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Einstellmöglichkeit Xenonscheinwerfer 4B

Audi RS6 C5/4B

Hallo zusammen,

für die Einstellung der Xenonscheinwerfer im 4B gibts ja zwei Rädchen. Für was ist das linke u. für was ist das rechte? Was ist der Unterschied?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Eine korrekte Einstellung von Xenonscheinwerfern wird nur erreicht, wenn man:
- per Diagnosetool die Funktion Grundeinstellung im Steuergerät für LWR wählt
- ein Scheinwerfereinstellgerät benutzt
- In der Grundeinstellung die Scheinwerfer einstellt
- nach Einstellung die Werte speichert.

Alles andere ist rumgepfusche.

Der Scheinwerfer Neu, kostet 995€!!! Das Geld hat nicht jeder. Auch bei mir sind nach den Jahren die scheiss Plastikrädchen abgedreht. Ich habe eine große Lüsterklemme auf das Metallstängchen gemacht. Bin nach haltern auf den riesigen Parkplatz am Silbersee gefahren, habe meinen Allroad mit dem Fahrwerk auf die unterste Stufe gefahren und dann die SW positioniert, so dass es keinen blendet. Ich habe keine 1000€ für das Versagen der Audi-Ingenieure übrig! Anstatt so ein Drehrad komplett aus Metall zu machen, nein, Plastik ist billiger! 6 setzen!

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Ich sehe hier ist wieder einer der es ganz genau wissen möchte. Du hast ja nicht ganz unrecht, das man das alles korrekt einstellen lassen soll. Jetzt kommt der Punkt welcher. Da die meisten hier keine ausgebildeten Fachkräfte sind und dazu selten so ein Einstellgerät rumzustehen haben, begeben Sie sich extra zum Fachmann der das kontrolliert und nun zweifelst du dessen Kompetenz an?
Hmm man sollte sicher nicht jedem blind vertrauen, das mag sein, allerdings setze ich zumindestens für solche Sachen eine Grundbildung eines Fachbetriebes vorraus und denke das es alles richtig gemacht wird. Muss man als Laie leider auch.
Also wenn die das überprüft haben sollte es auch stimmen.
Sorry musst jetzt mal raus

Gruss Scholli

Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8


Ich sehe hier ist wieder einer der es ganz genau wissen möchte. Du hast ja nicht ganz unrecht, das man das alles korrekt einstellen lassen soll. Jetzt kommt der Punkt welcher. Da die meisten hier keine ausgebildeten Fachkräfte sind und dazu selten so ein Einstellgerät rumzustehen haben, begeben Sie sich extra zum Fachmann der das kontrolliert und nun zweifelst du dessen Kompetenz an?
Hmm man sollte sicher nicht jedem blind vertrauen, das mag sein, allerdings setze ich zumindestens für solche Sachen eine Grundbildung eines Fachbetriebes vorraus und denke das es alles richtig gemacht wird. Muss man als Laie leider auch.
Also wenn die das überprüft haben sollte es auch stimmen.
Sorry musst jetzt mal raus

Gruss Scholli

Dann "sollte" das stimmen.

Hier gibt`s meistens nur ein Problem:
Wenn das korrekt überprüft werden soll, wird i.A. von den Werkstätten ein Auftrag dazu geschrieben, da eben der Umfang bei Xenon größer ist als bei einfachen Halogenscheinwerfern.
Das wird aber oftmals von Kunden nicht akzeptiert, da hier dann auch Kosten entstehen.

Da nun i.A. niemand wirklich Lust auf die darauf folgenden Diskussionen hat, wird halt auch einfach mal "ebnen so" ein Gerät davorgestellt.
Nur sagt das eben bei Xenonlicht so erstmal garnix aus, da hier eben nicht die korrekte Grundeinstellung geprüft wird.

also das mit den originalen Koppelstangen funktioniert, das stimmt, meiner hat Gewindefahrwerk (50mm eingestellt) Anlernen klappt.

aber: letztes Wochenende hat es mir durch heftige Kurvenfahrten in den Alpen (starkes Einfedern) doch tatsächlich die Koppelstange vorne zerlegt... Ne kurze könnte da in der Tat besser sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...jetzt tuts langsam weh...

bevor mir hier jetzt was falsches entgleist (weil die vertragswerkstatt hat ja keine ahnung von dem was sie tut😁) verabschiede ich mich lieber aus diesem thema.

