Ein-/ Ausfahrt zugeparkt, wer ist noch genervt?

Langsam bin ich schon ein bisschen genervt. Ich finde das schon recht unverschämt, wenn sie wenigstens einen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmen, wo man sie erreichen kann,... Bin ja ein netter Mensch.
Bringt da ein Schild was? Ich habe derzeit keines, weil ich es eigentlich für selbstverständlich halte.

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Ja, finde das auch zum kotzen.

Letzten Samstag klingelt der Nachbar um 8:00 Uhr morgens, ich solle meinen Wagen vor seiner Einfahrt entfernen.

Der tickt doch nicht sauber. Am WE will ich ausschlafen.

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ich blockier ihn ja nicht... er kann ja rausfahren

Vorausgesetzt, dass er durch den Kofferraum ins Fahrzeug gelangt, was längst nicht bei allen Fahrzeugen gegeben ist und er muss dann auch noch so beweglich sein, dass er durchklettern kann.

ganz ehrlich ? Wär mir in dem Moment scheissegal. Soll er doch die Polizei rufen. Die bittet mich dann, mein Auto wegzufahren... während er draussen auf die Polizei wartet, trink ich drinnen Kaffee 😉
Und kommt er mir dann immer noch doof, gibts ne Anzeige wegen Landfriedensbruch... oder sowas in der Art. Da würde ich dann mal kurz meine RV anrufen umd mir nen Tipp holen...
Hatte in der Schärfe noch nie, aber irgendwann is auchmal gut.
Wer unbefugt auf meinem Grundstück parkt und auch noch frech wird, kriegt ne Breitseite...

Zitat:

@cocker schrieb am 05. Aug. 2018 um 10:48:03 Uhr:


wegen Landfriedensbruch

Wenn du schon mit solchen Anschuldigungen um dich wirfst, solltest du wenigstens einmal gelesen haben, wodurch sich diese Straftat überhaupt qualifiziert.

Übrigens: der Falschparker handelt idR fahrlässig. Ihr mit euren Aktionen stets vorsätzlich. Aber träumt mal ruhig weiter.

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ich schrieb "wegen Landfriedensbruch oder sowas in der Art". Irgendwas wirds schon geben.
Und wenn der auf meinem offensichtlichen Grundstück parkt, ist das nicht fahrlässig, sondern Vorsatz

Zitat:

@cocker schrieb am 5. August 2018 um 10:56:40 Uhr:


ich schrieb "wegen Landfriedensbruch oder sowas in der Art". Irgendwas wirds schon geben.
Und wenn der auf meinem offensichtlichen Grundstück parkt, ist das nicht fahrlässig, sondern Vorsatz

Nennt sich glaube ich eher "Hausfriedensbruch". Und gilt nicht nur für das Haus oder Wohnung, sondern auch das Grundstück. Wenn ich richtig informiert bin, ausser ich bin eben falsch informiert worden.

Zitat:

@cocker schrieb am 5. August 2018 um 10:56:40 Uhr:


Und wenn der auf meinem offensichtlichen Grundstück parkt, ist das nicht fahrlässig, sondern Vorsatz

...sofern das Grundstück durch eine Umfriedung abgegrenzt ist, also der Falschparker z.B. ein Tor öffnen musste. Ansonsten kann er sich dumm stellen und es wird von Fahrlässigkeit ausgegangen.

Stellt halt so nen Prellbock in roter Farbe hin. Kein Autofahrer steigt aus und räumt das Ding weg um einzuparken.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 5. August 2018 um 11:08:31 Uhr:


Stellt halt so nen Prellbock in roter Farbe hin. Kein Autofahrer steigt aus und räumt das Ding weg um einzuparken.

Den man dann jedesmal selbst wegräumen darf wenn man auf sein Grundstück will.
Vielleicht hift ein Schild "Achtung Tretminen" oder "Grundstück ist vermint".

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. August 2018 um 11:06:19 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 5. August 2018 um 10:56:40 Uhr:


Und wenn der auf meinem offensichtlichen Grundstück parkt, ist das nicht fahrlässig, sondern Vorsatz

...sofern das Grundstück durch eine Umfriedung abgegrenzt ist, also der Falschparker z.B. ein Tor öffnen musste. Ansonsten kann er sich dumm stellen und es wird von Fahrlässigkeit ausgegangen.

Das würde ich auch so sehen.

ich wollte abseits der ganzen rechtlichen Erbsenzählereien nur ausdrücken, dass ich im Grunde ein toleranter und friedlicher Mensch bin, mir aber auch nicht alles gefallen lasse und auch problemlos zum Arschloch werden kann 😉

Da einzige Problem beim Weg des Rechtsstaates ist das es einfach VIEL zu lange dauert.....

