Distanzscheiben - Spurverbreiterungen - so wird's gemacht
rdrw schrieb unter "Neuer TTS in Neckarsulm abgeholt", dass er seinen roten TTS dezent verbreitert hat.
Dort sind tolle Bilder des Autos, sieht SUPER aus.
http://www.motor-talk.de/.../...-neckarsulm-abgeholt-t5315775.html?...
Ich setz mal ne neue Überschrift drüber, damit der Bezug zu Spurverbreiterung leichter zu finden ist.
Eine Info vom Hersteller H&R lautet:
wir haben für Ihr Fahrzeug ganz neu Teile mit ABE, Artikelnummer wie folgt:
55573-08
55573-10A
Diese sind incl. Radschrauben und Felgenschlössern.
Die kosten bei ebay jeweils 93,20 Euro, Anbieter: CarTuningPoint.
Die ABE hat die Nummer 91503, das der ABE zu Grunde liegende Gutachten hat die Nummer 152KA0002-00.
LG
Beste Antwort im Thema
Ich war jetzt beim TÜV und habe vom "Eintragungszuständigen" folgendes erfahren:
Die ABE ist gültig für "unseren" TT - 8S mit der Maßgabe, dass ORIGINAL-Serien-Felgen verbaut sein müssen.
Der Herstellercode (0588 oder 8307) ist ohne Belang, nur die EG-Typengenehmigungsnummer ist wichtig.
Dabei gilt:
Die beiden Punkte am Ende von 1*2001/116*0369*17-.. sind so zu verstehen, dass diese ABE für alle Nummern, die "hinten" größer als 17 sind, gilt.
(Im Sinn von 17 bis ..).
Alle aufgeführten Auflagen für die jeweilige Felgengröße müssen dabei beachtet werden, so muss z.B. bei 20-Zöllern der vorschriftsmäßige Zustand offiziell durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. (Auflage A1a).
Ein Hinweis dazu, jetzt von mir, dass die Punkte in den ABEs als Platzhalter zu verstehen sind, ist, dass in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Hauptautos e1*2001/116*0242*23 eingetragen ist.
Meine Winterfelgen haben eine durch 3xTÜV abgesegnete ABE, da steht als zulässiger Typ e1*2001/116*0242*.. eingetragen. Bei mir ist also: .. = 23.
Bei meinem TT dann vielleicht: .. = 20 (=Modelljahr 2016)?
Ich denke, es ist als gesichert zu betrachten, dass @pb.joker seine Originalfelgen zusammen mit dieser ABE und den hier besprochenen Spurplatten ohne Eintragung fahren darf.
qed
404 Antworten
Habe erfahren dass die ABE Nur in Verbindung mit Serienfelgen gilt....Aber wscheinlich schon bekannt
Habe erfahren dass die ABE Nur in Verbindung mit Serienfelgen gilt....Aber wscheinlich schon bekannt
Zitat:
@Dofel schrieb am 8. Juni 2015 um 10:30:08 Uhr:
Deine Vorschläge (1*2001/116*0369*17-X, wobei X alles mögliche sein darf oder 1*2001/116*0369*.. oder 1*2001/116*0369*1.. ) würden aber die Endnummern -00 bis -16 komplett oder teilweise inkludieren, was nicht so gedacht ist.
Wollte man alles ab 17 zulassen, so müßte man "ab 1*2001/116*0369*17..." schreiben. Aber genau das ist nicht so vorgesehen in ABEs, denn...
Zitat:
Ich finde 1*2001/116*0369*17-.. weiterhin logisch und wenn dann in 2 Jahren z.B. die Variante -23 auf der Straße rumfährt darf die auch die ABE nutzen.
Aber ich geh fragen, kann nur momentan gerade nicht weg von zu Hause.
... genau das ist der springende Punkt! H&R muß neue Varianten stets prüfen, wie auch in der ABE beschrieben. Siehe Anhang. Das Ergebnis kann man dann auch gleich dokumentieren. Das ist der kleinste Aufwand.
Lass uns mal das Thema bis ca. 15 Uhr auf HOLD legen, vorher bin ich "unable to move".
Dann fahr ich zum TÜV und versuche, den Betrieb dort mit meiner Frage aufzuhalten 😉
Ich hatte gestern übrigens dann noch ne Mail an H&R geschickt:
Zu meiner gerade vor 10 Minuten gesandten Mail noch eine Information, gerade gelesen in einem Internet Forum:
die ABE gilt für unsere neuen TT nicht, denn EG Typgenehmigung stimmt nicht. Der Neue hat
e1*2001/116*0369*19, nicht
e1*2001/116*0369*17.
