Dumme Situation auf der Autobahn

BMW 3er E90

Ich war auf der Autobahn bis ich an einen Volvo ran gefahren bin. Ich sah dass er mit ca. 130 bei freigegebener Autobahn hinter einem Auto fuhr, das nicht auf die rechte Spur wechseln wollte. Dann habe ich die beiden Autos überholt (der Fahrer scheint sich dadurch provoziert gefüllt zu haben), dann kam eine 130er Zone, wo ich dann normal auf der rechten Spur mit ca. 140 gefahren bin. Dann ist der Fahrer neben mich gefahren und ist dann auf gleicher Höhe mit mir weiter gefahren. Habe ich gebremst hat er gebremst, habe ich Gas gegeben hat er auch Gas gegeben. Als dann wieder freigegeben war ist es so weiter gegangen, bis dann halt auf meiner Spur Autos kommen und ich bremsen müsste. Der Fahrer wollte mich nicht mehr überholen lassen. Da auf gerade Fahrbahn der Randstreifen frei war, hatte ich mir überlegt, auf diesem Wege zu überholen. Dann habe ich zwei LKW überholt, bin wieder auf den rechten Fahrstreifen gefahren und habe gesehen das ich etwas vor dem Fahrzeug war, das natürlich mit beschleunigt hat und bin dann auf den linke Fahrbahn gewechselt, da rechts wieder Autos kamen. Dadurch müsste das andere Auto bremsen. Dann ist mir das Fahrzeug bei ca. 200 mit ca. 25 m Abstand gefolgt bis eine Baustelle kam und danach habe ich ihn nicht wieder gesehen.

Jetzt hat er mich angezeigt, weil ich ihn „ausgebremst“ habe.

Ist sowas schon mal jemandem passiert? Was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten?

Er saß allein im Auto und ich auch.

Ich weis das ich nicht richtig gehaldelt habe, aber er hat mich in der Situation irgendwie aufgeregt.

Bitte nur "ernste" Antworten geben. Ich soll jetzt am Sonntag Mittag zur Polizei wegen der Verhörung.

Beste Antwort im Thema

sorry christian, aber deine aktion zeugt einfach nur von dummheit und wenn du verdonnert wirst, geschieht dir das recht. alleine deine aktion, den seitenstreifen zu verwenden, dort auch noch zwei LKW zu überholen, sollte meines erachtens reichen, leuten wie dir den führerschein dauerhaft zu entziehen.

was auch immer dieser volvo fahrer gemacht hat, NICHTS rechtfertigt dein verhalten. da hätte sonstwas passieren können.

wenn du psychisch so labil bist, daß dich die provokation anderer fahrer zu solchen aktionen hinreißen läßt, kann ich dir nur dringend empfehlen, künftig mit der bahn zu fahren. du wirst sonst früher oder später dich selbst oder andere töten.

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also die geschichte ist ja mal wirklich lustig zumindest bis zu dem zeitpunkt als du die anzeige bekommen hast.
so ganz ok find ich deine reaktion zwar nicht aber wenn ich mich aufgeregt hab habe ich auch schon dinge gemacht die ich danach nicht ok fand ;-)

ich hätte allerdings nicht zugegeben das auto überhaupt zum fraglichen zeitpunkt bewegt zu haben, soll der doch ruhig ein foto machen und sich zuhause an die wand hängen.
also geh am besten zum anwalt, streite die sache ab und lass in zukunft keinen volvo mehr neben dir fahren

@ermanno:
die trucker warens sowieso nicht, wenn die alles was die tag täglich aufregt zur anzeige bringen würden, wären die öfter bei gericht als auf der arbeit (was bei manchen sicher die bessere alternative wäre)

Zitat:

Original geschrieben von markusha


Dieses Arschl... von Volvofahrer hat die Fahrbahn blockiert
und damit das Rechtsfahrgebot mißachtet. Zu solchen Typen
paßt einfach auch die Anzeige.

