Discover Media gegen Discover Pro austauschen?

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VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,
konnte über die Suche leider bisher nichts finden, daher meine Frage:

Bin unentschlossen, ob ich mit das Discover Media oder Discover Pro im GTD bestellen soll.
Kann man, wie früher das RNS510, nachrüsten, also die Navis austauschen?
Oder ist das aufgrund der "Aufteilung" von Bedien- und Anzeigeeinheit in der Mittelkonsole und Hauptgerät im Handschuhfach nicht mehr möglich?

Hat da jemand Erfahrung mit?
Wenn es ginge, würde ich vielleicht später von Media auf Pro umrüsten. Falls mir das Media "nicht mehr genügt".

Danke für eure Antworten im Voraus.

Gruß Klaus.

Beste Antwort im Thema

Ja mach das. Dann kannst Du den Leuten im Japaner-Forum mit Deiner Rumheulerei auf den Senkel gehen...

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Ich sehe hier klar den Händler in der Pflicht das DP wenigstens zurückzunehmen. Vom Kunden selber kann man einfach nicht verlangen das er das vorher gewusst hat. Deswegen geht er ja zum Händler.

Manchmal frage ich mich ob der Händler vor Ort überhaupt noch eine Daseinsberechtigung hat. Mittlerweile erfährt man im Internet deutlich mehr über Produkte als beim Händler und das in rasend kurzer Zeit. Selbstgemachtes Leid.

Der einzige Grund noch zum Händler zu gehen ist Möglichkeit zu handeln, echte Infos über das Prospekt hinaus sind doch fast nirgends mehr drin.

Der User der jetzt hier auf dem DP sitzen bleibt hat mein vollstes Verständnis für den Modellwechsel und die Story ist wirklich einen Artikel wert.

Gruss maat

So lange es keinen Weg gibt, das Discover Pro nachzurüsten. Ist die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering, dass das Discover Pro über Nacht verschwindet.

Hallo, hätte man dem Händler den Auftrag gegeben das DP inklusive Einbau wäre das nicht passiert.
Dann hättest du einen Werkstattauftrag unterschrieben, dann wäre es ihr Risiko, so war es deins.

Da wäre auch keine Zahlung fällig geworden.

Die hätten dann sagen müssen ob es geht

Wenn man es aber als Ersatzteil kauft und will es einbauen ist es eben dumm gelaufen.

Gruß

VW würde ich nicht die Schuld geben, man hätte sich besser informieren müssen.

Keine VW Werkstatt hätte so einen Auftrag angenommen.

Btw... wenn der Tank leer ist, funktioniert die Navigation auch mit Karte ohne Einschränkung.

Karte gesperrt - ist der Tank leer, fragt ob er zur Tankstelle navigieren soll, Karte wird dann entsperrt.

Anschließend kann ich auch sonst wohin weiternavigieren. Oder statt zur Tankstelle auch ganz woanders hin.

Karte bleibt dann auch ohne Route aktiv.
Bis ich dann wieder Zündung aus/an mache...

Die reinste Willkür von VW....

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Dann ist es doch kein Problem. Darfst halt immer nur knapp über Reserve tanken, wenn du den Navi nutzen willst. Und man soll ja viele Pausen beim Autofahren machen. Also schön alle 50 km tanken. 😁

Hallo Futzelfupp, ich wollte mal beim Golf VI eine MFA + nachrüsten.
Vorher habe ich in der Werkstatt nachgefragt ob das geht, der Werkstattmeister sagte mit einem Neuteil geht das.
Darauf hin bestellten die einen neuen Tacho, haben dann lange probiert ihn an zu lernen.
Nach Rücksprache mit dem Werk sagten die , es gibt nur für original Teile die verbaut waren eine Freigabe.
Deswegen habe ich auch nichts an die VW Werkstatt bezahlt, es waren deren Dummheit oder Unwissenheit.

Du musst dir schon selber die größte Schuld geben weil du dieses Risiko eingegangen bist.

Hake es ab als Lehrgeld.

Gruß

Ich habe nie etwas anderes behauptet..