Darauf bekam ich jetzt die Antwort:
Guten Morgen,
17 bis … von daher unrelevant.
Mit freundlichen Grüßen / best regards
Thomas Höffer
Verkauf / Sales
DER müsste es EIGENTLICH wissen. Ja, ICH weiß, Sätze mit "eigentlich" kann man eigentlich auch gleich weg lassen...
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Ich war jetzt beim TÜV und habe vom "Eintragungszuständigen" folgendes erfahren:
Die ABE ist gültig für "unseren" TT - 8S mit der Maßgabe, dass ORIGINAL-Serien-Felgen verbaut sein müssen.
Der Herstellercode (0588 oder 8307) ist ohne Belang, nur die EG-Typengenehmigungsnummer ist wichtig.
Dabei gilt:
Die beiden Punkte am Ende von 1*2001/116*0369*17-.. sind so zu verstehen, dass diese ABE für alle Nummern, die "hinten" größer als 17 sind, gilt.
(Im Sinn von 17 bis ..).
Alle aufgeführten Auflagen für die jeweilige Felgengröße müssen dabei beachtet werden, so muss z.B. bei 20-Zöllern der vorschriftsmäßige Zustand offiziell durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. (Auflage A1a).
Ein Hinweis dazu, jetzt von mir, dass die Punkte in den ABEs als Platzhalter zu verstehen sind, ist, dass in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Hauptautos e1*2001/116*0242*23 eingetragen ist.
Meine Winterfelgen haben eine durch 3xTÜV abgesegnete ABE, da steht als zulässiger Typ e1*2001/116*0242*.. eingetragen. Bei mir ist also: .. = 23.
Bei meinem TT dann vielleicht: .. = 20 (=Modelljahr 2016)?
Ich denke, es ist als gesichert zu betrachten, dass @pb.joker seine Originalfelgen zusammen mit dieser ABE und den hier besprochenen Spurplatten ohne Eintragung fahren darf.
qed
@Dofel: Vielen Dank für die Mühe und das berichten!
Leider muss man dann die 10mm Distanzscheiben bei fast allen 17 Zoll Rädern und grösser doch beim TÜV/Dekra vorführen (siehe ABE). Ich überlege mir noch mal ob ich meinem TT die 16/20 Kombi verpasse. Optisch sieht es ja schon besser aus... 😉
Klingt gut, als Deutschlehrer oder Korinthenkacker müßte man aber mindestens das "-" bemängeln 🙂. Fällt mir echt schwer, das zu glauben, daß so ein Gutachten eine Generalfreigabe bedeutet für alle kommenden Nummern.
Sauber und eindeutig dokumentiert ist der TT z.B. in diesem Felgengutachten:
http://www.brock.de/.../...05x112%20ET45%20D3%2057,1%20-%20A07,V01.PDF
So gibt es hier eine Gruppe 00-16 und die Gruppe 17. Wenn 18 usw. kommen, dann ist das Gutachten zu erweitern.
Zitat:
@frave23 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:29:02 Uhr:
@Dofel: Vielen Dank für die Mühe und das berichten!Leider muss man dann die 10mm Distanzscheiben bei fast allen 17 Zoll Rädern und grösser doch beim TÜV/Dekra vorführen (siehe ABE). Ich überlege mir noch mal ob ich meinem TT die 16/20 Kombi verpasse. Optisch sieht es ja schon besser aus... 😉
Hä? 8 vorne 10 hinten geht ohne Abnahme A1a) bis inkl. 19 Zoll.
Zitat:
Hä? 8 vorne 10 hinten geht ohne Abnahme A1a) bis inkl. 19 Zoll.
Du hast Recht, ich habe vorne mit hinten in der Tabelle (ABE) verwechselt.
Übrigens steht im Gutachten der Brock Felgen als Gruppe:
"Audi TT
8J
e1*2001/116*
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S) "
Da ist er wieder, der "böse" Bindestrich. 😁
Zitat:
@frave23 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:29:02 Uhr:
@Dofel: Vielen Dank für die Mühe und das berichten!Leider muss man dann die 10mm Distanzscheiben bei fast allen 17 Zoll Rädern und grösser doch beim TÜV/Dekra vorführen (siehe ABE). Ich überlege mir noch mal ob ich meinem TT die 16/20 Kombi verpasse. Optisch sieht es ja schon besser aus... 😉
Gerne geschehen, hab es ja auch für mich gemacht...
