Distanzscheiben - Spurverbreiterungen - so wird's gemacht

Audi TT 8S/FV

rdrw schrieb unter "Neuer TTS in Neckarsulm abgeholt", dass er seinen roten TTS dezent verbreitert hat.
Dort sind tolle Bilder des Autos, sieht SUPER aus.

http://www.motor-talk.de/.../...-neckarsulm-abgeholt-t5315775.html?...

Ich setz mal ne neue Überschrift drüber, damit der Bezug zu Spurverbreiterung leichter zu finden ist.

Eine Info vom Hersteller H&R lautet:

wir haben für Ihr Fahrzeug ganz neu Teile mit ABE, Artikelnummer wie folgt:
55573-08
55573-10A
Diese sind incl. Radschrauben und Felgenschlössern.

Die kosten bei ebay jeweils 93,20 Euro, Anbieter: CarTuningPoint.

Die ABE hat die Nummer 91503, das der ABE zu Grunde liegende Gutachten hat die Nummer 152KA0002-00.

LG

Beste Antwort im Thema

Ich war jetzt beim TÜV und habe vom "Eintragungszuständigen" folgendes erfahren:

Die ABE ist gültig für "unseren" TT - 8S mit der Maßgabe, dass ORIGINAL-Serien-Felgen verbaut sein müssen.
Der Herstellercode (0588 oder 8307) ist ohne Belang, nur die EG-Typengenehmigungsnummer ist wichtig.
Dabei gilt:
Die beiden Punkte am Ende von 1*2001/116*0369*17-.. sind so zu verstehen, dass diese ABE für alle Nummern, die "hinten" größer als 17 sind, gilt.
(Im Sinn von 17 bis ..).

Alle aufgeführten Auflagen für die jeweilige Felgengröße müssen dabei beachtet werden, so muss z.B. bei 20-Zöllern der vorschriftsmäßige Zustand offiziell durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. (Auflage A1a).

Ein Hinweis dazu, jetzt von mir, dass die Punkte in den ABEs als Platzhalter zu verstehen sind, ist, dass in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Hauptautos e1*2001/116*0242*23 eingetragen ist.
Meine Winterfelgen haben eine durch 3xTÜV abgesegnete ABE, da steht als zulässiger Typ e1*2001/116*0242*.. eingetragen. Bei mir ist also: .. = 23.
Bei meinem TT dann vielleicht: .. = 20 (=Modelljahr 2016)?

Ich denke, es ist als gesichert zu betrachten, dass @pb.joker seine Originalfelgen zusammen mit dieser ABE und den hier besprochenen Spurplatten ohne Eintragung fahren darf.
qed

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Nachdem die Werkstatt auch nach meiner Erklärung des Kleingedruckten nicht verstanden hat warum ich die eintragen will, habe ich es dann auch sein lassen. Die fänden es besser wenn es eine Verpflichtung zum Nachziehen der Radmuttern gebe. Scheinbar "vergessen" viele nachmal vorbeizukommen.

Die Platten passen sehr gut, es könnte höchstens noch ein Tick mehr sein. 20/30 dürfte perfekt sein. Mein Mechaniker meinte allerdings daß er wegen Steinschlag nicht mehr nehmen würde.

Ich mache bei Gelegenheit ein Bild, sieht aber aus wie bei Bretti.

Danke Dir.

EDIT:

Verwirrung: In EBAY werden sowohl die 16er als auch die 24er mit ABE angeboten, für den 8S:

http://www.ebay.de/.../191611168374?hash=item2c9cea6676
http://www.ebay.de/.../141702370565?hash=item20fe1e9505

Hattest Du nicht so einen Trouble mit dem Eintragen ?!

Zitat:

@Celsi schrieb am 28. Juli 2015 um 21:11:02 Uhr:


Danke Dir.

EDIT:

Verwirrung: In EBAY werden sowohl die 16er als auch die 24er mit ABE angeboten, für den 8S:

http://www.ebay.de/.../191611168374?hash=item2c9cea6676
http://www.ebay.de/.../141702370565?hash=item20fe1e9505

Hattest Du nicht so einen Trouble mit dem Eintragen ?!

Celsi, um Deine Verwirrung etwas zu entwirren hier folgende Infos:

In der ABE der Spurplatten Deiner ebay-Links stehen Auflagen, die zu erfüllen sind.

