

der eine TÜV wird es ohne Änderungen eintragen, der Andere nicht. Mein Tip: Such Dir eine kleine Werkstatt/Reifenhändler, der optische Tuningmassnahmen macht. Die haben meist einen guten Draht zum TÜV und wissen genau, was wer macht. Und ein solcher Reifenhändler verkauft Dir evtl. die Reifen/Felgen auch zu einem guten Preis, wenn er die Eintragung auch machen darf.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Zitat:

Original geschrieben von mnbvcxya2001

 

Hallo Axel, hallo Leute,

hat jemand schon mit den o.g. Auflagen K46, K49, K56 Erfahrungen gemacht?

Ich möchte mir bei Reifen.com Felgen in der Größe 8x18 Zoll bei einer Bereifung von 225/40 R18 bestellen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Online-Shop vorher prüft, ob die Felgen vom TÜV abgenommen werden können.

Daher wäre es für mich interessant, ob es Probleme beim TÜV geben kann. Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen? Kann man z.B. die Räder zurückgeben, wenn der TÜV-Sachverständiger diese nicht abnimmt?

Herzlichen Dank!

Alex

Hi Alex,

der eine TÜV wird es ohne Änderungen eintragen, der Andere nicht. Mein Tip: Such Dir eine kleine Werkstatt/Reifenhändler, der optische Tuningmassnahmen macht. Die haben meist einen guten Draht zum TÜV und wissen genau, was wer macht. Und ein solcher Reifenhändler verkauft Dir evtl. die Reifen/Felgen auch zu einem guten Preis, wenn er die Eintragung auch machen darf.

Gruß Axel

Genau so ist es........lass das von einer kleinen Tuning-Werkstatt oder einem Reifenhändler wie Premio oder so machen, da macht der Prüfer auch keine Testfahrt und die bekommen das meistens ohne Probleme durch.

Ich habe den Fehler gemacht es beim Passat selbst zu machen (TÜV), der Typ ist mit meinem Auto auf dem Hof rumgeheizt dass ich dachte das Auto ist Schrott wenn der fertig ist. Der ist volle Kanne auf die Klötze getreten, hat die Räder durchdrehen lassen usw. am liebsten hätte ich ihm einen Teil der Reifen in Rechnung gestellt, weil er gefühlte 2mm runterradiert hat.

In Zukunft lass ich das wieder machen......

Die paar EUR mehr sind es mir wert.

Gruss Patrick

Und was bringt's wenn es eingetragen íst und trotzdem im Extremfall schleift? Ist doch Müll. Dann lieber gründlicher geprüft (z.B. diagonal auf Klätze stellen usw.) und die Sicherheit haben, dass dann auchwirklich alles in Ordnung ist. Schaut einfachmal z.B. auf der Autobahn auf neben euch fahrende Autos, was für Einfederbewegungen die Räder schon alleine bei Geradeausfahrt und längeren Bodenwellen machen müssen....

Durchdrehende Reifen müssen dabei jedoch sicher nicht sein, denn damit kann man nix überprüfen...

am 14. April 2009 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von wizard1972

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

 

Hi Alex,

der eine TÜV wird es ohne Änderungen eintragen, der Andere nicht. Mein Tip: Such Dir eine kleine Werkstatt/Reifenhändler, der optische Tuningmassnahmen macht. Die haben meist einen guten Draht zum TÜV und wissen genau, was wer macht. Und ein solcher Reifenhändler verkauft Dir evtl. die Reifen/Felgen auch zu einem guten Preis, wenn er die Eintragung auch machen darf.

Gruß Axel

Genau so ist es........lass das von einer kleinen Tuning-Werkstatt oder einem Reifenhändler wie Premio oder so machen, da macht der Prüfer auch keine Testfahrt und die bekommen das meistens ohne Probleme durch.

Ich habe den Fehler gemacht es beim Passat selbst zu machen (TÜV), der Typ ist mit meinem Auto auf dem Hof rumgeheizt dass ich dachte das Auto ist Schrott wenn der fertig ist. Der ist volle Kanne auf die Klötze getreten, hat die Räder durchdrehen lassen usw. am liebsten hätte ich ihm einen Teil der Reifen in Rechnung gestellt, weil er gefühlte 2mm runterradiert hat.