Wie üblich. 🙂

Möchte erleben, was Du dem Kundenberater erzählst, wenn der Dir sagt, Auftrag und kostet 50,- Euro.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...jetzt tuts langsam weh...

bevor mir hier jetzt was falsches entgleist (weil die vertragswerkstatt hat ja keine ahnung von dem was sie tut😁) verabschiede ich mich lieber aus diesem thema.

Wie üblich. 🙂

...kommt von einem mit "airbag-arlam-glocke" am rechner...😁

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wie üblich. 🙂

...kommt von einem mit "airbag-arlam-glocke" am rechner...😁

Diese Aussage stammt von jemandem, der nicht in der Lage ist, auf einfache und konkrete Fragen zu antworten, sondern i.A. auf solche Fragen mit irgendwelcher Scheiße antwortet, die dann noch nichtmal ansatzweise was mit der eigentlichen Thematik zu tun hat.

Zum eigentlichen Thema:
Diese Problematik ist nicht auf die Marke "Audi" beschränkt, sondern betrifft nunmal alle Fahrzeuge, egal welcher Marke, die mit solcher Achssensorik arbeiten.

Drum gibts dafür i.A. auch die entsprechenden Informationen.

um die Sache mal zu entschärfen: Die Grundeinstellung ist in 30 Sekunden durchgeführt, überprüfen kann und muss man da nix, wenn die Scheinwerfer laut Gerät die richtige Höhe haben, dann regelt die LWR auch immer genau diese Höhe ein.
darum ist ein "Überprüfen" der Grundeinstellung nicht notwendig und auch nicht möglich (gibt auch keine Sollwerte).
Die "laienhafte" Vorgehensweise reicht, solange nach dem Einstellen die Grundeinstellung durchgeführt wird. völlig unnötig sich daran so hoch zu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von willywacken


um die Sache mal zu entschärfen: Die Grundeinstellung ist in 30 Sekunden durchgeführt, überprüfen kann und muss man da nix, wenn die Scheinwerfer laut Gerät die richtige Höhe haben, dann regelt die LWR auch immer genau diese Höhe ein.
darum ist ein "Überprüfen" der Grundeinstellung nicht notwendig und auch nicht möglich (gibt auch keine Sollwerte).
Die "laienhafte" Vorgehensweise reicht, solange nach dem Einstellen die Grundeinstellung durchgeführt wird. völlig unnötig sich daran so hoch zu ziehen.

Dann erläutere dazu bitte mal, warum i.A. sowohl in den Rep-Unterlagen der Vertragswerkstätten als auch in den Rep-Unterlagen z.B. von Auto-Data etc. genau das Gegenteil steht und zusätzlich bestimmte Belastungsvorgaben zu beachten sind.

Das wird wohl nicht einfach so und ohne Grund da geschrieben stehen.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von willywacken


um die Sache mal zu entschärfen: Die Grundeinstellung ist in 30 Sekunden durchgeführt, überprüfen kann und muss man da nix, wenn die Scheinwerfer laut Gerät die richtige Höhe haben, dann regelt die LWR auch immer genau diese Höhe ein.
darum ist ein "Überprüfen" der Grundeinstellung nicht notwendig und auch nicht möglich (gibt auch keine Sollwerte).
Die "laienhafte" Vorgehensweise reicht, solange nach dem Einstellen die Grundeinstellung durchgeführt wird. völlig unnötig sich daran so hoch zu ziehen.
Dann erläutere dazu bitte mal, warum i.A. sowohl in den Rep-Unterlagen der Vertragswerkstätten als auch in den Rep-Unterlagen z.B. von Auto-Data etc. genau das Gegenteil steht und zusätzlich bestimmte Belastungsvorgaben zu beachten sind.

Das wird wohl nicht einfach so und ohne Grund da geschrieben stehen.

na hauptsache du hast mal wieder was zum rumstänkern und glaubst nicht an die gegebene tatsache,das es auch so ohne probleme machbar ist.

papier ist geduldig und die realität sieht fast immer anders aus.😁

verkriech dich wieder in deine pdf-ansammlung und halt dich einfach mal aus dem 4B-Forum raus,denn jedes mal wenn du hier auftauchst gibt es schlechte luft!

ok, jetzt fängst du an, Sachen zu vermischen.