Tolle Aussage - frag mich auch gerade wo du das liest

"Ich war auf der Autobahn bis ich an einen Volvo ran gefahren bin. Ich sah dass er mit ca. 130 bei freigegebener Autobahn hinter einem Auto fuhr, das nicht auf die rechte Spur wechseln wollte. Dann habe ich die beiden Autos überholt"

[ironiean]... und sicher ist das rechts überholen dann erlaubt [ironie off]

In jedem Fall hat der TE gleich 2x dick und fett in seinem Verhalten daneben gegriffen. Ich möchte wetten (ist aber auch nur eine Vermutung) das nach dem anschliessenden Stück 130 erstmal Gas gegeben wurde .... ja noch vor dem Volvo einreihen gelle?

Beide Fahrer haben nicht ein bisschen zur Deeskalation beigetragen - actio = reactio - und es wäre nicht verkehrt wenn beide aus dieser Sache nicht ungeschoren rauskommen. Fehleverhalten liegt bei beiden vor. Auch eine nachträgliche Einsicht nützt da nichts viel - zumal die ja offenbar auch nicht vorhanden ist. Mit so einem Verhalten riskiert man nicht nur seine eigene Gesundheit - sondern auch die der Mutter mit Kind in dem Fiesta der mit 110 auf der rechten Spur eiert.

Zitat:

Original geschrieben von markusha


Dieses Arschl... von Volvofahrer hat die Fahrbahn blockiert
und damit das Rechtsfahrgebot mißachtet. Zu solchen Typen
paßt einfach auch die Anzeige.

Soweit ich es verstanden habe, hat nicht der Volvo, sondern das vor ihm fahrende Fahrzeug die linke Spur blockiert und das Rechtsfahrgebot missachtet. Der Volvo war offenbar genauso in Eile wie der TE, und damit nicht zwingend unrechtmäßig auf der linken Spur, er wollte ja überholen (im Gegensatz zum vor ihm fahrenden Fahrzeug XY).

Darüberhinaus bezweifle ich, dass eine Missachtung des Rechtsfahrgebots (zumal es ja nich der Volvo war) auch nur annähernd so gravierend bewertet wird wie zweimaliges rechts überholen (davon einmal auf der Standspur bei Tempo ~ 130).

Nur mal so als Gedankenanregung...

P.S.: Die Überlegung, wer nun die Anzeige erstattet hat, finde ich auch interessant. Ich glaube nämlich, dass es für jemanden, der in die Situation direkt verwickelt war (TE und Volvo) sehr viel schwieriger ist, in der Kürze der Zeit ein Kennzeichen zu notieren, als für indirekt Beteiligte (die zwei LKW und das Fahrzeug XY vor dem Volvo)!

Zitat:

Original geschrieben von Christian-Teo


Ich war auf der Autobahn bis ich an einen Volvo ran gefahren bin. Ich sah dass er mit ca. 130 bei freigegebener Autobahn hinter einem Auto fuhr, das nicht auf die rechte Spur wechseln wollte. Dann habe ich die beiden Autos überholt (der Fahrer scheint sich dadurch provoziert gefüllt zu haben),

Du hast doch hoffentlich links überholt, oder?!

Das kann ich hier nämlich nicht herauslesen.

Viel Grüße, Thomas

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@ thommy.19
Wenn er die beiden auf der Überholspur hätte überholen können hätte er sie sicherlich gar nicht erwähnt.Er hat zuerst den Volvo & Vordermann rechts überholt,dann zwei LKW über die Standspur und anschliessend den Volvo zum abbremsen genötigt als er vor den LKW auf die Überholspur wechselte.Was wiederum zeigt das der Vordermann des Volvos doch noch nach Rechts wechselte und er hätte nur etwas Geduld zeigen müssen.Für seine ungeduldige Fahrweise hat er nun die Quittung,einen sauberen Verstoß nach 315c.

Solange Punkt A: Der Volvo Fahrer allein war und die auch bei der Polizei angegeben hat.
und Punkt B: Kein anderer Zeuge den Vorfall so bestätigen kann, würde mir der ganze Scheiß nichtmal ein müdes lächeln entlocken...

