Dumme Situation bei Mini-Unfall

BMW 3er E46

Moin,
bin da grade in einer saudummen Situation bezüglich eines Parkplatzremplers und wollte mal nachhören ob hier jemand ist dem schon soetwas Ähnliches passiert ist. Evtl. kann ich mir ein paar Ratschläge holen.
Also die Sache war wie folgt:

Ich (alleine im Auto) wollte vom Parkplatz eines Supermarkts runterfahren und stehe in der Ausfahrt zur Hauptstraße. Rechts von der Ausfahrt hält ein Audi auf der Hautstraße. Ich warte und beobachte den Verker der von links kommt. Plötzlich rumpelt es und der Audi hat versucht rückwärt in die Ausfahrt einzufahren (wahrscheinlich um zu drehen oder sowas) und hat mich übersehen. Dabei hat er meine Frontschürze vorne rechts beschaädigt. Laut Gutachen muß lackiert und Pralldämpfer getauscht werden. Was am Audi war kann man nicht genau sagen, der war irgendwie generell recht verbeult. Naja, jdenfalls ich und der Typ steigen aus und der russiche Mitbürger sagt "Kein Problem, Auto ist versichert". Ich denke, ok, dann is ja gut. Kurz drauf steigt seine Frau oder Freundin aus dem Auto redet kurz mit Ihm auf russisch und sagt dann ganz schnippsch zu mir "Und was ist wenn ich jetzt behaupte es wäre anders gewesen?" Da bin ich dann ausgetickt und habe sofort die Polizei gerufen. Da mir am Telefon gesagt wurde, die Autos sollten nicht bewegt werden, habe ich dann begonnen die Unfallstelle abzusperren und versucht Zeugen aufzutreiben. Natürlich wollte keiner was gesehen haben, also nix Zeuge. Der Unfallgegner hat in der Zeit sein Auto wegefahren, obwohl ich gesagt hatte es sollte stehen bleiben. Als dann die Polizei eintraf habe ich eine Aussage gemacht und der Andere hat gesagt "ich sag nix ohne Anwalt".
die Polizei hat dem dann ein Bußgeld ausgestellt wegen Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren, doch er hat die Schuld abgewiesen und nicht bezahlt. Danach sind die dann einfach wieder gefahren.
Und jetzt kommts, der Typ ruft mich eine Tag drauf abends an und sagt er will sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen, weil ich Ihm ja hinten drauf gefahren sei - toll.

Was mach ich jetzt ? Rechtschutzversicherung habe ich leider seid 31.12 keine mehr. Ich habe zwar schon ne neue Rechtschutz, aber die haben ja immer Sperrfrist am Anfang.
Wie stehen hier Eurer Meinung nach die Chancen und wie würdet Ihr Euch verhalten, von der Briefbombenmethode mal abgesehen ?

Bin für jeden Tipp dankbar.

thx,
Thorsten

95 Antworten

Wenn der Unfallgegner bei seiner falschen Aussage bleibt, dann würde ich auf jeden Fall eine Anzeige machen.

Wird der andere dann zwar wahrscheinlich auch machen, aber du hast die Anzeige dann als erstes gemacht. Ist dann ein wenig glaubwürdiger.

@itw2000
habe gerade online bei HUK24 nachgesehen. Ich kann keine Wartezeit bei Unfall entdecken.

Zitat:

Original geschrieben von khk7844


@itw2000
habe gerade online bei HUK24 nachgesehen. Ich kann keine Wartezeit bei Unfall entdecken.

Ich habe das aber am Telefon gesagt bekommen und meine es auch gelesen zu haben. Muß ich zuhause in den AGBs die mir damals zugeschickt wurden nochmal nachsehen.

@itw2000

Mit Wartezeiten wollen sich die Versicherungen vor vorhersehbaren Ereignissen schützen, z.B. Mieterhöhungen, Eigentümerwechsel oder Streß am Arbeitsplatz, damit nicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn Ärger droht.

Ein Unfall ist dagegen nicht vorhersehbar, deshalb Wartezeitverzicht.

Ähnliche Themen

Was ich jetzt aber nicht verstehe ist ob das Beispielurteil hier auch noch zutrifft, da itw2000 ja in der Einfahrt gestanden und gewartet hat. Daher frag ich mich, was soll er denn sonst machen? Sich in Luft auflösen?

