DSG fängt das ruckeln an
Hallo,
ich würde gerne mal eure Meinung hören.
Nun hat es meinen Touri mit dem leidigen Anfahrruckeln erwischt. Gute 6000 km war davon absolut nichts zu spüren. An der Ampel anfahren, egal ob langsam oder schnell, wurde sauber eingekuppelt und man konnte förmlich merken, wie die Kupplung langsam schleift und man ohne Ruckeln anfährt.
Nun habe ich seit einigen hundert Kilometern das Problem, egal ob man sanft oder schnell an der Ampel anfährt, dass das Getriebe nicht sanft sondern mit einem "merklichen" Ruck einkuppelt.
Wie ist das bei eurem DSG. Genau so oder immer noch sanft ohne Ruck???
Beste Antwort im Thema
So nun wie versprochen halte ich euch mal auf den Stand der Dinge.
Ich habe mich ja an verschiedene Autozeitschriften gewandt und denen meine Leidensgeschichte und meine Befürchtungen (dass VW das DSG Getriebe nicht im Griff hat) mitgeteilt.
Mittlerweile habe ich einige interessante Gespräche mit VW Wolfburg und deren Kundenservice hinter mir.
Nun kommt auch die offizielle Stellungnahme von Volkswagen an die Autozeitschrit und mir:
Unsere Stellungnahme:
"Für den Touran des Modelljahrs 2008 wurden uns vereinzelt hydraulische Steuereinheiten für das DSG-Getriebe geliefert, die nicht unseren Herstellervorgaben entsprechen und die über Laufzeit zu einem veränderten Schaltverhalten führen können. Inzwischen wurde die Fertigung beim betroffenen Lieferanten umgestellt.
Auswirkungen des geänderten Schaltverhaltens auf die Lebensdauer der Getriebe können ausgeschlossen werden. Zur Zufriedenstellung erhalten unsere Kunden allerdings im berechtigten Beanstandungsfall eine neue hydraulische Steuereinheit."
mit besten Grüßen,
**********
VOLKSWAGEN AG
Produktkommunikation
**********
Brieffach ****
D-38436 Wolfsburg
Deutschland
Ob dies nun der Wahrheit entsprich oder nicht sei dahin gestellt. Was mich aber persönlich stuzig macht, dass NUR der Touran erwähnt wird. Es ist aber DEFINITIV so dass auch der Passat und Golf betroffen sind. Also macht mich das Ganze schon mal sehr skeptisch.
Es wäre auf jeden Fall interessant, wenn das Modelljahr auf 09 wechselt, zu überprüfen, ob das Ruckeln der Vergangenheit angehört. Ich würde es mir und auch den zukünftigen Tourankäufern wünschen.
605 Antworten
Meiner Linie treu bleiben ist gut. Ich hab bald keine Nerven mehr. Und die ganze Sache durchzufechten ohne Rechtsschutz kann im Fall des Verlierens ziemlich teuer werden.
Mein Touri ist jetzt 2 Jahre alt und hat ca. 25 tkm weg.
ich hatte neben dem Ruckeln auch noch laute Klappergeräusche aus dem Bereich des DSG oder der Vorderachse. Dieses Klappern war klar nachzuvollziehen, eine Ursache wurde aber nie gefunden. Das Klappern trat nur während der Fahrt, also in Bewegung und auch nur auf Kopfstenpflaser und unebener Strecke auf. Auf der Bühne oder auf der Ruckelplatte war nichts zu hören.
Ich hatte keine Lust mehr mit der Werkstatt zu sprechen, da man offensichtlich versucht hatte, die Problematik über die Garantiezeit hinauszuzögern. Man hatte sogar versucht mich zu verar....
Nachdem mehrere Teile gewechselt wurden (u.a. auch die Antriebswellen) kam durch Zufall heraus, dass man den Auftrag als erledigt abgeschlossen hatte, angeblich um die Rechnung an WOB einzureichen. Das hatte zur Folge, dass für VW die Sache erledigt und der Schaden als behoben galt. Ich bin dann also vom Hof fahren und eine Minute später wieder kommen, um einen neuen Auftrag abzugeben, da das Problem ja in Wirklichkeit immer noch nicht behoben war. Hätte ich nicht aufgepasst und wäre ein, zwei Wochen später wieder gekommen, wäre die Garantiezeit abgelaufen gewesen und....
Da ich mich ziemlich verschaukelt vorkam, habe ich daher den direkten Weg zum Anwalt gewählt und musste mich um nichts kümmern.
Jetzt sind es noch 10 Tage, dann bekomme ich endlich nach fast 6 monatiger Wartezeit meinen neuen Touri. Und das obwohl die Neubestellung auf "P" gesetzt wurde.