In Zukunft lass ich das wieder machen......

Die paar EUR mehr sind es mir wert.

Gruss Patrick

Vielen Dank für die schnellen Antworten @all und die interessanten Aspekte.

Besonders heftig fand ich doch die Geschichte von Patrick... Leute, wenn ich zur Abnahme fahre, werde ich sicherheitshalber einen Baseballschläger mitnehmen... ;) :))

Spaß beiseite... Ich werde wohl eher zur Dekra fahren, ich glaube, die sind da nicht so launisch, wie beim TÜV (man munkelt, es gäbe auch nette TÜV-Sachverständige). :))

Man muss sich bei den Felgen und Reifen meiner Wahl (8x18 Zoll, 225/40 R18) vor Augen halten, dass das Rad insgesamt kaum größer ist als mein jetziges Rad, es geht wohl wirklich nur um die Einpresstiefe, Felgenbreite und Reifenbreite!

So sehr ich Tuner-Werkstätten schätze, aber die 300 EUR Mehrkosten sind bei mir dieses Jahr echt nicht drinne, sorry. Ich wollte daher schon ganz gerne Kompletträder online bestellen und die Abnahme selbst machen bzw. die Räder durch eine Werkstatt montieren und eintragen lassen.

__NEO__, ich kann mich deiner Meinung gut anschließen. Zur eigenen Sicherheit und zum Wohle meines Passates würde ich natürlich nur zulässige Räder montieren, aber wir reden hier auch nicht von 19 Zoll aufwärts oder 235er Reifen. ;-)

Ich habe jetzt von einem Onlineshop die Aussage, dass dieser prüfen würde, ob meine bestellten Kompletträder vom TÜV abgenommen werden können und dass man sich ggf. mit mir in Verbindung setzen würde, wenn Auflagen enthalten sind. Klingt doch eigentlich nicht schlecht.

PS: Ich werde wohl klein nachgeben und Felgen mit der Einpresstiefe von 40 bzw. 45 und eine 215-45R18 Bereifung nehmen. ;-) ...die sind meistens schon laut Gutachten ohne Auflagen.

Abhängig davon, welche Bereifung Du heute drauf hast kannst Du Deinen Passat ja auch selbst mal diagonal auf Holzklötze oder Ziegelsteine stellen und gucken wieviel Luft Du noch zum Radkasten, Innenkotflügel etc. hast.

Wenn nur größere Felgendurchmesser bei gleicher Reifenbreite montiert werden und bei der ET nicht zu klein wirst (kleinere ET führt zu weiter aussen stehendem Rad -> Platz zur Kotflügelkante / Innenschale prüfen) sollte ja nicht all zu viel auf Dich zukommen.

Abhängig vom Reifenhersteller kann natürlich die Form des Reifens (Form Lauffläche und Übergang zur Flanke) noch Auswirkungen haben, Ebenso kann es Unterschiede diesbezüglich zwischen den 17" und 18" geben...

Dann vielleicht noch die Lenkung in beide Richtungen eingeschlagen und Du kannst schon ganz gut abschätzen ob das so funktionieren wird oder nicht.

 

(Die 8"x18" Zoll Felge ist 1/2Zoll breiter als die "serienmässige" 7,5"x17" Felge. Also wächst die Felge bei gleicher ET nach innen und aussen jeweils 6,35mm. Wenn es nach innen eng wird zu Radaufhängungsteilen wird die ET vermutlich um ca. 6mm kleiner werden müssen um hier den annähernd gleichen Abstand darzustellen. Damit wächst die Felge dann nach aussen um 12,35mm. Da Du aber nur 225er fahren willst dürfte es schon wieder günstiger werden, da der Reifen ja wiederum innen und aussen 5mm schmäler ist (wobei auch hier nicht Reifenbreite = Laufflächenbreite ist) Ergo müssten die Reifen dem Kotflügel bei 6mm kleinerer ET und 10mm geringerer Reifenbreite ca. 7,35mm näher kommen.

Da die Reifen natürlich keinen Rechteckquerschnitt haben hängt es immer noch von der Form der Reifen ab, aber so zum Abschätzen ist das doch schonmal ein Ansatz.)

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