Ich glaube nicht, daß das Urteil hier vergleichbar ist. Es ist halt das Problem, das dem Gericht zu vermitteln.

Ich hab mir schon oft gedacht, mir so ne Videoanlage ins Auto zu bauen wie die Bullen sie einsetzen die vorneraus durch die Scheibe filmt.

Hallo,

wie das mit der Rechtssprechung genau ist kann ich leider nicht sagenund hatte solch einen unfall bisher auch noch nicht!
Möchte dir aber mein Beileid aussprechen und finde das es solche Leute gibt einfach nur zum Kot...... ! ! !

Naja was ich noch sagen kann ist das was mir einmal passiert ist!
stand damals vorwärtz mit meinem Wagen in einer parkbucht auf einem großen parkplatz. Beim rückwarts herraus fahren schoss damals ein Golf 3 Variant vorbei (hinter meinem Heck). bedauerlicher weise war an meinem Fiat keine Abnehmbare AHK dran sondern eine starre. Ergo ich habe ihm 1 Kotflügel 2 Türen und hinten den radlauf aufgerissen und 1 reifen war platt. Naja jeder kann sich denken das bei einem solchen Schaden der Golf zu schnell war oder?
Naja auf jeden Fall wurde vor gericht gesagt das ich 100% des Schadens zu tragen habe weil ich mich aus der Parkbucht bewegt habe. Auf dem Parkplatz stand extra ein Schild das dort die Straßenverkehrsordnung herscht. Daher wurde angenommen das der Weg auf dem der Golf gefahren ist quasie eine Hauptstraße war und ich mich hätte versichern müssen das dort kein Auto fuhr. Egal war daher die Geschwindigkeit des Fahrzeuges
Naja bei dir ist es dann so das der Audi ja den parkplatz befahren hat, er also schauen musste ob sich dort ein Fahrzeug befindet! Und wenn ich jetzt überlege wie eure beiden Stoßstangen ausschauen und sie vergleiche kann ich doch den Winkel des Zusammenstoßes rekonstruieren. Dann muss sich ja ergeben das er rückwärts von der Hauptstraße gekommen ist. (Habe jetzt mal angenommen das er auf dem Standstreifen bzw. Bürgersteig gestanden hat was den Winkel wesentlich spitzer werden lässt. und keiner der von einem Parkplatz auf eine Hauptstraße fährt fährt erst kurz auf den Fussweg bzw Standstreifen.
So würde ich argumentieren und zu einem Anwalt gehen. Denn ich meine irgendwo mal gehört zu haben das wenigstens die Beratung bei einem kostenlos ist. Wenn du dann zu einem kommst der dich nicht übers Ohr hauen will und das schnelle Geld sieht, wird er dir evtl sagen das die Chancen für dich zu Klagen gut stehen oder ob du es lieber lassen solltest!?!

Weiß nciht! Aber das ist so mein leihenhafter Gedankengang! Aber Versuch macht kluch oder ? ? ?

Gruß Seb!

PS. Halt uns doch bitte auf dem laufenden.

wenn du keine rsv hast, biste vielleicht mitglied im autoclub, die können dir wenigstens ne guten fachanwalt nennen. da ich schon ein paar unfälle hatte, nicht immer schuld lernt man natürlich immer dazu wie man was am besten macht.

das erste was man lernt ist, traue nie deinem unfallgegner egal wie freundlich er nach dem Unfall ist.

1. immer Polizei rufen

1. Skizze anfertigen vom Unfallort mit Beschreibung wie es zu diesem kam. Wichtig ist auch wie es drum herum aussah. Parkplätze, Baustellen etc.pp

3. Fotos vom Unfallort anfertigen

4. Gegnerische Versicherung anrufen, die senden einem dann einen Brief zum Unfallhergang, den du ausfüllst

5. Termin beim Anwalt, der deine Rechte durchsetzen soll.

Ohne Rechtschutzversicherung musste die Kosten leider vorstrecken für einen Anwalt, die dir aber im Nachhinein von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.