1.: Die Grundeinstellung ist wie von mir erwähnt machbar, dein Dokument bezieht sich auf die Einstellung nach der Tieferlegung.
2.: es kommt erstaunlich oft vor, dass die Leitfäden nicht korrekt oder unpassend sind, ist aber nix neues. wenn die Praxis laut mehreren voneinander unabhängigen aussagen beweist dass es dennoch geht, wäre ich geneigt dies zu glauben.
3.: habe ich bereits erwähnt dass die originalen Koppelstangen im Grenzfall zu lang sind. das deckt sich übrigens mit deinem Dokument, da dort genau diesem Problem entgegengewirkt wird, falls du dir nicht die Zeitzzum lesen nehmen wolltest

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dann erläutere dazu bitte mal, warum i.A. sowohl in den Rep-Unterlagen der Vertragswerkstätten als auch in den Rep-Unterlagen z.B. von Auto-Data etc. genau das Gegenteil steht und zusätzlich bestimmte Belastungsvorgaben zu beachten sind.

Das wird wohl nicht einfach so und ohne Grund da geschrieben stehen.

na hauptsache du hast mal wieder was zum rumstänkern und glaubst nicht an die gegebene tatsache,das es auch so ohne probleme machbar ist.
papier ist geduldig und die realität sieht fast immer anders aus.😁
verkriech dich wieder in deine pdf-ansammlung und halt dich einfach mal aus dem 4B-Forum raus,denn jedes mal wenn du hier auftauchst gibt es schlechte luft!

Du faselst mal wieder völligen DUMMSINN.

Auch wie üblich.

Dürfen die Forenuser von Dir noch was sachdienliches erwaren oder reicht dafür der Verstand nach wie vor nicht oder geht es Dir nach wie vor um unsinnige Konfrontation ?

Zitat:

Original geschrieben von willywacken


ok, jetzt fängst du an, Sachen zu vermischen.

1.: Die Grundeinstellung ist wie von mir erwähnt machbar, dein Dokument bezieht sich auf die Einstellung nach der Tieferlegung.
2.: es kommt erstaunlich oft vor, dass die Leitfäden nicht korrekt oder unpassend sind, ist aber nix neues. wenn die Praxis laut mehreren voneinander unabhängigen aussagen beweist dass es dennoch geht, wäre ich geneigt dies zu glauben.
3.: habe ich bereits erwähnt dass die originalen Koppelstangen im Grenzfall zu lang sind. das deckt sich übrigens mit deinem Dokument, da dort genau diesem Problem entgegengewirkt wird, falls du dir nicht die Zeitzzum lesen nehmen wolltest

Genau deshalb hab ich das Dokument gepostet.Nur wird genau das hier ja von einigen Leuten als nicht zutreffend gehalten; wobei man genau das recht einfach und schnell überprüfen kann.

Dass Leitfäden / Reparaturanleitungen grundweg falsch / fehlerhaft wären, ist, da es sich auch um verschiedene Unterlagen handelt, wohl nicht wirklich anzunehmen.

In diesem Zusammenhang dürften die Vertreiber / Ersteller solcher Rep-Unterlagen entsprechend dem Produkthaftungsgesetz wohl auch durchaus Probleme bekommen / haben.

Daher denke ich nach wie vor, dass man diesen Rep-Unterlagen durchaus vertrauen kann und eine korrekte Einstellung und Überprüfung der Einstellung nur in der Funktion "Grundeinstellung der LWR" erreicht wird.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


na hauptsache du hast mal wieder was zum rumstänkern und glaubst nicht an die gegebene tatsache,das es auch so ohne probleme machbar ist.
papier ist geduldig und die realität sieht fast immer anders aus.😁
verkriech dich wieder in deine pdf-ansammlung und halt dich einfach mal aus dem 4B-Forum raus,denn jedes mal wenn du hier auftauchst gibt es schlechte luft!

Du faselst mal wieder völligen DUMMSINN.
Auch wie üblich.
Dürfen die Forenuser von Dir noch was sachdienliches erwaren oder reicht dafür der Verstand nach wie vor nicht ?

wenn du mit deinem wenigen vorhandenen verstand mal alle beiträge lesen (kannst du wahrscheinlich nicht) würdest,dann hättes selbst DU festgestellt,das hier schon mehrere user gepostet haben,das es aus ohne deine "tolle" anleitung geht.

ich war beim 🙂 und habs überprüfen lassen,ein weiterer war sogar mit der "bastel-lösung" beim tüv und ist durchgekommen....aber nein...der herr hurz weiß wieder alles besser und sorgt für stimmung im forum,weil er ja nichts anderes zu tun hat!

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