Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Es soll ja der Neuverkauf dieser Fahrzeuge angekurbelt werden -> Leasingbegin muß nach dem 1.1.19 sein. Sprich mit Deinem Händler drüber, das Du ihn erst im Januar ausgeliefert / zugelassen bekommst.

Stichtag ist laut Gesetzentwurf das Erstzulassungsdatum. Dieses muss frühestens 1.1.2019 sein. Wie schon geschrieben bin ich in der gleichen Situation, mein Wagen kommt im Oktober und wird erst am 2. Januar zugelassen.
Lässt du ihn vorher zu, wird er in der kompletten Zeit nach der alten Regelung behandelt.

Das Gesetz bezieht sich dabei jedoch nicht auf Neuwagen? „Anschaffen“ kann ich ja auch einen gebrauchten E-Flitzer?

Zitat:

@quizmasta schrieb am 5. August 2018 um 22:10:21 Uhr:


Das Gesetz bezieht sich dabei jedoch nicht auf Neuwagen? „Anschaffen“ kann ich ja auch einen gebrauchten E-Flitzer?

Erstzulassung gibts aber immer nur einmal, nämlich dann, wenn man vom Neuwagen spricht.

@pat19230 Bestechende Logik. Mist - damit hast du mit Sicherheit recht und eine schöne Variante ruiniert. 😁

Ich häng mich Mal an das Thema dran.

Leasing geplant für xc60 t8 im April 2019.

Mich juckt es unter den Fingern zu bestellen, aber das mit der Steuer ist noch nicht final verabschiedet ...

Zitat:

@gseum schrieb am 4. August 2018 um 11:33:53 Uhr:


Stichtag ist laut Gesetzentwurf das Erstzulassungsdatum. Dieses muss frühestens 1.1.2019 sein. Wie schon geschrieben bin ich in der gleichen Situation, mein Wagen kommt im Oktober und wird erst am 2. Januar zugelassen.
Lässt du ihn vorher zu, wird er in der kompletten Zeit nach der alten Regelung behandelt.

Dh wenn ich meinen im Spiel 2019 anmelde profitiert er unbegrenzt lage von der 0,5% Regel oder?

Ich glaube wir müssen uns alle noch bis mind. 21.09. gedulden.

Mein Leasing endet auch im April und ich schwanke noch zwischen D5 mit Polestar und T8. Aber der T8 macht halt nochmal einiges aus.

Zitat:

@Beetle007 schrieb am 22. August 2018 um 16:46:57 Uhr:


Ich glaube wir müssen uns alle noch bis mind. 21.09. gedulden.

Mein Leasing endet auch im April und ich schwanke noch zwischen D5 mit Polestar und T8. Aber der T8 macht halt nochmal einiges aus.

Dann tagt der Bundesrat oder?

Egal wie der Bundesrat tagt. Ich glaube nicht, dass der T8 eine Elektroklassifizierung bekommt.
Nicht mit diesem dickschiffmotor und einem kleinen Alibielektroantrieb, der nur für ein paar winzige Kilometer reicht.

Zitat:

@KapitaenLangstrumpf schrieb am 22. August 2018 um 19:23:35 Uhr:


Egal wie der Bundesrat tagt. Ich glaube nicht, dass der T8 eine Elektroklassifizierung bekommt.
Nicht mit diesem dickschiffmotor und einem kleinen Alibielektroantrieb, der nur für ein paar winzige Kilometer reicht.

Hast du denn den Gesetzesentwurf gelesen? Da steht nix dass Dickschiffe ausgeschlossen sind ...

Es wird bestimmt noch eine Differenzierung geben. Audi V6 und Mercedes Benziner R6 sind ja auch ein Hybriden.
Es geht ja um die Senkung des Flottenverbrauchs auf dem Papier! Danach kommt dann immer mehr die Realität ins Spiel ??

Ich denke die Voraussetzungen für eine mögliche 0,5% Versteuerung sind die gleichen wie für das E-Kennzeichen. Wer ein E-Kennzeichen bekommt kann auch die 0,5% in Annspruch nehmen.

Auch halte ich es für falsch pauschal zu sagen das Plug-in Hybride nur eine Alibifunktion haben. Es wird so getan als ob die in der Realität alle dauerhaft mehr als 15l brauchen. Vielen Nutzern passt es wirklich in den Alltag mit 30-40km pro Tag. Da läuft der Verbrenner höchstens mal am Wochenende oder auf dem Weg in den Urlaub. Im Jahresschnitt kommt da viel weniger als 15l Benzin pro 100km raus. Vielleicht 15l pro Woche oder sogar Monat...😉

Zitat:

@Chaot81 schrieb am 22. August 2018 um 20:10:18 Uhr:


Es wird bestimmt noch eine Differenzierung geben. Audi V6 und Mercedes Benziner R6 sind ja auch ein Hybriden.
Es geht ja um die Senkung des Flottenverbrauchs auf dem Papier! Danach kommt dann immer mehr die Realität ins Spiel ??

Audi und Mercedes sind Mildhybriden ohne externe Lademögkichkeit und deshalb nicht von der Neuregelung eingeschlossen.

Ich sehe das zugegeben allerdings auch sehr kritisch, kommt demnächst noch ein Video zu, dann könnte ihr mich mal wieder steinigen.

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