Ab einem Schaden von 400 Euro spricht man nicht mehr vom Bagatellschaden, du kannst dir also einen freien Gutachter suchen. Zu empfehlen ist immer einer von einer Fachwerkstatt, der mit der zusammen arbeit. Kommt der gegnerischen der Betrag zu hoch vor, darf sie einen eigenen schicken. Wichtig ist noch, das du den Schaden an deinem Auto auch noch fotografierst, sollte dir nämlich ne LKW nächste Mal um die Ecke kommen.....

Was schon mal positiv ist, dass die Polizei deinem Gegner die Schuld zugesprochen hat, was aber nicht unbedingt heiß, dass er Schuld hat. Somit wird die gegnerische Versicherung den Schaden von dir erstmal unter Vorbehalt zahlen.

Wichtigste ist erstmal Skizze anfertigen, solange alles frisch ist, gegnerische Versicherung anrufen und den Schaden melden.

Eine Erstberatung beim Anwalt darf maximal 190 Euro kosten. Solltest du ihm das Mandat erteilen können sie mit der weiteren Arbeit verrechnet werden.

Ich kann leider nur aus meiner Erfahrung berichten und bis jetzt ist immer alles gut gelaufen.

Kann mich noch erinnern, das ick damals zu DM Zeiten knapp 700 DM nur alleine für die Verhandlung vor gericht zahlen durfte.

Insgesamt kam ich damals auf knapp 1300 DM an Anwalts -und Gerichtskosten, weil jemand meinte mich anzeigen zu müssen wegen Unfallflucht. So schnell kann es gehen. Wurde natürlich freigesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von BenMitWagen


Ich hab mir schon oft gedacht, mir so ne Videoanlage ins Auto zu bauen wie die Bullen sie einsetzen die vorneraus durch die Scheibe filmt.

Genau das hat mich im April 2004 davor gerettet auf einem 9.000 Euro-Schaden selber sitzen zu bleiben.

Damals hatte ich eine Videokamera im Auto und laufen und dabei eine Tour abgefahren - und schwupp hat's geknallt - die Polizei hat direkt am Unfallort meine Unschuld bestätigt. Ansonsten wäre ich voll schuld gewesen.

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von lncognito


Ruf mal bei Deiner Versicherung an, gib dort das gegnerische Kennzeichen durch und mach deutlich, dass Du höchstwahrscheinlich Opfer eines Versicherungsbetruges wirst. Sie sollen mal prüfen, ob es zu diesem Fahrzeug, bzw. Versicherungsnehmer bereits Schadensregulierungen anderer Versicherer gibt.

Das wäre IMHO die sinnvollste Vorgehensweise im vorliegenden Fall.

Moin,

aufgrund Deiner Parkposition sollte man bei einem GUTEN FOTO erkennen können, dass Dein Fahrzeug von Dir an der Stelle abgestellt wurde und das andere Fahrzeug Dir hereingefahren sein muss.

Die Tatsache, dass die Polizei Deinem Unfallgegner ein Verwarngeld ausgesprochen hat, ist für Dich ebenfalls POSITIV.

Hinsichtlich der Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung.

In den Versicherungsbedingungen steht:

§4 Abs 1.
[...] Für die Leistungsarten nach § 2 b) bis g) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) [...]

und die Leistungsarten:

§ 2 – Leistungsarten
[...] Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz (gekürzt)

a) Schadenersatz-Rechtsschutz
b) Arbeits-Rechtsschutz
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
i) Straf-Rechtsschutz
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
l) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Es geht in Deinem Fall um das AKTIVE Fordern von Schadenersatz gemäß Punkt a und dafür gibt es KEINE Wartezeit. Gleichzeitig kann es auch um die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen gehen und dies ist eine Leistung Deiner KFZ-HAFTPFLICHTversicherung.

Du brauchst Dir hinsichtlich der Versicherungen also KEINE Gedanken machen.

ZUSÄTZLICH würde ich derzeit der eigenen KFZ-Versicherung schreiben und sie auffordern KEINESFALLS Zahlungen an den Unfallgegner zu leisten also ein ZAHLUNGSVERBOT auszusprechen.

Ferner natürlich zum KFZ-Sachverständigen und die Beweise sichern lassen und zum Fachanwalt für Verkehrsrecht (-> beim ADAC nachsehen).

