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Unfall im Stand durch komplett vereisten Berg, wer haftet?

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 16:51

Hallo allerseits, ich hab da mal ne kniffelige frage und hoffe mir kann hier vll jemand ein bisschen durchblick verschaffen ^^

Also ich fuhr heute früh in die Arbeit auf 7 Uhr und hatte auch nur noch einen Berg, da ich wusste wie der ist war ich schon auf alles gefasst nur darauf nicht...

Es ist so das nach der ersten leichteren Steigung eine 90° Kurve kommt und die Fahrbahn nach links abhängt und als ich dann da rundum war sah ich auch schon einen LKW und einen Bus nach links abgedriftet, darüber massig Autos auch im Graben. Mit meinem Anlauf wäre ich auch vorbei gekommen wenn mich nicht alle abgewunken hätten so musste ich auf Höhe des Busses bremsen.

Das war auch erstmal kein Problem.

Doch als ich dann stand, Motor ausmachte und aussteigen wollte ging das rutschen los und ich rutschte langsam aber sicher dem Sprinter der sich hinter mir Platziert hatte (im Graben) an die Tür mit der Ecke meiner Plastik Schürze (GSi halt ^^)

Ja da angelangt sah ich keine Delle es war nur ein kleiner Lackrest zu sehn aber mehr dazu später.

Nun da stand ich da so gegen 7 Uhr... so gegen 7:30 Uhr kamen auch mal die grünen haben "Hallo" gesagt und sind wieder runter... -.-"

So gegen 8Uhr kam dan ein Schneepflug mit Streusalz, doch auch dieser geriet in Höhe des Lkws ins rutschen und rutschte erstmal schön dem Bus nei...

Als dann die Polizei wieder da war und eben meinte ja wir sollen uns nicht so aufführen es haben schon 27 Leute angerufen ging’s dann mal langsam (nette Anwohner haben selbst Salz gebracht) wieder Weiter (zumindest für Schneepflug und PKW’s).

Nun zur eigentlichen frage, auch wen der Schaden sehr gering bzw. bei mir gar nicht ersichtlich ist an (beiden Fahrzeugen) rechne ich damit das der Chef des anderen Fahrers das melden wird.

Muss ich dann dafür haften? Ich meine es ist doch nicht zu erwarten das ich wenn ich im Stand jemanden reinrutsche an einer Stelle wo der Schneepflug einen ganzen Bus geplättet hat, das ich dafür zahlen muss ich meine der Motor war ja auch aus ich konnte ja gar nichts machen!? Noch dazu hat auch die Gemeinde von 6 Uhr (hab ich von dem Lkw-Fahrer erfahren und Polizei vor den genanten Aktionen keinen Finger gerührt!

Ach ja Winterreifen (Michelin) sind seit 3 Tagen nagelneue drauf aber das steht angesichts der Tatsachen wohl sowieso nicht zur Debatte…

Bin gespannt auf eure Ansicht der Tatsachen bin halt auch nur leihe in dem Gebiet ^^

Vielen dank schon mal jetzt =)

 

PS: Hab Bilder angefügt wegen den komischen Scheinwerfer, Blitz, Warnblink verhältnis muss ich wohl dazu sagen das ich NUR mit der Schürze an dem Sprinter angekommen bin und auch SOFORT stillstand also nichts vonwegen mitgeschliffen oder so einfach nur ein schwarzer "Strich" blieb übrig, wo mit weckwischen auch sofort verschwand

Beste Antwort im Thema

Dein gefühltes Unrecht kann glaube ich jeder nachvollziehen. Rechtlich meine ich aber dennoch, dass du als Verursacher haftest und deine Haftpflichtversicherung anstrengen musst, wenn sich der Geschädigte meldet.

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Dein gefühltes Unrecht kann glaube ich jeder nachvollziehen. Rechtlich meine ich aber dennoch, dass du als Verursacher haftest und deine Haftpflichtversicherung anstrengen musst, wenn sich der Geschädigte meldet.

am 9. Dezember 2010 um 17:03

also ich würde behaubten niemand hat schuld oder wen dan die gemeinde oder stadt da sie nicht ausreichend gestreut haben oder ??

Basti ;)

Naja du standest ja nicht, sondern bist gerutscht.

Du bzw. deine Versicherung haftet für den von deinem Fahrzeug verursachten Schaden.

Versetzt dich doch mal in die andere Lage:

Dir rutscht einer rein, du willst doch dann auch den verursachten Schaden ersetzt bekommen oder sagst du Schwamm drüber, war ja glatt.

Zitat:

also ich würde behaubten niemand hat schuld oder wen dan die gemeinde oder stadt da sie nicht ausreichend gestreut haben oder ??

Schuld und Haftung nicht durcheinander werfen.

Schuld ist in diesem Fall die glatte Fahrbahn, bzw. der Versuch den Berg bei diesen Bedingungen zu "erklimmen".

Die Haftungsfrage eines Schadens liegt beim verursachten Fahrzeug, allein durch die Betriebsgefahr.

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 17:04

Ja das ist auch klar das versteh ich würde da eigendlich mich an die Stadt dan wenden dachte ich, daher gut das mir das noch nie passiert ist.

Des Weiteren würde ich den "Schaden" dan wohl selbst zahlen um Prozente zu sparren ^^

 

 

Erstmal danke für die wirklich extrem schnelle Antwort :)

Und da fällt mir promt was ein was ich auch anhängen will, und zwar bei abgeschalteten Motor ist da die rechtslage nicht wieder anders?

Weis das es da ein paar Sachen gibt wo anders geregelt werden bei Ausgeschaltetem Motor.?

