DSG fängt das ruckeln an

VW Touran

Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung hören.

Nun hat es meinen Touri mit dem leidigen Anfahrruckeln erwischt. Gute 6000 km war davon absolut nichts zu spüren. An der Ampel anfahren, egal ob langsam oder schnell, wurde sauber eingekuppelt und man konnte förmlich merken, wie die Kupplung langsam schleift und man ohne Ruckeln anfährt.

Nun habe ich seit einigen hundert Kilometern das Problem, egal ob man sanft oder schnell an der Ampel anfährt, dass das Getriebe nicht sanft sondern mit einem "merklichen" Ruck einkuppelt.

Wie ist das bei eurem DSG. Genau so oder immer noch sanft ohne Ruck???

Beste Antwort im Thema

So nun wie versprochen halte ich euch mal auf den Stand der Dinge.

Ich habe mich ja an verschiedene Autozeitschriften gewandt und denen meine Leidensgeschichte und meine Befürchtungen (dass VW das DSG Getriebe nicht im Griff hat) mitgeteilt.

Mittlerweile habe ich einige interessante Gespräche mit VW Wolfburg und deren Kundenservice hinter mir.

Nun kommt auch die offizielle Stellungnahme von Volkswagen an die Autozeitschrit und mir:

Unsere Stellungnahme:

"Für den Touran des Modelljahrs 2008 wurden uns vereinzelt hydraulische Steuereinheiten für das DSG-Getriebe geliefert, die nicht unseren Herstellervorgaben entsprechen und die über Laufzeit zu einem veränderten Schaltverhalten führen können. Inzwischen wurde die Fertigung beim betroffenen Lieferanten umgestellt.

Auswirkungen des geänderten Schaltverhaltens auf die Lebensdauer der Getriebe können ausgeschlossen werden. Zur Zufriedenstellung erhalten unsere Kunden allerdings im berechtigten Beanstandungsfall eine neue hydraulische Steuereinheit."

mit besten Grüßen,

**********

VOLKSWAGEN AG
Produktkommunikation
**********
Brieffach ****
D-38436 Wolfsburg
Deutschland

Ob dies nun der Wahrheit entsprich oder nicht sei dahin gestellt. Was mich aber persönlich stuzig macht, dass NUR der Touran erwähnt wird. Es ist aber DEFINITIV so dass auch der Passat und Golf betroffen sind. Also macht mich das Ganze schon mal sehr skeptisch.

Es wäre auf jeden Fall interessant, wenn das Modelljahr auf 09 wechselt, zu überprüfen, ob das Ruckeln der Vergangenheit angehört. Ich würde es mir und auch den zukünftigen Tourankäufern wünschen.

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Hallo,

wie seid ihr denn auf nur 300 Euro gekommen. Ist ja der Hammer. Hattest du noch nicht so viele km wie ich weg? Oder war der 🙂 so kulant, weil du bei ihm wieder ein Fahrzeug gekauft hast?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von ekznev


Hallo,

wie seid ihr denn auf nur 300 Euro gekommen. Ist ja der Hammer. Hattest du noch nicht so viele km wie ich weg? Oder war der 🙂 so kulant, weil du bei ihm wieder ein Fahrzeug gekauft hast?

Grüße

nein, nein. Nicht falsch verstehen😉. Die 300€ musste ich für die Beschädigungen am Fahrzeug zahlen (Beule, Steinschläge an der Motorhaube/ -Chromgrill usw.). Die Schäden lagen allerdings deutlich über 300€. Eine VW Werkstatt hatte mir einen Kostenvoranschlag (nur für die Beule durch den Parkrempler) von über 1000€ gemacht. 

Der eigentliche Nutzungswertersatz wurde mit den üblichen Prozenten (0,67%) errechnet. Ich hatte sogar 34500 km auf dem Tacho.
Du bekommst allerdings die bereits gezahlte Anzahlung und die monatlichen Raten (VW-Bank) erstattet, plus Zinsen auf die geleistete Anzahlung. Die Zinsen haben bei mir schon etwas über 1000€ ausgemacht. 
Alles in allem hat mich die Wandlung ein wenig über 6000€ gekostet (Nutzungswertersatz + Pauschale für Beschädigung, abzüglich Zinsen). Es hört sich im ersten Moment viel an. Wenn man aber bedenkt, dass man für das Geld zwei Jahre einen Neuwagen gefahren hat....der Wertverlusst des Fahrzeugs ist mit Sicherheit höher.