Soll heißen, die Tatsache allein, dass eine bestimmte Spurverbreiterung eine ABE hat, heißt nicht, dass diese ohne Vorführung beim TÜV bzw. ohne Eintragung gefahren werden darf.

Siehe beigefügte Bilder.

Daraus geht hervor, dass die 12 mm pro Rad IMMER (außer bei 17 Zoll Felgen) beim Sachverständigen vorgeführt werden müssen (A1a) .

Und die Punkte mit EA oder EB verlangen bei 12 mm Spurplatten eine Vergrößerung des Radhauses durch Radabdeckungsverbreiterungen oder Aufbördeln des Kotflügels !!!

Das will, glaube ich, niemand, wegen 2 mm mehr (12 statt 10 mm) diesen Aufriss zu machen um es offiziell zu bekommen - ich jedenfalls nicht 😉 .

NUR !!! die 10 mm sind prüfungsfrei und eintragungsfrei zu fahren - aber NUR auf der Hinterachse und NICHT auf 20-Zöllern.

Die komplette ABE ist hier in diesem Thread verlinkt (von pb_joker), die angehängten Fotos hier von mir sind Ausschnitte aus dieser ABE.
Ich hoffe, etwas "entwirrt" zu haben 😉

Edit A26 A27 A28 sind leicht zu erfüllen, siehe u.a. Bild 5

Celsi1
Celsi2
Celsi4
+2

Sorry, Fingertrouble, => Doppelpost selbst gelöscht.

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Danke für die Mühe, Dofel.
Also einerseits gilt die ABE nur mit diesen Auflagen, aber andererseits bestätigen sowohl Bretti als auch Neuromancer, dass auch ohne die Nacharbeiten alles passt, ja sogar dass da noch ein paar mm mehr Luft wären.
Also kaufe ich die 16/24 mit ABE, baue mir dann aus der ABE ein lustiges Papierhütchen und lasse mir die Verbreiterungen dann per Einzelabnahme eingetragen.

Ich glaub, jetzt hab ichs 🙂

Celsi

Zitat:

@Celsi schrieb am 29. Juli 2015 um 14:22:04 Uhr:


Danke für die Mühe, Dofel.
Also einerseits gilt die ABE nur mit diesen Auflagen, aber andererseits bestätigen sowohl Bretti als auch Neuromancer, dass auch ohne die Nacharbeiten alles passt, ja sogar dass da noch ein paar mm mehr Luft wären.
Also kaufe ich die 16/24 mit ABE, baue mir dann aus der ABE ein lustiges Papierhütchen und lasse mir die Verbreiterungen dann per Einzelabnahme eingetragen.

Ich glaub, jetzt hab ichs 🙂

Celsi

Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren OHNE die Auflagen der ABE zu erfüllen.

Suche mal die Beiträge von NoPogo

(

http://www.motor-talk.de/.../...tt-so-wird-s-gemacht-t5317751.html?...

und

http://www.motor-talk.de/.../...tt-so-wird-s-gemacht-t5317751.html?...

)

raus, die sind auch hier im Thread, der hat aufgegeben, nachdem er vom TÜV angesch.... wurde, wie er auf die Idee kommen könnte, eine Eintragung zu verlangen ohne die Auflagen gemacht zu haben...

Da wurde die Eintragung verweigert.

Er hat die Platten wieder ausgebaut und verkauft. Allerdings ging es da um 10mm mit 20 Zoll Felgen, was aber im Prinzip dasselbe ist.

Just for Info.

Es gibt bei ebay auch die 10 mm, warum willst Du Dir denn so einen Stress machen? Ohne Not!

Mach doch einfach 16/20 mm drauf und gut is.

Oder hast Du 20 Zoll Felgen bestellt?

Edit: Diese Aussagen gelten natürlich nur, wenn Du Dein Auto "legal" haben willst. Wenn es Dir reicht, dass nichts schleift, dann ist sowieso alles wurscht.
Dann kannst Du ja auch irgendwelche Felgen und Reifen draufbasteln, Hauptsache, es lenkt...

...die ausführungen und zitate von DOFEL sind genau richtig.
TÜV hat keine möglichkeit gesehen, bei mir OHNE DIE ANBAUTEN etc. die 8mm platten vorne und 10mm platten hinten in verbindung mit den 20zöllern einzutragen.

einfach nur lächerlich dieser amtsschimmel !

