Dringend - Mobilitätsgarantie mit/ohne Garantie
Hallo zusammen, habe ein sehr dringendes Anliegen.
Meine Schwester ist gerade eben mit ihrem Golf IV (ob V oder IV ist glaub bei dem Thema egal, daher auch in diesem Forum) liegengeblieben, da dieser wohl Öl verliert. Ist ein Golf IV (1.4 L mit EZ 2001 glaube ich!)
Gibt es nun die VW Mobilitätsgarantie wenn folgendes gegeben ist
- letze und vorherige Inspektionen bei VW gemacht (letzte liegt ca 2 Monate zurück)
- keine Garantie mehr / auch keine Gebrauchtwagengarantie
Sind somit die Voraussetzungen für die Mgarantie erfüllt oder bräuchte Sie auch noch die Garantie dazu, dass einem zB ein Ersatzwagen gestellt wird oder desgelichen.
Die Frage wäre nun, greift diese bei ihr und kann mein Vater sie abschleppen oder muss sie zB zwingend vom ADAC abgescheppt werden damit dies gelten würde?
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.
Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html
Jap, bis zur nächsten "fälligen" Inspektion 😛
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html
Ich will jetzt wirklich nicht meckern aber da steht im letzten Satz:
"Sie haben Ihren Volkswagen gebraucht gekauft und der Vorbesitzer hat die vorgeschriebenen Services nicht regelmäßig eingehalten?
Kein Problem – Sie können jederzeit wieder in die LongLife Mobilitätsgarantie einsteigen. Wie das geht, darüber berät Sie Ihr Volkswagen Partner gern."
Von automatisch wieder drin steht da erstmal nix. Nur das man wieder in die Garantie wieder reinkommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von m-arkus1
Ich will jetzt wirklich nicht meckern aber da steht im letzten Satz:Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html
"Sie haben Ihren Volkswagen gebraucht gekauft und der Vorbesitzer hat die vorgeschriebenen Services nicht regelmäßig eingehalten?
Kein Problem – Sie können jederzeit wieder in die LongLife Mobilitätsgarantie einsteigen. Wie das geht, darüber berät Sie Ihr Volkswagen Partner gern."Von automatisch wieder drin steht da erstmal nix. Nur das man wieder in die Garantie wieder reinkommen kann.
wenn du einen Inspektion oder Ölwechsel Service machst, dann zahlst Du dafür und bist drin, da Du aber eh keinem glaubst fahr einfach zum Händler
Manche schnallen es halt nicht und wollen einem nichts glauben. Dann kann ich auch nicht verstehen, warum sie sich im Forum tummeln und hinter jedem Baum Böses vermuten.
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Zitat:
Original geschrieben von m-arkus1
Von automatisch wieder drin steht da erstmal nix. Nur das man wieder in die Garantie wieder reinkommen kann.
Steht da zwar nicht, ist aber so. Kriegst dann einfach wieder den Stempel im Serviceheft und fertig.
Lass es, er will es doch nicht glauben.
😁😁Ich glaub doch nicht einfach jedem "Golfer"😁