Ich hatte auch mal ne anzeige wegen nötigung, rechtsüberholen, gefährdung und beleidigung am hals, also das volle programm... nur dumm das man mir nix nachweisen konnte... als nach nem halben jahr eingestellt...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


@ thommy.19
Wenn er die beiden auf der Überholspur hätte überholen können hätte er sie sicherlich gar nicht erwähnt.Er hat zuerst den Volvo & Vordermann rechts überholt,dann zwei LKW über die Standspur und anschliessend den Volvo zum abbremsen genötigt als er vor den LKW auf die Überholspur wechselte.Was wiederum zeigt das der Vordermann des Volvos doch noch nach Rechts wechselte und er hätte nur etwas Geduld zeigen müssen.Für seine ungeduldige Fahrweise hat er nun die Quittung,einen sauberen Verstoß nach 315c.

Wollte noch sagen, das mit den beiden Autos überholen war vor der 130 Zone und das mit den LKW war nach der 130 Zone.

So. Ich war nun heute beim Anwalt. Es ist rausgekommen das nur der Volvofahrer die Anzeige aufgegeben hat und keine Zeugen hat. Trotzdem meinte der Anwalt, das es nicht so gut war, das ich bei der Polizei angegeben habe überhaupt zum Tatzeitpunkt dagewesen zu sein. Er will jetzt die Akten anfordern um zu sehen was er gesag hat und dann werden wir sehen wie es weiter geht (das kann bis mitte ende August dauern bis er die Akten hat).

Zum Strafmaß bei dem Vergehen: 12 Monate ohne Führerschein und ab 5000 Euro wäre ich auch dabei (laut Anwalt).

Ob du vor oder nach einem limitierten Bereich rechts überholst interessiert keine Sau und schon gar keinen Richter.

Nun zum Problem.
Volvofahrer = Zeuge = darf nicht lügen
Du = Beschuldigter = darfst lügen bis sich die Balken biegen

Wenn du an der Stelle des Richters wärst,wem würdest du eher glauben?Was nicht bedeutet das er am Ende nicht eher deiner Version glauben schenken könnte.Nur macht sich zweimaliges Rechtsüberholen und davon einmal übern Standstreifen nicht besonders gut.Da könnten Richter und Staatsanwalt etwas voreingenommen sein.
Da du zugegeben hast zur fraglichen Zeit mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein wird es für deinen Anwalt ein hartes Stück Arbeit den Schaden zu begrenzen.Hättest du nichts gesagt müßte dich der Volvofahrer zweifelsfrei identifizieren.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


@ thommy.19
Wenn er die beiden auf der Überholspur hätte überholen können hätte er sie sicherlich gar nicht erwähnt.Er hat zuerst den Volvo & Vordermann rechts überholt,dann zwei LKW über die Standspur und anschliessend den Volvo zum abbremsen genötigt als er vor den LKW auf die Überholspur wechselte.Was wiederum zeigt das der Vordermann des Volvos doch noch nach Rechts wechselte und er hätte nur etwas Geduld zeigen müssen.Für seine ungeduldige Fahrweise hat er nun die Quittung,einen sauberen Verstoß nach 315c.

Eben, da hakte die Geschichte bis jetzt für mich.

Das Strafmaß ist hart, ich bin aber auch gegen mildernde Umstände für einen, bei dem ich denke, dass er keine 18 mehr ist, wenngleich sein Verhalten darauf schliessen lassen könnte.

@TE
Warum entschuldigst du dich nich einfach bei dem Volvo-Fahrer??
Wir sind doch nur Menschen.

Viele Grüße, Thomas

Bis zum Hausdurchsuchung.

Hallo,

ich hatte auch eine Anzeige. Tatbestand war anders geartet. Anzeigende war ein Ehepaar in eine Auto. Ich fuhr ein Firmenwagen.
Habe immer meine Aussageverweigert. Danach das volle Programm. Photos wurden gemacht, die beiden konnten mich nicht identifizieren. Hausdursuchung um beweismittel zu finden das ich an dem Tatzeitpunkt gefahren bin usw. haben aber nichts gefunden. Zum schluss Einstellung des Verfahrens. Eine gute Anwalt ist notwendig. Da du jetzt zugegeben hast das du gefahren bist hast du leider schlechte Karten.