Nein, ich will es legal und Ihr habt schon Recht. Wenn ich die ABE wegtun will und eine Einzelabnahme machen will, brauche ich ein Gutachten, das ich nicht habe ... 🙁
Mist, nicht nachgedacht und zu früh gefreut.

Ich frage mal bei KW an, was die so anbieten ... die 16/20 Lösung ist natürlich immer noch Plan B.

Zitat:

@Celsi schrieb am 29. Juli 2015 um 20:22:42 Uhr:


Nein, ich will es legal und Ihr habt schon Recht. Wenn ich die ABE wegtun will und eine Einzelabnahme machen will, brauche ich ein Gutachten, das ich nicht habe ... 🙁
Mist, nicht nachgedacht und zu früh gefreut.

Ich frage mal bei KW an, was die so anbieten ... die 16/20 Lösung ist natürlich immer noch Plan B.

Du kommst von dem Brett auch nicht runter, oder?

Mann, das sind 2 mm mehr pro Seite hinten - vorne ist es gleich.

Hast Du wirklich soviel Zeit, Ehrgeiz, Langeweile, dass Du Dir das antun willst?

Und Deine Zulassungsbescheinigung zumüllen willst?

Alles wegen 2 mm?

Aber wenn es nur am Dir fehlenden Gutachten hängt, das habe ich für die auf der ersten Seite dieses Threads beschriebenen Platten hier auf dem Rechner als pdf, (das hat die Nummer 142XT0228, danach kannst Du auch googlen, gibt es im Netz).

Kann ich Dir aber auch mailen, schick mir Deine E-Mail-Adresse als PN, dann bekommst Du das.

Ich wollte auch erst den Weg über das Gutachten gehen, aber dann kam - für mich glücklicherweise - die Plattenausführung mit ABE auf den Markt.

Für mich war das in 5-10 Sekunden entschieden was ich mache: Ich spare mir die ganze Bürokratenschei... und verzichte auf die 2 mm, die sowieso keiner sieht.

Aber die scheinen für Dich essentiell wichtig zu sein, jeder soll nach seiner Facon glücklich werden, (ich versuche schon lange nicht mehr alles zu verstehen).

Deshalb mein Angebot: Ich maile Dir bei Bedarf das Gutachten für die Platten (wird aber auch nichts helfen, es stehen - logischerweise!!! - dieselben Auflagen drin wie in der ABE).

Ehrlich, ich verstehe es nicht... 😉

Macht doch nicht so ein Gewese um die Sache, zumal die Zulassungsbescheinigumg zunächst garnicht geändert werden muss und bei 20" musst du so oder so zum TÜV und die Eintragung kostet keine 40 Euro.
Ich werde mir mal 15er Platten besorgen und sehen ob das noch geht.

Zitat:

@Celsi schrieb am 29. Juli 2015 um 20:22:42 Uhr:


Nein, ich will es legal und Ihr habt schon Recht. Wenn ich die ABE wegtun will und eine Einzelabnahme machen will, brauche ich ein Gutachten, das ich nicht habe ... 🙁
Mist, nicht nachgedacht und zu früh gefreut.

Ich frage mal bei KW an, was die so anbieten ... die 16/20 Lösung ist natürlich immer noch Plan B.

KW hat 10er, 12,5er, 15er zu bieten.

http://docs.kwsuspension.de/ga32TG105720.pdf

Wäre ein möglicher Weg, ist dann eine Einzelabnahme und das ganze Gerassel an Auflagen steht nicht drin. Ausgang einer solchen Aktion eher ungewiss.

Die Spurverbreiterungen sind jedoch alle in schwarz, das käme für mich nicht in Frage.

"Vorher-Nachher" der "üblichen" H&R 8/10mm Distanzscheiben mit ABE.

Vorher-nachher-vorn
Vorher-nachher-hinten

Wie verhält es sich mit der Original Garantie bzw. bei Garantieverlängerung - gibt es Probleme mit der Garantie, wenn z.B. etwas am Fahrwerk ist?

Da bau ich die vorher aus, bevor ich zur Werkstatt fahre... 😉

Die sind ja nicht in den Papieren eingetragen 😁😁

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