Aufgrund der schlechten Erfahrungen die ich gemacht habe, werde ich mich beim nächsten mal nicht mehr so lange vertrösten lassen und nach erfolglosen Reparaturversuchen sofort die "Wandlung" einleiten - ebenfalls wieder über einen Anwalt.
Wie alt war dein gewandelter Touri? Hattest oder hast du Rechtsschutz? Was mußtest du an Nutzungsentschädigung zahlen? War der Fehler, weswegen du gewandelt hast, beim 😁 nachvollziehbar und anerkannt worden?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Als sich das Fahrzeug gewandelt habe, war es ziemlich genau 2 jahre alt (2 oder 3 Tage vor Ablauf der Garantie) Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird genau ausgerechnet. Allerdings verlangen die Händler unterschiedliche Prozentsätze (hier werden von 0,5 bis 0,7%pro gefahrene 1000km vom Kaufpreis berichtet). Der Fehler war nachvollziehbar, jedoch hat das meinem Händler nicht interessiert. Er hätte ihn auch letztendlich so gewandelt, da das Fahrzeug in den 2 Jahren über 30 mal in der Werkstatt war. Als er die Reparaturhistorie gesehen hatte, war er geschockt und meinte, dass das natürlich nicht zumutbar sei. Auf das Schreiben vom Anwalt wurde von ihm sofort die Wandlung veranlasst.
Suche doch hier mal ein wenig herum. Über Wandlungen wurde schon öfter berichtet. Auch ich habe ausführlich geschildert.
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Tja so einsichtig war der Werkstattmeister bei mir nicht, obwohl ich in der Summe bestimmt auch 10-15 mal in der Werkstatt war.
Gestern trat im übrigen ein völlig neues Phänomen auf, das wie folgt ablief:
Fahrt mit 180 km/h und Tempomat ca 10 km auf der Autobahn - plötzlich tourt der Touri ab bis 120 km/h, als ob man vom Gaspedal gegangen wäre (bin aber wie erwähnt mit Tempomat gefahren) - dann runter schalten des Getriebes bis in den 4. Gang und erneute Beschleunigung mit hoch schalten bis auf Tempomatwert (180 km/h).
Wie gesagt - ohne das ich irgendwas gemacht habe, ausser lenken und blinken. :-)
Dann kurze Zeit später (ca. 1 Minute) das Gleiche, jedoch mit anderem Ende. Nachdem der Touri dann abgetourt war bis auf 120 km/h, schaltete er runter bis in den 4. Gang, beschleunigte wieder auf Tempomatwert und schaltete dabei aber nicht hoch. Hab das dann abgebrochen, weil er zum Einen schrie bei solch hohen Drehzahlen und zum Anderen weil ich leider die AB verlassen mußte.
Und was ist das jetzt bitte wieder für ein Phänomen??
Mein 🙂 wird sich freuen wenn ich ihn am Montag wieder anrufe.
Hattest du nicht bereits im Januar geschrieben, dass sich die Kundenbetreuung mit deinem Freundlichen in Verbindung gesetzt hat und zu dem Entschluss gekommen ist, das Fahrzeug zu wandeln:
http://www.motor-talk.de/.../...aengt-das-ruckeln-an-t1675201.html?...
Was mischt sich denn jetzt dein Werkstattmeister ein? Er hat eh nichts zu entscheiden. Setzt dich mit deinem Verkäufer in Verbindung. Stelle ihm evtl. eine Neubestellung in Aussicht (wenn du wieder einen Touran haben möchtest) und wenn das auch nicht hilft, gehe zu Anwalt und erläutere ihm die ganze Angelegenheit. Du kannst deinem Verkäufer auch den Gang zum Anwalt "androhen". Das zieht oft, da er dann im Falle einer Niederlage
a) deine Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten übernehmen muss
und
b) sich ausrechnen kann, dass du bei ihm kein neues Fahrzeug bestellen wirst.
Hast du noch den Namen oder evtl. Unterlagen zu dem Gespräch mit der Kundenbetreuung?
Wenn die Kundenbetreuung schon eine Wandlung empfiehlt, dann kann ich mir gut vorstellen, dass der Rücktritt zu realisieren, bzw. wahrscheinlich ist.
Aber das ganze sollte noch möglichst innerhalb der Garantiezeit geschehen, zumindest der Antrag auf Wandlung. Sinnvoll ist es auch, der Werkstatt trotzdem noch den Auftrag zur Behebung aller Mängel zu geben und so lange den Autrag "offen" lassen, bis die Mängel behoben sind. denn dann verfällt nicht dein Anspruch auf Behebung der Mängel nach Ablauf der Garantiezeit. Ein Tipp: Achte darauf, dass die Werkstatt nicht selbständig den Reparaturauftrag als erledigt abschließt. Das war bei mir der Fall, da die Werkstatt die geleisteten Reparaturkosten an VW einreichen wollte.
