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E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich

Volvo XC60 U
Themenstarteram 1. August 2018 um 6:22

leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...

Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)

BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.

Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.

Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.

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„Auf Antrag“ heißt: Bei der Zulassung darum bitten, ein E-Kennzeichen zu erteilen. Zumindest in NRW.

Zitat:

@Beetle007 schrieb am 23. März 2019 um 09:59:28 Uhr:

Ich werde ihn in 2 -3 Wochen zulassen. Dann kann ich dir noch genaueres sagen. Mach es doch mal wie ich und schreib deine Zulassungsstelle an. Ggf. Sobald der gebaut ist auch mal das COC vorab zuschicken lassen und schauen was drin steht. Wie gesagt bei mir ist beim EAER-city Wert 40 km eingetragen. Und das war die Antwort der Zulassungsstelle. Ich lass mich mal überraschen in ca. 2 Wochen weiß ich mehr.

Bin gespannt aus Dein Ergebnis. Danke für den Tipp, muss das allerdings über Fhurparkmanagement und Leasing hinkriegen. Versuchs aber.

Ich habe leider im März in OF kein E-Kennzeichen erhalten. Wurde aber auch durch einen Zulassungsdienstleister angemeldet. Werde nun mal im Nachgang prüfen, ob ich evtl. doch das E-Kennzeichen kriege.

Obgleich ich keinerlei Vorteile darin sehe. Parken kostet in Frankfurt trotzdem Geld...

Unser Steuerberater hat das Auto, nach eigener Recherche, direkt mit 0,5% angesetzt. Laut seiner Aussage steht im Gesetzestext nicht nach welcher Norm gemessen wird und daher ist der Wagen mit 0,5 anzusetzen.

Gruß, Bootsman

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