E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich

Volvo XC60 U

leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...
Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)

BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.

Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.

Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.

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Zitat:

@Schnorrgoigl schrieb am 4. November 2018 um 22:37:09 Uhr:


Was ist denn der V60 D6 Twin Engine der da drin steht ?

Dass ist "der alte" V60, mit dem 5-ender Diesel.

Im Titel dieses Thread steht "ab EZ 1.9.2019" - d.h. also, nach aktuellem Stand kann der XC60 T8 bis dahin aber noch mit E-Kennzeichen zugelassen werden? Ich hatte versucht zu googlen, ab wann WLTP bei den Bedingungen für E-Kennezichen eine Rolle spielt - und nichts gefunden .....

Das sollte wohl 1.9.2018 heißen. Und noch mal, weil hier alles durcheinander geht:

  • Die E-Mobilitätsförderung mit einer Kaufprämie von 3000 Euro für PIH ist die eine Sache und gilt nur für die Fahrzeuge, die in der Liste des WiMi stehen. Voraussetzung dafür ist nicht die Reichweite, sondern sie nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer verursachen. Das hat aber nichts zu tun mit den Bedingungen für die Erteilung von
  • E-Kennzeichen, die je nach Kommune unterschiedliche Vorteile bieten oder auch nicht. Voraussetzung für ein E-Kennzeichen ist eine elektrische Reichweite von 40 km. Davon wiederum zu unterscheiden ist die für Neuzulassungen ab 1.1.2019 geltende Reduzierung des
  • geldwerten Vorteils von selbst genutzen Dienstwagen auf 0,5% des Listenpreises, die für alle PIH und EV gilt, also auch für alle Volvo PIH, die ab dem 2.1.19 zugelassen werden.

1.9.2018 ist korrekt, war ein Tippfehler, habe ich geändert.
Korrektur für oben:
- EMoG-Förderung Kaufprämie: ab 40 km Reichweite UND höchstens 50 g CO2 UND Bafa-Nettolistenpreis unter 60.000€ UND auf der Bafa-Liste
- E-Kennzeichen: ab 40 km Reichweite ODER höchstens 50 g CO2
- Dienstwagen: auch wenn überall immer von 0,5% geredet wird, ist das in der Anwendung nicht korrekt. Den tatsächlich sagt der Gesetzesentwurf, dass „die Hälfte des Listenpreises“ angesetzt wird (dann mir 1%-Regelung). Nun kann man reagieren: „Ist doch identisch im Ergebnis!“ - Nein, denn damit ist dann klar, dass es auch für die 0,03% pro Kilometer zum Arbeitsplatz eine Halbierung gibt.

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Keine 0,5% für den XC60 T8, weil der EmoG zählt und damit kein E Kennzeichen und auch keine Steuererleichterung... Sehr schade...

Jepp, ist so. Zulassung erfolgt bei mir dann hoffentlich nächste Woche. 😉

Zitat:

@gseum schrieb am 9. November 2018 um 01:20:07 Uhr:


Jepp, ist so. Zulassung erfolgt bei mir dann hoffentlich nächste Woche. 😉

Der 2. Januar kommt bei dir dieses Jahr aber sehr früh 😁😎

Zitat:

@tigersclaw1 schrieb am 8. November 2018 um 22:01:18 Uhr:


Keine 0,5% für den XC60 T8, weil der EmoG zählt und damit kein E Kennzeichen und auch keine Steuererleichterung... Sehr schade...

Wenn das wirklich so sein sollte, wird es bei mir kein XC60 T8, sondern ein Mercedes E300de.
Eines ist auf jeden Fall sicher, ich warte bis 2019 bevor ich mich entscheide.

Sorry für das kurze OT:

Für den V60 T8 zählt aber die Steuererleichterung etc.?

Wo kann man die Bestätigung bzgl der 0,5 % bzw Halbierung des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung lesen? Über die Suchmaschine kommen zumeist Foren und Zeitungsberichte.

Es gibt noch keine Bestätigung. Das Gesetz ist in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag in der Ausschussfassung (vgl. Artikel 2, Absatz 2a, Punkt 2) angenommen worden und muss jetzt noch mal in den Bundesrat.

Da die derzeitige Fassung die Fahrzeuge an das EmoG §3 Absatz 2 Punkt 1 oder 2 ankoppelt, ist der V60 T8 drin (45 km Reichweite nach WLTP).

V60 T8 WLTP Werte

Nochmals vielen Dank gseum.

Weiß zufällig einer wann das Thema im Bundesrat behandelt wird ?
Also ab wann gibt es Gewissheit ?

Steht noch nicht fest, ob im Dezember oder wann..

Zitat:

@Schnorrgoigl schrieb am 11. November 2018 um 18:27:14 Uhr:


Weiß zufällig einer wann das Thema im Bundesrat behandelt wird ?
Also ab wann gibt es Gewissheit ?

23 November.

Welche Volvo Modelle, nach heutigem Wissen, haben denn eine Chance von der 0,5% Regelung zu profitieren?

Gruß
Martin

Ich würde sagen: Gar keine - da das Gesetz ja noch gar nicht da ist.

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