Zu den Kosten einer Wandlung habe ich ja in diesem Thread schon einiges geschrieben. Du bekommst aber die geleistete Anzahlung zuzüglich Zinsen und die geleisteten Raten an die VW-Bank erstattet. Alleine die Zinsgutschrift hat bei mir etwas über 1000€ ausgemacht.
Die Anwaltskosten müsen nicht unbedingt hoch ausfallen. Vielleicht reicht schon ein böser Brief und dein Händler lenkt ein.
Ich würde an deiner Stelle versuchen eine Wandlung durchzusetzen. Sonst ärgerst dich nachher über ein mängelbehaftetes Auto.
Das die Kundenbetreuung die Wandlung vorgeschlagen hatte, ist richtig. Es war auch alles eingeleitet und durchgesprochen, bis mich der Werkstattmeister anrief und meinte, dass sich das Autohaus die Jacke der Wandlung nicht allein anzieht sondern den Hersteller mit ins Boot zieht. Daraufhin kam halt der AD-Mitarbeiter von VW, seines Zeichens "Sachverständiger" und meinte eben, dass alles i. O. sei und kein Grund zur Wandlung besteht. Der Vorgang der Wandlung ist somit geschlossen.
Ich denke ich werde wohl doch mal mit einem Anwalt sprechen müssen.
Und was sagt ihr dazu, was ich weiter oben geschrieben habe?
Gestern trat im übrigen ein völlig neues Phänomen auf, das wie folgt ablief:
Fahrt mit 180 km/h und Tempomat ca 10 km auf der Autobahn - plötzlich tourt der Touri ab bis 120 km/h, als ob man vom Gaspedal gegangen wäre (bin aber wie erwähnt mit Tempomat gefahren) - dann runter schalten des Getriebes bis in den 4. Gang und erneute Beschleunigung mit hoch schalten bis auf Tempomatwert (180 km/h).
Wie gesagt - ohne das ich irgendwas gemacht habe, ausser lenken und blinken. :-)
Dann kurze Zeit später (ca. 1 Minute) das Gleiche, jedoch mit anderem Ende. Nachdem der Touri dann abgetourt war bis auf 120 km/h, schaltete er runter bis in den 4. Gang, beschleunigte wieder auf Tempomatwert und schaltete dabei aber nicht hoch. Hab das dann abgebrochen, weil er zum Einen schrie bei solch hohen Drehzahlen und zum Anderen weil ich leider die AB verlassen mußte.
Und was ist das jetzt bitte wieder für ein Phänomen??
Mein 🙂 wird sich freuen wenn ich ihn am Montag wieder anrufe.
Zitat:
Original geschrieben von ekznev
Gestern trat im übrigen ein völlig neues Phänomen auf, das wie folgt ablief:Fahrt mit 180 km/h und Tempomat ca 10 km auf der Autobahn - plötzlich tourt der Touri ab bis 120 km/h, als ob man vom Gaspedal gegangen wäre (bin aber wie erwähnt mit Tempomat gefahren) - dann runter schalten des Getriebes bis in den 4. Gang und erneute Beschleunigung mit hoch schalten bis auf Tempomatwert (180 km/h).
Wie gesagt - ohne das ich irgendwas gemacht habe, ausser lenken und blinken. :-)
Dann kurze Zeit später (ca. 1 Minute) das Gleiche, jedoch mit anderem Ende. Nachdem der Touri dann abgetourt war bis auf 120 km/h, schaltete er runter bis in den 4. Gang, beschleunigte wieder auf Tempomatwert und schaltete dabei aber nicht hoch. Hab das dann abgebrochen, weil er zum Einen schrie bei solch hohen Drehzahlen und zum Anderen weil ich leider die AB verlassen mußte.
Und was ist das jetzt bitte wieder für ein Phänomen??
Mein 🙂 wird sich freuen wenn ich ihn am Montag wieder anrufe.