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente


Dann ist es doch kein Problem. Darfst halt immer nur knapp über Reserve tanken, wenn du den Navi nutzen willst. Und man soll ja viele Pausen beim Autofahren machen. Also schön alle 50 km tanken. 😁

Es reicht, wenn ich beim losfahren den Tank leer habe und dann die Navigation aktivere... danach kann ich volltanken, wenn ich den Schlüssel nicht aus dem Zündschloss ziehe, bleibt das Navi aktiv. So habe ich das Navi heute zwei Stunden benutzen können!

Dann müsste man doch auch was codieren können? Die Menge an Tankinhalt bei der die Tankwarnung kommt auf 100% setzen und dann noch die Ausgabe in der MFL unterdrücken. Ich könnte damit leben wenn das DP dann funktioniert. Den Tankinhalt etc für den Überblick bekommt ja trotzdem noch angezeigt.

Tankkorrektur geht doch nur +-5%, oder?
Oder war es gar nur die Verbrauchsanzeige, die man codieren kann?

Da kennst du dich bestimmt besser aus, siehe deine Signatur. Aber ich denke das ist ein Ansatz. Es geht ja nicht um eine Korrektur sondern einfach um die Auslöseschwelle bei der der BC das Tanken empfiehlt.

Ja, so Gedanken hatte ich mir schon gemacht. Aber es geht nur die Verbrauchsanzeige zu codieren. Im Bereich 85-115%

Zitat:

Original geschrieben von arminschneider


Du musst dir schon selber die größte Schuld geben weil du dieses Risiko eingegangen bist.

Arbeitet Ihr eigentlich alle bei VW, oder seid Ihr nur froh, dass Ihr selbst keine Entscheidungen treffen müsst, weil das entweder Eure Eltern oder, wenn es um das Auto geht, der VW-Konzern für Euch tun?

Wollt Ihr nicht mal ein bisschen mitdenken? Solange es keine Begründung für diese Gängelei gibt, kann ein halbwegs vernünftiger Mensch das doch gar nicht einsehen ...

So.

Ab Juli ist in auch in Deutschland was für den Golf 7 im Zubehör erhältlich!

http://www.carhifi-store-buende.de/zenec-ego-z-e2024m

Das Ding kostet 800 Euro. Für das Geld kannst Du vorher auch erst noch mal einen Anwalt befragen. So wie das bei Dir ablief, würde ich mir das auch nicht gefallen lassen. Wenn VW das Gerät nicht freischalten will – okay, aber dann sollen sie's gefälligst auch zurücknehmen. Im Grunde müssen sie schon vor dem Verkauf sicherstellen, daß es sich einbauen läßt, zum Beispiel indem sie sich vom Händler die Fahrzeugnummer durchgeben lassen und nachschauen, ob der Einbau berechtigt ist. Aber einfach so Geräte durch die Gegend schicken, das Geld dafür einsacken und es dann nicht freischalten, das geht so nicht.

Edit: Je länger ich darüber nachdenke, desto überzeugter bin ich davon, daß das Verhalten seitens VW nicht rechtmäßig ist. Stell Dir mal vor, Du kaufst bei Mediamarkt einen Sony-Fernseher. Und zu Hause stellst Du fest, daß dieses Gerät erotische Filme nur dann abspielt, wenn es freigeschaltet wurde. Und um es freizuschalten mußt Du eine Heiratsurkunde bei Sony einreichen. Du bist aber dummerweise nicht verheiratet und kannst nun diese Funktion nicht nutzen. Da würde man dann wohl zurecht darauf bestehen, daß eine solche Einschränkung der Gebrauchseigenschaften vom Hersteller vorab deutlich kommuniziert wird. Selbst eine Beschreibung irgendwo im Kleingedruckten würde mit Sicherheit nicht ausreichen, weil sich das niemand durchliest, was von Juristen als „überraschend“ bezeichnet wird.
Wenn also ein Navigationsgerät nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert, zum Beispiel ausschließlich in Fahrzeugen, in denen vorher schon ein solches Gerät vorhanden war, muß der Hersteller diesen Umstand auch deutlich kommunizieren, denn woher sollen Händler und Käufer das sonst wissen? Also ich würde dagegen juristisch vorgehen, das Verschulden sehe ich hier eindeutig seitens VW.
Bei 100 Euro würde sich das wohl nicht lohnen, weil der Anwalt schon soviel für die Stunde nimmt, aber bei 3000 Euro, also das würde ich mir nicht gefallen lassen.

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