Also 0,5 Prozent sollten es schon sein. Und nicht vergessen, dass auch die Zinsen von VW bezahlt werden müssen, die du für das Auto bezahlt hast. Das mit den Schäden ist so ne Sache. Alles was unter "normaler" Nutzung an Schäden anfällt, darunter fallen auch Steinschläge, Kratzer in der Verkleidung usw. dürfen NICHT berechet werden.

Such dich einfach mal meinen Beitrag raus. Ich habe dort einiges über die Rückabwicklung geschrieben. Wenn du noch Hilfe brauchst, schick mir ne PM.

Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


Also 0,5 Prozent sollten es schon sein. Und nicht vergessen, dass auch die Zinsen von VW bezahlt werden müssen, die du für das Auto bezahlt hast. Das mit den Schäden ist so ne Sache. Alles was unter "normaler" Nutzung an Schäden anfällt, darunter fallen auch Steinschläge, Kratzer in der Verkleidung usw. dürfen NICHT berechet werden.

Such dich einfach mal meinen Beitrag raus. Ich habe dort einiges über die Rückabwicklung geschrieben. Wenn du noch Hilfe brauchst, schick mir ne PM.

0,5% werden in den seltesten Fällen berechnet. In der Regel sind es 0,67%, was auch allgemeiner Richtwert ist. Es kommt aber auch immer auf den Gerichtsbezirk an, in dem du wohnst. Bei uns in Essen wurden gerichtlich die 0,67% anerkannt und als  Berechnungsgrundlage festgelegt. 

Ähnliche Themen

bei meiner wandlung waren es auch die 0,67 % wie bei dir.
war ein geschäftsleasing-fahrzeug.
wollten mich zuerst auch abzocken bei den "schäden" am fahrzeug.
anfänglich waren es mindestens 1000 euro, am ende blieben 500 euro übrig.
was es ausmacht, wenn der werkstattmeister mit der lackierfirma telefoniert, weil der
hintere stoßfänger lackiert werden muss, ist schon enorm.
und man das vw eigene schreiben dabei hat mit den schäden die anerkannt werden
und welche zum normalen verschleiß gehören. da werden die gleich viel ruhiger beim
beschädigungen aufzählen.

gruss diede

Zitat:

Original geschrieben von Howi01



Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


Also 0,5 Prozent sollten es schon sein. Und nicht vergessen, dass auch die Zinsen von VW bezahlt werden müssen, die du für das Auto bezahlt hast. Das mit den Schäden ist so ne Sache. Alles was unter "normaler" Nutzung an Schäden anfällt, darunter fallen auch Steinschläge, Kratzer in der Verkleidung usw. dürfen NICHT berechet werden.

Such dich einfach mal meinen Beitrag raus. Ich habe dort einiges über die Rückabwicklung geschrieben. Wenn du noch Hilfe brauchst, schick mir ne PM.

0,5% werden in den seltesten Fällen berechnet. In der Regel sind es 0,67%, was auch allgemeiner Richtwert ist. Es kommt aber auch immer auf den Gerichtsbezirk an, in dem du wohnst. Bei uns in Essen wurden gerichtlich die 0,67% anerkannt und als  Berechnungsgrundlage festgelegt. 

Wie gesagt bei mir waren es keine 0,67 %, ich denke da ist immer verhandlungsspielraum übrig. Ich würde mich persönlich nicht auf 0,67 % einlassen, aber das ist Anssichtssache...

In der tat sind 0,67% eine menge Holz. Aber man hat nicht viele Möglichkeiten. Man kann es auf einen Gerichtsentscheid ankommen lassen, mit der Folge dass man trotzdem 0,67% zahlen muss (Essen). Oder dem Händler die Pistole auf die Brust setzen und androhen, das nächste Fahrzeug nicht bei ihm zu kaufen. 
Die Gerichte haben es ja vorgegeben. Da hat man nicht allzu viele Möglichkeiten zur Wahl. Am besten ist es natürlich ,wenn sich der Händler freiwillig auf einen Prozentsatz unter 0,67 einlässt. 
Viele Kunden sind natürlich auch verunsichert. Sie haben so eine "Wandlung" oft noch nicht veranlasst und kennen sich mit ihren Rechten kaum aus. Da ist der Händler klar im Vorteil. 

