Dieselpartikel Filter voll nach 7 Monaten und 20.000km
Hallo liebe Leute,
ich habe mir in Mai 2022 einen gebrauchten Opel Insignia gekauft (direkt von Opel Partner).
Beim Kauf war das Auto 3,5 Jahre alt und hatte 115.000 km darauf.
Nach einem Monat im Urlaub ( in 4 Wochen bin ich 10.000 km gefahren) ging zum ersten Mal Motorkontrollleuchte an in die Leistung wurde reduziert, ging aber glücklicher Weise schnell wieder weg.
Dezember 2022 kam es wieder, diesmal aber dauerhaft ( mitlerweile habe 20.000km nach Kauf). daraufhin habe ich das Fahrzeug zum Händler gefahren wo ich es her habe.
Der Händler hat mir eine Rechnung gemacht von Gast 5000€ weil der partikelfilter und so ausgetauscht werden muss da es sich nicht mehr reinigen lässt.
Ich meine das das Auto in 4 Jahren 135.000km gemacht hat und ein Langstrecken Fahrzeug ist, dürfte der partikelfilter doch nicht so schnell voll werden.
Ist es rechtlich das ich das zahlen muss, oder müssen die selber aufkommen da ich noch mein Garantie bei denen habe.
Danke euch im voraus das Ihr eich Zeit genommen habt.
52 Antworten
Sollte bei der Rechtsschutz aber doch eher darum gehen dass die 3 Monate rum waren bis die MKL an ging, Bzw der jetzige Schaden aufgetreten ist und nicht wann du das Auto gekauft hast? Vielleicht da nochmal nachhaken dass die das ggf. falsch verstanden haben?
Zitat:
@Jakonasable schrieb am 20. Jan. 2023 um 20:18:51 Uhr:
Sollte bei der Rechtsschutz aber doch eher darum gehen dass die 3 Monate rum waren bis die MKL an ging, Bzw der jetzige Schaden aufgetreten ist und nicht wann du das Auto gekauft hast?
Sehe ich persönlich nicht so, weil 1. die MKL nicht ursächlich wegen des DPFs "gekommen" sein muss und 2. der streitgegenständliche Schaden erst jetzt aufgetreten ist.
Ist aber auch nur meine persönliche Meinung.
Das Kaufdatum hat rein gar nichts mit der Versicherungsdeckung zu tun. Der „Schaden“
trat im Dezember auf, also lange nach jeder Wartefrist. Bis zum Dezember gab es auch keine Streitigkeiten. Dass die MKL einmal bei der Urlaubsfahrt aufleuchtete und dann wieder verschwand, hat keinen kausalen rechtlichen Zusammenhang.
Die Versicherung will sich nun wohl auf Grund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht aus der Deckungspflicht schleichen, da gemäss Gewährleistungspflicht der Schaden als beim Kauf bereits vorhanden betrachtet wird. An und für sich ein cleverer Schachzug der Versicherung, der aber juristisch kaum Bestand haben dürfte. Beim Abschluss der Versicherung war kein Schaden wissentlich vorhanden. Die MKL kam auch das erste Mal erst nach Abschluss, kann also nicht als Grund für den Versicherungsabschluss vorgeschoben werden, da der TE ja sonst hellseherische Kräfte haben müsste.
Der Eintritt des gedeckten Streitfalles fand somit erst im Dezember statt und da gibt es keinen kausalen Zusammenhang zu den Bestimmungen der Gewährleistungspflicht
Achtung, der Fehler steht normalerweise detailliert im Fehlerspeicher. Ist der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf abgelegt, muß der Händler quasi haften. Wurde der Fehlerspeicher vom Händler gelöscht, hat er Beweise zerstört -"Jackpot" - und muss haften. Hoffe das hilft. Grüße
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kupplung81 schrieb am 29. Jan. 2023 um 10:12:03 Uhr:
Ist der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf abgelegt, muß der Händler quasi haften.
Seitdem 1.1.22 sind es 12 Monate.
Der dpf bleibt aber ein sogenanntes Verstopfteil also Verschleißteil
Und bei 135000km
Wird dir keiner sagen das es zu früh für den dpf ist
Und somit ist es auch kein Sachmangel
Beim DPF „verpufft“ aber das Zauberwort wenn der Wagen 135000km hat. Da ist es normal, dass ein DPF gewechselt werden muss.
https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057
Im Falle des DPF heißt das, der Händler haftet. Er hat eine mangelfreie Ware zu liefern.
Wobei ich hier den DPF als Ergebnis sehe und nicht als Ursache.
Zitat:
@Omegabesitzer schrieb am 29. Januar 2023 um 11:38:24 Uhr:
Beim DPF „verpufft“ aber das Zauberwort wenn der Wagen 135000km hat. Da ist es normal, dass ein DPF gewechselt werden muss.
Sehe und lese ich im Text des BGB anders.
Aber wenn ihr die Reparatur selber zahlen wollt, dann ist das so. Ich würde mich mit Händen und Füßen wehren.
Übrings gab es damals an meinem Vectra C neue Bremsen auf Kosten des Händlers.
Das ist wieder so ein Fall wo man hinter schlauer ist
Ich gebe Omegabesitzer vollkommen recht.
So sehe ich das auch
Schon aus dem Urteil 2015 wird hier klar gesagt das der Dpf ab ca 120000km auch voll sein darf
Somit einem normalen Verschleiß obliegt
Zumal der themenersteller auchvschreibtvdas er selber 20000km mit dem Fahrzeug zurück gelegt hat.
