Defekt im Urlaub - Garantie oder Händler?

VW Golf 7 (AU/5G)

Ich bin vorgestern mit ca 600 km zum Wandern nach Oberstdorf gefahren und auf die letzten 200km machte der Wagen (Golf 7 Variant 2.0 TDI) laute brummende Geräusche. Ich habe das meinem Pensionswirt erzählt, der ist mal kurz mit dem Wagen gefahren und meinte, dass es vermutlich ein defektes Radlager ist. Ich habe den Wagen erst vor vier Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft und ihn dann angerufen, weil es ja Gewährleistung gibt. Er meinte dann, das sei ein Fall für die Garantie, die er bei GGG für das Auto abgeschlossen hat, an die solle ich mich wenden. Bei denen wirds kompliziert, weil sie wollen Unterlagen sehen (letzter Service, habe ich garnicht dabei) und einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, den ich noch garnicht habe. Aber habe ich nicht erstmal Anspruch wegen der Gewährleistung durch den Händler? Als ich den angerufen habe meinte er, wenn er was machen solle, müsste ich den Wagen vorbeibringen.

10 Antworten

Die Gewährleistung geht vor. Der Verkäufer muss reparieren, notfalls den Wagen abholen. Ist das nicht zumutbar, muss er eine Freigabe erteilen.

"Brummende Geräusche".. - defekte Radlager hören sich anders an.

Mag sein, das die Gewährleistung greift allerdings nicht ohne gescheite Diagnose.

Vermutungen greifen nicht, fahr in die Werkstatt.

Zitat:
@db w 202 schrieb am 20. August 2025 um 17:25:03 Uhr:
"Brummende Geräusche".. - defekte Radlager hören sich anders an

Ne, defekte Radlager hören sich genauso so an, brummend mahlend, in Kurvenfahrten je nach wo das defekte Radlager (links oder rechts oder beide) dann belastet wird. Wenns bei Geradeausfahren schon laut ist, dann ist das Lager kurz vor exitus

Ich habe den Händler jetzt kontaktiert und gesagt, dass evtl das Radlager defekt ist. Erst meinte er, ich sollte das Auto vorbeibringen, man würde es dann zur Werkstatt geben und es über die Garantie reparieren lassen. Also ich ihm sagte, dass ich mit dem defekten Wagen nicht mehr bis zum ihm fahren werde meinte er plötzlich, das Radlager sei ein Verschleißteil und habe mit Gewährleistung oder Garantie nichts zu tun. Und das, obwohl ich bis zum Start in den Urlaub gerade mal 2500km gefahren bin und der Wagen vorher noch einen Service von ihm bekommen hatte.

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Der Händler hat nur keine Lust, aber in den ersten 6 Monaten muss er reparieren was kaputt geht - danach tritt die Beweislastumkehr ein und du müsstest beweisen dass es schon defekt war als du das Fahrzeug gekauft hast (so mein Wissensstand, gerne selbst nochmal lesen!)

Meine Mutter hat einen ähnlichen Fall momentan. Fahrzeug 3 Monate alt und ein Steuergerät ist defekt. Gewährleistung läuft noch und Garantieverlängerung hätte das Auto eigentlich auch. Heute wurde das Steuergerät auf Gewährleistung gewechselt. Dazu war sie bei einem lokalen VW Autohaus, das sich mit dem ursprünglichen VW Autohaus in Verbindung gesetzt hat. Die haben alles untereinander geklärt, uns sind keine Kosten entstanden.

Kurzum ... Wo ein Wille, da ein Weg - hartnäckig bleiben

@Acid_Speedfight schrieb am 20. August 2025 um 20:14:56 Uhr:
Kurzum ... Wo ein Wille, da ein Weg - hartnäckig bleiben

Leider scheint es zu viele Menschen zu geben, die gleich die Flinte ins Korn werfen.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung des Verkäufer.Der Verkäufer haftet dafür, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel aufweist. Wie du sagst sind die Geräusche erst nach 4 Monaten aufgetreten da kann der Verkäufer auch nichts dafür der Schaden war zu 99% nicht vorhanden zum Zeitpunkt des Vertrags. Ein kaputtes Radlager hält niemals 2500 Km . Vielleicht kann dir der Händler entgegenkommen und dir das Ersatzteil kostenlos einbauen.

Es geht ja hier nicht um die Werksgarantie sondern um eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie die der Händler mit verkauft hat. Der Vorteil dieser Garantie ist nach meinem Wissen, dass man bei einem eventuellen Schaden zu einer beliebigen Werkstatt kann. Bei einem Gewährleistungsfall will der Händler in aller Regel das Auto vor Ort haben was problematisch ist wenn der Händler weiter entfernt ist.

Also eigentlich ist die Gebrauchtwagengarantie besser als die Gewährleistung. So verkaufen es zumindest die Händler gerne und stellen es teilweise auch so da, dass man ohne Garantie bei einem Schaden auf den Kosten sitzen bleibt. Die Gewährleistung gilt aber natürlich weiterhin. Wer die Reparatur am Ende bezahlt wäre mir egal, Hauptsache es geht zügig.

Zitat:
@sebi707 schrieb am 20. August 2025 um 21:46:19 Uhr:
Es geht ja hier nicht um die Werksgarantie sondern um eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie die der Händler mit verkauft hat. Der Vorteil dieser Garantie ist nach meinem Wissen, dass man bei einem eventuellen Schaden zu einer beliebigen Werkstatt kann. Bei einem Gewährleistungsfall will der Händler in aller Regel das Auto vor Ort haben was problematisch ist wenn der Händler weiter entfernt ist.
Also eigentlich ist die Gebrauchtwagengarantie besser als die Gewährleistung. So verkaufen es zumindest die Händler gerne und stellen es teilweise auch so da, dass man ohne Garantie bei einem Schaden auf den Kosten sitzen bleibt. Die Gewährleistung gilt aber natürlich weiterhin. Wer die Reparatur am Ende bezahlt wäre mir egal, Hauptsache es geht zügig.

Da hast du dir die Antwort doch schon selber gegeben:

1) Du möchtest den Rückweg nicht mit dem Geräusch antreten und es soll zügig ablaufen.

2) Laut deiner Garantiebeschreibung kannst du das Fzg. zu jedem Händler bringen.

3) Fahr zu einer Vertragswerkstatt, die können dir eine Service-Historie ausdrucken. Oder verlang diese vom Händler.

4) Versetzt dich bitte in die Lage der Händlers und dem Bearbeiter des Garantieunternehmens: "Hallo, ich habe ein brummendes Geräusch"... Was erwartest du für eine Antwort?

5) Wenn die Werkstatt feststellt, er wird nicht über die Garantie abgedeckt, zahlst du vllt. 150€ für die Diagnose. Vorteil: Die Werkstatt wird dir sagen können, ob du damit die Heimreise antreten kannst oder eben nicht.

Die Sache ist geklärt. Ich habe heute morgen mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Da sagte mir ein Anwalt, dass auch ein defektes Radlager ein Mangel ist und das Wichtige die Gewährleistung des Händlers. Und weil der Händler das Auto ja nicht abholen und reparieren lassen will und man mir nicht zumuten kann mit den defekten Auto zu fahren, kann ich es vor Ort reparieren lassen, der Händler muss mir dann die Reparaturkosten erstatten.

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