Zitat:

Die 0,67-Prozent-Formel
Der 0,67-Prozent-Formel, ursprünglich entwickelt für zurückgedrehte NW-Geschäfte, liegt die Vorstellung zu Grunde, dass ein Pkw eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km schafft. Dafür hat der NW-Käufer einen Kaufpreis von zum Beispiel 30.000 Euro gezahlt. Ist er mit dem mangelhaften NW bis zur Rückgabe an den Händler 10.000 km gefahren, hat er sich für diese Fahrstrecke anrechnen zu lassen: 30.000 x 10.000 : 150.000 = 2.000, das heißt 0,67 Prozent von 30.000 EUR pro gefahrene 1.000 km.

Bei Ansatz einer Gesamtlaufleistung von 300 000 km statt 150 000 halbiert sich auch das Kilometergeld; der NW-Käufer muss sich bei gleicher Fahrleistung von 10 000 km nur 1 000 Euro anrechnen lassen. Man sieht also: Je höher die Gesamtlaufleistung veranschlagt wird, desto niedriger sind der Prozentsatz und dementsprechend die anzurechnende Nutzungsvergütung.

Zu erwartende Gesamtleistung zählt
Egal, ob es ein NW-Fall oder ein GW-Fall ist: Die zu erwartende Gesamtlaufleistung ist der Schlüssel für die Berechnung der Nutzungsvergütung. Angesichts der allgemeinen Entwicklung im Fahrzeug- und insbesondere im Motorenbau gilt die 0.67-Prozent-Formel heute weitgehend als überholt.
Wenn überhaupt, arbeiten die Gerichte mit ihr nur noch bei Kleinwagen und Fahrzeugen der unteren Mittelklasse, sofern es sich um Benziner handelt. Höherwertige Pkw/Kombis werden in der Regel mit 200.000 bis 300.000 km veranschlagt, ebenso Dieselfahrzeuge jeglicher Marken und Typen, wobei eine Tendenz Richtung 300.000 km geht.
Beispiele aus der Rechtsprechung

Hier einige Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung:
VW Golf Variant TDI 209.000 km (OLG Düsseldorf 23.10.06, I-1 U 67/06)
VW Golf TD, 1896 ccm 250.000 km (LG Duisburg 2.5.06, 6 O 443/04)
Ford Turnier (EZ 12/00) 200.000 km (OLG Oldenburg 28.10.05, 6 U 155/05)
Jeep Cherokee 2.5 TD 200.000 km (OLG Jena 19.1.06, 1 U 846/04)
MB 124 T/E, 250 D 350.000 km (OLG Koblenz 1.4.04, 5 U 1385/03)
Audi A 6 Quattro TDI, 2,5 l 250.000 km (OLG Karlsruhe 7.3.03, 14 U 154/01).

Quelle: http://www.kfz-betrieb.vogel.de

Man sieht, dass die Rechtssprechung schon deutlich überholt ist. Ich denke, dass der Touran weitaus mehr als die bei 0,67 % veranschlagten 150 000 km fahren kann.

Wie gesagt, 0,67 % war mal aktuell, doch es wird fast nur noch bei Kleinwagen genutzt. Fahrzeuge der MIttelklasse dürfte Richtung 0,5 % tendieren. Bei der Oberklasse sogar 0,4 - 0,3 %.

Hallo zusammen,

bin über die Google-Suche nach "Touran DSG ruckelt" auf dieses Thema aufmerksam geworden. Ich habe im Dezember letzten Jahres einen gebrauchten Touran 2.0 TDI 140PS mit DSG gekauft, Baujahr 2004, Laufleistung 78.000km.

Wegen Ruckeln und Schaltschlägen stand er nach 2 Wochen schon in der Werkstatt und hat eine neue Mechatronik bekommen. Jetzt steht er zum 2. mal wegen dem gleichen Problem in der Werkstatt, ein neues Getriebe wurde verbaut. Heute rief mich der Meister an, um mir mitzuteilen, dass das Problem trotz des neuen Getriebes nicht beseitigt ist. Sie müssen weiter suchen...

Hat jemand eine Idee, was die Ursache dafür sein könnte?

Verliere so langsam das Vertrauen in meinen Touran.

Vielen Dank...

Hallo,

eine Idee woran es liegen könnte habe ich nicht. Aber da wir das gleiche Problem bei unserem erst 2 Jahre alten Neuwagen haben, und ettliche Reparaturversuche erfolglos blieben (Wechsel Mechatronic, Softwareupdates und diverse Untersuchungen ohne Ende), wird bei uns jetzt die Rückabwicklung des Kaufvertrages durchgeführt.

