ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen
Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:
Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁
@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁
@kunkel73: wann ist der Termin?
VG
kanne
Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛
120 Antworten
@kanne66 das Autohaus hat sich gerade telefonisch gemeldet(die Reklamationsabteilung). Wollte mir das Emblem ersetzen. Da habe ich Ihn nochmals mit dem Hagelschaden konfrontiert. Hierzu will er nun seinen Vorgesetzten befragen. Bin mal gespannt. Anbei mal der genaue Wortlaut zur Unfallfreiheit.
keep us posted, thx!
Sie dürfen einen Gebrauchten als "laut Vorbesitzer unfallfrei" verkaufen, wenn das Fahrzeug einen Hagelschaden hat. Sie müssen aber Ihren Kunden unter "sonstige Beschädigungen" auf diesen Schaden hinweisen. Außerdem darf das Fahrzeug keinen darüber hinaus gehenden Unfallschaden haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin. Im Urteilsfall hatte das Fahrzeug neben dem Hagel- einen Unfallschaden. Deshalb musste der Händler den Kaufpreis zurückzahlen und erhielt lediglich eine Nutzungsentschädigung. Begründung des KG: Ein Hagel- und ein Unfallschaden seien zwei verschiedene Dinge. (Urteil vom 10.11.2003, Az: 8 U 179/03; Abruf-Nr. 040407)
Kann hier im Forum jemand alle Reparaturdaten über die Vin rausbekommen? Da man mir halt am Telefon nur kurz gesagt hat das er einen Hagelschaden hatte. Aber jetzt würde mich die ganze Historie interessieren. Falls da mehr verschwiegen wurde.
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Am Dienstag habe ich einen Termin im Autohaus wo man das Emblem wieder ankleben will. Dann will der Chef sich das Auto anschauen und mit mir reden. Am Telefon meinte der so, er müsse erst mal prüften ob ich ihm gegenüber überhaupt Anspüche geltend machen könne, da er keine Kenntnis des Hagelschadens hatte. Und dies eventuell dann auch nicht angeben mußte. Oh bin ich sauer.
Gesprächsbereitschaft ist immer gut.
Überlege Dir genau, was Du für Dich aus diesem Sachverhalt als akzeptabel ansiehst, sonst fährst Du den Wagen mit weniger... "Freude am Fahren"... das wäre schade...
Gutes Gelingen!
VG
kanne
Also wenn der Hagelschaden professionell bei einem BMW Autohaus repariert wurde, dann ist da nix an dem Auto, was sonst noch "schlampig" gemacht wurde. Und eine Wertminderung entsteht dadurch auch nicht.
Wenn es dir nur ums Prinzip geht, nach dem Motto "vielleicht hätte ich ihn ja so gar nicht gekauft", wirst du damit bei dem Händler nicht weit kommen.
Ich kann mich nur dem Tipp anschließen, ruhig deine Argumente vorzutragen und konkret zu bestimmen, was du nun eigentlich vom Autohaus erwartest.
Sie haben sich an der Stelle aber nicht gerade clever verhalten. Gerade in so einem Fall hätte ich das Emblem ersetzt und gut is. Dabei auch noch auf die Reparatur zu verweisen ist schon selten dämlich.
Wenn Verkäufer und Reparant ( 😁 ) derselbe Betrieb sind, wäre es umso dämlicher. Das hab ich aber noch nicht raus lesen können.
wenn ehrlich mit dämlich verwechselt wird stimme ich zu... 😎
Gesprächsbereitschaft signalisiert doch - imho - , das eben keine böse Absicht dahinter steckt... warten wir ab...
ob ein Hagelschaden nun als Wertminderung anerkennt oder nicht, wäre mir da wurscht, ich würde es vor Kauf wissen wollen, um mich konkret zu entscheiden und nicht hinterher durch Ehrlichkeit darauf stoßen wollen... ein Geschmäckle wäre da bei mir schon im Gaumen...
ich würde eine Beratung beim ADAC einholen - geht auch telefonisch - und mKn ist ein Hagelschaden - ob nun auskuriert oder nicht - DEKLARATIONSPFLICHTIG, sodaß man bei Nicht-Info vom Kaufvertrag zurücktreten kann, insofern man sich dazu entscheidet... das entsprechende Urteil des KG/Berlin habe ich ja bereits zitiert...