Fall Du noch weitere Fragen haben solltest, dann schreib mich an 🙂

Beste Grüße

Hast du dich im Supermarkt man informiert, ob sie vielleicht eine Kamera auf dem Gelände befindet.
In meinem Bekanntenkreis war eine ähnliche Situation.
Auf dem Band konnte man deutlich sehen das, sich das Auto des Unfallopfers nicht bewegt hat und damit war er aus dem schneider.

Gruß Thomas

Hi, zusammen.
Erstmal danke für die vielen Tipps. Versuche jetzt mal auf ein paar Sachen zu Antworten:

Zitat:

Original geschrieben von khk7844


@itw2000
Mit Wartezeiten wollen sich die Versicherungen vor vorhersehbaren Ereignissen schützen, z.B. Mieterhöhungen, Eigentümerwechsel oder Streß am Arbeitsplatz, damit nicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn Ärger droht.
Ein Unfall ist dagegen nicht vorhersehbar, deshalb Wartezeitverzicht.

Also ich habe ja NUR ein KFZ-Rechtsschutzversicherung und hab nochmal nachgeschaut. In meinen KFZ-Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen steht folgender Satz: "...Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist und nicht durch eine Rechtshandlung vor Vertragsbeginn ausgelöst wurde ..."

Also würde ich sagen, leider doch Wartezeit.

Zitat:

Original geschrieben von BenMitWagen


Was ich jetzt aber nicht verstehe ist ob das Beispielurteil hier auch noch zutrifft, da itw2000 ja in der Einfahrt gestanden und gewartet hat. Daher frag ich mich, was soll er denn sonst machen? Sich in Luft auflösen?

Ich glaube nicht, daß das Urteil hier vergleichbar ist. Es ist halt das Problem, das dem Gericht zu vermitteln.

Genau so denke ich auch, aber wie will ich das beweisen ?

Zitat:

Original geschrieben von Sternsinger81


Hallo,

wie das mit der Rechtssprechung genau ist kann ich leider nicht sagenund hatte solch einen unfall bisher auch noch nicht!
Möchte dir aber mein Beileid aussprechen und finde das es solche Leute gibt einfach nur zum Kot...... ! ! !

Naja was ich noch sagen kann ist das was mir einmal passiert ist!
stand damals vorwärtz mit meinem Wagen in einer parkbucht auf einem großen parkplatz. Beim rückwarts herraus fahren schoss damals ein Golf 3 Variant vorbei (hinter meinem Heck). bedauerlicher weise war an meinem Fiat keine Abnehmbare AHK dran sondern eine starre. Ergo ich habe ihm 1 Kotflügel 2 Türen und hinten den radlauf aufgerissen und 1 reifen war platt. Naja jeder kann sich denken das bei einem solchen Schaden der Golf zu schnell war oder?
Naja auf jeden Fall wurde vor gericht gesagt das ich 100% des Schadens zu tragen habe weil ich mich aus der Parkbucht bewegt habe. Auf dem Parkplatz stand extra ein Schild das dort die Straßenverkehrsordnung herscht. Daher wurde angenommen das der Weg auf dem der Golf gefahren ist quasie eine Hauptstraße war und ich mich hätte versichern müssen das dort kein Auto fuhr. Egal war daher die Geschwindigkeit des Fahrzeuges
Naja bei dir ist es dann so das der Audi ja den parkplatz befahren hat, er also schauen musste ob sich dort ein Fahrzeug befindet! Und wenn ich jetzt überlege wie eure beiden Stoßstangen ausschauen und sie vergleiche kann ich doch den Winkel des Zusammenstoßes rekonstruieren. Dann muss sich ja ergeben das er rückwärts von der Hauptstraße gekommen ist. (Habe jetzt mal angenommen das er auf dem Standstreifen bzw. Bürgersteig gestanden hat was den Winkel wesentlich spitzer werden lässt. und keiner der von einem Parkplatz auf eine Hauptstraße fährt fährt erst kurz auf den Fussweg bzw Standstreifen.
So würde ich argumentieren und zu einem Anwalt gehen. Denn ich meine irgendwo mal gehört zu haben das wenigstens die Beratung bei einem kostenlos ist. Wenn du dann zu einem kommst der dich nicht übers Ohr hauen will und das schnelle Geld sieht, wird er dir evtl sagen das die Chancen für dich zu Klagen gut stehen oder ob du es lieber lassen solltest!?!