Bei mir war was ähnliches, erst nahm das Auto kein Gas mehr an, dann aktivierte ich den Tempomat der einige Zeit das Tempo aufrecht erhielt. Dann ging das auch nicht mehr, also rechts ran Auto aus neu gestartet dann ging alles normal plötzlich das gleiche nahm weder Gas noch die Kommandos vom Tempomat an. Das ging so 90 km die LKWs sind bald verückt geworden, da dort auch noch Überholverbot war. Der ÖMTVC las 3 Fehler aus, mit der der 🙂 aber gar nix anfangen konnte. Erst nach Löschen des Fehlerspeichers war es eine zeitlang verschwunden. Ein paar Wochen später ging das Auto einfach nicht mehr, Motor lief hatte aber keinen Antrieb mehr. Erst nach Neustart ging alles wieder normal. Leider konnte bis heute der Fehler nicht festgestellt werden. Mit den Daten ausgelesen vom ÖMTVC konnte das Werk nichts anfangen. Bisher ist es nicht mehr aufgetreten. Da der Touri ja mehrmals stundenlang per Computer mit dem Werk verbunden war kann es sein, dass die etwas geändert haben. Aber leider weiß ich nicht was die da ausgelesen und aufgespielt haben.
Gruß
Tapsel
Na tolle Show. Das geht mir alles inzwischen tüchtig auf den Kranz. Mein 🙂 hatte heute keine Zeit für ein Gespräch. Soll morgen nochmal anrufen.
Donnerstag hab ich Termin beim Anwalt. Mal sehen was er sagt zwecks abgelehnter Wandlung. Inzwischen bin ich über einen Monat außerhalb der Garantie. Mich würde nicht wundern wenn der 🙂 JETZT alles dran setzen will, dass die Fehler behoben werden. Aber wie gesagt - abwarten was mein Anwalt sagt.
So liebe Leute,
hab gestern mit meinem Anwalt gesprochen. Er meinte, da ich keine RS habe, könnte es sehr teuer für mich werden. Im Klartext schnell mal 10000 €, wenn ich verliere. Ein erfolgreicher Prozeß ist nicht 100 %ig sicher, weil der Fehler im DSG eben nur sporadisch auftritt. Wenn jetzt ein weiterer Gutachter das Fahrzeug unter die Lupe nimmt und bei ihm der Fehler auch wieder nicht auftritt, käme es evtl zur Zerlegung des DSG. Und wenn dann auch nix gefunden wird, habe ich extrem schlechte Karten.
Ich werde mich nun wohl geschlagen geben müssen. Auf jeden Fall werde ich mich für die NW-Anschlußgarantie entscheiden für den Fall, dass das DSG oder dem angeschlossene Komponenten doch noch die Hufe hoch reißen.
Grüße
@ ekznev:
ich würde es mal mit der presse probieren (ams, autobild, adac ...) - hat schon einigen zu ihrem recht verholfen.
du hast noch WÄHREND der garantie einen fehler gemeldet, der bei vw auch bekannt ist. diese hinhalte- und aussitztaktik kotzt mich echt an. aber da ist vw nicht allein ...
gruß
emmac
Zitat:
Original geschrieben von ekznev
Na tolle Show. Inzwischen bin ich über einen Monat außerhalb der Garantie. Mich würde nicht wundern wenn der 🙂 JETZT alles dran setzen will, dass die Fehler behoben werden. Aber wie gesagt - abwarten was mein Anwalt sagt......Ich werde mich nun wohl geschlagen geben müssen. Auf jeden Fall werde ich mich für die NW-Anschlußgarantie entscheiden für den Fall, dass das DSG oder dem angeschlossene Komponenten doch noch die Hufe hoch reißen.
Ist das nicht schon zu spät für die Anschlussgarantie? Ich dachte, man muss sich bis zum Ablauf der normalen Garantie dafür entscheiden. Wenn deine Garantie jetzt schon seit einem Monat ...😕
Das man die Anschlußgarantie noch während der gesetzlichen Garantie abschließen muß, wenn man sie dann möchte, ist richtig. Da sich aber das ganze Prozedere mit der Wandlung so lange hingezogen und sich dann eben auch noch besagter Gutachter von VW angemeldet hat, ist der nachträgliche Abschluß denke ich kein Problem. So zumindest die Aussage meines Ansprechpartners im Autohaus.
Die ganze Geschichte der Presse mitzuteilen, ist 'ne gute Idee. Werde mal auf den Homepages diverser Autozeitschriften vorbei schauen, ob man dort sein Problem online schildern kann. Hat das jemand von euch schonmal gemacht?
Grüße
@ howi01
Ich wollte Dich nur mal aufmerksam machen, das lt. neuster Rechtssprechung, bei Ersatzlieferung (Wandlung) keine Nutzungspauschale mehr bezahlt werden muß!!!
Ganz einfach gesagt: Wer einen neuen Wagen bestellt, weil der alte mit Mängeln übersäht ist, fährt den alten Wagen kostenlos bis zur Ersatzlieferung. Es findet keine Berechnung mehr statt, seitens VW, Händler oder Bank...sofern Du dich nicht einlullen lässt...!!! Frag Deinen Anwalt!
Davon weiß mein RA nichts. Wo steht das geschrieben?