Vorne 8 mm, hinten 10 mm sind eintragungsfrei bei 17, 18 und 19 Zoll Felgen. Siehe Bilder.
Die Auflagen A26, A27m A28 und D4 sind "einfach", siehe ABE Seite 30 und 31.
Zitat:
@pb.joker schrieb am 8. Juni 2015 um 15:51:27 Uhr:
1. Klingt gut, als Deutschlehrer oder Korinthenkacker müßte man ...
2. Fällt mir echt schwer, das zu glauben, daß ...
Zu 1.: Klingt nicht nur gut, ist gut. Sind wir Deutschlehrer oder KK? Nein!
zu 2.: Ich glaubs, egal obs schwerfällt, und behalte meine Scheiben, hab eben den schon ausgedruckten Kauf-Widerruf zerissen.
Und Dein Felgengutachten ist doch auch eindeutig:
e1*2001/116*0369*17-.. ab MJ 2015
und als Verifikation dahinter:
(8S) (ohne Einschränkung).
So und nun kommen wir beide gemeinsam ganz schnell runter von dem bösen Bindestrich-Brett 😉 🙂 .
Okay?!
Zitat:
@Dofel schrieb am 8. Juni 2015 um 17:09:43 Uhr:
Zu 1.: Klingt nicht nur gut, ist gut. Sind wir Deutschlehrer oder KK? Nein!
Versteht mich nicht falsch - ich wills ja auch glauben, bin ja auch kein Deutschlehrer oder KK. Nur bei so manchem Prüfer beim TÜV (beim normalen Termin alle 3/2 Jahre) oder Straßenkontrolle begegnet man des öfteren Deutschlehrer oder KK...
Alles wird gut 🙂.
Zitat:
@pb.joker schrieb am 8. Juni 2015 um 17:31:20 Uhr:
Alles wird gut 🙂.
Für ist ist's so wie es ist schon gut genug 😉
...so, spurplatten sind wieder demontiert und verkauft !
sollte widererwartend hier doch nochmal jemand mit serien-20-zöllern vorbeischauen und in erwägung ziehen, die bekannte kombination 8mm vorn und je 10mm hinten zu montieren - gut überlegen und viell. vorher klären, ob und wie gut die beziehungen zu den tüv-freundlichen sind oder aber wie autoverrückt die TÜVer sind, da wo man zum eintragen hingehen will.
denn ohne eintragen gehts bei den 20zöllern nicht mit den platten !!
Ich habe gerade den Brief erhalten und siehe da "e1*2001/116*0369*20".
So und nächste Woche am Donnerstag ist dann die Übergabe in NSU😁.
Im Anschluss kommen dann noch die 8/10mm Spurplatten drauf. Mal sehen ob es meiner Frau auffällt. Habe da so eine Vermutung 🙂.
Gruß Sonic66
Zitat:
@Sonic66 schrieb am 10. Juni 2015 um 15:53:17 Uhr:
Ich habe gerade den Brief erhalten und siehe da "e1*2001/116*0369*20".
So und nächste Woche am Donnerstag ist dann die Übergabe in NSU😁.Im Anschluss kommen dann noch die 8/10mm Spurplatten drauf. Mal sehen ob es meiner Frau auffällt. Habe da so eine Vermutung 🙂.
Gruß Sonic66
Meine würde davon sicher nichts merken, die kann grundsätzlich einen Opel nicht von einem Mercedes unterscheiden. Mal sehen was passiert, wenn sie das erste Mal in den TT einsteigt, ob sie überhaupt merkt, dass das wohl nicht so ganz der R32 sein kann 🙂 / bzw. wie vernichtend der Kommentar dazu dann ausfallen wird... Egal, mein Auto!
Sie weiß nämlich fast gar nichts vom neuen Zuwachs, ob überhaupt, was genau und wann da irgendwann vielleicht noch was kommt. 😉
Abholen gehe ich jedenfalls allein nach NSU, da will ich keine "Ablenkung" in meiner "Konzentration".
und: DANKE für Deine Info wg. "e1*2001/116*0369*20".
(Ich stehe nun seit 28.05. immer noch auf -03..., das müsste bald weiter gehen, Du hattest auch 15 Tage zwischen 03 und 04 aber dann schon 3 Tage später die 05.)