Man kann sicher jeden Fall einzeln betrachten
Aber
Ich glaube das kein Gutachter dir bescheinigt das der DPF viel zu früh verstopft ist
Man wird sich auch immer auf das Gerichtsurteil berufen
Das ich hier verlinkt habe
Der Sachverständige S. stellte in dem Gutachten vom 26.10.2017 fest, dass von einem normalen nutzungs- und alterungsbedingten Verschleiß des Dieselpartikelfilters auszugehen sei. Hierzu bemerkte der Sachverständige, dass es sich beim Dieselpartikelfilter zwar nicht um ein Verschleißteil eines Fahrzeugs handele – dies im Unterschied zu beispielsweise Bremsbelägen oder Reifen. Allerdings unterliege der Dieselpartikelfilter funktionsbedingt einer kontinuierlichen Anreicherung mit Partikeln.
Hierdurch werde der Durchfluss in Abhängigkeit des Nutzungsverhaltens des Fahrzeugs nach einer bestimmten und technisch nicht festgelegten Nutzungsdauer eingeschränkt. Einige Fahrzeughersteller sähen den Austausch des Filters nach einer Laufleistung von 120.000 Kilometer und 160.000 Kilometer vor. Bezüglich des Mazda 5 brachte der Sachverständige in Erfahrung, dass kein turnusmäßiges Wartungsintervall vorgeschrieben sei. Es bestünde allerdings eine Anweisung, den Filter dann zu ersetzen, wenn eine Regeneration ohne Erfolg bliebe. Letztlich ließe sich eine unbegrenzte Nutzungsdauer von technischer Seite weder nachvollziehen noch begründen.
Hierauf stellte das Gericht fest, dass bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug lediglich von üblichem Verschleiß im Hinblick auf den Dieselpartikelfilter auszugehen sei. Der Pkw habe zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kläger eine Laufleistung von 151.500 Kilometern aufgewiesen. Unstreitig habe in diesem Zeitpunkt die Abgaskontrollleuchte nicht aufgeleuchtet. Dies geschah nach klägerischem Schreiben erst mehr als zwei Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger bereits 5.600 Kilometer mit dem Pkw zurückgelegt. Nach dem sodann erfolgten Regenerationsversuch habe der Kläger das Fahrzeug weiterhin genutzt, ausweislich der Rechnung vom 2.1.2015 im Hinblick auf die Verbringung in die Mazda-Vertragswerkstatt habe das Fahrzeug bereits eine Laufleistung von 165.025 Kilometern aufgewiesen. Somit habe der Kläger nach dem Erwerb des Fahrzeugs mit diesem 12.525 Kilometer zurückgelegt.
Damit ging das LG Kiel von üblichem Verschleiß aus, nachdem der Sachverständige S. festgestellt hatte, dass bei einer derart hohen Laufleistung der Austausch des Dieselpartikelfilters eher als üblich zu bezeichnen und aus technischer Sicht auch zu erwarten sei. Demgemäß greife auch nicht die Vermutung des § 476 BGB, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen sei, denn diese Vermutung sei mit der Art der Sache unvereinbar, weil es sich um ein Verschleißteil handele.
Man kann es versuchen, die Chancen dürften aber bei der Ausgangslage schlecht sein - da wird es wohl einen Gerichtsentscheid brauchen wenn der Händler sich weigert und ohne Rechtsschutzversicherung würd ich das niemals vor Gericht entscheiden lassen, das kann dann ein vielfaches kosten
Bei den Bremsen vor über 10 Jahren war es ganz einfach. Der Vectra war "Inspektion geprüft". 6 Wochen später brauchte es neue Reifen und die Bremsen hinten waren komplett runter.
Also ab zum Händler. Der hat sich das angeschaut und ohne größere Diskussionen wurden die Bremsen sofort gemacht.
Aber egal, es ist euer Geld.
Zitat Anfang
"Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf stellt ein verstopfter Dieselpartikelfilter grundsätzlich einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Wenn dieser innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Gefahrübergang auftritt, besteht gemäß § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war – es sei denn, die Vermutungswirkung des § 476 BGB wird widerlegt."
Zitat Ende.
In dem Urteil aus 2015 hatte der Fahrer aber dennoch Pech, da er den Diesel nicht sachgemäß bewegt hat.
Der Vergleich ist doch na ja
Was soll ich sagen
Damit ging das LG Kiel von üblichem Verschleiß aus, nachdem der Sachverständige S. festgestellt hatte, dass bei einer derart hohen Laufleistung der Austausch des Dieselpartikelfilters eher als üblich zu bezeichnen und aus technischer Sicht auch zu erwarten sei. Demgemäß greife auch nicht die Vermutung des § 476 BGB, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen sei, denn diese Vermutung sei mit der Art der Sache unvereinbar, weil es sich um ein Verschleißteil handele.
Das ist schon das totschlag Argument
Der themenersteller hat mich nicht einmal hier beantwortet
Das er eine sachmängelanzeige dem Händler eingereicht
Des Weiteren schreibt er das die Kontrollleuchte nach vier Wochen an ging und von selber wieder erloschen ist
So habe ich das verstanden
Jetzt ist er 8 Monate mit dem Wagen 20000 km gefahren
Der Wagen hat somit 135000 km runter
Ich kann mir nicht vorstellen das du hier vor Gericht recht bekommst
Das heißt doch nicht das er es nicht versuchen soll
Ohne Rechtsschutz würde ich das niemals machen
Und wenn Rechtsschutz besteht
Muss diese erst einmal sehen ob die Klage eventuell erfolgreich wäre
Die meisten Versicherungen geben auch ihr ok
Aber das lässt sich ja nun mal schnell feststellen
Wenn er Rechtsschutz versichert ist
Vielleicht käme ein Gericht zu einem anderen Urteil als das von 2015
Ich kann es mir nicht vorstellen