Weiß nciht! Aber das ist so mein leihenhafter Gedankengang! Aber Versuch macht kluch oder ? ? ?

Gruß Seb!
PS. Halt uns doch bitte auf dem laufenden.

Das Urteil kann ich jetzt auch nicht verstehen. Aber da sieht man mal wieder wie willkürlich solche Sachen vor Gericht ausgelegt werden können.

Bei mir war da leider weder ein Standstreifen noch ein Bürgersteig, der Audi stand vorher einfach auf der Fahrbahn und fuhr dann zurück. Am Winkel wird also auch nichts zu rekonstruieren sein, leider.

Zitat:

Original geschrieben von borstelc20ne


wenn du keine rsv hast, biste vielleicht mitglied im autoclub, die können dir wenigstens ne guten fachanwalt nennen. da ich schon ein paar unfälle hatte, nicht immer schuld lernt man natürlich immer dazu wie man was am besten macht.

das erste was man lernt ist, traue nie deinem unfallgegner egal wie freundlich er nach dem Unfall ist.

1. immer Polizei rufen

1. Skizze anfertigen vom Unfallort mit Beschreibung wie es zu diesem kam. Wichtig ist auch wie es drum herum aussah. Parkplätze, Baustellen etc.pp

3. Fotos vom Unfallort anfertigen

4. Gegnerische Versicherung anrufen, die senden einem dann einen Brief zum Unfallhergang, den du ausfüllst

5. Termin beim Anwalt, der deine Rechte durchsetzen soll.

Ohne Rechtschutzversicherung musste die Kosten leider vorstrecken für einen Anwalt, die dir aber im Nachhinein von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.

Ab einem Schaden von 400 Euro spricht man nicht mehr vom Bagatellschaden, du kannst dir also einen freien Gutachter suchen. Zu empfehlen ist immer einer von einer Fachwerkstatt, der mit der zusammen arbeit. Kommt der gegnerischen der Betrag zu hoch vor, darf sie einen eigenen schicken. Wichtig ist noch, das du den Schaden an deinem Auto auch noch fotografierst, sollte dir nämlich ne LKW nächste Mal um die Ecke kommen.....

Was schon mal positiv ist, dass die Polizei deinem Gegner die Schuld zugesprochen hat, was aber nicht unbedingt heiß, dass er Schuld hat. Somit wird die gegnerische Versicherung den Schaden von dir erstmal unter Vorbehalt zahlen.
Wichtigste ist erstmal Skizze anfertigen, solange alles frisch ist, gegnerische Versicherung anrufen und den Schaden melden.
Eine Erstberatung beim Anwalt darf maximal 190 Euro kosten. Solltest du ihm das Mandat erteilen können sie mit der weiteren Arbeit verrechnet werden.
Ich kann leider nur aus meiner Erfahrung berichten und bis jetzt ist immer alles gut gelaufen.
Kann mich noch erinnern, das ick damals zu DM Zeiten knapp 700 DM nur alleine für die Verhandlung vor gericht zahlen durfte.
Insgesamt kam ich damals auf knapp 1300 DM an Anwalts -und Gerichtskosten, weil jemand meinte mich anzeigen zu müssen wegen Unfallflucht. So schnell kann es gehen. Wurde natürlich freigesprochen.

Im Autoclub bin ich leider auch nicht, aber den Schaden hatte ich der gegnerischen Versicherung schon direkt am gleichen Tag gemeldet. Die haben auch schon ein Gutachten erstellen lassen, soll ca. 800 EUR+Steuer kosten. Ich lasse da jetzt auch kein Gegengutachten machen, bin ja schon froh wenn ich überhaupt was bekomme und die Sache endlich aus der Welt ist.

Also ne Beratung beim Anwalt werde ich auf jeden Fall mal machen, kann ja nicht so teuer sein.

Da hast Du ja damals nochmal Glück gehabt, die Gerichtskosten wurden Dir doch bestimmt ersetzt, oder ?