Viel Glück

ta.

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


Solange Punkt A: Der Volvo Fahrer allein war und die auch bei der Polizei angegeben hat.
und Punkt B: Kein anderer Zeuge den Vorfall so bestätigen kann, würde mir der ganze Scheiß nichtmal ein müdes lächeln entlocken...

Ich hatte auch mal ne anzeige wegen nötigung, rechtsüberholen, gefährdung und beleidigung am hals, also das volle programm... nur dumm das man mir nix nachweisen konnte... als nach nem halben jahr eingestellt...

Ja wirklich dumm, besonders, dass du so nichts draus lernst, sondern scheinbar noch stolz drauf bist.

12 Monate und 5000 Euro finde ich schon sehr hart. Andererseits ist die abschreckende Wirkung vorteilhaft. Irgendwann gerät man dann an einen, der Zeugen hat, dann ist man in jedem Fall der Dumme.

Hallo!

Ich bin der Meinung, das das rechts überholen vor der 130km/h Strecke nichts mit der anderen Sache zu tun hat, wo der TE vom Volvofahrer provoziert wurde und dann auf dem Standstreifen überholt hat nach der 130kn/h Strecke! Da die Aktion eigentlich beendet war wo der TE die beiden Auto`s rechts überholt hat und evt. schon auch ein paar hundert Meter vor dem Volvo war und er sicher nicht provozieren wollte sondern nur schnell voran kommen wollte! Finde das der Volvofahrer kein bißchen besser ist als der TE, da er den TE genauso ausgebremst hätte, wenn er nicht auf den Standstreifen überholt hätte. Er ist ja schließlich immer auf gleicher Höhe gefahren (beschleunigt UND GEBREMST!!!!!) und der TE hatte gar keine Chance auf die linke Spur zukommen, selbst beim bremsen!! Genauso das dichte Auffahren bei 200km/h ist eigentlich auch eine Nötigung!!

So sehe ich die Sache....!!!

Gruß
BMW-Werner

Zitat:

Original geschrieben von BMW-WERNER


[…]Da die Aktion eigentlich beendet war wo der TE die beiden Auto`s rechts überholt hat und evt. schon auch ein paar hundert Meter vor dem Volvo war und er sicher nicht provozieren wollte sondern nur schnell voran kommen wollte! Finde das der Volvofahrer kein bißchen besser ist als der TE, da er den TE genauso ausgebremst hätte, wenn er nicht auf den Standstreifen überholt hätte. Er ist ja schließlich immer auf gleicher Höhe gefahren (beschleunigt UND GEBREMST!!!!!) und der TE hatte gar keine Chance auf die linke Spur zukommen, selbst beim bremsen!! Genauso das dichte Auffahren bei 200km/h ist eigentlich auch eine Nötigung!!

So sehe ich die Sache....!!!

Gruß
BMW-Werner

Selbst wenn der Volvo-Fahrer ihn genötigt hat - es ist doch jeder immer noch für seine Handlungen verantwortlich, oder?

Ich kann die Situation des TE auch sehr gut nachvollziehen und war selber bereits in ähnlichen Situationen. Trotzdem sollte sich jeder bemühen, einer solch ärgerlichen Situation cool zu begegnen, und nicht derart verkehrsgefährdend in den Straßenverkehr einzugreifen, wie bei ~ 130km/h auf dem Standstreifen 2 LKW zu überholen.
Obwohl ich gefühlsmäßig auch eher solidarisch mit jemandem bin, der in eine Situation hineingeritten wurde und genötigt wurde (ob sein Verhalten im Anschluss nun ok war oder nicht) als mit jemandem, der Oberlehrer spielt und andere zu erziehen, nötigen oder terrorisieren versucht. Nur leider wird kein Richter dieser Welt aufgrund einer solchen Argumentationskette einen derartigen Verstoß nach §315c zu einer "Rettung aus der misslichen Lage" ummünzen, sondern eher den Volvofahrer wegen Nötigung mit einer kleinen Strafe versehen und dem TE auch ordentlich eins auf den Deckel geben, um derartigen Situationen künftig vorzubeugen.