Zitat:

@cocker schrieb am 5. August 2018 um 11:24:44 Uhr:


ich wollte abseits der ganzen rechtlichen Erbsenzählereien nur ausdrücken, dass ich im Grunde ein toleranter und friedlicher Mensch bin, mir aber auch nicht alles gefallen lasse und auch problemlos zum Arschloch werden kann 😉

Hallo zusammen.
Das drittletzte Wort hat mich angesprochen. Wir haben gelernt, dass der Grundstücksbesitzer immer der Gelackmeierte ist. Entweder du hast deinen eigenen Amtsrichter oder täglich Ärger.
Du Must schon mal grundsätzlich deine Einfahrt verrammeln sonst stehen die Parker noch im Hof und nicht nur vor der Einfahrt. Nehmen wir den für den Eigentümer optimalen Fall dann steht der Falschparker auf öffentlicher Straße. Also Anruf bei der Polizei. Die kommt bei Verfügbarkeit. Denen erklärst du dann, dass du aus der Einfahrt raus willst. Nach eidesstattlicher Erklärung, dass du schon jeden Nachbarn angesprochen hast macht die Polizei das gleiche. Findet sie den Fahrer, findet dieser seinen Autoschlüssel erst nach Minuten. Freudestrahlend kommt er aus dem Haus (alles völlig easy) und fährt davon. Zu diesem Zeitpunkt stehst du s hon 30 min. Finden sie den Fahrer nicht rufen Sie nach längerer Diskussion den Abschlepper. War dieser da bist du nach frühestens einer Stunde von deinem Grundstück gefahren.
Das ist keine fingierte Geschichte sondern die Tatsache.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. August 2018 um 09:16:23 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 4. August 2018 um 13:35:25 Uhr:



Vielleicht wollte er ja nur ein paar Minuten dort stehen. Da war die Frage doch gar nicht so dumm. Wenn du nicht weg musstest stört es doch für eine kurze Zeit nicht.
Es sei denn es geht dir ums Prinzip.

Egal ob es nur eine Minute dauert (schnell zum Bäcker, oder beim Nachbarn weiter vorne was in den Briefkasten werfen) oder zwei Stunden.
Vor oder in einer Hof, Grundstücks oder Garageneinfahrt wird nicht geparkt.
Da ist es auch nicht ausschlaggebend, ob es Denjenigen stört oder nicht.
Es ist und bleibt eine Frechheit und Ich pers. finde es sehr schade, daß hier das Opfer machtlos gegenüber der Dreistigkeit anderer Autofahrer sind.
Von daher finde Ich es auch eine bodenlose Unverschämtheit, daß Ich, wenn ein Abschlepper gerufen wird Ich in Vorkasse gehen darf und dann das Geld vom Verursacher zurückklagen darf.
Oder Ich, um den Aufwand und die Notwendigkeit eines Abschleppers in Frage zu stellen, auf Bus, Bahn oder Taxi ausweichen darf, muß oder soll.
Nach meinem Mehraufwand und dem daraus resultierenden Ärger, weil Ich zu spät zur Arbeit erschienen bin, kräht keiner !

Da bin ich 100 Prozent bei dir. War ja auch nur ein Vorschlag mit dieser Minute stehen bleiben. Und du hast recht, dass es nicht einfach ist, sich gegen solche Falschparker zu wehren. Polizei rufen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Möglichkeit. Dass das dann mal dauern kann ist auch klar, da es wichtigere Einsätze abzuarbeiten gibt, als eine Verkehrsbehinderung.
Das einzige was der "Geschädigte" dann hat, ist die Möglichkeit, evtl. durch die verlorene Zeit angefallene Kosten, zivilrechtlich beim Halter geltend zu machen. Das ist leider nun mal so.
Bei privatem Grundstück ( kein öffentlicher Verkehrsraum ) macht die Polizei gar nichts, außer dem "Geschädigten" die Personalien des Halters auzuhändigen, aus dem eben beschriebenen Grund, Kosteneintreibung.
Viele kommen dann darauf, den Falschparker einfach zu blockieren. Das kann dann schnell mit einer Anzeige wegen Nötigung nach hinten los gehen. Auch auf privatem Grundstück.
Aber so lange es solche Parkidioten gibt, solange wird dieses Problem schwer zu lösen sein.

@wpp07
wie gesagt - bis dato hatte ich derartige Probleme nicht.
Zur Not hab ich meinen bekannten Alubasy, mit dem ich den Wagen des Wildparkers verschönern kann... spätestens, wenns draussen mehrfach rummst, kommt er sicher vorwitzig gucken und weiss dann, was Sache ist 😁
[Achtung, Ironie]

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