Vg
kanne
@Gurkengraeber den Hinweis auf den Hagelschaden habe ich von Bmw erhalten. Die Firma die den Bmw an mich verkauft hat ist eine andere. Und da ein reparierter Hagelschaden im Kaufvertrag angegeben werden muß, ist es natürlich auch so, wenn ich das Auto z.B in 3 Jahren verkaufen will, daß ich dies auch angeben werde. Damit verbunden ist sicher auch hier weniger für das Auto zu bekommen als ohne den Vorschaden. Oder ihn zumindest schwieriger verkauft zu bekomme. Ich hätte den auch nicht gekauft,zu diesem Preis, wenn ich davon gewusst hätte. Egal ob es gut gemacht ist oder nicht. Eventuell hat ja auch das Autohaus meinen Wagen günstiger bekommen,als es ihn angekauft hat, dies aber lieber beim Verkauf verschwiegen, um den Gewinn zu optimieren. Also ich habe 22Tsd für mein Auto bezahlt. Für mich ist es viel Geld. Da hätte ich schon auch woanders kaufen können, und dies auch getan wenn ich vom Vorschaden gewusst hätte. Vor einigen Jahren gab es hier in der Gegend um Wolfsburg -Gifhorn sehr starken Hagel. Da gab es Autos mit über 200 Dellen, da hättest du kein Problem mit gehabt, so ein repariertes Fahrzeug ohne dein Wissen verkauft zu bekommen?
Entscheidend ist "aufm Platz". Wenn alles top repariert wurde, freu ich mich im Gegenteil noch darüber, eine nachträgliche Lackbehandlung bekommen zu haben. Ein top reparierter Hagelschaden ist nun mal kein Unfall und beeinträchtigt in irgend einer Weise die Qualität des Fahrzeugs.
Außerdem habe ich nicht gesagt, dass du nicht mit dem Autohaus reden sollst. Im Gegenteil, ich würde auch hingehen und mein Anliegen darlegen.
Aber was genau willst du jetzt eigentlich von denen? Weißt du das überhaupt?
@Gurkengraeber ja klar möchte ich zumindest keinen finanzellen Verlust Aufgrund dieses Vorschadens haben der mir verschwiegen wurde. Wie gesagt bei einem Verkauf in einigen Jahren denke ich werde ich wohl auch einen geringeren Preis erziehlen. Ich werde versuchen 10 % vom Kaufpreis zurückzubekommen. Was meinst Du was angemessen wäre.
Also erst einmal ist wichtig dass du weißt, was du willst. Egal ob realistisch oder nicht, mit einem Startpunkt für die Verhandlung fährt man immer besser. 10% sehe ich als zu hoch an, das macht der Händler nicht ohne ein Verfahren zu verlieren.
Ich würde eher auf Zusatzleistungen gehen. Sowas wie die nächsten vier Inspektionen umsonst oder so. Damit können Händler meistens besser rechnen.
Aber egal, wenn du 2200€ willst , geh erstmal so in die Verhandlung. Hauptsache du hast eine Forderung. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen, dass der Händler wenig bis gar nichts anbieten wird, und es auf ein Anwalts Schreiben ankommen lässt. Einfach um zu sehen wie ernst Du es meinst.
Ist es denn ein großes Autohaus oder eine Art Fähnchenhändler?
Ich drück dir auf jedenfall die Daumen!
Edit: wichtig ist halt auch, ob das Fahrzeug an sich top ist, oder ob es weitere Aspekte gibt, die dir Missfallen. Will sagen, wie sehr lohnt sich der evtl. Rechtsstreit um eine Wandlung. Also erstmal vorsprechen und dann sieh weiter. Bitte halte uns auf dem Laufenden.
@Gurkengraeber es ist ein sehr großes Autohaus so um die 400 Fahrzeuge am Platz, 1-3jährige Fahrzeuge werden hier gehandelt. Es handelt mit Leasingrückläufern.
Ok, die haben meistens etwas mehr Spielraum. Hauptsache es ist nicht Dat Autohus oder so.
@Gurkengraeber nein die sind es nicht.