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E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich

Volvo XC60 U
Themenstarteram 1. August 2018 um 6:22

leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...

Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)

BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.

Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.

Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.

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...deswegen fragte ich ja nach „heutigem Wissen“ oder klarer formuliert wenn das Gesetz im Bundesrat durchgeht wie vom Bundestag beschlossen.

 

Gruß

Martin

V60 T6 TE und T8 TE, V90 T8 TE, S90 T8 TE.

Die WLTP-Werte findet man im Konfigurator in der Zusammenfassung bei Klick auf das kleine "i" bei "Umweltbelastung".

Wltp-V60
Wltp-S90
Wltp-V90

Spannende Anmerkung in der neuen Tagesordnung:"Schriftliches Umfrageverfahren

 

Auf Wunsch des Bundestages behandelt der Bundesrat das Gesetz in verkürzter Frist. Daher holt der Finanzausschuss das Votum seiner Mitglieder durch eine schriftliche Umfrage ein. Sobald dessen Ergebnis vorliegt, wird es an dieser Stelle veröffentlicht."

... naja, da sie dem Entwurf des Finanzausschuss vollumfänglich gefolgt sind, wäre da eine Ablehnung ja sehr überraschend. ;)

Da ich - wenn ich mich dafür noch weiter begeistere ;) - diese Woche noch entscheiden möchte ist es - zumindest für meine Person - schon wichtig ob ich a) das E-Kennzeichen erhalten kann und b) in die 0,5% Besteuerung fallen kann.

Gerade diese beiden Punkte sind für mich ein großer Anreiz. Bzgl. EmoG und BaFa-Förderung beim Kauf sollte es ja kein Problem sein mit den 1500,- Händler- und 1500,- Käuferzuschuss, da dort steht "entweder mind. 40 km Reichweite oder max. 50g/km". ;)

Sehe das aber ebenso aktuell positiv. Mache mir nur meine Gedanken bzgl. der co2-Grenze.

https://www.heise.de/.../...-fuer-elektrische-Dienstwagen-4210485.html

Dort ist z.B. folgende Passage vermerkt:

---------------------------------------------------------------------------

Unklar ist, ob die 0,5-Prozent-Regel für alle Plug-in-Hybridautos gelten wird. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) fordert eigentlich entweder eine maximale CO2-Emission von 50 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

Fachkreise berichten, dass in Übereinstimmung mit EU-Bestimmungen die Grenze von 50 g CO2/km entscheidend sein könnte. Das deutsche EmoG definiert allerdings nicht, ob dieser Wert im alten Messzyklus NEFZ oder im strengeren WLTP unterboten werden muss. Ob es überhaupt eine technische Mindestanforderung bei den Plug-in-Hybriden geben wird, bleibt Gegenstand von Verhandlungen.

---------------------------------------------------------------------------

PS. Und danach müsst Ihr mir alle erklären wie ich einen Hybrid zu fahren habe. ;)

Lassen wir uns überraschen, sagte die Dame, als Sie in die Glaskugel schaute. ;);)

Der Heise Artikel ist ja schon kalter Kaffee. Die Begrenzung ist längst drin mit Verweis aufs EmoG, fliegt sicher nicht mehr raus. Bzgl. WLTP/NEFZ habe ich etwas ausführlicher im 90er Bereich beim passenden Thema recherchiert.

https://www.motor-talk.de/.../...der-emog-grenzwerte-t6406350.html?...

Hallo,

auf der Bafa Seite ist doch extra der Verweis auf das neue Verfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies für die Dienstwagenregelung noch geändert wird. Würde mich sehr freuen, da ich gerne mir das Auto leasen möchte, aber glaube nicht wirklich dran...

http://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_node.html

Moin zusammen:

habe heute meinen T8 mit E-Kennzeichen zugelassen bekommen. Die Zulassungsstelle hat sich zwar erst zickig angestellt - und musste Nachforschungen anstellen - aber alles im grünen Bereich!

Gratulation, es lohnt sich wohl doch zu kämpfen!

am 2. Januar 2019 um 13:27

Einen XC60 T8?

Ja, XC60 T8

IMG_2019-01-02_14-48-59.jpeg
am 2. Januar 2019 um 14:08

Ist ja irre, er erfüllt weder die eine noch die andere Anforderung für ein E-Kennzeichen und bekommt trotzdem eins.

@Teja - was heißt denn "Nachforschungen" - womit konntest du denn die Zulassungstelle überzeugen? :o

Überzeugt hat sie der Volvohändler, wobei die Zulassungsstelle sich selber erkundigt hat (Fahrzeugübergabe hat sich dadurch verzögert). Von mir kam der Hinweis eines früheren Posts hier im Treat (§ 3). Entsprechend herrschte bei der ZS erst Ratlosigkeit (neues Jahr, neue Richtlinien), aber nachdem nachgeforscht wurde, habe ich mein E-Kennzeichen erhalten.

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