E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich

Volvo XC60 U

leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...
Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)

BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.

Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.

Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.

182 weitere Antworten
182 Antworten

Zitat:

@zylindertausch schrieb am 8. August 2018 um 18:17:20 Uhr:


Das mit unter 50g CO2 oder 40km Reichweite bezieht sich doch auf die NEFZ Werte.
Wie ist das dann ab September (?) wenn das mit den WLTP Werten für Verbrauch und Besteuerung losgeht? Dann dürften sich die T8 Werte ja auch ändern.

Volvo hat seine Fahrzeug bereits nach WLTP umgestellt.

Laut einem Volvo Händler aus eine Stadt die man mit "oe" in der Mitte schreibt, aber "o" spricht 😉 gibt es ab dem 1.9. Für den XC60 T8 Momentum keine BAFA Förderung mehr. Könnte sich dann möglicherweise auch auf E-Kennzeichen und 0,5% auswirken wenn es mit CO2 Werten und Reichweite zu tun hat.

Jetzt streuen wir aber in eine nicht ganz sichere Aussage noch Unsicherheiten bezüglich noch nicht verabschiedeter Gesetze. 😁😁😁

Wenn schon, dann mit Kirsche auf der Sahne.....😉

Ähnliche Themen

Nein, wirkt sich auf das E-Kennzeichen mit SICHERHEIT nicht aus. Denn dort sind die Regelungen ja eindeutig. Die BAFA-Förderungsregeln sind andere. Beide sind gesetzlich bereits verankert.

Die 0,5%-Versteuerung ist noch nicht verabschiedet, da wird es spannend, aber das diskutieren wir ja hier:
https://www.motor-talk.de/.../...sig-von-alleine-aus-t6406712.html?...

Zitat:

@gseum schrieb am 14. August 2018 um 10:45:51 Uhr:


Nein, wirkt sich auf das E-Kennzeichen mit SICHERHEIT nicht aus. Denn dort sind die Regelungen ja eindeutig. Die BAFA-Förderungsregeln sind andere. Beide sind gesetzlich bereits verankert.

Die 0,5%-Versteuerung ist noch nicht verabschiedet, da wird es spannend, aber das diskutieren wir ja hier:
https://www.motor-talk.de/.../...sig-von-alleine-aus-t6406712.html?...

Ich glaub, das war die falsche Verlinkung...

Aber sowas von. 😉
https://www.motor-talk.de/.../...zentregelung-steigt-t6406350.html?...

Nach WLTP passen die CO2 Werte der Plug-In Volvos nicht mehr zur BAFA Förderung. Nur noch bis Erstzulassung 31.8.
Solange die Reichweite sich nicht ändert bleibt das E-Kennzeichen. Wäre zu schön um wahr zu sein.

Die aktuellen Werte sind NEFZ Werte die aus dem WLTP berechnet wurden.

Spätestens am 1.9. müsste Volvo dann ja seine Preislisten auf WLTP aktualisieren... 😉

Hi,

ich habe beim meinem Kontakt bei VCG nachgefragt: Die Preislisten werden nicht geändert, da die "PKW EnVKV" weiterhin eine Auszeichnung nach NEFZ vorschreibt, diese ist noch nicht auf WLTP angepasst worden.

ABER: Ab 1.9.2019 gilt der WLTP-Wert in den COC-Papieren für die Reichweite zur Erlangung des E-Kennzeichens. Und die liegt leider auch beim XC60 T8 unterhalb von 40 km.

Ergo: Ab EZ 1.9.2019 gibt es für den XC60 kein E-Kennzeichen mehr.

Im 90er-Bereich schrieb ich es schon: <Schönredemodus AN> Das E-Kennzeichen ist eh für nichts nötig. Habe es in den 2 Jahren bisher nie genutzt. <Schönredemodus AUS>

Schönen Gruß
Jürgen

Dann auch hier die Erwiderung :-) das erste Mal, das das E-Kennzeichen wichtig wird, dürfte die 0,5% Dienstwagenbesteuerung werden, so sie kommt und da wäre er dann klar raus.

Zitat:

@gseum schrieb am 13. September 2018 um 18:03:07 Uhr:


Hi,

ich habe beim meinem Kontakt bei VCG nachgefragt: Die Preislisten werden nicht geändert, da die "PKW EnVKV" weiterhin eine Auszeichnung nach NEFZ vorschreibt, diese ist noch nicht auf WLTP angepasst worden.

ABER: Ab 1.9.2019 gilt der WLTP-Wert in den COC-Papieren für die Reichweite zur Erlangung des E-Kennzeichens. Und die liegt leider auch beim XC60 T8 unterhalb von 40 km.

Ergo: Ab EZ 1.9.2019 gibt es für den XC60 kein E-Kennzeichen mehr.

Im 90er-Bereich schrieb ich es schon: <Schönredemodus AN> Das E-Kennzeichen ist eh für nichts nötig. Habe es in den 2 Jahren bisher nie genutzt. <Schönredemodus AUS>

Schönen Gruß
Jürgen

Sorry, ich nutze es oft: in Hamburg kannst Du ohne E an Ladestationen abgeschleppt werden und das passiert auch. Außerdem verschafft es mir kostenloses Parken in der Innenstadt.

Zitat:

@stelen schrieb am 13. September 2018 um 18:14:38 Uhr:


Dann auch hier die Erwiderung :-) das erste Mal, das das E-Kennzeichen wichtig wird, dürfte die 0,5% Dienstwagenbesteuerung werden, so sie kommt und da wäre er dann klar raus.

Steht das im Entwurf?

Nope im Entwurf steht nur was von „extern aufladbar“. Auf E–Kennzeichen wird dort garnicht eingegangen. Allerdings empfiehlt der zuständige Ausschuss im Bundesrat die 0,5% lediglich für reine Elektrofahrzeuge anzusetzen und für Hybride 0,75%. (https://www.bundesrat.de/drs.html?id=372-1-18)
Wird also spannend, was letztendlich dabei rauskommt.

Ist ein bischen verwirrend. An einer Stelle steht 0,8% und nur für extern aufladbare, die die Bedingungen des Emog erfüllen, an einer anderen 0,75 und nur extern aufladbar.

Deine Antwort
Ähnliche Themen