E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich
leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...
Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)
BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos
Beste Antwort im Thema
Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.
Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.
Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.
Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.
182 Antworten
Nachforschen könnte auch "ergeben" heissen, oder?
...habe ich also ne Chance, meinen T8 (Liefertermin KW5 -2019) mit E-Kennzeichen zulassen zu können? Welche Zulassungsstelle war das denn?
Also unser Fuhrparkmaneagement hat heute auch offiziell die Bestätigung erhalten, dass weiterhin NEFZ im EmoG gilt. Hintergrund ist wohl zusätzlich das Pkw-EnVKV hier ist NEFZ noch vorgeschrieben. Werde meinen XC60 morgen auch mit E-Kennzeichen übernehmen. Wurde heute zugelassen 🙂
Welches Fuhrparkmanagement ist es? Ich würde meinen Managern auch gern einen Hinweis geben, weil ich selbst leider nicht bei der Zulassung Einfluss nehmen kann.
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Wenn der XC60 das E-Kennzeichen bekommt, gilt dann auch die 0,5% Regelung?
Na also die BaFa widerspricht dem eigentlich und verweist auf die Änderung nach WLTP:
http://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_node.html
In der Liste der förderfähigen Autos fällt der XC60 mit Zulassung nach 31.08.2018 raus.
Zumindest was die 0,5% betrifft bzw. Halbierung des Listenpreises beim Steueransatz sollte der XC60 da raus sein.
Wenn sich da alle so einig sind, dann bin ich mir uneinig, ob ich unserem Steuerbüro nicht einfach die Versteuerung mit 0,5 % anweise.
Ob der Steuerprüfer dann wirklich da durchsteigt? Wenn das neue Modelljahr dann tatsächlich auch noch über 40 Kilometer kommt, ist die Verwirrung komplett.
Zitat:
@loki1176 schrieb am 2. Januar 2019 um 20:54:13 Uhr:
Na also die BaFa widerspricht dem eigentlich und verweist auf die Änderung nach WLTP:
http://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_node.html
In der Liste der förderfähigen Autos fällt der XC60 mit Zulassung nach 31.08.2018 raus.Zumindest was die 0,5% betrifft bzw. Halbierung des Listenpreises beim Steueransatz sollte der XC60 da raus sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Nochmal:
- Die Liste der förderfähigen Autos hat NICHTS mit dem E-Kennzeichen und NICHTS mit der halbierten Besteuerung zu tun!
- Die BAFA-Förderung ("Prämie"😉 hat vom EmoG unabhängige Kriterien (nicht mehr als 50 g CO2 und unter 60t€ "Bafa-Listenpreis"😉.
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 2. Januar 2019 um 21:18:30 Uhr:
Wenn sich da alle so einig sind, dann bin ich mir uneinig, ob ich unserem Steuerbüro nicht einfach die Versteuerung mit 0,5 % anweise.Ob der Steuerprüfer dann wirklich da durchsteigt? Wenn das neue Modelljahr dann tatsächlich auch noch über 40 Kilometer kommt, ist die Verwirrung komplett.
WENN ich ein E-Kennzeichen am Fahrzeug hätte, dann würde ich das eindeutig so tun. Du musst dich schließlich auf deine Zulassungsstelle verlassen können, dass sie §3 EmoG korrekt umsetzt. 😁😁😁
Ich halte aber die Schlussfolgerung mit der PKW-EnVKV für SEHR fragwürdig, denn mit Zulassungen und dem EmoG selbst hat die herzlich wenig zu tun, die regelt ja nur, wie der Verbraucher darüber informiert wird. 😉
Spannend ist, dass das Emog nirgends Infos zur Messmethode hat. WLTP ist nirgends vorgeschrieben, auch nicht im neuen Gesetz.
Zitat:
@tigersclaw1 schrieb am 3. Januar 2019 um 10:24:01 Uhr:
Spannend ist, dass das Emog nirgends Infos zur Messmethode hat. WLTP ist nirgends vorgeschrieben, auch nicht im neuen Gesetz.
Im Evaluierungsbericht wird darauf ausführlich eingegangen. Zu Plug-in-Hybriden siehe vor allem S. 55 ff. und 82 ff.
https://www.bmvi.de/.../...itaetsgesetz-berichterstattung-2018.pdf?...
Naja, ich weiß nicht welche Bedeutung die „Berichterstattung“ zum Emog hat, sie scheint nicht Gesetz zu sein. Im Anhang Seite 84 steht der XC60 mit 45km Reichweite und 49mg CO2, seltsame Werte, da ja anscheinend offiziell...
Habe gerade im Autohaus nachgefragt, im Fahrzeugschein/Brief steht NEFZ und in den CoC Wltp, wobei einmal 35km Reichweite steht und darunter wieder 40km. Mein Autohaus hat wohl auch noch einen XC60 T8 im September mit E-Kennzeichen zugelassen(soviele verkaufen die dort nicht)
Zitat:
@tigersclaw1 schrieb am 3. Januar 2019 um 15:10:30 Uhr:
Naja, ich weiß nicht welche Bedeutung die „Berichterstattung“ zum Emog hat, sie scheint nicht Gesetz zu sein. Im Anhang Seite 84 steht der XC60 mit 45km Reichweite und 49mg CO2, seltsame Werte, da ja anscheinend offiziell...
... der Bericht ist von Juni 2018 -> NEFZ. Die Daten entsprechen denen der MJ2018er-Preisliste, die während der Erstellung und Recherche des Berichts aktuell war.
Also wie ich jetzt erfahren habe, hat unsere Tax-Abteilung des Thema mit dem Finanzministerium NRW abgestimmt. Da wir über 1600 Dienstwagen im Konzern haben und nur noch Hybrid und Elektro bestellen dürfen, ist dies von hoher Relevanz für den Konzern.
Klare Rückmeldung war wohl, dass es keine Regelung gibt und es Bund-Länder-Ebene noch geklärt werden muss. Alle Fragen werden gesammelt und in einem BMF-Schreiben beantwortet. Die Finanzämter sind derzeit angehalten, keinerlei Auskünfte zu geben.
Nach FinMin NRW sind die besseren Werte des COC-Papiers aus Zeile 1+2 anzuwenden! Aber dies ist bisher der Standpunkt für NRW. Die COC-Papiere die ich kenne sind 1+2 NEFZ und 3+4 WLTP.