Es gab aber kürzlich in der Auto Motor und Sport einen Hinweis, dass ein defekter Temperaturfühler falsche Werte an die Elektronik des Fahrzeuges liefert und es dadurch zu solchen Fehlern kommen kann. Ob dein Fahrzeug davon betroffen ist, erfragst du am besten bei deinem Freundlichen. Guck auch mal nach Rückrufaktionen deines Models unter anderem auf der Seite von Auto Motor und Sport. Ließ dir auch mal diesen ganzen Beitrag hier durch wenn du es nicht schon hast.

Viel Erfolg und lass was lesen.

Grüße

Das hatte ich beim ersten Touran auch gehabt. Das ist jetzt ein Jahr her, und zwar mußte das Getriebe ausgetauscht werden. Kostenlos natürlich. Laß das mal nachschauen und nicht abwimmeln lassen,O.K.!

Ich habe bereits eine neue Mechatronik und ein neues Getriebe drin und trotzdem fährt er manchmal noch mit einem Ruck bzw. unsanft an. Wenn ich zum beispiel auf eine Ampel zu rolle und dann wieder beschleunige schaltet er nach einer kurzen Denkpause einen Gang runter und fädelt diesen dann auch wieder mit einem Ruck ein...

Die Werkstatt will jetzt die Pumpe-Düse-Einheit prüfen...

Zitat:

Original geschrieben von standard-user


Ich habe bereits eine neue Mechatronik und ein neues Getriebe drin und trotzdem fährt er manchmal noch mit einem Ruck bzw. unsanft an. Wenn ich zum beispiel auf eine Ampel zu rolle und dann wieder beschleunige schaltet er nach einer kurzen Denkpause einen Gang runter und fädelt diesen dann auch wieder mit einem Ruck ein...

Die Werkstatt will jetzt die Pumpe-Düse-Einheit prüfen...

Das wird trotzdem nichts bringen. Ich fahre einen Ver .:R32 und habe eine neue Mechatronic drinn. Das sporadische Anfahrruckeln, wenn man beim rannrollen an Kreuzungen wieder beschleunigt habe ich auch. Also wird eine Prüfung Deiner Pumpe Düse Einheit herzlich wenig bringen 😉

Das Problem liegt irgendwo zwischen DSG und Softwaresteuerung vergraben, aber ich denke VW betreibt da eine hinhalte Taktik. Denn ich kenne bis Dato keinen einzigen DSG Fahrer der diese Probleme hatte, das diese zu 100% beseitigt wurden. Dieses sporadische Ruckeln habe ich nach AB raserrei und das aber recht selten und deswegen habe ich mich damit arrangiert. Aber nochmal ein Auto mit DSG bzw Automatik ist für mich im Moment kein Thema mehr. Es ist mit das beste was man im Auto haben kann....wenn es 100% richtig funktioniert. Aber so trainiere ich lieber wieder meinen rechten Arm beim Gänge durchschalten. Und ich muss zugeben nach über 2 Jahren DSG fahren, möchte ich auch wieder schalten. 😁

Gruss Marcel

Hallo,
Da ich am montag mein touri bekomme mit DSG und ich bis jetzt nicht wusste das das dsg solche problem macht.

Habe ich eine frage [bestimmt wieder eine dumme frage von einem neuling]
da ich keine lust habe das mein touri so lange in der werkstadt steht wenn das ruckeln anfängt
Kann man das DSG durch eine Schaltung ersetzen?

damit könnt man sich ja viel ärger sparen.


danke

Zitat:

Original geschrieben von TOM.X.Y


Hallo,

Da ich i am montag mein touri bekomme mit DSG und ich bis jetzt nicht wußte das das dsg solche probelem macht.

Habe ich eine frage [bestimmt weider eine dumme frage von einem neulig]
da ich keine lust habe das mein touri so lange in der werkstadt steht wenn das ruckeln anfängt
Kann man das DSG durch eine Schaltung ersetzen?

damit könnt man sich ja viel ärger sparen.

danke

Das steht in keinem Verhältnis. Wenn Schalter dann anderes Fahrzeug.

Achja Mechatronictausch ist ja noch nicht das Schlimme. Da geht nur ein Tag drauf.

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