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,
aufgrund Deiner Parkposition sollte man bei einem GUTEN FOTO erkennen können, dass Dein Fahrzeug von Dir an der Stelle abgestellt wurde und das andere Fahrzeug Dir hereingefahren sein muss.
Die Tatsache, dass die Polizei Deinem Unfallgegner ein Verwarngeld ausgesprochen hat, ist für Dich ebenfalls POSITIV.
Hinsichtlich der Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung.
In den Versicherungsbedingungen steht:
§4 Abs 1.
[...] Für die Leistungsarten nach § 2 b) bis g) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) [...]
und die Leistungsarten:
§ 2 – Leistungsarten
[...] Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz (gekürzt)
...
Gleichzeitig kann es auch um die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen gehen und dies ist eine Leistung Deiner KFZ-HAFTPFLICHTversicherung.
Du brauchst Dir hinsichtlich der Versicherungen also KEINE Gedanken machen.
ZUSÄTZLICH würde ich derzeit der eigenen KFZ-Versicherung schreiben und sie auffordern KEINESFALLS Zahlungen an den Unfallgegner zu leisten also ein ZAHLUNGSVERBOT auszusprechen.
Ferner natürlich zum KFZ-Sachverständigen und die Beweise sichern lassen und zum Fachanwalt für Verkehrsrecht (-> beim ADAC nachsehen).
Fall Du noch weitere Fragen haben solltest, dann schreib mich an 🙂

Beste Grüße

Meine Handybilder sind recht dürftig, ich werde die gleich noch reinstellen. Die Bilder von der Polizei dürften besser sein, da ist das Fahrzeug des Unfallgegners aber schon woanders geparkt, meins wurde aber nicht bewegt.

Das die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen eine Leistung meiner KFZ-HAFTPFLICHTversicherung ist wußte ich bisher nicht. Danke für die Info, da werde ich die Versicherung morgen direkt mal mit konfrontieren und ein Zahlungsverbot aussprechen.

So, dann will ich jetzt mal versuchen die Bilder online zu stellen.
Aber erwartet nicht zuviel, sind nicht besonders gut.

Gruß,
Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von Tomelino


Hast du dich im Supermarkt man informiert, ob sie vielleicht eine Kamera auf dem Gelände befindet.
In meinem Bekanntenkreis war eine ähnliche Situation.
Auf dem Band konnte man deutlich sehen das, sich das Auto des Unfallopfers nicht bewegt hat und damit war er aus dem schneider.

Gruß Thomas

Also ich denke der Supermarkt hat keine Kamera, ist nicht besonders groß der Laden, aber etwas weiter die Straße hoch ist eine Tankstelle, die hat bestimmt eine Kamera. Da muß ich doch mal nachfragen, evtl. habe ich ja Glück. Allerdings ist die Sache schon was her, hoffentlich heben die die Bilder lange genug auf.

Hi!

Hab das Thema mal kurz überflogen.

Echt dumm gelaufen, für ihn 😉 Sollte er bei seiner Aussage bleiben musst du dir einen Gutachter nehmen, der den Lack beider Fahrzeuge untersucht. Dabei kann man feststellen wer aufgefahren ist und wer nicht, das ist allerdings sehr teuer, aber du im Recht bist, ist das nicht dein Problem 😉

Aber scheinbar siehts ja sehr gut aus denn es heißt ja: Wer drauf fährt, zahlt ( wenn die Polizei kommt )

Viel Glück weiterhin!

Grüße

Daniel

hm, das ist echt super, das beste wär gewesen gleich ein foto mit dem handy zu machen, kann ja fast jedes heut zutage. punkte zeugen finde ich super bei uns in wien findet man für jeden scheiß immer einen 🙂 schlimmstenfall sagst du halt das ein freund von dir im auto war u. auch alles gesehen hat. wenn er lügt warum nicht auch du. zum punkte rechtsschutz. bin selbst im rahmen der allianz tätig, u. du meinst sicher einen allgemeinen Resch. der erst nach 3monaten (in wien zumindest) greift, ein KFZ resch. kostet vielleicht 2€ im monat mehr warum hast den denn nicht gleich dazu gemacht? u. was ist das überhaupt für eine aussage von dem typen, mein auto ist eh versichert? seid ihr in DE nicht pflichtversichert? 😉

lg chris

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