Recht und Rechtsempfinden ist nun mal leider nicht immer das gleiche, wie man hier schmerzlich erfahren muss.

So viel von mir dazu...

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Zitat von BeEmWe

Ich denke, dass Du das ein wenig überbewertest. Hier geht es um eine privatrechliche Klage wegen Nötigung. Diese wird abgehandelt, wie sie auch immer ausgehen mag.

Für eine Verurteilung nach 315c bedarf es einer öffentlichen Klage, die es bis jetzt ja noch gar nicht gibt und die während so einer 0815-Klage, wie sie 10.000 mal pro Tag vorkommt, auch nicht sehr wahrscheinlich ist. Die Justiz ist von derartigen Klagen so belastet, dass man da sicher nicht gleich noch ein Faß aufmachen würde. Hätte ein Polizeiauto das ganze beobachtet, wäre das was anderes - aber so......
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Hallo

es ist schon wirklich erstaunlich, dass offenbar viele, die von rechtlichen Dingen noch weniger als gar keine Ahnung haben, da ihren Senf dazu geben. Aber der Beitrag von BeEmWe ist ja schon unverschämt unwissend.

Es geht hier nicht um eine privatrechtliche Klage, sondern um eine Strafanzeige. Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung sind zudem Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, sobald die staattlichen Organe Kenntnis davon erhalten. Die Anzeige kann jeder erstatten, die Polizei sammelt dann die Beweise und die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Anklage erhebt. Sollte dies der Fall sein kann das Gericht entweder auf dem Strafbefehlsweg oder nach mündlicher Hauptverhandlung ein Urteil sprechen.

Mich nerven zwar die Linksfahrer auch gewaltig, aber rechts über den Standstreifen überholen, das geht gar nicht und das würde in dieser Situation, wie Sir Donald schon treffend gesagt hat, den Tatbestand des § 315c StGB -Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Überholen - darstellen. Allerdings muß es beim § 315c zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben oder bedeutender Sachwerte kommen. Im vorliegenden Fall also z.B. zu einer Vollbremsung eines Beteiligten um einen Unfall zu vermeiden. Ist es zu so einer Konsequenz nicht gekommen, könnte unser TE Glück haben. Evtl. bliebe vielleicht noch ein Vergehen der Nötigung beim Wiedereinscheren.

Zur Anzeige ohne Zeugen kann ich wiederum Sir Donald recht geben. Der Anzeigeerstatter macht sich als Zeuge im Falle einer Falschaussage spätestens vor Gericht strafbar und begeht im Falle einer Vereidigung sogar einen Meineid (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr)! Der Beschuldigte dagegen darf immer straffrei lügen.

Im Übrigen urteilen die Gerichte bei Nötigungs- und Straßenverkehrsgefährdungsdelikten sehr uneinheitlich. Von einer Verfahrenseinstellung bis zu einer bitteren Verurteilung mit Führerscheinentzug kommt da auch bei "Aussage gegen Ausssage" alles vor.

Es hätte evtl. schon ein paar Möglichkeiten für den TE gegeben, aus der Sache gut herauszukommen. Aber wer mit über 100 km/h auf dem Standstreifen überholt, dem würde ich keinen Tipp geben, sondern ich würde mir wünschen, dass er ein paar Monate zu Fuß gehen muß.

Hallo zusammen,jetzt muss ich auch meinen Senf dazugeben.Den meisten guten Ratgebern zu diesen Thema möchte ich nicht auf der Autobahn begegnen,denn ich bin der Meinung wer rechts auf der Autobahn überholt riskiert nicht nur sein Leben sondern auch meines,und dies mit Vorsatz,und wenn er nicht bestraft wird dann
riskiert er es wieder .

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