Momentan freue ich mich am meisten auf den Zeitungsartikel morgen die Presse war gleich vor Ort um den knutschenden Schneepflug und Bus abzulichten :D

Und wie hoch wäre der Schaden so ca. angenommen er meldet es?

Ich meine ohne Lackschaden, ohne Delle der Typ kamm mir von hausaus komisch vor deswegen lies ich auch gleich nen Kolegen (von oben am Berg) antanzen um einen Zeugen zu haben.

Die Kfz-Haftpflicht ist ebenfalls für Schäden zuständig, die ein Fzg. im "Ruhezustand" Dritten zufügt. Klassisches Beispiel: Fahrzeugbrand durch technischen Defekt eines geparkten Fzg. mit Schädigung Dritter.

Das Auto hat auch bei abgeschaltetem Motor eine permanente Betriebsgefahr.

Nur wenn es nicht da ist, kann es auch keinen Schaden angerichtet haben.

Ich verstehe Dein Anliegen und mich würde das auch mehr als ärgern, das kannst Du glauben. Aber am Ende ist das Auto weggerutscht und Du hast leider das Pech am Hacken, wenn was nachkommt.

Es ist halt einfach zum ko**en, wenn keine S*u von der Gemeinde streut. Gerade Montag habe ich mich selber hingelegt. Ich stieg aus und wollte zum Kofferraum, bis dahin kam ich schon gar nicht mehr. Der ganze Rücken grün und blau, gott sei dank ist der Laptop heil geblieben, da bin ich halb draufgeflogen.

cheerio

Selbst wenn du dein Auto vor Stunden abgestellt hast

und plötzlich fängt der zu rutschen an bist du Schuld!

Betriebsgefahr des Fahrzeugs!

gruß Alex

Sorry für die schlechte Nachricht

Vielleicht währen, bei diesen Straßenverhältnissen, auch Schneeketten angesagt gewesen. :D " SCHLAUMEIERMODUS " aus. :cool:

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Vielleicht währen, bei diesen Straßenverhältnissen, auch Schneeketten angesagt gewesen. :D " SCHLAUMEIERMODUS " aus. :cool:

MfG aus Bremen 

schlaumeiermodus an:

schneeketten bringen auf EIS unheimlich viel

schlaumeiermodus aus

:D

auch bei DÜNNEM Eis bringen Schneeketten

was!

nur wenn es sehr sehr dick also mehr als 2cm ist bringen Schneeketten nicht mehr das erhoffte!

aber besser wie jeder Winterreifen mit Sicherheit!

ALex

Es gibt (zumindest in Ö) ein paar urteile, das in so einem fall die entsprechende truppe (Strassenverwaltung / Gemeinde / Asfinag) dafür zur verantwortung zu ziehen ist, wenn ein paar unfälle auf derselben stelle passiert sind.

Irgendwo auf der AB in NÖ oder OÖ gabs mal innerhalb von 2km drei oder vier unfälle innerhalb von 20min. ein Rechtsantwalt war auch drunter, verklagte die Asfinag in diesem Fall und bekam recht.

Auch in meiner heimatgemeinde gabs mal so einen unfall, musste auch die gemeinde (zumindest zum teil wenn ich mich recht erinnere) zahlen, weil ein BetonLKW ins rutschen gekommen ist und einen zaun und den dahinterliegenden garten umgefplügt hat.

Moin,

 

1. Die Haftung aus der Betriebsgefahr ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§7 Abs. 2 StVG). Klassischerweise liegt höhere Gewalt vor, wenn der Halter keinerlei Einflussmöglichkeit auf das Fahrzeug mehr hatte, z.B. wenn es bei einer Überschwemmung durch die Gegend gespült wird und dabei alles mögliche kaputt macht.

 

Wenn das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug alspo plötzlich durch Naturereignisse wegrutscht, haftet der Halter grundsätzlich nicht.

 

2. Im vorliegenden Fall sieht es aber m.E. anders aus, denn Du haftest aus Verschulden (§ 823 Abs. I BGB):

(Anm: nicht unsinnige Motortalk-Weisheiten verbreiten: Schadensersatz und Schuld sind untrennbar miteinander verknüpft.)

 

Denn wenn Du die Situation erkennst und trotzdem reinfährst, auch wenn Du denkst, dass es schon gut gehen wird, trifft Dich und nicht das Eis das Verschulden.

 

Ergebnis: Versicherung informieren, wenn der Geschädigte sich meldet und gut ist es.

 

Gruß

Hafi

 

am 9. Dezember 2010 um 20:49

Falls sich jemand meldet, sollte vielleicht vorher abgewogen werden, ob du das besser privat zahlst. Vielleicht ist es mit 200€ behoben. Eine Hochstufung um jeden Preis lohnt sich nicht immer.

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

auch bei DÜNNEM Eis bringen Schneeketten

was!

nur wenn es sehr sehr dick also mehr als 2cm ist bringen Schneeketten nicht mehr das erhoffte!

aber besser wie jeder Winterreifen mit Sicherheit!

ALex

wenn es nur sehr dünnes eis ist, haste aber nach ein paar kilometern eines von zwei problemen mit absoluter sicherheit

1. die schneeketten sind im eimer

oder

2. die rennleitung fragt dich ob du doppelte KFZ-steuer zahlst damit du die strasse ruinieren darfst

 

nicht ganz so ernst nehmen ;)

in der stadt (kein bergdorf in den alpen) fährt man im regelfall eher kaum (nie?) mit schneeketten.

habe ich in 16 jahren autofahren noch nie gesehen oder erwogen.

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