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Dynamische Blinker

Audi A5 8T Coupe

Hey liebe Freunde,
ich konnte leider noch kein Thread zu diesem Thema finden.
Ich bin verliebt in diese Dynamischen Blinker.
die aber durchgehend aufleuchten und nicht teil teil.
Genau wie in diesem Video ( https://www.youtube.com/watch?v=TZA5rLQItpQ ) wollte ich die haben, ich glaube nur mit einem modul plug & play wird das nicht klappen.

habt ihr ideen wie ich das machen könnte?

Beste Antwort im Thema

Immer diese Getöse wenn mal jemand was nicht ganz legales am Fahrzeug hat.
Erstens verliert nicht das Fahrzeug die BE, sondern nur das manipulierte Bauteil und dies führt auch nicht automatisch zum Verlust der Versicherungsleistung im Falle eines Unfalls.
Erst wenn die Manipulation des Bauteils ursächlich für den Unfall war, kann die Versicherung einen möglichen Regress einfordern. Was an einem gut sichtbaren dynamischen Blinker einen Unfall auslösen kann, muss man wohl noch untersuchen: massenhafte Unfälle des A6 oder A7 mit dynamischen Blinker sind zur Zeit wohl eher nicht bekannt 😉

.. einfach mal den Stock aus dem Arsch ziehen und locker machen 🙂

86 weitere Antworten
86 Antworten

Zitat:

@geburg schrieb am 11. April 2016 um 11:47:13 Uhr:



Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 09:15:30 Uhr:


Sind die eigentlich vom TÜV abgenommen? Wenn ja, dann würde mich interessieren, was du für die Einzelabnahme bezahlt hast. Wenn nicht, verliert dein Fahrzeug die Zulassung, und die Blauen können dein Fahrzeug stilllegen.

Zitat:

@geburg schrieb am 11. April 2016 um 11:47:13 Uhr:



Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 09:48:01 Uhr:


Dann würde ich die Finger davon lassen. Es sei denn, man nutzt das Fahrzeug rein zu Showzwecken.

Kannst Du halten, wie du magst. Mache ich genauso.
Aber vielen Dank für Deine Belehrungen...
😎😁

Ist ja deine Entscheidung. Jedenfalls sollte Dir klar sein, dass im Falle eines Unfalls auch dein Versicherungsschutz erlischt (Haftpflicht), da das Fahrzeug nicht der Stvo entspricht. D. h. wenn's rauscht und du bist schuld, trägst du die Kosten aus eigener Tasche...nicht nur deine, sonder auch die des Gegners. Hoffentlich hast du was zurückgelegt, sonst freut sich der Anwalt des Unfallgegners.

Wenn dir einer reinfährt, egal ob schuld oder nicht, kann der sich ja auf jeden Fall freuen. Denn er hat keine Schuld, da du ja mit deinem Fahrzeug illegal am Straßenverkehr teilnimmst.

Bin außerdem mal gespannt, was der nächste TÜV dazu sagt.; ggf. gibt's keine Plakette. 😉

😎

Ideal wäre dann ein Schalter am Gehäuse der Rückleuchten 😉 Normalblinker oder dynamisch. Zumindest für den TÜV wäre das doch ideal.

der ist (indirekt) da ;-)
zwar nicht als Schalter, aber auf eine andere, ganz simple Weise kann man auf
"Normalbetrieb" umschalten

Zitat:

@geburg schrieb am 11. April 2016 um 12:30:56 Uhr:


der ist (indirekt) da ;-)
zwar nicht als Schalter, aber auf eine andere, ganz simple Weise kann man auf
"Normalbetrieb" umschalten

Dann ist ja alles geritzt. 😉 😁

wie können die wissen ob die Blinker so leuchten müssen oder nicht?

Ich würde meine auch gerne so umbauen oder umbauen lassen. Was kostet der Spass mit allem?

Zitat:

@perlibu schrieb am 11. April 2016 um 14:49:33 Uhr:


wie können die wissen ob die Blinker so leuchten müssen oder nicht?

Glaub mir, ein findiger TÜV-Prüfer weiß dass...und die Rennleitung ebenfalls. 😉

Ein Freund von mir ist Ausbilder bei der Polizei. Sein Fachgebiet ist Verkehrsrecht. Und er bekommt von jedem Modell die technischen Spezifikationen der Zulassungsprüfung vom KBA. Natürlich als Datenbank in el. Form.

Und diese Specs können mittlerweile die Rennleiter ebenfalls online im Streifenwagen abrufen. 😉

ok, dann ja. Aber auch nicht alle. Bei uns in der CH, kann ich mir das nicht vorstellen, dass diese wissen ob mein Jahrgang das haben sollte oder nicht. Dann noch bei jedem Auto, jeder Marke und jedem Modell. Fast unmöglich...

trotzdem, was kostet der Spass?

Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 09:48:01 Uhr:


...... Es sei denn, man nutzt das Fahrzeug rein zu Showzwecken.

Also ich nutze meinen A5 seit 2008 rein zu Showzwecken.😎

Ansonsten fahr in nämlich mim Rad. 😁

Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 14:56:30 Uhr:



Zitat:

@perlibu schrieb am 11. April 2016 um 14:49:33 Uhr:


wie können die wissen ob die Blinker so leuchten müssen oder nicht?

Glaub mir, ein findiger TÜV-Prüfer weiß dass...und die Rennleitung ebenfalls. 😉

Ein Freund von mir ist Ausbilder bei der Polizei. Sein Fachgebiet ist Verkehrsrecht. Und er bekommt von jedem Modell die technischen Spezifikationen der Zulassungsprüfung vom KBA. Natürlich als Datenbank in el. Form.

Und diese Specs können mittlerweile die Rennleiter ebenfalls online im Streifenwagen abrufen. 😉

Und da steht dann drin, dynamischer Blinker oder nicht?
Beim TÜV vor zwei Jahren hat der TÜV Prüfer bemängelt, dass die elektromechanische Parkbremse aufmacht, auch wenn der Gurt nicht angelegt ist. Er hat ewig in einer Datenbank nach Hinweisen gesucht, musste aber irgendwann aufgeben. Ob das ab Werk so war oder nicht, konnte er nicht prüfen. Dazu hätte er sicher erst beim Hersteller anrufen müssen, die dann schriftlich Auskunft geben. Bei einer normalen Polizeikontrolle, wird das nichts... dann Mängelschein...

ja ok, kann gut sein.

Bei wem muss ich mich melden, wenn ich das auch will?

Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 11:59:58 Uhr:



Zitat:

@geburg schrieb am 11. April 2016 um 11:47:13 Uhr:

Zitat:

@knolfi schrieb am 11. April 2016 um 11:59:58 Uhr:



Zitat:

@geburg schrieb am 11. April 2016 um 11:47:13 Uhr:


Kannst Du halten, wie du magst. Mache ich genauso.
Aber vielen Dank für Deine Belehrungen...
😎😁

Ist ja deine Entscheidung. Jedenfalls sollte Dir klar sein, dass im Falle eines Unfalls auch dein Versicherungsschutz erlischt (Haftpflicht), da das Fahrzeug nicht der Stvo entspricht. D. h. wenn's rauscht und du bist schuld, trägst du die Kosten aus eigener Tasche...nicht nur deine, sonder auch die des Gegners. Hoffentlich hast du was zurückgelegt, sonst freut sich der Anwalt des Unfallgegners.

Wenn dir einer reinfährt, egal ob schuld oder nicht, kann der sich ja auf jeden Fall freuen. Denn er hat keine Schuld, da du ja mit deinem Fahrzeug illegal am Straßenverkehr teilnimmst.

Bin außerdem mal gespannt, was der nächste TÜV dazu sagt.; ggf. gibt's keine Plakette. 😉

😎

Naja, im Prinzip ist das alles korrekt, was du schreibst, aber mir persönlich sind nicht genehmigte dynamische Blinker 100x lieber als das beschissene Proleten US-Standlicht, das immer mehr überhand auf den Straßen nimmt. Ich hoffe, die Blauen greifen da mal hart durch und machen mal eine "Aktion-Scharf" gegen diesen Humbug. Denn diesen Wahnsinnigen ist es einfach nicht klar, was damit alles passieren kann.

die müssen sich um Blitzermarathon`s kümmern- das bringt mehr in den Kassen

Scotty, immer diese bösen Unterstellungen! 😉
Der Blitzermarathon dient doch der Sicherheit und nicht der Abzocke 😉

Immer diese Getöse wenn mal jemand was nicht ganz legales am Fahrzeug hat.
Erstens verliert nicht das Fahrzeug die BE, sondern nur das manipulierte Bauteil und dies führt auch nicht automatisch zum Verlust der Versicherungsleistung im Falle eines Unfalls.
Erst wenn die Manipulation des Bauteils ursächlich für den Unfall war, kann die Versicherung einen möglichen Regress einfordern. Was an einem gut sichtbaren dynamischen Blinker einen Unfall auslösen kann, muss man wohl noch untersuchen: massenhafte Unfälle des A6 oder A7 mit dynamischen Blinker sind zur Zeit wohl eher nicht bekannt 😉

.. einfach mal den Stock aus dem Arsch ziehen und locker machen 🙂

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