Der große Felgen/Reifen-Thread: Welche Felge/Reifen/Kombination auf mein Fahrzeug?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Da ja oft die fragen kommen, hab ich mir erlaubt einen Thread zu öffnen für das ganze Jahr, egal ob Sommer, Winter, oder Ganzjahresreifen bzw auch Felgen wegen Größe, ET usw alles rein hier 🙂

Viele Antworten findet ihr in den CoC Papieren oder vielleicht auch hier:
http://goodyear.tiremanager.eu/default.aspx

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Da ja oft die fragen kommen, hab ich mir erlaubt einen Thread zu öffnen für das ganze Jahr, egal ob Sommer, Winter, oder Ganzjahresreifen bzw auch Felgen wegen Größe, ET usw alles rein hier 🙂

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17 Zoll VW „Seattle“ Alu‘s mit OrigInal Sportfahrwerk! Rückleuchten Dectane (Depo) Kirschrot klar. Geplant sind irgendwann 18 Zoll.

Golf VI Seattle 17 Zoll.jpg

Hallo,
habe mir vor zwei Wochen einen Golf VI 1.4 mit 80 PS gekauft. In den Fahrzeugpapieren sind bei mir nur 15 Zoll Felgen eingetragen, aber gekauft wurde das Auto mit originalen VW 16 Zoll Felgen. Muss ich die 16 Zoll Felgen nun eintragen lassen??
Des Weiteren würde ich mir gerne die 17 Zoll Dijon Felgen vom Golf VII kaufen. Kann ich meinen Golf VI mit diesen Felgen fahren und müsste ich dies dann auch eintragen lassen?

In der coc müssten die Räder, auf der Rückseiten stehen. Ich habe das auch zuerst nicht gesehen, aber hinterher habe ich mir das nochmal richtig durchgelesen.
Die dijon Felgen sind ja eigentlich Original Golf 7 Felgen, daher muss die mit einem teilgutachten eintragen lassen

Zitat:

aber gekauft wurde das Auto mit originalen VW 16 Zoll Felgen.

Zu deinen Fahrzeugpapieren gehört auch die EWG-Übereinsimmungsbescheinigung (bzw. EU-Übereinstimmungserklärung).
Hier stehen alle für deinen Wagen zulässigen VW-Rad-/Reifenkombinationen unter 32 und 50 (bzw. 35 und 52).

Zitat:

Kann ich meinen Golf VI mit diesen Felgen fahren und müsste ich dies dann auch eintragen lassen?

Zuerst musst du mit einer Traglastbescheinigung zum Sachverständigen (TÜV, Dekra, GTÜ, …). Dort erhälst du eine Abnahmebescheinigung.

In dieser Bescheinigung steht, ob die Eintragung (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) sofort oder »Bei nächster Befassung« erfolgen muss.

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Hallo!
Ich möchte mir, da meine Sommerreifen abgefahren sind, Kompletträder gönnen. Da es nur ein Trendline ist (122PS TSI), waren bisher nur 15 Zoll Stahlfelgen drauf. Jetzt hätte ich aber gerne 16/17 Zoll Alus. Ich möchte jedoch so wenig Aufwand wie möglich haben, also keine Extra Bescheinigung, keine Zusatzarbeiten...

Ich habe nun bei Euromaster "ATS Antares 17 Zoll" rausgesucht, dort steht diese seien für meinen Golf eintragungsfrei. Auflagen sind wie folgt: A07; A12; A14; A21; Cbo; Flh; V17; S02
Die Auflagen sollten meines Erachtens alles kein Problem sein, wenn ich die in der Werkstatt montieren lasse, oder? Wenn dem so ist, könnte ich dann problemlos und ohne Zusatzkosten diese Felgen mit passenden Reifen (muss ich noch aussuchen) einfach montieren lassen, und alles wäre in Ordnung?

Da ich mich erst seit ein paar Tagen mit der Thematik beschäftige habe ich leider nicht wirklich Ahnung, trotzdem schon mal vielen Dank!

Zitat:

dort steht diese seien für meinen Golf eintragungsfrei. Auflagen sind wie folgt: A07; A12; A14; A21; Cbo; Flh; V17; S02

1. Nur zur Info: Eintragungsfrei (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) heißt noch lange nicht abnahmefrei (Begutachtung, Abnahme durch TÜV, Dekra, … z. B. wegen Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen).

Aber solange es keine Auflage A01 (letzte oder vorletzte Spalte) gibt, ist keine Abnahme erforderlich.
Das Gutachten im Fahrzeug mitführen reicht. (Für die Einhaltung der nicht abnahmepflichtigen Auflagen bist du selbst verantwortlich).

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 13. Mai 2018 um 17:56:44 Uhr:



Zitat:

dort steht diese seien für meinen Golf eintragungsfrei. Auflagen sind wie folgt: A07; A12; A14; A21; Cbo; Flh; V17; S02

1. Nur zur Info: Eintragungsfrei (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) heißt noch lange nicht abnahmefrei (Begutachtung, Abnahme durch TÜV, Dekra, … z. B. wegen Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen).

Aber solange es keine Auflage A01 (letzte oder vorletzte Spalte) gibt, ist keine Abnahme erforderlich.
Das Gutachten im Fahrzeug mitführen reicht. (Für die Einhaltung der nicht abnahmepflichtigen Auflagen bist du selbst verantwortlich).

Danke! Aber bedeutet es denn zumindest, dass am Wagen nichts geändert werden muss um die Felge/Komplettrad zu montieren, oder kommt das auch immer auf den Fall an? Ich würde nämlich nur ungerne in der Werkstatt hören, dass irgendwas nicht passt...

Solange es keine A01 gibt muss nix geändert werden.

7×17 ET 49 oder 54?

Gute Frage...ich hätte die 54 genommen, allerdings auch nur weil dies mir im Shop so empfohlen wurde. Was sagst du dazu?

ET 49 - stehen ½ cm weiter nach außen
Auf keinen Fall die ET 54 er mit ECE-Zulassung nehmen. (Mit ABE hast du mehr Auswahl bei der Reifengröße)

In Ordnung! Nur damit ich es richtig verstanden habe: Es hätte schon gepasst, nur hätte ich dann weniger Auswahl gehabt. Korrekt?

ET 54 gibt's mit ABE oder ECE

ECE: Nur die Reifengröße laut deiner COC (225/45). (Die 7×17 ET 54 Räder müssen in deiner COC stehen!)
ABE: Reifen 205/50, 215/45, 225/45. COC spielt keine Rolle. Die Räder sind für mehr Fahrzeuge zulässig.

Trotzdem: Ich würde ET 49 nehmen.

Super, vielen Dank nochmals!
COC hab ich vom Vorbesitzer leider eh nicht bekommen, muss ich mir mal bei Volkswagen eine neue besorgen.

Zitat:

muss ich mir mal bei Volkswagen eine neue besorgen.

Kostet über 70 € 😁

Ja, hab ich leider auch schon gesehen 🙁 Hab ich beim Kauf damals einfach nicht drauf geachtet, selbst schuld...

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